Einschränkung der politischen Freiheit nach John Rawls und die Einwände von Habermas


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

21 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Rawls „Theorie der Gerechtigkeit“

3. Einschränkung der Freiheit nach Rawls
3.1 System der Freiheiten
3.2. Beschränkung der politischen Freiheit

4. Habermas’ Kritik an der Theorie von Rawls

5. Schluss

6. Bibliographie

1. Einleitung

Im Seminar „Politische Philosophie“ bei Prof. Dr. Urs Marti tauchte immer wieder die Frage auf, wie die Grenzen zwischen öffentlicher und privater Freiheit zu ziehen sind, ohne dass beide miteinander in Konflikt geraten. Eine mögliche Grenzziehung zwischen den beiden Freiheiten und die Beschränkung der einen zu Gunsten der an-deren hat sich in unseren Diskussionen meistens als problematisch und konfliktbeladen erwiesen.

In der vorliegenden Arbeit befasse ich mich mit dieser Thematik. Dabei beschränke ich mich auf die „politische Freiheit“, um die vorgegebene Seitenzahl nicht zu über-schreiten. Inwieweit das Recht auf politische Freiheit eines Bürgers in einer demok-ratischen Gesellschaft beschränkt werden kann, so dass keine internen Konflikte hin-sichtlich der privaten und öffentlichen Freiheiten entstehen, ist die Fragestellung meiner Arbeit. Eine Antwort liefert John Rawls in seinem Buch „Eine Theorie der Gerech-tigkeit“ (1971). Ich werde mich auf das 4. Kapitel „Gleiche Freiheit für alle“ konzent-rieren, in welchem sich Rawls mit der Beschränkung der politischen Freiheit beschäf-tigt. Um mir einen kritischen Ansatz zu verschaffen, verwende ich den Einwand von Jürgen Habermas aus seinem Aufsatz „Versöhnung durch öffentlichen Vernunft-gebrauch“ (1997).

In seinem Werk „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ versucht Rawls, eine systema-tische Zusammenfassung seiner Aufsätze von 1956-1966 zu machen. (Rawls, S. 11). Er untersucht die öffentlichen Institutionen in unserer modernen Gesellschaft und systematisiert die Gerechtigkeitsurteile, die durch diese Institutionen ausgewirkt wer-den. Dabei sucht er nach Prinzipien der Gerechtigkeit, die die Gesellschaftspolitik so gestalten, dass sich die öffentlichen und privaten Rechte der Bürger reibungslos in der Verfassung etablieren. In den Abschnitten, die ich in dieser Arbeit behandle, geht Rawls davon aus, dass die Freiheit nur um der Freiheit selbst willen eingeschränkt werden darf, und versucht, diese These am Beispiel der politischen Freiheitsbeschränkung zu begründen. Seinen Argumentationsverlauf für die Beschränkung der politischen Freiheit werde ich herausarbeiten und diskutieren. Zunächst werde ich jedoch die Aspekte seiner Theorie, die im Hinblick auf meine Fragestellung und auf die Kritik von Habermas wichtig sind, zusammenfassend darstellen.

Der Aufsatz von Habermas richtet sich nicht explizit auf die Beschränkung der politischen Freiheit bei Rawls, sondern auf einzelne Begründungsprobleme in der „Theorie der Gerechtigkeit“, die im Zusammenhang mit der Freiheitsbeschränkung der Theorie von Rawls stehen. Ich werde die relevanten Kritikpunkte von Habermas herausarbeiten und untersuchen, ob sie gerechtfertigt sind.

2. Rawls „Theorie der Gerechtigkeit“

Mit seinem Werk hat Rawls das Ziel, Prinzipien zu formulieren, nach denen sich eine gerechte oder wohlgeordnete Gesellschaft bilden muss. Er befasst sich dazu mit öffentlichen Institutionen und Prozessen und deren Auswirkungen. Die öffentlichen Institutionen sollen sich nach Rawls nach diesen festgelegten Grundsätzen orientieren. Eine gerechte Gesellschaftsordnung könne nur dadurch entstehen, dass die Bürger eine gemeinsame Gerechtigkeitsvorstellung haben, d.h., eine soziale Zusammenarbeit sei erst dann möglich, wenn allgemeine Grundsätze von allen repräsentativen Bürgern anerkannt werden. Gesellschaftliche Konflikte würden durch diese allgemeinen Grund-sätze reguliert und es würden den individuellen Interessen Grenzen gesetzt. So entsteht nach Rawls eine wohlgeordnete Gesellschaft, „in der (1) jeder die gleichen Gerechtig-keitsgrundsätze anerkennt und weiss, dass das auch die anderen tun, und (2) die grundlegenden gesellschaftlichen Institutionen bekanntermassen diesen Grundsätzen genügen. Die Menschen mögen dann übertriebene Ansprüche an andere stellen, aber sie erkennen doch einen gemeinsamen Massstab an, nach dem ihre Ansprüche zu beur-teilen sind.“ (TJ., S. 21).

Um für eine solche ideale Gesellschaft Gerechtigkeitsgrundsätze zu formulieren, konstruiert Rawls einen hypothetischen Ausgangszustand, den er als Urzustand bezeichnet. Dieser entspricht einer Verhandlungssituation, bei der die Grundprinzipien der Gerechtigkeit festgelegt werden. In diesem Urzustand müssen diese Grundprinzi-pien unparteiisch sein, d.h. gemäss liberalen Grundsätzen alle gleich behandeln. Deshalb setzt Rawls eine Bedingung im Urzustand voraus, die er Schleier des Nicht-wissens nennt. Die Menschen, die im Urzustand verhandeln, kennen ihre persönlichen Fähigkeiten, ihren sozialen Status, ihre eigene Weltanschauung nicht. Damit werden im Urzustand alle Menschen theoretisch gleich gemacht, so dass es ihnen unmöglich wird, eigene individuelle Vorteile mit den zu formulierenden Gerechtigkeitsprinzipien zu sichern. (Ebd., S. 36f.). Das einzige Wissen, dass die Menschen im Urzustand besitzen, ist ein theoretisches Fachwissen über Politik, Wirtschaft sowie Gesellschaft und deren Gesetzmässigkeiten, damit sie eine Vorstellung über die Realisierbarkeit der zu entwer-fenden Prinzipien haben können. Durch diese Bedingung werden die Grundsätze ob-jektiv vereinbart und niemand wird in einer speziellen Situation bevorzugt oder benach-teiligt. (Ebd., S. 160f.).

Als weitere Voraussetzung gilt, dass die Personen im Urzustand nicht von Emotio-nen wie Neid, Liebe oder Hass geleitet werden, sondern rational und nutzenmaximie-rend handeln. Bei der Formulierung der Gerechtigkeitsprinzipien sollen die Einzelnen aus individuellen und rationalen Gründen entscheiden. Weil die Personen nichts über ihre Position in der realen Welt wissen, werden sie auf jeden Fall die persönlichen Frei-heiten und den persönlichen Wohlstand über jenen der Gesellschaft als Ganzes setzen. Die zu formulierenden Prinzipien werden dann so gewählt, dass eine Grundordnung ge-schaffen wird, welche für die soziale und persönliche Situation die bestmögliche ist. Ausserdem verfügen die Personen im Urzustand über einen Gerechtigkeitssinn. Sie vereinbaren daher nur solche Regeln, von denen sie annehmen, dass sie diese auch einhalten werden. (Ebd., S. 166-169).

In diesem Zusammenhang formuliert Rawls seine zwei Gerechtigkeitsgrundsätze, die den Kern seiner Theorie bilden. Diesen Grundsätzen würde jeder im Urzustand unter den skizzierten Bedingungen zustimmen. Der erste Grundsatz bezieht sich auf die Men-schenrechte (Unverletzlichkeit der Person), die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie das politische Mitspracherecht. Der zweite Grundsatz bezieht sich auf die Verteilung der materiellen Güter. Er beinhaltet im Wesentlichen die ungleiche Verteilung der materiellen Güter. Die Ungleichheit rechtfertigt Rawls mit der Bedingung, dass die Un-gleichverteilung den am wenigsten Begünstigten den grösstmöglichen Vorteil bieten muss. (Ebd., S. 81f.). Die genaue wörtliche Formulierung der zwei Gerechtigkeits-grundsätze lautet folgendermassen:

„1. Jedermann soll gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System für alle anderen verträglich ist.
2. Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu gestalten, dass (a) ver-nünftigerweise zu erwarten ist, dass sie zu jedermanns Vorteil dienen, und (b) sie mit Positionen und Ämtern verbunden sind, die jedem offen stehen.“ (Ebd., S. 81).

Der erste Grundsatz hat Vorrang vor dem zweiten, damit die Verletzungen der gleichen Grundfreiheiten, die im ersten Grundsatz enthalten sind, nicht durch grössere wirtschaftliche oder gesellschaftliche Vorteile gerechtfertigt werden. Diese Freiheiten können nur beschränkt werden, wenn sie mit anderen Grundfreiheiten in Konflikt geraten. (Ebd., S. 82).

3. Einschränkung der Freiheit nach Rawls

3.1 System der Freiheiten

In seiner Theorie der Gerechtigkeit erörtert Rawls die Freiheit in Zusammenhang mit verfassungsmässigen und gesetzlichen Beschränkungen. Die Freiheit lässt sich für ihn über drei Begriffe definieren: „den Handelnden, die frei sein sollen, der Beschrän-kungen, von denen sie frei sein sollen, und dessen, was ihnen freigestellt werden soll.“ Dabei schliesst Rawls nicht nur natürliche Personen, sondern auch Vereinigungen ein, und die Freiheitsbeschränkungen können aufgrund gesetzlicher Pflichten oder durch den Druck der Öffentlichkeit erfolgen. So ist die Freiheit nach seiner Theorie als „eine be-stimmte Struktur der Institutionen, ein bestimmtes System öffentlicher Regeln zur Fest-legung von Rechten und Pflichten“ zu verstehen. (Ebd., S. 231). Die Freiheit der Menschen in einer Gesellschaft besteht also aus Freisein von Zwängen und aus Schutz vor Eingriffen durch andere. Der Schutz vor Eingriffen müsse durch die Regierung ge-währleistet werden. (Ebd., S. 230f.).

Von seinen beiden definierten Gerechtigkeitsgrundsätzen und von seinem Modell des Urzustands ausgehend, beschäftigt sich Rawls nun mit der Anwendung der Gerechtig-keitsgrundsätze durch die öffentlichen Institutionen. Dabei geht er von konstitutionell-demokratischen Institutionen aus und versucht, eine Grundstruktur der Grundfreiheiten zu skizzieren. Seine These ist, wie aus dem ersten Gerechtigkeitsgrundsatz hervorgeht, dass in einer Verfassung für alle die gleiche Freiheit gewährleistet ist. In diesem Zusam-menhang stellt er den repräsentativen Bürger in den Mittelpunkt, der bestimmen muss, ob die Gesetzgebung gerecht ist, wie gegensätzliche Gerechtigkeitsauffassungen der Bürger, die verschiedene Interessen haben, in Einklang gebracht werden können und inwieweit die Grenzen der gesetzlichen Regelungen festzulegen sind. (Ebd., S. 223f.). Aus diesem Grund muss nach Rawls ein System hergestellt werden. Dafür greift er auf sein Modell des Urzustands zurück, wo die Vertragsparteien nach der Festlegung der Gerechtigkeitsgrundsätze sich zu einer verfassungsgebenden Versammlung formieren, um über die Gerechtigkeit der politischen Formen zu entscheiden und eine Verfassung aufzustellen. Sie sollten also „ein System für die verfassungsmässigen Befugnisse der Regierung und die Grundrechte der Bürger entwerfen.“ (Ebd., S. 224). Es soll hier eine bestmögliche gerechte Verfassung zustande kommen, die auch zu einer vollkommenen Verfahrensgerechtigkeit führt. Dies bedeutet für Rawls, dass die gleichen Bürgerrechte für alle in die Verfassung eingebaut und gesichert werden sollen. Die Bürgerrechte wären demnach die Gewissens- und Gedankenfreiheit, die persönliche Freiheit und die politische Gleichberechtigung. Da eine vollkommene Verfahrensgerechtigkeit in der Realität nicht zustande kommen kann, soll man solche Verfassungsordnungen wählen, die zu gerechteren und wirksameren Gesetzen tendieren. Dabei sollen in erster Linie die persönlichen Grundfreiheiten und die Gewissens- und Gedankenfreiheit in die Ver-fassung eingebaut und geschützt werden. (Ebd., S. 225f.).

[...]

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Einschränkung der politischen Freiheit nach John Rawls und die Einwände von Habermas
Hochschule
Universität Zürich  (Philosophisches Seminar)
Veranstaltung
Politische Philosophie
Note
sehr gut
Autor
Jahr
2007
Seiten
21
Katalognummer
V120834
ISBN (eBook)
9783640249824
ISBN (Buch)
9783640250004
Dateigröße
548 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
John Rawls, politische Freiheit
Arbeit zitieren
Elife Deveci (Autor:in), 2007, Einschränkung der politischen Freiheit nach John Rawls und die Einwände von Habermas, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120834

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Einschränkung der politischen Freiheit nach John Rawls und die Einwände von Habermas



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden