Die Rolle der Presse in der Entwicklung Zimbabwes


Tesis de Maestría, 2004

126 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhalt

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einführung
1.1. Einleitung
1.2. Methodik
1.3. Durchführung
1.4. Presse- und Meinungsfreiheit als Menschenrecht im weltweiten und im afrikanischen Kontext
1.5. Funktion und Aufgabe der Medien in Demokratien

2. Theoretische Diskussion
2.1. Politische Geschichte Zimbabwes
2.1.1. Die Situation zur Unabhängigkeit von Großbritannien 1980
2.1.2. Die Person Robert Mugabe
2.1.3. Matabeleland und der Weg in den Einparteienstaat
2.1.4. Die Landfrage und die Kriegsveteranen
2.1.5. Politische Fehlentscheidungen, Wirtschaftlicher Niedergang und soziale Probleme
2.1.6. Das gescheiterte Verfassungsreferendum und die Folgen
2.1.7. Parlamentswahlen 2000 – das Ende des Einparteienstaates
2.1.8. Mugabes Wiederwahl 2002
2.1.9. Aktuelle Lage 2004
2.2. Verankerung und Gewährleistung der Pressefreiheit in Verfassung und Gesetzen
2.2.1. Verfassung
2.2.2. Mediengesetze
2.2.3. Rechtsprechung
2.3. Das Mediensystem Zimbabwes
2.3.1. Entwicklung der Presselandschaft
2.3.2. Entwicklung der Rundfunklandschaft
2.3.3. Leitmedien
2.3.4. Internationale Medien
2.4. Zwischenfazit

3. Politik und Medien im gegenseitigen Einfluss
3.1. Journalismus im Schatten des Regimes
3.1.1. Mugabes Medienpolitik
3.1.2. Methoden zur Einflussnahme
3.1.3. Das gescheiterte Verfassungsreferendum
3.1.4. Betroffene Medien und Journalisten
3.1.5. Medien im Widerstand zum Regime
3.2. Rolle und Einfluss der Medien im politischen Wandel
3.2.1. Politische Skandale
3.2.2. Von Einfluss freie Politik?
3.2.3. Demokratisierung durch Pressevielfalt?
3.2.4. Verantwortung und Bedeutung der Presse 2004

4. Fazit
4.1. Zusammenfassung
4.2. Notwendige Veränderungen
4.3. Ausblick

Literaturverzeichnis
Wissenschaftliche Quellen
Dokumente
Sonstige Quellen
Internetquellen

Vorwort

Während der Vorbereitung zu dieser Arbeit ist mir in Gesprächen über die Thematik wiederholt aufgefallen, dass es in Deutschland scheinbar immer noch eine breite Basis postkolonialen Denkens gibt. In einer solchen Weltvorstellung erscheinen die Fähigkeiten und Errungenschaften der eingeborenen Bevölkerung Afrikas als minderwertig. Eine Großzahl der Probleme des Kontinents wird als Folge einer als niedrig interpretierten Entwicklungsstufe der Afrikaner gesehen. Ich halte es für die europäischen Nationen als unerlässlich, uneingeschränkt die Fehler als Kolonialmächte in Afrika und ihre Konsequenzen für die moderne afrikanische Gesellschaft einzusehen und sich ihrer verantwortlich zu fühlen. Für Zimbabwe möchte ich in diesem Zusammenhang feststellen, dass die Wirtschaftskraft und der hohe Lebensstandard der Weißen in Südrhodesien nur auf Kosten der Freiheit der Schwarzen erreicht werden konnten. Das rassistische südrhodesische Regime hat der schwarzen Bevölkerung den Zugang zur Bildung und zur politischen oder wirtschaftlichen Führung verweigert, ihre Arbeitskraft missbraucht und große Teile der Bevölkerung in engen geographischen Einheiten zusammengepfercht. Die Folge war eindeutig: Nachdem europäische Wirtschafts- und Machtstrukturen ebenso wie die europäische Idee des Staatssouveräns auf die afrikanische Region übertragen waren, konnte über Jahrzehnte keinerlei politische, administrative, intellektuelle oder wirtschaftliche Elite innerhalb der afrikanischen Bevölkerung entstehen. Mit der Unabhängigkeit Zimbabwes 1980 standen die neuen Machthaber vor einer extrem schweren Aufgabe, aber auch vor einer historischen Chance. Was aus dieser Chance in den über 20 Jahren seitdem gemacht wurde, muss unabhängig von der Ausgangslage betrachtet und bewertet werden.

Die Zerstörung afrikanischer Werte und Traditionen ist entscheidend für die Entwicklung Zimbabwes und zahlreicher anderer afrikanischer Staaten. Nur durch die Erkenntnis und Einsicht dieser Tatsache halte ich es für möglich, die Entwicklung Zimbabwes zu verstehen.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Elektronische Medien in Zimbabwe (März 2004) 58

Tabelle 2: Übersicht über die wichtigsten Printmedien in Zimbabwe (März 2004) 59

Tabelle 3: Überblick über Verlage in Zimbabwe und ihre wichtigsten Titel (März 2004) 62

1. Einführung

1.1. Einleitung

„ The independence of Zimbabwe in 1980 brought with it a democratic constitution with guaranteed freedom of expression and of the press. Press censorship was no longer permissible. () However, in spite of criticisms and occasional attacks on the media, Zimbabweans love their newspapers (…). Judging from what they continue to publish and get away with, Zimbabwe newspapers must rank among the freest in the whole world.“

(Embassy of Zimbabwe, 2003)

Die Regierung von Zimbabwe erweckt mit dieser Aussage den Eindruck, dass sie Pressefreiheit eher als willkürliches Zugeständnis und nicht als universellen Standard ansieht. Für sie scheint es eine logische Folge zu sein, dass die Presse alleine an dem gemessen, was sie sich erlauben kann, als eine der freiesten der Welt gewertet werden muss. Pressefreiheit scheint so von der Gutmütigkeit des Staates abhängig zu sein.

„Eritrea (132nd) and Zimbabwe (122nd) are the most repressive countries of sub-Saharan Africa. Zimbabwean President Robert Mugabe is notable for his especially harsh attitude to the foreign and opposition media.”

(Reporter ohne Grenzen [RSF], 2003a)

Die Organisation Reporter ohne Grenzen hat 2003 die Lage der Pressefreiheit in den meisten Ländern der Erde untersucht und einen weltweiten Index darüber erstellt. Darin wurden die Arbeitssituation der Journalisten, die Monopolisierung in der Medienwirtschaft, der Grad der Einflussnahme der Wirtschaft auf die Berichterstattung zum Beispiel durch stornierte Anzeigen, die Möglichkeiten ausländischer Korrespondenten und die staatliche Zensur in den einzelnen Ländern berücksichtigt und eine entsprechende Tabelle erstellt. Von insgesamt 139 bewerteten Ländern belegt Zimbabwe, gemeinsam mit Iran, den 122. Platz. Das Land gilt mit Eritrea als das repressivste in Afrika südlich der Sahara. Hauptgrund für diese Bewertung sind die Methoden von Präsident Robert Mugabe gegen ausländische und oppositionelle Medien. (RSF, 2003a) Eine Einschätzung, die von der Menschenrechtsorganisation Freedom House bestätigt wird. Sie stuft Zimbabwe auf ihrem weltweiten Index zur Pressefreiheit als eines der zehn restriktivsten Länder ein (Deutsch Karlekar, 2003). Das International Press Institute hat Zimbabwe auf seiner Liste mit Ländern, die als Gefahr für die Pressefreiheit gelten, Mugabe wird vom Committee to Protect Journalists (CPJ) und Reporter ohne Grenzen (RSF) als einer der Feinde der Pressefreiheit bezeichnet. Journalisten in Zimbabwe sind laut CPJ und RSF ständiger Gefahr ausgesetzt.

Die Geschichte hat wiederholt gezeigt, dass Pressekontrolle und Pressezensur zur Staatsführung genutzt werden. In ihrer Geschichte wurden die Massenmedien zur Unterdrückung der Opposition oder auch zur Lenkung der Staatsinteressen genutzt. Zimbabwe ist nicht das einzige Land in der Welt, das wegen der Lage der Pressefreiheit seit einiger Zeit in der Kritik von Berufsverbänden und Menschenrechtsorganisationen steht. Dabei geht es aber nicht nur um den Schutz eines Berufsstandes. Die freie und unabhängige Ausübung journalistischer Tätigkeiten gilt mittlerweile als Grundvoraussetzung für funktionierende Demokratien. Nur wo offen und ohne Angst vor Konsequenzen berichtet und kritisiert werden kann, kann sich auch eine lebhafte und vielfältige Meinungsbildung und mit ihr eine Demokratie entwickeln. Freie Presse und Demokratie sind zwei Faktoren, die unmittelbar einander bedingen. Journalismus nimmt in vielen modernen Gesellschaften bereits eine viel zu große Bedeutung ein, als dass er instrumentalisiert werden könnte. Ein freier Informationsfluss, Meinungsbildung und Wächterfunktion des Journalismus sind längst entscheidende Merkmale einer demokratischen Gesellschaft. Ein solches Verständnis von Journalismus schließt jegliche unmittelbare Einflussnahme durch den Staat aus. Gleichzeitig wissen wir aber sehr wohl, dass eben solche Presselenkung allzu oft stattfindet – offensichtlich und auch weniger offensichtlich. Allein die Tatsache, dass Journalismus missbraucht, Unabhängigkeit verhindert oder freie Berichterstattung verboten wird, muss aber nicht darin resultieren, dass der Staatsapparat frei von jeglichem Einfluss durch oppositionelle Presse ist.

Präsident Mugabe äußert eine ganz eigene Meinung von Journalismus. Er wirft Journalisten immer wieder vor, vorsätzlich zu lügen und Privilegien auszunutzen. Journalisten seien keine „Supermenschen“ und sollten nicht „herumgehen und Leute diffamieren“. Gleichzeitig räumt Mugabe ein, dass seine Regierung bereit sei, berechtigte Kritik zu akzeptieren. (International Press Institute [IPI], 2003) Dennoch erschwert er die Arbeitsbedingungen der Journalisten, wo es nur geht. Sie werden durch neue Gesetze behindert, und Kritik an der Regierung wird mit restriktiven Maßnahmen gegen die entsprechenden Medien beantwortet.

Trotz anhaltender Proteste und weltweiter Berichterstattung in allgemeinen wie in Fachmedien hat sich die Lage der Journalisten in Zimbabwe weiter verschlechtert. Eine Entwicklung, die unbedingt parallel zur politischen Veränderung gesehen werden muss. 1999 erfährt Mugabe erstmals eine Niederlage in einem Verfassungsreferendum. Seitdem hat sich der Umgang der Regierung mit den Medien weiter verschärft. Journalisten werden verfolgt, Medien verboten, neue Gesetze erlassen. Zusammen mit der allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Stimmung im Land ist dies bei weitem nicht die einzige negative Entwicklung. Während der Präsidentschaftswahlen in Zimbabwe Anfang 2002 hat die Regierung Mugabe dann erneut ihr Vorgehen gegen oppositionelle Politiker und die freie Presse verstärkt. Und in der Zeit nach der Wahl wurden die Arbeitsbedingungen der Journalisten durch einige neue Gesetze weiter erschwert. In dieser Situation ließ sich erkennen, dass die Regierung versucht sich äußerem Druck durch eine freie Presse zu entziehen, indem sie immer stärker kontrolliert, was publiziert wird, in regierungseigenen wie in unabhängigen Medien. Gleichzeitig scheint es aber, dass gerade die freie Presse einen erheblichen Einfluss auf den Wahlausgang hatte.

Aus dieser Situation heraus entstand die Idee für die vorliegende Arbeit. Der Eindruck, dass sich die Regierung Zimbabwes nicht dem Einfluss durch die Medien entziehen kann, führte zu der Annahme, dass die freie Presse trotz der Repressionsversuche eine Rolle in der Geschichte Zimbabwes gespielt haben könnte und spielen könnte. Mit der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, ob sich eine solche Annahme bestätigen lässt. Wenn die Presse einen solchen Einfluss hatte, muss dies durch eine historische Analyse und mit Hilfe von Interviews zu zeigen sein. Dabei muss angemerkt werden, dass der Begriff Presse im Zusammenhang dieser Arbeit als Synonym für Journalismus gelten soll und somit neben den Printmedien auch die Rundfunkmedien mit einschließt.

Von den dargelegten Annahmen ausgehend stellen sich folgende Forschungsfragen für die vorliegende Arbeit:

Wie haben sich Medien und Politik in Zimbabwe gegenseitig beeinflusst?

Welche Rolle spielt die Presse in der Entwicklung Zimbabwes?

1.2. Methodik

Zur Beantwortung der Forschungsfragen erscheint es sinnvoll, zunächst einen theoretischen Rahmen zu bilden. Dazu gehört es, die politische Entwicklung, die rechtliche Lage des Journalismus und die Presse- und Rundfunklandschaft zu untersuchen. Schließlich sollen in einem Vergleich der politischen Geschichte und der Entwicklung der Presse die wechselseitigen Wirkungen von Politik und Presse untersucht werden. Eine zentrale Frage ist dabei, wie sich parallel zu den politischen Veränderungen auch der Journalismus verändert hat und unter welchen gegenseitigen Einflüssen Politik und Journalismus standen und stehen. Mit dieser Betrachtung soll geklärt werden, wo und wie die freie Pressearbeit eingeschränkt worden ist und wo und wie die Presse trotz dieser Einschränkungen Veränderungen bewirkt hat. Inhalt und Ziel dieser Arbeit ist es also, zu untersuchen, wie groß in Zimbabwe der Einfluss der freien Presse auf die Entwicklung des Landes nach der Unabhängigkeit 1980 war. Ziel dieser Arbeit ist es aber nicht, die Politik der Regierung Mugabe außerhalb des Rechts auf Pressefreiheit zu untersuchen oder sie zu bewerten.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung gehört nicht nur zu den weltweit geachteten allgemeinen Menschenrechten, es wird auch als zentrales Element einer funktionierenden Demokratie angesehen. Die Bedeutung der Pressefreiheit als Menschenrecht und die Funktionen von Medien in Demokratien sind daher die entscheidenden Maßstäbe zur Bewertung der Lage und der Möglichkeiten der Presse in Zimbabwe. Dabei muss aber gerade die Pressefreiheit als Menschenrecht besonders aus einem afrikanischen Zusammenhang betrachtet werden.

Derzeit gibt es keine Arbeit über das Verhältnis von Medien und Politik in Zimbabwe, die für diese Arbeit als Vorbild dienen könnte. Daher erscheint es sinnvoll, dem qualitativen Vorgehen den Vorzug vor einem quantitativen zu geben.

Zum Untersuchungsfeld gehören die Arbeitsbedingungen von Journalisten, gegen Journalisten geführte Prozesse, die Entwicklung der Medienlandschaft, die Arbeitsbedingungen der internationalen Korrespondenten und die Meinungsbildung in der Bevölkerung. Grundlage der historisch angelegten Untersuchung soll die Bearbeitung primärer wie sekundärer Quellen sein. Dazu zählen neben freien wissenschaftlichen Publikationen, die sich mit den Medien oder der Politik in Zimbabwe beschäftigen, auch in verschiedenen Medien erschienene Fachartikel sowie Berichte verschiedener Fachorganisationen oder einzelner Personen zur Lage und Entwicklung des Journalismus in Zimbabwe. Diese werden voraussichtlich vorwiegend im Internet zu finden sein. Diese Quellen sollen auf für die Forschungsfragen relevante Aussagen untersucht werden. Entsprechend sollen sie in die Arbeit einfließen und so mit den theoretischen Rahmen bilden. Um die Relevanz der untersuchten Quellen zu bestimmen, sollte das jeweilige Material auf seinen ausreichenden Bezug zu den Forschungsfragen untersucht werden, bevor es in die Arbeit einfließt. Schröder (1999) empfiehlt außerdem, bei historischen Untersuchungen nicht den gesamten Quellenbestand zu bearbeiten, selbst wenn dieser die Voraussetzungen für Auswahlverfahren erfüllt (S. 23f). Im Zusammenhang dieser Arbeit sind die Quellen ohne größeren Aufwand auf Relevanz in Bezug zu den Forschungsfragen zu untersuchen. Der Untersuchung sollten „erfahrungsoffene Fragen“ zugrunde liegen, wie es Rüsen (1988, S. 75) rät. Die Quellen sollten nach folgenden Kriterien in Bezug auf ihre Relevanz untersucht werden: Eindeutigkeit der Merkmale, Ausschließlichkeit der Thematik und Vollständigkeit der Inhalte (Schröder, 1999, S. 25f).

Zur Untermauerung und Ergänzung der so gewonnen Erkenntnisse erscheint es mir sinnvoll, Interviews mit Journalisten, die in einem beruflichen Bezug zu Zimbabwe stehen, zu führen. Ein solches Interview sollte einen analytischen Charakter haben. Diese Methode ermöglicht, soziale Sachverhalte zu erfassen und die Aussagen der Interviewten auf der Basis der theoretischen Überlegungen zu analysieren. Dabei kann es auch eine Asymmetrie in der Standardisierung der Befragung geben. Der Interviewer kann auf das Gesagte eingehen und daraufhin seine weiteren Fragen formulieren (Lamnek, 1989, S. 38ff).

Da es sich bei standardisierten und teilstandardisierten Befragungen meist um Instrumente für quantitative Untersuchungen handelt, erscheint es ratsam, auf qualitative Befragungsmethoden zurückzugreifen. Sie sollten dialogisch und an mehr oder wenig engen Leitlinien orientierte Gespräche sein. Sie ermöglichen, dass der Interviewer steuert, und kompensieren daher die Nachteile des Fragebogen-Interviews. Vorteil der qualitativen Befragungsmethoden ist, dass sie Erkenntnisse, die der Befragte nicht erwartet und nach denen er deshalb nicht fragt, dennoch in die Erhebung einfließen lassen. Auch die quantitativ orientierte Sozialforschung sieht die Notwendigkeit qualitativer Methoden „in der Hauptsache auf explorative Untersuchungen beschränkt“ (Diekmann, 1996, S. 444).

Das qualitative Einzelinterview erscheint als am geeignetsten für die vorliegenden Forschungsfragen. Es wird dem explorativen Untersuchungsziel am meisten gerecht und gibt durch die Dialogform die Möglichkeit zu offenen Fragen und zum Nachfragen. So können breite, differenzierte Antworten der Befragten erhalten werden. Dazu sollten Journalisten aus Radio-, Fernseh- und Printmedien gehören. Die Befragten sollten in Zimbabwe geborene und tätige Journalisten sein, Korrespondenten, die zeitweise in Zimbabwe oder für Zimbabwe zuständig im südlichen Afrika gearbeitet haben, sowie Journalisten aus Zimbabwe, die im Exil Journalismus betreiben, der direkt auf Zimbabwe gerichtet ist.

Der unterschiedliche Bezugsrahmen der Befragten verlangt es, die Gespräche der individuellen Situation und Position des Befragten im zeitlichen und professionellen Bezugsrahmen anzupassen. Daher sollte zur Umsetzung auf eine offene, nicht-standardisierte Befragung zurückgegriffen werden. Dazu ist es nicht notwendig, einen Fragebogen oder Frageschema zu formulieren (Lamnek, 1989, S. 43). Das leitfadengestütze Experteninterview erscheint als die richtige Methode. Experten grenzen sich nach Meuser und Nagel (1991) ab, da „nicht die Gesamtperson den Gegenstand der Analyse“ bildet (S. 442). Experten sind Personen, „die selbst Teil des Handlungsfeldes sind, das den Forschungsgegenstand ausmacht“ (Meuser & Nagel, 1991, S. 443). Aufgrund der Komplexität der Thematik dieser Arbeit ist es notwendig, die diskutierten Aspekte auf einige Themenkomplexe zu reduzieren. Um eine solches Vorgehen zu strukturieren, gibt es einige Grundregeln. Dazu gehört die Untergliederung in Themenblöcke, der Start mit einer Eisbrecherfrage, um das Gesprächsklima zu lockern, und die Anfertigung eines Kontaktprotokolls (Diekmann, 1996, S. 414f). Für die Diskussion der Rolle der Presse in Zimbabwe sind durch den Leitfaden einige Themenkomplexe zu berühren. Dazu sollten neben der Einführung in das Gespräch die geschichtliche Entwicklung der Presse und die rechtlichen und redaktionellen Veränderungen seit der Unabhängigkeit, die Strukturen und Möglichkeiten des aktuellen Presse- und Rundfunkmarktes, das Verhältnis der Presse zur Politik und die Diskussion von Fällen, in denen die Presse einen Einfluss auf die Entwicklung des Landes ausgeübt haben könnte, gehören. Die Fragen dieser Themenblöcke sollten durch Fragen, die sich auf die individuelle Situation des Befragten richten, ergänzt werden. So wird es ermöglicht, einzelne Aspekte der Arbeit, zu denen der jeweilige Befragte einen besonderen Bezug hat, besonders zu untersuchen. Diese Besonderheit wird durch den Leitfaden unterstützt. Meuser und Nagel (1991) bemerken dazu, dass „auch wenn dies paradox klingen mag, es ist gerade der Leitfaden, der die Offenheit des Interviewverlaufs gewährleistet“ (S. 449). Und auch Hopf (1991) nennt Leitfadeninterviews als Möglichkeit, in denen der Befragte Ansichten und Erfahrungen frei äußern kann, da es keine Antwortvorgaben gibt (S. 177).

Darüber hinaus ist anzumerken, dass das Ziel der Interviews der Zugang zu Erfahrungen und retrospektiven Interpretationen durch die Befragten ist. Als Interviewform erscheinen daher das narrative und das rezeptive Interview als angemessen (Lamnek, 1989, S. 57ff). Aus der Erläuterung heraus ist dieser Methode der Vorzug zu geben. Durch die Forschungsfragen und die darauf aufbauende Forschung ist diese Arbeit den für qualitative Sozialforschung charakteristischen Weg der „Überwindung des Vorverständnisses“ gegangen. Die Ergebnisse der Befragung dienen im Anschluss daran der Interpretation und so zur theoretischen Konzeptionierung sozialer Wirklichkeiten (Lamnek, 1989, S. 61).

Auch für die Auswertung der Interviews sind einige Regeln zu befolgen. Die Auswertung orientiert sich an den bereits dargestellten thematischen Einheiten. Diese Schwerpunkte stellen „Beobachtungsdimensionen dar, die bei der Auswertung im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen“ (Meuser & Nagel, 1991, S. 454). In ihrem Modellvorschlag zur interpretativen Auswertungsstrategie schlagen Meuser und Nagel (1991) die folgenden Schritte vor: Transkription (das Interview wird niedergeschrieben, und zwar inhaltlich vollständig), Paraphrase (die verknappte, inhaltsgetreue Umschreibung aller Aussagen im Sprachstil des Befragten. Einzelne Gedanken dürfen dabei nicht verloren gehen), Überschriften (Strukturierung einzelner Abschnitte eines Transkripts in verschiedene Themenbereiche), Thematischer Vergleich (Die Themenbereiche der Interviews werden miteinander verglichen. So werden Gemeinsamkeiten festgestellt, um übergeordnete Kategorien für den Vergleich der Aussagen festzulegen) und die Konzeptualisierung (Die empirische Generalisierung durch Themenvergleich) (S. 455ff). Im Sinne der vorliegenden Forschungsarbeit erscheint eine Anpassung dieses Modellvorschlags sinnvoll. Es ist nicht erforderlich, Überschriften zu finden und einen thematischen Vergleich anzustellen. Dies ist mit der Benennung von Themenkomplexen bereits geschehen. Die Aussagen der Befragten können gleich nach der Transkription durch eine Selektion den Kategorien zugeordnet werden.

Vor der Umsetzung der Methodik sollten einige einschränkende Bemerkungen gemacht werden. So ist es nur begrenzt möglich, alle Interviews persönlich zu führen. Daher muss die schriftliche Übermittlung der Frage als Ersatz dienen. Dies erscheint als Einschränkung der dargestellten Möglichkeiten des leitfadengestützen Interviews. Im Zusammenhang mit dem Thema der Arbeit ist es aber nicht zu umgehen, die durch diese Vorgehensweise entstehenden Verzerrungen in Kauf zu nehmen. Für die schriftliche Befragung sind die von Schnell et. al. (1999) genannten Regeln für diesen Fall zu beachten. Entsprechend werden den Befragten mit dem Fragebogen alle notwendigen Informationen zu der Forschungsarbeit übermittelt. Mit der ersten Frage zum beruflichen Werdegang und dem darin enthaltenen Bezug zu Zimbabwe wird außerdem das Thema der Untersuchung unmittelbar angesprochen. Da die Übermittlung des Fragebogens über e-mail stattfindet, ist das Layout so angepasst worden, dass der Befragte in dem erhaltenen Dokument schreiben und dies später zurückschicken kann.

Außerdem sollte mit Schwierigkeiten bei dem Versuch, mit Journalisten von regierungstreuen Medien Interviews zu führen, gerechnet werden. Dennoch sollte zur minimalen Erfüllung des Forschungsanspruches zumindest der Versuch unternommen werden, Kontakte zu diesen Medien herzustellen, um Interviews durchzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, muss berücksichtigt werden, dass die Ergebnisse kritisch betrachtet werden müssen, da neben neutralen Journalisten der Großteil der Befragten in kritischer Opposition zur Regierung Mugabe stehen.

1.3. Durchführung

Insgesamt wurden sechs Interviews zu dieser Arbeit geführt. drei davon persönlich, drei schriftlich, sieben Interviews, die schriftlich geführt werden sollten, wurden nicht beantwortet. Der Kontakt zu einem dieser Interviewpartner riss ab, nachdem dessen e-mail Adresse ungültig geworden ist. Die Interviewpartner waren in Deutschland, Großbritannien, Zimbabwe, Spanien, den USA und Südafrika wohnhaft. Der Zeitraum, in dem die Interviews geführt wurden, lag zwischen dem 12. Dezember 2003 und dem 28. März 2004. Während der Arbeit zeigte sich, dass auf Grund der Distanz ein längerer Untersuchungszeitraum ratsam war, um den Rücklauf der Interviews zu erhöhen. Einige der Interviewpartner haben die Fragen in für sie persönlich schwierigen Zeiten beantwortet. Sie waren exiliert, gegen sie liefen Prozesse in Zimbabwe oder sie waren erst vor kurzem des Landes verwiesen worden.

In den Untersuchungszeitraum fallen keine maßgeblichen politischen Veränderungen in Zimbabwe, die einen Einfluss auf die Gestaltung des Leitfadens oder das Ergebnis dieser Arbeit haben könnten. Von den Interviewpartnern waren drei Printjournalisten, zwei Hörfunkjournalisten und einer Fernsehjournalist.

Im Zusammenhang mit dieser Arbeit überraschte es, dass die Regierungspresse offen und scheinbar ohne Vorurteile an einer Zusammenarbeit interessiert war. Im Gegensatz zu einigen anderen Medien konnte ein regelmäßiger und zuverlässiger Kontakt aufgebaut werden. Bei der ZBC war das aber nicht möglich. Es überrascht, dass die Mitarbeiter der Medien, die einem autokratischen Regime zugehörig gelten, sich offen für kritische Fragen aus dem Ausland stellen und diese auch beantworten. So konnte in die Ergebnisse der Arbeit neben den Ansichten der unabhängigen Medien auch die der regierungseigenen berücksichtigt werden.

Bezüglich des Ablaufs der mündlich geführten Interviews kann angemerkt werden, dass die Reihenfolge der Fragen des Leitfadens nicht eingehalten wurde. Sie wurde durchbrochen und dem Antwortverhalten des Befragten angepasst. Teilweise wurden in Antworten schon Fragen mitbeantwortet, die noch gar nicht gestellt wurden. Dies gilt ebenso für die mündlich wie für die schriftlich geführten Interviews. Das weist darauf hin, dass die Gespräche bzw. die Bearbeitung der Fragebögen der Denkstruktur der Befragten folgten, was Meuser und Nagel (1991) als positiv würdigen: Wo „eine vielschichtige Verzahnung von Themen“ passiert, ergeben sich die verwertbareren Interviews (S. 458).

1.4. Presse- und Meinungsfreiheit als Menschenrecht im weltweiten und im afrikanischen Kontext

Als Maßstab für die Bewertung der Lage der Pressefreiheit in Zimbabwe liegt zugrunde, dass Presse- und Meinungsfreiheit anerkannte Menschenrechte sind. Sie sind allgemein gültig und es ist Pflicht und Aufgabe der Regierung von Zimbabwe, dieses Recht im nationalen Recht umzusetzen. Die Anerkennung dieser Rechte hat die Regierung von Zimbabwe durch ihre Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen (United Nations [UN], 2003) und die Ratifizierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der African Charter on Human and People’s Rights (amnesty international [ai], 2003a; Munzinger, 2004) selber vorgenommen.

Die beiden genannten Menschenrechtserklärungen sollen in diesem Zusammenhang als relevante Dokumente zur Begründung des Rechts auf Presse- und Meinungsfreiheit gelten, da sie für Staaten, die sie ratifiziert haben, als Basis für die eigene Rechtsgestaltung und als Leitlinie der Politik dienen sollten. „ It is therefore important to bear these in mind and ensure that they are respected where the State has ratified such an instrument, as it has a responsibility to its citizens and to the international community at large to ensure that the protections are observed.” (Petras, 2003, S. 11)

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte befasst sich mit dem Recht auf Pressefreiheit in Artikel 19: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“ (UN, 2003)

Die African Charter on People and Human Rights räumt das Recht auf Meinungsfreiheit in Artikel 9 ein: „1. Every individual shall have the right to receive information. 2. Every individual shall have the right to express and disseminate his opinions within the law.” (African Union [AU], 1986)

Auf den ersten Blick erscheint eindeutig, dass beide Erklärungen das Recht auf freie Meinungsäußerung einräumen. Einschränkend muss aber angemerkt werden, dass die afrikanische Charter das Recht auf Meinungsfreiheit an die Einhaltung nationalen Rechts knüpft. Eine Formulierung, die sich in mehreren Artikeln der Erklärung wiederholt. Welche rechtliche Relevanz dies hat, kann an dieser Stelle nicht abschließend geklärt werden. Es genügt aber nicht, diese beiden Erklärungen darzustellen und voneinander zu unterscheiden. Um die Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit als Menschenrecht zu verstehen erscheint notwendig, ihren geschichtlichen und gesellschaftlichen Hintergrund zu erörtern.

Mit dem Gedanken an die Vorgänge während der beiden Weltkriege wird am 10. Dezember 1948 die 30 Artikel umfassende allgemeine Erklärung der Menschenrechte ohne Gegenstimmen, jedoch bei Enthaltung der sozialistischen Staaten, verabschiedet. Bis auf Ägypten, Äthiopien und Liberia waren die afrikanischen Länder zu diesem Zeitpunkt noch Kolonien. Die Annahme der Erklärung war einerseits eine Reaktion auf die Verfolgung von Millionen Menschen während der Nazi-Zeit, und es sollte andererseits der Wunsch erfüllt werden, dass die Menschen künftig in Frieden und Freiheit leben können. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein Kompromiss zwischen Ländern, die direkt eine Menschenrechtskonvention verabschieden wollten und Ländern, die zunächst eine Erklärung anstrebten (Kabudi, 1995, S.29f). Vor allem die Alliierten hatten nach dem Krieg die Wiederherstellung von Souveränität, Demokratie und Menschenrechten als Ziel. Die Menschenrechte teilen sich in der Charta in zwei Hauptkategorien auf. Zum einen ökonomische, soziale und kulturelle Rechte und zum anderen bürgerliche und politische Rechte. (Umozurike, 1997, S.11)

Die Menschenrechtserklärung der UN stellt klare Forderungen an die Regierungen und die Gesellschaft. Die Menschen werden durch einen „Ist-Status“ unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Religion etc. gleich gestellt. Allein durch die Tatsache der Geburt stehen dem Menschen verschiedene Rechte zu. Mensch-Sein wird in den zentralen Punkten der Charta universal. Es gibt eine Weltgemeinschaft, in der alle gleich sind.

Die UN vertritt in der Präambel ihrer Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte den Anspruch, „das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“ zu formulieren. Diesen Anspruch konnte sie ungeachtet ihrer Ausrichtung an die nordatlantisch-westeuropäischen Rechteerklärungen mit hoher moralischer Autorität vertreten. (Dreier, 1996-2000) Dennoch war es nicht ihr Ziel, ein rechtlich bindendes Instrument zu schaffen. Die Deklaration sollte eine Art Leitfaden für alle sein, die den Lebensstandard der Menschen erhöhen wollten (Umozurike, 1997, S. 11).

Uwe Tonndorf (1997) stellt fest, dass Völkerrechtler die Kernnormen der Erklärung heute zum Gewohnheitsrecht zählen. Weiterhin orientieren sich regionale Konventionen an ihr, und nationale Verfassungen berufen sich auf sie. Der kultur- und gesellschaftsübergreifende gemeinsame Standard solcher Kernnormen wird aber dennoch kritisch betrachtet. Nur solche Werte, die eine gemeinsame Basis haben, könnten einen universalen Anspruch haben. Der Zweifel an der Universalität der formulierten Rechte könnte aber auch zur Folge haben, dass kulturspezifische Menschenrechte ihren Prüfmaßstab verlieren. (S. 100f)

Der Weg zu einer eigenen afrikanischen Menschenrechtserklärung war lang. Der Gründung der Organisation for African Unity (OAU) sind verschiedene Konferenzen über Rechtsfragen und Probleme der afrikanischen Völker vorausgegangen. Die UN nahm diese positiv auf und bestärkte sie bei mehreren Gelegenheiten. Die OAU wurde 1963 gegründet. Im Zentrum ihrer Arbeit sollten Selbstbestimmung und Entwicklung der afrikanischen Staaten als politische Ziele stehen. In freier Selbstbestimmung sollte trotz der künstlichen Teilung des Kontinents dem Panafrikanismus neue Bedeutung verliehen werden. So soll der Einfluss kultureller Fremdbestimmung zurückgedrängt und an die Wurzeln des traditionellen Afrikas angeknüpft werden. (Tonndorf, 1997, S. 219)

Seitdem und seit der Beendigung des Kolonialismus ist es aber immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen in zahlreichen afrikanischen Staaten gekommen. Das Ende der Kolonialherrschaft bedeutete also nicht automatisch ein Ende der Menschenrechtsverletzungen. Die OAU hüllte sich darüber meist in Schweigen, obwohl laut OAU Gründungscharta die UN-Charta und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in der internationalen Zusammenarbeit berücksichtigt werden sollen. (Graf, 1997, S. 16) Im Widerspruch dazu steht das Prinzip der Nichteinmischung in innerstaatliche Angelegenheiten (Umozurike, 1997, S. 25). Menschenrechtliche Relevanz kommt in der OAU Gründungscharta den völkerrechtlichen Aspekten wie souveräne Gleichheit oder Befreiung von Fremdbestimmung zu (Tonndorf, 1997, S. 222).

Bereits 1967 verabschiedete die UN Menschenrechtskommission eine Resolution, in der sie Regionen, in denen noch keine Menschenrechtskommission bestand, also auch Afrika, aufforderte eine solche einzurichten. Nigeria hatte diese Resolution eingebracht und wurde von anderen afrikanischen Staaten unterstützt. Aber erst 1979 fand in der OAU ein Umdenken bezüglich des Menschenrechtsschutzes statt. In diesem Jahr wurde in Liberia beschlossen, eine Expertenkommission einzurichten, die eine afrikanische Menschenrechtscharta ausarbeiten sollte. Anlass waren vor allem Grausamkeiten und Massaker der Diktatoren in Uganda, Äquatorial Guinea und der Republik Zentralafrika. (Kabudi, 1995, S. 40)

Im Laufe der Diskussion wurde deutlich, dass in einer solchen Charta auf den besonderen afrikanischen Charakter Wert gelegt werden sollte. Denn einige Autoren werfen der UN-Erklärung vor, nur die spezifisch europäisch-amerikanische Zivilisation zu repräsentieren. Die wirtschaftliche und soziale Situation Afrikas unterscheide sich von der in den „entwickelten“ Ländern. Das als universal ausgegebene Menschenrechtskonzept könne daher nicht für Afrika gelten (Tonndorf, 1997, S. 141). Die afrikanischen Werte müssten dagegen an vorkoloniale Traditionen anknüpfen, um die kulturelle Entfremdung durch die Kolonialherrschaft zu überwinden (Tonndorf, 1997, S. 100). Keine Kultur könne ihre moralischen Ansprüche auf andere übertragen. Vielmehr funktionieren kulturelle Traditionen innerhalb eines dynamischen Systems, in dem sie sich selbst verändern (Pityana, 2002, S. 225). Inhaber der Menschenrechte kann in der afrikanischen Tradition nicht der Einzelne, sondern nur die Gemeinschaft sein (Tonndorf, 1997, S. 159). Das individuelle Gesellschaftsverständnis der westlichen Staaten steht im Gegensatz zum kollektiven der afrikanischen Gesellschaften (Cohen, 1993, S. 15).

Nach verschiedenen Änderungen wird die Charta schließlich Anfang 1981 von den Justizministern angenommen und am 27. Juni 1981 vom Ministerrat beschlossen (Graf, 1997, S. 21ff). Sowohl interne wie auch externe Faktoren hatten die Etablierung einer eigenen Menschenrechtserklärung unterstützt. Innerstaatliche Bewegungen, die UN, ebenso wie regierungsunabhängige Organisationen wie Amnesty International haben zu der Entwicklung der Charta beigetragen. Die Bedeutung der afrikanischen Menschenrechtscharta liegt vor allem in vier Punkten: den Kollektivrechten, dem Recht auf Entwicklung und Selbstbestimmung, den Pflichten des Individuums und der Verurteilung der Apartheid als Verbrechen (Mbaya, 1992, S. 82).

In Kraft trat sie erst 1986, als die notwendige Anzahl von 26 Ratifikationen beim OAU-Generalsekretär hinterlegt war (Graf, 1997, S. 28). Die „African Charta on Human and Peoples Rights“ ist das größte regionale Menschenrechtssystem (Kabudi, 1995, S. 41).

Die beiden vorgestellten Menschenrechtserklärungen sind also einen unterschiedlichen geschichtlichen Hintergrund bedingt. Besondere Beachtung sollte zudem das regionale Interesse hinter der afrikanischen Charta finden. Entscheidend ist dabei, dass die Leistungsrechte und Gebote im afrikanischen Kontext höher gewertet werden als die Abwehrrechte und Verbote. (Tonndorf, 1990, S. 126)

Es bleibt aber dabei, dass beide Erklärungen das Recht auf freie Meinungsäußerung einräumen. Ein solches Recht wird jedoch kaum in einer Art Rohfassung umsetzbar sein. Zu viele Faktoren beeinflussen die tatsächlich praktikable Pressefreiheit. Ein entscheidendes Element dabei sind das politische System und der Fortschritt der Demokratisierung des jeweiligen Landes. Faktoren, die die Pressefreiheit mit beeinträchtigen und außerhalb des politischen Systems liegen, sind aber auch wirtschaftliche, inhaltliche und rechtliche Aspekte. Welchen Einfluss haben wirtschaftliche Faktoren wie Abhängigkeit von Anzeigen oder Tendenzen der Medienunternehmen auf die Inhalte, wie stark nutzen die Journalisten ihre inhaltlichen Freiheiten und wie differenziert betrachten sie ihre Quellen, um ihrer „Wächter-Funktion“ gerecht zu werden, wie frei ist die Presse von rechtlichen Einflüssen, die Arbeitsmöglichkeiten und Pressefreiheit einschränken? (McQuail, 1987, S. 127; zitiert nach M´Bayo, 2000, S. 26) Bei der Diskussion der Pressefreiheit in Zimbabwe sollten die dargestellten Aspekte beachtet werden.

1.5. Funktion und Aufgabe der Medien in Demokratien

Meinungsfreiheit ist nach angelsächsischer Auffassung Grundlage für die drei Säulen Wahrheitsfindung, Sicherung der individuellen Entfaltung und sie ist die wichtigste Grundlage der politischen Demokratie. Diese kann ohne andauernde und kritische Diskussion nicht bestehen (Morange, 1998, S. 95). Andauernde und kritische Diskussion wird erst durch die Medien ermöglicht. Für die Analyse der Bedeutung der Presse in der

Entwicklung Zimbabwes ist daher ein genaueres Verständnis der Funktionen, die Medien in Demokratien einnehmen, notwendig.

Zimbabwe ist nach eigenen Angaben eine Demokratie. Entsprechend ist es in der Verfassung festgeschrieben: „Zimbabwe is one sovereign and democratic republic“. Die Entstehung der Verfassung soll noch genauer betrachtet werden. Inwieweit Merkmale von Demokratien wie freie Wahlen und ein Mehrparteiensystem in Zimbabwe Realität sind, ist nicht Thema dieser Arbeit. Die Regierung Zimbabwes besteht darauf, auf Grundlage einer demokratischen Wahl legitimiert zu sein. Am 29. April 2003 lässt sie das in der regierungseigenen Zeitung The Herald im Zusammenhang mit Gerüchten über ein Rücktritt von Präsident Mugabe noch einmal verlauten: „It said Zimbabwe had a legitimate and functional Government in office whose mandate derives from the June 2000 parliamentary elections. The ruling Zanu-PF won 57 of the country’s 58 districts in the 2002 rural district elections and above all the country had a sitting President elected by Zimbabweans in March 2002 whose six-year term expires in 2008“.

Die Verfassung räumt außerdem das Recht auf Informationsfreiheit ein. Das reicht im Zusammenhang dieser Arbeit, um für die Presse Rechte auf eine freie Arbeit nach meinen Erläuterungen in Kapitel 1.3. einzufordern. Dieses Selbstverständnis der Regierung reicht auch, um zu untersuchen, ob die Presse ihre im Folgenden erläuterten Aufgaben, die sie innerhalb einer Demokratie hat, wahrnehmen kann.

Das Verhältnis von Politik und Massenmedien ist in der modernen parlamentarischen Demokratie ein entscheidendes Element. Kepplinger beschreibt den Wandel in dieser Beziehung vom Absolutismus bis zur Demokratie. Bis heute hat sich das Verhältnis so verändert, dass sich Politiker und Medien gegenseitig brauchen und nutzen. Politiker können über die Medien versuchen, die Öffentlichkeit über ihre Themen und Argumente zu beeinflussen (Donsbach, 1995, S. 17). Formal scheint auch die Regierung Zimbabwes die Presse als Institution der Demokratie anzusehen. Das lässt sich zumindest aus dem eingangs genannten Zitat ersehen. Damit verbunden sind einige Funktionen und Aufgaben. Meyn und Chill (1998) stellen dabei Information, Mitwirkung bei der Meinungsbildung, Kritik und Kontrolle heraus. Medien sollen vollständig, sachlich und verständlich informieren. So ermöglichen sie den Bürgern, die Geschehnisse zu verfolgen und Meinungen zu bilden. Mit der Meinungsbildung ist die freie und offene Diskussion verbunden. So soll es auch den Machtlosen ermöglicht werden, ihre Ansichten äußern zu können. Im Regierungssystem spielt vor allem die Kritik- und Kontrollfunktion der Medien eine Rolle. Sie decken Missstände auf und verhindern die Undurchsichtigkeit der Politik. Aber auch zum Beispiel für die Entwicklungen der Gesellschaft übernehmen die Medien eine Kontrollfunktion.

Allerdings gibt es Standpunkte, die die Freiheiten der Medien auch kritisch betrachten. So stellt die Konrad-Adenauer-Stiftung fest, dass zwischen der Notwendigkeit freier Medien und der Pflicht der Medien, diese Freiheit verantwortlich wahrzunehmen, durchaus eine Kluft entstehen kann (Bergsdorf, 2002, S. 33). Daran anschließend kann die Position Kelleys und Donways (1990) ergänzt werden. Für sie sind die Vielfalt der Medien und die Kontrollfunktion der Presse eine Folge der zuverlässigen Beobachtung der Öffentlichkeit durch die Medien. Die Presse übernimmt in der Beziehung von Rechten und Demokratie drei Funktionen: 1. Die Meinungsfreiheit ist ein elementares Recht und für die Kontrolle der Regierung notwendig, 2. Aufgabe der Presse über die Kontrollfunktion gegenüber dem Staat hinaus ist es, den Menschen in einem Staat Alternativen zur aktuellen Politik zu zeigen und zu ermöglichen, diese zu bewerten, 3. Neben dieser Kontroll- und Demokratisierungsfunktion ist es notwendig, dass die Presse frei ist, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können (S. 88ff). Dazu gehört, dass die Regierung des jeweiligen Landes öffentliche Diskussion als notwendiges Mittel demokratischer Prozesse anerkennt, um so Transparenz in der politischen Entwicklung zu ermöglichen. Autoritäre Regime nutzen oft das Argument, dass eine solche Diskussion die Autorität und öffentlichen Institutionen untergraben würde. Daher muss Transparenz darüber hinausgehen, Pressefreiheit nur formal zu garantieren, sondern sie auch aktiv ermöglichen (Stiglitz, 2002, S. 38f).

Die Medien werden ihrer bis hierher dargestellten Aufgabe nur gerecht, wenn sie alle Interessengruppen der Gesellschaft ausreichend repräsentieren und ihnen den notwendigen Raum einräumen, um ihre Meinungen zu äußern. In einem solchen demokratischen Mediensystem sollen und können Bürger ihre Rechte erkennen und verstehen, aber auch an der Debatte teilnehmen (Chiumbu, 1997, S. 16f). Dieses Verständnis fordert eine aktive Umsetzung durch die Presse. Sie muss sich öffnen und gewährleisten, alle Interessen zu berücksichtigen. Was durch die große Menge der politischen Themen und der damit verbundenen Interessen ebenso wie durch die Bedeutung unterhaltender Elemente erschwert wird (Page, 1996, S. 4ff).

Journalismus sollte auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Demokratie stärken. Andernfalls droht er ihr zu schaden, wenn er thematisch an einem solchen Ziel vorbeiarbeitet (Moy & Pfau, 1993, S. 189). Dabei spielt freilich auch das Selbstverständnis der Journalisten eine Rolle. Sich selber als „vierte Gewalt“ zu bezeichnen deutet natürlich auch darauf hin, dass Journalisten ihre Funktion vor allem in Mitteln zur Einflussnahme begründet sehen. Dabei kann es aber nicht nur um die Möglichkeiten der Einflussnahme gehen, sondern auch um die Konstituierung von Wirklichkeit durch die Medien, wie Boventer (1993) feststellt. Beides zusammen könnte zu einer weitgehend medienbestimmten Demokratie führen. Eine Etablierung neben oder über den Institutionen des Verfassungsstaates als vierte Gewalt ist aber seiner Einschätzung nach nicht möglich (S. 129ff).

Alle Funktionen der Medien zielen darauf ab, den Bürgern einen aktiven Meinungsbildungsprozess zu ermöglichen, und so die demokratische Kultur aufrecht zu erhalten. Dabei zeigt sich aus den vorgetragenen Analysen, dass Meinungsfreiheit und damit auch die Pressefreiheit vor allem zwei zentrale Aufgaben mit den entsprechenden Folgen in der Öffentlichkeit haben: Information und Kritik (Lichtenberg, 1990, S. 110). Durch das Einräumen der Meinungsfreiheit kann der Staat auch die Legitimation zur Existenz sichern, da er seinen Bürgern die Möglichkeit gibt, am Entwicklungsprozess teilzunehmen. Medien helfen also auch, die freiheitliche Ordnung zu sichern (Lampe, 1998, S. 80ff). Und wie Jarren (2000) feststellt, ist auch die Integrationsleistung von Medien wegen „ihrer zunehmenden Reichweite und des hohen Grades an Durchdringung gegenüber den bislang dominanten Sozialisation- und Integrationsinstanzen“ (S. 247) nicht zu unterschätzen. Inwieweit diese Einschätzung für ein Land (im Falle dieser Arbeit Zimbabwe) zutrifft, ist mit Sicherheit sehr stark von anderen Faktoren wie soziodemographischen Daten, Struktur des Medienmarktes oder dem politischen Umfeld abhängig. Dennoch repräsentiert auch diese Überlegung einen Teil der Funktion von Medien in Demokratien.

Dass Pressefreiheit eine nicht unbedeutend für die Öffentlichkeit ist, zeigt sich schon daran, dass in totalitären Regimen die Meinungsfreiheit eines der ersten Rechte ist, das beschnitten wird (Ungar, 1990, S. 372). Strömbergs (2002) Analyse des Einflusses von Massenmedien auf die Politik stützt diese Annahme. Darin kommt er zu dem Schluss, dass Massenmedien durch ihre Informationen die Wähler in ihrer Entscheidung beeinflussen und folgert daraus, dass es eigentlich im Interesse von Politikern ist, gut informierte Wähler zu haben (S. 103). Für ein totalitäres Regime gilt das nicht, und die Presse wird so zum Ziel von politischen Repressionen und Versuchen der inhaltlichen Lenkung.

Die Funktion der Medien leitet sich also eher aus ihrer Freiheitsgarantie als aus ihrer Staatsbezogenheit ab, folgert Boventer (1993). Daher kann die Funktion der Medien auch nicht als öffentliche Aufgabe nach einer fest umrissenen Definition verstanden werden (S. 135). Eine Folgerung, die sich durch die vorangegangenen Beobachtungen stützen lässt.

Afrika nimmt in der Diskussion um das Verhältnis von Medien und Staat nach Auffassung einiger Autoren eine Sonderrolle ein. So analysiert Nwanko (2000), dass einige afrikanische Staaten moderne Entwicklungen wie Industrialisierung oder auch moderne Kommunikation, als Zerstörung traditioneller Werte ansehen. Entsprechend sieht er das Verhältnis zwischen Medien und Politik unter anderen Einflüssen als etwa in industrialisierten Ländern. Kommunikation ist demnach ein wesentliches Instrument zur Nationenbildung und um Identitäten zu fördern. Medien und Politik „are a part of the civil society mechanisms for managing the nation-state as a community“. (S. 15) Diese Ansicht hat aber in einigen afrikanischen Staaten zum Missbrauch der Medien durch die Politik geführt. Nwanko sieht daher als Herausforderung für Politik und Medien in Afrika, dass beide ihre eigene Identität unabhängig vom anderen finden sollten. Presselenkung durch den Staat resultiere in politischen und gesellschaftlichen Problemen. (S. 20) Und Okigbo (2000) folgert, dass Medien in Afrika immer noch viele Probleme haben und mehr Mut brauchen, um die Interessen der Zivilbevölkerung zu unterstützen. Und während zahlreiche Medien während der Unabhängigkeitswelle die Meinungsführerschaft in kulturellen Fragen und bei der Etablierung neuer Staaten innehatten, sei dies heute nur noch selten der Fall. Afrikanische Medien müssten sich mehr für Toleranz, Meinungsvielfalt und Bildung einsetzen. (S. 64ff)

Die Weltbank hat in ihrer Publikation „The Right to Tell“ das Verhältnis zwischen der Presse und dem Staat unter verschiedenen Aspekten untersucht. Darin kommt Islam (2002) zu dem Schluss, dass es einen Zusammenhang zwischen der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes und den Arbeitsmöglichkeiten und der Struktur der Presse gibt. Diese Ergebnisse lassen sich im Zusammenhang mit den dargestellten Funktionen der Presse in Demokratien sehen. Damit die Presse dieser Aufgabe gerecht werden kann, sieht die Weltbank drei notwendige Faktoren, die sich in den vorangegangenen Betrachtungen wiederfinden: Unabhängigkeit, Qualität und Reichweite. Es ist zu erwarten, dass diese drei Faktoren auch im weiteren Verlauf der Arbeit eine Rolle spielen werden.

Für die soziale und ökonomische Entwicklung in Schwellenländern bezeichnet die Weltbank eine unabhängige Presse als zwingend notwendig. Daraus folgert das Institut, dass Entwicklungshilfe immer auch die Unterstützung der freien Presse und das Training von Journalisten beinhalten muss (S. 2ff). Dennoch kann auch für diese Regionen der Welt nicht außer Acht gelassen werden, dass neben dem Grad der politischen Freiheit der Medien ökonomische Abhängigkeiten ebenso wie die Auswahl der Themenagenda eine weitere Beeinflussung der Medieninhalte bedeuten.

Die Funktion der Medien in Demokratien manifestiert sich also vor allem durch gefahrlose Information und Kritik. Gerade für afrikanische Länder ist dieses Verhältnis aber aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten, da Medien dort teilweise noch als Instrument zur Nationenbildung betrachtet werden. Damit afrikanische Medien der in diesem Kapitel diskutierten Funktion von Medien in Demokratien gerecht werden können, sollte zunächst ihre Unabhängigkeit im Staat gefördert werden. Bei der Diskussion von Journalismus in Zimbabwe sollte darauf geachtet werden, dass die Bewertung, wie sehr er seinen Funktionen nachkommt bzw. nachkommen kann am Grad seiner Freiheit gemessen wird.

2. Politische Entwicklung, rechtliche Grundlage und Medienlandschaft

2.1. Politische Geschichte Zimbabwes

In aktuellen Berichten aus Zimbabwe wird deutlich, dass die politische, wirtschaftliche, und gesellschaftliche Lage des Landes äußerst kritisch ist und die internationalen Beziehungen fast vollständig auf Eis liegen. Diese Entwicklung wird im Allgemeinen der Politik von Staatspräsident Robert Mugabe, der im März 2002 seine Amtszeit verlängern konnte, zugerechnet.

Die folgende Übersicht soll helfen, die zentralen politischen Entwicklungen und ihre Ursachen nach zu verfolgen. Sie ist weniger eine chronologische Darstellung, als vielmehr die Zusammenfassung der wichtigsten Geschehnisse in der Geschichte Zimbabwes, die auch im Zusammenhang mit der Entwicklung und Arbeitssituation der Medien stehen.

2.1.1. Die Situation zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit von Großbritannien 1980

Am 18.4.1980 hat Zimbabwe nach einem siebenjährigen Bürgerkrieg gegen das rhodesische Regime unter Vermittlung von Großbritannien die Unabhängigkeit erreicht und die Republik Zimbabwe wurde gegründet. Die drei Hauptziele des Wandels waren das Ende der Kolonialherrschaft, die Einhaltung des Waffenstillstands und freie Wahlen (Wiseman & Taylor, 1981, S. 15). Mit dem kolonialen Erbe waren einige positive Dinge, wie eine gute Infrastruktur, gesunde Unternehmen und ein entwickelter industrieller Sektor verbunden; ökonomisch waren die Ausgangsbedingungen also ideal. Und Zimbabwe konnte mit seinen landwirtschaftlichen Erträgen die Versorgung der Nachbarländer mit sichern. Dagegen standen allerdings auch negative Aspekte, nicht zuletzt im sozialen Bereich, wie sie auch Peters-Berries (2001, S. 6ff) darstellt:

1. Das Land war extrem ungleich verteilt. Rund 5.000 weiße Großfarmer besaßen über 45 Prozent des meistens fruchtbaren Landes und knapp eine Million afrikanischer Kleinbauern mussten 40 Prozent zumeist unfruchtbares Land unter sich aufteilen. Zudem waren sie in besonderen Reservaten angesiedelt.
2. Die politischen Freiheiten der neuen Machthaber waren weniger groß, als sie es sich erhofft hatten. In der Lancaster-House-Verfassung[1] wurde zur Bewahrung des sozialen Status quo beigetragen und eine tief greifende Landreform wurde verhindert. Eine Umstrukturierung der Gesellschaft war nicht möglich. Auch war die weiße Minderheit durch die Zusicherung von mindestens von 20 Parlamentssitzen für eine Übergangszeit deutlich überrepräsentiert.
3. Die Gesellschaft war so in schwarz und weiß geteilt, dass es auch sozio-ökonomisch zu spüren war. Es gab kaum ausgebildete Afrikaner. Zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit wurde die wirtschaftliche, administrative und professionelle Elite von der weißen Minderheit gestellt. Die afrikanische Bevölkerung hatte ein karges Auskommen, untergeordnete Aufgaben und einen Bildungsrückstand. Nur die politische Elite wurde von Afrikanern gestellt. Erst Anfang der 90’er Jahre suchte eine neue Generation gut ausgebildeter schwarzer Zimbabwer ihre Chance in der Wirtschaft. Allerdings waren die weißen Konkurrenten so etabliert, dass sie den Afrikanern kaum eine Chance ließen. Die regierende ZANU (PF) machte sich das zu nutze und propagierte eine Afrikanisierung der Wirtschaft. Dadurch verschärfte sich auch der Ton gegen die Weißen. Sie wurden attackiert und inverser Rassismus hoffähig gemacht.
4. Und schließlich gab es extreme Ungleichgewichte in der Verteilung der sozialen Infrastruktur zwischen urbanen weißen und ländlichen schwarzen Gebieten. Daraus ergab sich ein enormer Nachholbedarf, der mit hohen Investitionen verbunden war.

Die Geburtsstunde Zimbabwes war kein totaler Neuanfang. Es gab eine Machtübernahme mit Einschränkungen, deren Ziel die Abschaffung des alten Systems und die Schaffung einer sozial gerechten Gesellschaft ohne Diskriminierung war. Die neuen Machthaber hatten den Staatsapparat aber eher übernommen, als ihn zu zerschlagen. (Kreile, 1990, S.33ff) Auch nach Ansicht der Schriftstellerin Doris Lessing (1993) hatte die Regierung einen äußerst schwierigen Start zu bewältigen. Die neue politische Elite hatte sich zwar im Krieg bewährt, aber keinerlei Erfahrung in der Staatsführung. Sie musste von heute auf morgen ein Land von der Größe Spaniens führen und wurde dazu mit hohen Kriterien beobachtet und bewertet. (S. 67f) Für die ZANU (PF) war die Unabhängigkeit dennoch ein guter Ausgangspunkt. Die Mehrheit der Bevölkerung sah sie durch den erfolgreichen Befreiungskampf legitimiert, das Land zu führen. (Kreile, 1990, S. 95ff) Gleichzeitig deligitimieren aber die Folgen des Apartheidsystems und die Kommandostrukturen des Befreiungskrieges Individualismus und Opposition. Die Umsetzung politischer oder Bürgerrechte wurde dadurch erschwert (Mair, 2002a, S. 5).

Von dem Wahlsieg Mugabes im Februar 1980 ging eine starke Hoffnung auf Veränderungen der gesellschaftlichen Strukturen aus. Mugabe rief zu einer Politik der Versöhnung auf, die als beispielhaft für einen friedlichen Übergang zu einer nicht-rassistischen Gesellschaft angesehen wurde. Er rief Schwarze und Weiße auf „unsere schreckliche Vergangenheit zu vergessen und zu verzeihen“ (Die Zeit, 15.3.1985). Weiße und Schwarze sollten sich gleichermaßen am Wiederaufbau des Landes beteiligen (Reichert, 1984, S. 200). Gleichzeitig präsentierte sich Mugabe als Pragmatiker, der zwar Marxist sein wollte, aber akzeptierte, dass das kapitalistische Erbe nicht über Nacht umgewandelt werden konnte. Das Staatsziel sei der Sozialismus, es werde aber immer gewisse Formen von Eigentum geben. Schon Mitte der 80’er Jahre sah es aber immer mehr danach aus, als würde Mugabe Sozialismus verkünden, aber den Kapitalismus anstreben. (Kreile, 1990, S.55f) Dashwood (2000) sieht darüber hinaus schon mit Beginn der Machtübernahme durch die Schwarzen lediglich die Afrikanisierung einer bereits bestehenden Oberschicht. Die neue schwarze Elite übernahm die Privilegien der Weißen und vergaß schnell die Probleme der immer noch existierenden armen schwarzen Bevölkerung. (S. 97)

Schon bald begann Mugabe seine Basis zu verbreitern, um oppositionelle Strömungen zu unterdrücken. Den kleinbürgerlichen Interessen wurde er durch die Afrikanisierung des Staatsdienstes gerecht. Entscheidend für die Versöhnungspolitik war aber die Beseitigung der Instabilität im Land, um die verschiedenen Kräfte zu beschwichtigen. Mit seinem Versöhnungskurs bewirkte Mugabe auch, dass die weiße Minderheit politisch in die Bedeutungslosigkeit abdriftete und so ein Ungleichgewicht zu Gunsten der Weißen abgebaut werden konnte. Die Republikanische Front von Ian Smith spaltete sich, und die zwanzig für weiße garantierte Parlamentssitze verloren damit schnell ihre politische Bedeutung (Meister, 1986, S. 66).

Bob Marley reiste zur Unabhängigkeitsfeier 1980 nach Zimbabwe und widmete dem jungen Staat ein eigenes Lied. Darin heißt es:

„ To divide and rule

Could only tear us apart

In everymans chest

There beats a heart

So soon well find out

Who are the real revolutionaries

And I dont want my people

To be tricked by mercenaries“

Die Feierlichkeiten und auch Bob Marleys Auftritt waren ein Höhepunkt der Hoffnung auf eine neue nationale Einheit und einen Neuanfang für das Land. 1980 wurde noch zum Jahr „of the peoples’ power“ erklärt, die Jahre ’82 und ’83 zu den Jahren der „nationalen Transformation“ (Schmidt, 1991, S. 119). Auch wenn mit der Unabhängigkeit für die neuen Machthaber einige soziale, wirtschaftliche und politische Probleme verbunden waren, bemühten sie sich zunächst dennoch darum für alle einen sozialverträglichen Wandel zu schaffen.

2.1.2 Robert Mugabe

„Als katholisch erzogener Klosterschüler war Mugabe ein Moralist, der Kapitalismus, Imperialismus, Korruption, den Gegensatz zwischen Arm und Reich moralisch und ethisch verdammte.“ (Meister, 1986, S. 63)

Die Geschichte Zimbabwes ist eng mit dieser Person verbunden. Robert Gabriel Mugabe wurde am 21. Februar 1924 in der Nähe von Harare geboren. In einer Missionsschule wurde er katholisch erzogen. Zunächst wurde er Lehrer und arbeitete einige Jahre in Zimbabwe (Blair, 2002, S. 19). Zum Studieren ging er dann an die Fort Hare Universität in Südafrika. Dort machte er seinen ersten Abschluss. Nach eigenen Angaben machte er sechs weitere, vier davon an der Universität in London und zwei an der Universität von Südafrika (UNISA). Es folgten Ehrentitel verschiedener Universitäten in Zimbabwe, weiteren afrikanischen Ländern und weltweit wie aus Moskau, Massachusetts und Edinburgh. (Zimbabwe Government, 2003)

Er arbeitete einige Jahre als Lehrer in Ghana, wo er auch seine erste Frau kennen lernte. 1960 kehrte er nach Rhodesien zurück. Er war 1961 Mitbegründer der ZAPU, in der es kurz vor ihrem Verbot ein Jahr später zur Spaltung kam. Mugabe gründet daraufhin die konkurrierende ZANU im Exil in Tanganjika. Nach seiner Rückkehr nach Rhodesien 1963 wurde er, ohne jemals verurteilt worden zu sein, zehn Jahre inhaftiert. Er floh 1974 nach Mosambik. Von dort führte er die Zimbabwe African National Liberation Army (ZANLA), den bewaffneten Arm der ZANU, gegen das rhodesische Regime an. Gemeinsam mit dem ehemaligen ZAPU-Führer Nkomo gründete er schließlich die Patriotic Front (PF). Erst 1979 kehrte Mugabe nach Beendigung der Lancaster-House-Gespräche nach Zimbabwe zurück. (BBC News, 2003a) Er gewann die ersten Wahlen und gründete eine Koalition mit der ZAPU, die er aber 1987 gewaltsam zur Vereinigung mit der ZANU zwang. Bereits zu den Wahlen 1980 hatte er seiner Partei den Klammerzusatz PF (Patriotische Front) gegeben.

Immer wieder überraschte Mugabe mit provokanten politischen und christlich-moralischen Ansichten. Selber sieht er sich als Sozialist. Seine politische Einstellung hatte er während des Studiums erlangt und durch sie weltweit Kontakte zu verschiedenen kommunistischen Führern aufgebaut. Sein Bild vom Sozialismus änderte sich aber beständig und soll vor allem das Ziel haben, imperialistische oder kolonialistische Tendenzen zu verhindern. Daraus folgert Reiff (1999), dass die Idee des Sozialismus vor allem dazu dient, „sich von der ehemaligen kolonialen Macht zu distanzieren und gleichzeitig Verbündete zu finden.“ (S. 45)

Mitte der 90’er Jahre heiratet Mugabe nach dem Tod seiner ersten Frau 1992 seine Sekretärin, mit der er zu der Zeit bereits zwei Kinder hatte, die noch aus der Zeit seiner ersten Ehe stammen. Für seine neue Frau baute er luxuriöse Villen auf Staatskosten und organisierte Shoppingreisen mit der staatlichen Fluggesellschaft. (NZZ, 1997) Im Zusammenhang mit dieser Hochzeit zeigt sich auch, in welchem Verhältnis Mugabe zur Presse steht. Drei Journalisten der Financial Gazette wurden verhaftet und ins Gefängnis gesperrt, nachdem sie über die Hochzeit berichtet hatten. Es wurde spekuliert, dass der Grund dafür darin liegen könnte, dass nun für alle zu lesen war, dass Mugabe seine erste Frau betrogen hatte. Die Redakteure des Magazins Horizon, die bereits kurz vor den Wahlen im April 1995 darüber berichtet hatten, waren allerdings ohne Strafe weggekommen. (Johnson, 1995)

Mugabes internationales Ansehen begann sich stark zu verschlechtern, als er 1996 begann Homosexualität zu verfolgen. In einer moralischen Kampagne machte er Homosexualität illegal und stellte sie mit bis zu zehn Jahren Gefängnis unter Strafe. (BBC News 2003a) Homosexuelle seien „schlimmer als Tiere im Dschungel“ sagte Mugabe 1998 unter anderem auf einer Konferenz des Weltkirchenrats in Harare. Auch in Großbritannien sorgte er für Empörung, als er die Regierung eine „schwule Mafia“ nannte, die Nachhilfeunterricht in menschlicher Fortpflanzung brauche. (Guardian, 2003a)

Mugabes Entscheidungen haben oft schwerwiegende Folgen für sein Land. Dazu zählen die Intervention im Kongo zu Gunsten Kabilas und die viel zu hohen und deshalb für den Staatshaushalt fatalen Kompensationen für die Kriegsveteranen. Diese beiden Entscheidungen sollen in den folgenden Kapiteln noch genauer untersucht werden. Unverständnis gibt es auch für die Entscheidung Mugabes, dem äthiopischen Diktatur Mengistu Haile Mariam nach seinem Sturz 1991 Exil in Zimbabwe anzubieten. Dort lebt er seitdem. Mugabes Regierung ignorierte mehrere Auslieferungsanträge Äthiopiens, obwohl Haile Mariam für hunderttausende Tote verantwortlich ist und Dutzende Menschen persönlich erschossen hat. (Good, 2002, S. 11)

Seit Mitte der 90’er Jahre regiert Mugabe zunehmend wie ein Diktator, der sich mit allen Mitteln an die Macht klammert. Für wachsende Probleme sucht er externe Sündenböcke, wie die weiße Minderheit für die sozialen Spannungen. Für den Machterhalt setzt er aber auch den Rechtsstaat und die wirtschaftliche Kraft seines Landes aufs Spiel. (Peters-Berries, 2001, S. 6; Hove, 2000)

Mugabes erste Niederlage überhaupt, das verlorene Verfassungsreferendum Anfang 2000, veranlasste ihn, die Invasion auf rund 1.500 Weißen gehörenden Farmen zu veranlassen. Nur kurz danach musste er im Juni 2000 bei den Parlamentswahlen hinnehmen, fast 50 Prozent der Stimmen an die oppositionelle MDC zu verlieren. (Time Europe, 2003) In beiden Fällen reagierte Mugabe abwehrend und mit Maßnahmen gegen die Opposition.

Beobachter Mugabes sehen in seinem Leben einige charakterliche Aspekte, die schon früh auf mögliche Instabilitäten bei einer Regierungsübernahme durch ihn hätten hinweisen können. Mugabe gilt allgemein als einsamer und paranoischer Mensch, der intellektuell und zielbewusst ist. Macht hat er immer nur zu seinem persönlichen Vorteil angestrebt und er war ein Führer in einem brutalen Befreiungskrieg. Aber auch der Verlust seiner Frau und seines Sohnes wird als einer der Faktoren bewertet, die Mugabes autokratischen Führungsstil mit beeinflusst haben, meint der ehemalige BBC-Korrespondent in Zimbabwe David Blair. (2002, S. 24f) Mugabe und seine Anhänger leben seiner Meinung nach in einer Fantasiewelt voller Verschwörungstheorien (S. 241).

[...]


[1] Unter Vermittlung Großbritanniens in London entstandene erste Verfassung Zimbabwes. An ihr waren die rhodesische Regierung und die Patriotische Front aus ZANU und ZAPU beteiligt. Erst 1987 sollten Änderungen an ihr möglich sein. Zwischen 1987 und 1997 wurden zehn Änderungen vorgenommen.

Final del extracto de 126 páginas

Detalles

Título
Die Rolle der Presse in der Entwicklung Zimbabwes
Universidad
Free University of Berlin
Calificación
2,0
Autor
Año
2004
Páginas
126
No. de catálogo
V121745
ISBN (Ebook)
9783640272679
ISBN (Libro)
9783640272730
Tamaño de fichero
875 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Rolle, Presse, Entwicklung, Zimbabwes, Pressefreiheit, Zimbabwe, Journalismus
Citar trabajo
Jesko Johannsen (Autor), 2004, Die Rolle der Presse in der Entwicklung Zimbabwes, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121745

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