Kulturpolitik und Kulturförderung der öffentlichen Hand


Dossier / Travail, 2007

21 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Zur Entwicklung der Kulturpolitik in Deutschland

3. Das dreigliedrige System deutscher Kulturpolitik
3.1 Länder
3.2 Kommunen
3.3 Bund

4. Die Kulturförderung der öffentlichen Hand

5. Ausblick

6. Literaturverzeichnis

7. Internetquellen

1. Einleitung

In Zeiten anhaltend defizitärer Haushaltslagen sieht sich insbesondere der Bereich der öffentlichen Kulturförderung fortwährend mit der Rechtfertigung seiner Notwendigkeit konfrontiert. Gleich mehrere Reibungspunkte manifestieren sich in diesem Sachverhalt und sollen in der vorliegenden Arbeit thematisiert werden. Zum einen wird untersucht, inwiefern der öffentlichen Hand – also der Gesamtheit der Körperschaften des öffentlichen Rechts – überhaupt ein Handlungsauftrag hinsichtlich einer Förderung von Kultur zukommt. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen der öffentlichen Kulturförderung jedoch im weiteren Verlauf der Arbeit differenziert betrachten zu können, bedarf es zunächst einer Skizzierung der Entwicklung und heutigen Form des kulturpolitischen Systems in Deutschland. Daran anschließend wird das dreigliedrige System deutscher Kulturpolitik, sich zusammensetzend aus Bund, Ländern und Kommunen, vorgestellt. Hierbei liegt der Fokus vor allem auf der Kompetenzverteilung zwischen den drei Ebenen, denn hinsichtlich einer Kulturförderung der öffentlichen Hand ist nicht nur die Frage relevant, ob eine Förderpflicht besteht, sondern auch welcher politischen Ebene diese in welchem Maße zukommt. Anhand von konkreten Zahlen wird in einem weiteren Punkt die Kulturförderung der öffentlichen Hand analysiert, mit dem Ziel herauszufinden, welche Tendenzen sich für die Zukunft der öffentlichen Kulturförderung daraus ableiten lassen.

2. Zur Entwicklung der Kulturpolitik in Deutschland

Folgt man der Definition des Deutschen Museumsbundes, so bezeichnet Kulturpolitik „das Handeln eines Staates im Hinblick auf den Erhalt und die Förderung aller Künste – bildende und darstellende Kunst, Musik und Literatur.“[1] Die Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland zeichnet sich durch eine ganz eigene spezifische, sich von zahlreichen anderen Ländern abhebende Prägung aus – den Kulturföderalismus.[2] Sein Ursprung ist bereits im Mittelalter zu sehen, denn hier bildete sich die für Deutschland typische Vielstaatlichkeit heraus.[3] Bis zum Jahre 1871, in dem im Zuge einer Neuorganisation des Staates zur Bundes- bzw. Zentralstaatlichkeit große Teile des deutschen Sprachraums erstmals unter dem Begriff ‚Deutschland’ zusammengefasst wurden, bestand das heutige Deutschland aus vielen autonomen Feudalstaaten.[4] Diese betrieben jeweils ihre eigene Kulturpolitik, brachten zahlreiche, teilweise bis in die heutige Zeit hineinwirkende Kultureinrichtungen hervor und prägten somit auf vielfältige Weise die deutsche Kultur. Noch heute besteht diese selbständige kulturelle Tradition, welche im bestehenden deutschen Kulturfödera-lismus zum Ausdruck kommt und in der Kulturhoheit der Länder verankert ist, worauf ich jedoch im weiteren Verlauf meiner Arbeit noch genauer eingehen werde. Folglich verfügt die Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland über ihre ganz eigene Tradition.

Doch ist die deutsche Kulturpolitik nicht nur von positiven Einflüssen geprägt.[5] Während des Nationalsozialismus wurde Kultur regelrecht instrumentalisiert und für die politischen Machenschaften des Regimes missbraucht. Der NS-Staat betrieb Kunstförderung als „Politik mit Hilfe der Kunst“[6]. Kultur erhielt eine bestimmte soziale und politische Aufgabe und wurde innerhalb der nationalsozialistischen „Erziehungsdiktatur“[7] als Mittel zur Gleich-schaltung der Menschen eingesetzt. Vor dem Hintergrund dieses Missbrauchs von Kultur wurde bei der Rückkehr zur Bundesstaatlichkeit 1949 in höchstem Maße darauf geachtet, eine derartige Aneignung der Kultur durch den Staat unmöglich zu machen. Mittels in das Grundgesetz eingebauter juristischer Sicherungen sollte die staatliche Einflussnahme auf die Kulturpolitik unterbunden werden.[8] Man erinnerte sich an vergangene Zeiten und knüpfte schließlich bei der Festlegung einer neuen Verfassung an die Strukturen des Kulturfödera-lismus an. Durch eine Dezentralisierung der Kulturpolitik – ausgerichtet an föderalistischen Strukturen – wurden die Kompetenzen auf die neu geschaffenen Bundesländer verteilt, um somit eine zentralistische, staatliche Gleichschaltung über Kultur, wie im Nationalsozialis-mus geschehen, unmöglich zu machen.

Nachdem die kulturelle Infrastruktur durch im Grundgesetz verankerte Formulierungen wiederhergestellt war, beschränkte man sich zunächst weiterhin auf die Förderung traditio-neller Kunstformen und Kultureinrichtungen.[9] Bis Mitte der 60er Jahre herrschte in der Bundesrepublik Deutschland ein enger Kulturbegriff vor, der eine nahezu ausschließliche Konzentration der Kulturpolitik auf die Förderung der Hochkultur beinhaltete.[10] Verändert wurde die Kulturpolitik erst durch die gesellschaftliche Modernisierung und die hervortre-tenden Jugend- und Bürgerbewegungen. Die Ende der 60er Jahre einsetzende ‚neue Kultur-politik’ orientierte sich an einem weiten Kulturbegriff. Dieser implizierte, dass fortan nicht mehr nur hochkulturelle Institutionen unterstützt wurden, sondern auch das „Handeln gesell-schaftlicher Gruppen“[11] in kulturpolitischen Förderprogrammen berücksichtigt wurde. Gemäß der Forderung ‚Kultur für alle’ setzte man es sich fortan zum Ziel, die Künste möglichst allen Menschen zugänglich zu machen.[12] Aufgrund dieser demokratisierenden Tendenzen hinsichtlich einer Öffnung der Kultur zur Gesellschaft wurden die kulturellen Aktivitäten ausgeweitet, neue Institutionen im Bereich des Kultursektors gegründet und ausgebaut und darüber hinaus neue kulturelle Praxisfelder erprobt. Ermöglicht wurde die Modernisierung und Ausdehnung des kulturellen Sektors auch und vor allem durch wachs-ende finanzielle Mittel, die von der öffentlichen Hand bereit gestellt wurden. Dennoch fiel nach wie vor der Großteil der Zuwendungen an hochkulturelle Einrichtungen.[13] Seit Mitte der 80er Jahre kann von der „ganz neuen Kulturpolitik“[14] gesprochen werden, die sich im Kern durch eine Verlagerung weg von qualitativen hin zu quantitativen Kriterien auszeich-net.[15] Das zunehmende Verständnis von Kultur als Wirtschafts- und Standortfaktor bestimmt stärker denn je auch die heutige Kulturpolitik, worauf im weiteren Verlauf der Arbeit noch verstärkt der Fokus gerichtet wird.

Wie die Skizzierung einiger prägnanter Aspekte der Entwicklung der deutschen Kultur-politik zeigen konnte, wird diese teilweise von Rahmenbedingungen beeinflusst, die einem kaum vorhersehbaren Wandel unterliegen, wie beispielsweise politischen Ereignissen oder auch finanziellen Ressourcen.[16] Erfahrungen aus der deutschen Geschichte waren es auch, die die heutigen juristischen Normierungen der Kulturpolitik geprägt haben, worauf ich nachfolgend eingehen werde.

3. Das dreigliedrige System deutscher Kulturpolitik

Die dezentral organisierte Kulturpolitik findet in Deutschland auf den Ebenen der Gemein-den, der Länder und des Bundes statt.[17] Das dreigliedrige kulturpolitische System ist sowohl für die Bewahrung und Pflege des kulturellen Erbes als auch für die Förderung des kulturellen Lebens zuständig.[18] Verfassungsrechtliche und gesetzliche Bestimmungen – vor allem im Grundgesetz und in den Länderverfassungen, aber auch in verschiedenen Gemeinde- und Landkreisordnungen festgeschrieben – geben hierbei den Handlungsrahmen der Kulturpolitik vor.[19]

Auf nationaler Ebene ist zunächst das Grundgesetz als juristische Norm relevant. In Artikel 5, Absatz 3 heißt es: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Leere sind frei.“[20] Hierbei handelt es sich um den einzigen kulturrelevanten Paragraphen innerhalb des Grundgesetzes, ein Sachverhalt, der Gegenstand einer langjährigen Diskussion ist. Manche sind der Mein-ung, dass Artikel 5 (3) die Staatszielbestimmung der Bundesrepublik Deutschland als ‚Kulturstaat’ bezeichne und somit hierin die Verpflichtung zu staatlicher Kulturförderung verankert sei. Explizit formuliert ist dies jedoch nicht. Wiederum andere fordern deshalb, Kultur als Staatsziel gesondert im Grundgesetz festzuhalten, um somit die Pflicht des Staates zur Kulturförderung noch einmal ausdrücklich rechtlich zu fixieren. Markus Thiel weißt darauf hin, dass die wohl auch zukünftig nicht zu erwartende Verankerung des Begriffs ‚Kulturstaat’ im Grundgesetz deshalb nicht vollzogen wird, da der Staat zu kultureller Neutralität verpflichtet ist.[21] Somit kann in dem Nicht-Erwähnen des Staatszieles ‚Kultur’ auch eine Sicherung der Autonomie von Kunst und Kultur gesehen werden. Auch wenn Artikel 5 (3) des Grundgesetzes Freiräume zur seiner Auslegung lässt und auch zukünftig eine Verankerung des Staatszieles ‚Kultur’ im Grundgesetz eher unwahrschein-lich erscheint, so ist in Artikel 35 des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR Deutschland jedoch explizit als Kulturstaat ausgewiesen.[22]

[...]


[1] http://www.museumsbund.de/cms/index.php?id=92&L=0&STIL=0, Stand: 18.06.2007.

[2] Vgl.: Klein, A.: „Kulturpolitik (allgemein)“, in: Klein, A. (Hrsg.): Kompendium Kulturmanagement, Verlag Franz Vahlen GmbH, München 2004, S. 79f. In einem föderalistischen Staat entscheidet der Bund in seiner Funktion als Gesamtstaat über Fragen von nationaler Einheit und Bestand des Ganzen. Den Ländern kommt jedoch im Rahmen ihrer Kompetenzbereiche ein Selbstbestimmungsrecht zu. In Deutschland liegt die Hauptkompetenz hinsichtlich staatlicher Kulturarbeit bei den Ländern, worauf ich jedoch im weiteren Verlauf der Arbeit noch genauer eingehen werde.

[3] Vgl.: Thiel, M.: Die verwaltete Kunst. Rechtliche und organisatorische Aspekte öffentlicher Kultur-verwaltung, Europäischer Verlag der Wissenschaften Peter Lang, Frankfurt a.M., Berlin, Bern, Brüssel, New York, Oxford, Wien 2003, S. 143.

[4] Vgl. hierzu und im Folgenden: Wagner, B.: „Kulturpolitik in der Bundesrepublik Deutschland“, herausgegeben vom Deutschen Musikrat und dem Deutschen Musikinformationszentrum, in: http://www.miz.org/static/themenportale/einfuehrungstexte_pdf/02_Musikfoerderung/wagner.pdf, Juni 2007, S. 1, Stand: 18.06.2007.

[5] Vgl.: http://www.kulturportal-deutschland.de/kp/laender_start.html, Stand: 02.09.2007.

[6] Thiel 2003, S. 103.

[7] Göschel, A.: „Konzeptionen von Kulturpolitik und ihre Folgen für Kulturmanagement“, in: Heinrichs, W. (Hrsg .): Macht Kultur Gewinn? Kulturbetrieb zwischen Nutzen und Profit, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1997, S. 139.

[8] Vgl. hierzu und im Folgenden: Klein, A.: „Kulturpolitik (in Deutschland)“, in: Klein, A. (Hrsg.): Kompendium Kulturmanagement, Verlag Franz Vahlen GmbH, München 2004, S. 88.

[9] Vgl.: http://www.kulturportal-deutschland.de/kp/laender_start.html, Stand: 02.09.2007.

[10] Vgl.: Klein 2004 A, S. 85.

[11] Klein 2004 A, S. 85.

[12] Vgl. hierzu und im Folgenden: http://www.kulturportal-deutschland.de/kp/laender_start.html, Stand: 02.09.2007.

[13] Vgl. hierzu: Fuchs, M.: „Soziologie als Kulturpolitik? Die „feinen Unterschiede“ als Herausforderung für eine engagierte Kulturarbeit und Kulturpolitik, in: Heinrichs, W. (Hrsg.): Macht Kultur Gewinn? Kulturbetrieb zwischen Nutzen und Profit, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1997, S. 162f.

[14] Rose, H. P.: „Alte, neue und ganz neue Kulturpolitik“, in: Scheytt, O.; Zimmermann, O. (Hrsg.): Was bleibt? Kulturpolitik in persönlicher Bilanz, Kulturpolitische Gesellschaft Bonn e.V., Bonn 2001,
S. 79.

[15] Vgl.: http://www.kulturportal-deutschland.de/kp/laender_start.html, Stand: 02.09.2007.

[16] Vgl.: Klein 2004 B, S. 87f.

[17] Vgl.: Klein 2004 B, S. 87ff. Neben der staatlichen und kommunalen Ebene ist auch der so genannte Dritte Sektor aktiv an der Kulturpolitik beteiligt. Neben Stiftungen sind auch Parteien, Gewerk-schaften, Kirchen und vor allem Verbände kulturpolitisch aktiv. Generell vollzieht sich Kulturpolitik immer im Zusammenspiel mit unterschiedlichsten Akteuren – sowohl staatlichen Institutionen, ehrenamtlichen Organisationen sowie privatwirtschaftlich Handelnden.

[18] Vgl.: Ritter, W.: Kultur und Kulturpolitik im vereinigten Deutschland, Deutscher Kulturrat, Bonn, Berlin 2000, S. 146.

[19] Vgl. hierzu und im Folgenden: Wagner 2007, S. 2.

[20] Wagner 2007, S. 2.

[21] Vgl.: Thiel 2003, S. 102f.

[22] Vgl.: Klein 2004 B, S. 90.

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Kulturpolitik und Kulturförderung der öffentlichen Hand
Université
University of Bremen
Cours
Kultur- und Projektmanagement
Note
1,0
Auteur
Année
2007
Pages
21
N° de catalogue
V121815
ISBN (ebook)
9783640265442
Taille d'un fichier
467 KB
Langue
allemand
Mots clés
Kulturpolitik, Kulturförderung, Hand, Kultur-, Projektmanagement
Citation du texte
Katharina Lang (Auteur), 2007, Kulturpolitik und Kulturförderung der öffentlichen Hand, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121815

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