Der Internationale Währungsfonds und die Vor- und Nachteile für Entwicklungsländer


Seminar Paper, 2008

24 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

TABELLENVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG

2 DER IWF ALS INSTITUTION
2.1 DIE GESCHICHTE DES IWF
2.2 DIE ORGANE
2.3 DIE ZIELE UND AUFGABEN
2.4 HERKUNFT DER FINANZIELLEN MITTEL
2.5 MÖGLICHKEITEN DER MITGLIEDSLÄNDER

3 DIE AUSWIRKUNG AUF DIE ENTWICKLUNGSLÄNDER
3.1 URSACHEN FÜR DIE VERSCHULDUNG
3.2 GRUNDSATZ DES FÖRDERNS UND FORDERNS
3.3 KRITIK DER ENTWICKLUNGSLÄNDER

4 FAZIT UND AUSBLICK

ANHANG

QUELLENVERZEICHNIS

LITERATURVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Growth in IMF Membership, 1945- 2005 Seite 3

Abb. 2 Die Schuldenproblematik Seite 14

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Die Chronik der Geschäftsführenden Direktoren des IWF Anhang Tabelle 2: Wichtige Kreditfazilitäten des IWF Anhang

1 Einleitung

In einem Innenhof der Hauptstadt Bamako des westafrikanischen Staates Mali findet eine Gerichtsverhandlung statt. An diesem Tag treten Repräsentanten der Bevölkerung an und machen dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank den Prozess. Die Anklägerin hat im Zeitraum 1992 bis 1997 die Verwendung der Staatsbudgets einiger afrikanischer Staaten untersucht und gibt in ihrem Eröffnungsplädoyer Folgendes zu bedenken: Kenia nutzt 12,6 Prozent des Budgets für soziale Dienste, wie Gesundheit, Erziehung und Infrastruktur, aber 40 Prozent zur Tilgung der Schulden bei der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds. Sambia verwendet ebenfalls mit 6,7 Prozent nur einen geringen Teil der zur Verfügung stehenden Mittel für soziale Leistungen und ebenfalls 40 Prozent zur Schuldenreduzierung. Als Beispiel für das gravierendsten Ausmaß wird Kamerun angeführt. Hier werden nur 4 Prozent, also 8 Milliarden der 200 Milliarden CFA-Francs Staatsbudget, für soziale Grundleistungen genutzt, jedoch werden 36 Prozent, 72 Milliarden CFA-Francs, in das Ausland überwiesen.1

Diese Szene ist dem Film „Das Weltgericht von Bamako“ entnommen und zeigt eine fiktive Gerichtsverhandlung. Doch diese Szene ist mehr als nur eine Filmszene, zeigt sie doch die Diskrepanz, die zwischen den Zielen der Weltbank bzw. des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Auswirkung auf die Entwicklungsländer zu liegen scheint. Um die Vorgehensweise des Internationalen Währungsfonds in seiner Kreditvergabe zu verstehen, wird dieser als Institution vorgestellt. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit zwischen dem IWF und den Entwicklungsländern beschrieben und die Auswirkungen auf die Entwicklungsländer untersucht. Und letztendlich betrachtet diese Arbeit auch, welche Veränderungen möglich sind und welche neuen Aufgaben dem IWF als „Lehre“ aus der aktuellen Finanzkrise möglicherweise übertragen werden können.

2 Der IWF als Institution

2.1 Die Geschichte des IWF

Die Gründungsverträge des Internationalen Währungsfonds, im Englischen International Monetary Fund (IMF), und der gleichzeitig gegründeten Weltbank entstanden auf der Konferenz der Währungs- und Finanzminister der Vereinten Nationen im Juli 1944.2 Zu dieser Zeit waren neben dem Ausmaß des zweiten Weltkrieges immer noch die Eindrücke der Weltwirtschaftskrise der dreißiger Jahre vorherrschend. Die schwer wiegenden Folgen wurden in dem beispiellosen Anstieg der Arbeitslosigkeit auf dem Höhepunkt der Krise am deutlichsten spürbar. Die im US-amerikanischen Bretton Woods stattgefundene Konferenz sollte mit der Gründung der Welbank, die auch als „Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung“ bezeichnet wird, zum Einen dem Wiederaufbau des im Krieg zerstörten Europas dienen und zum Anderen durch die Gründung des Internationalen Währungsfonds verhindern, dass weitere Weltwirtschaftskrisen entstehen.3 Das Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds (IWF-Übereinkommen) trat am 27. Dezember 1945 in Kraft und der IWF nahm am 1. März 1947 die Finanzoperationen auf.4 Der Ort der Konferenz führte dazu, dass die Währungsordnung der Nachkriegszeit unter anderem als „Bretton-Woods-System“ bezeichnet wird.5

Seit dem Inkrafttreten der ursprünglichen Fassung des Übereinkommens haben die inhaltlichen Regelungen mehrfach gravierende Änderungen erfahren. So führte die zweite Satzungsnovelle vom 01.04.1978 zur einer grundlegenden rechtlichen Änderung des IWF. Den Modifizierungen des IWF-Abkommens gehen Krisen, wie zum Beispiel die Finanzkrise Argentiniens, voraus, in denen der IWF nicht den vereinbarten Aufgaben bzw. Zielen, wie im Kapitel 2.3 beschrieben wird, gerecht werden konnte. Trotz inhaltlicher Änderungen, blieb die Organisationsstruktur des IWF, wie sie im folgenden Abschnitt beschrieben wird, bis heute aber im Wesentlichen unverändert.6

2.2 Die Organe

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Growth in IMF Membership, 1945- 2005

Quelle: IMF(2008a), http://www.imf.org/external/about.htm

Der Hauptsitz des IWF ist, nach Artikel XIII, Abschnitt 1 des IWFÜ, in dem Mitgliedsland mit der höchsten Quote7. Von Beginn an ist daher der Sitz in der US-amerikanischen Hauptstadt Washington D. C.. Die Anzahl der Mitglieder ist, wie in Abbildung 1 erkenntlich wird, seit der Gründ- ung stetig gewachsen. Derzeit sind in dem Internationalen Währungs- fonds 185 Staaten organisiert.8 Die Organe des Fonds sind ein Gouverneursrat, ein Exekutivdirektorium, ein geschäfts- führender Direktor, Personal und, wenn im Gouverneursrat 85 Prozent aller Stimmen dafür stimmen, ein Rat auf Ministerebene, Art. XII, Abschn. 1 des IWFÜ.

- Der Gouverneursrat (Board of Governors)

Jedes Mitgliedsland entsendet in den Gouverneursrat einen Gouverneur und einen Stellvertreter. Wie diese bestimmt werden, unterliegt den Regularien des jeweiligen Staates, Art. II, Abschn. 2, a, Satz 2 IWFÜ. In der Regel werden hier die Finanzminister und Zentralbankpräsidenten ausgewählt. Die Stimmen der Mitglieder werden anhand der Quote unterschiedlich gewichtet, Art. XII, Abschn. 5, a IWFÜ. Alle Aufgaben, die nicht ausdrücklich dem Exekutivdirektorium oder dem geschäftsführendem Direktor zugewiesen sind, entfallen auf den Gouverneursrat, Art. XII, Abschn. 2, a, Satz 1 IWFÜ. Der Gouverneursrat tritt entweder nach von ihm anberaumten Sitzungen zusammen oder es werden Sitzungen durch das Exekutivdirektorium einberufen, Art. XII, Abschn. 2, c IWFÜ.

Einmal jährlich tritt der Gouverneursrat außerdem zu einem Treffen mit der Weltbank zusammen.9

- Exekutivdirektorium (Executive Board)

Das Exekutivdirektorium ist für die laufende Geschäftsführung des Fonds zuständig, Art. XII, Abschn. 3, a IWFÜ. Es setzt sich aus den Exekutivdirektoren und dem geschäfts- führenden Direktor, als deren Vorsitzenden, zusammen, Art. XII, Abschn. 3, b, Satz 1. Im weiteren Wortlaut des eben zitierten Artikels sind grundsätzlich 20 Exekutivdirektoren vorgesehen, tatsächlich besteht es zur Zeit jedoch aus 24 Vertretern, wobei die fünf Mitgliedsstaaten mit der höchsten Quote (USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Groß Britannien) sowie China, Russland und Saudi-Arabien10 jeweils einen Vertreter davon stellen. Die restlichen Vertreter repräsentieren jeweils eine Staatengruppe. Diese Gruppen sind oft sehr heterogen, so sind zum Beispiel in der Gruppe „Helvetistan“ die Mitgliedstaaten Schweiz, Polen, Aserbaidschan, Kirgistan, Serbien und Montenegro, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan zusammen gefasst.11 Die Wahl der Direktoren findet im Abstand von 2 Jahren statt, Art. XII, Abschn. 3, d, Satz 1 IWFÜ.

- Geschäftsführender Direktor (Managing Director)

Der geschäftsführende Direktor wird vom Exekutivdirektorium gewählt und ist weder Governeur noch Exekutivdirektor. Durch die Wahl wird er ebenfalls zum Vorsitzenden des Direktoriums, hat aber in beiden vorgenannten Organen kein Stimmrecht. Mit Ausnahme des Falles, dass eine Stimmengleichheit herrscht, Art. XII, Abschn. 4, a, Satz 1 u. 2 IWFÜ. Der amtierende geschäftsführende Direktor ist der Franzose Dominique Strauss-Kahn. Er ist seit dem 1. November 2007 im Amt. Traditionell wird dieses Amt mit einem Europäer besetzt, wobei die Führung der Weltbank Gruppe von einem US-Amerikaner ausgeübt wird. Dieses ist nicht im IWFÜ geregelt, lässt sich aber problemlos anhand der Herkunft der bisherigen Amtsträger erkennen.12 Vom 01.05.2000 bis zum 04.03.2004 hatte der jetzige Bundespräsident der BRD, Horst Köhler, dieses Amt inne.

- Rat auf Ministerebene

Wie zuvor beschrieben, werden die Räte nur nach Bedarf und Beschluss des Gouverneursrates gegründet. Ein Beispiel für einen solchen Rat ist das 1999 gegründete International Monetary and Financial Committee. Dieses tritt zweimal jährlich zu einer Frühjahrs- und Herbsttagung zusammen und kann dort von Beobachtern verschiedener Internationaler Organisationen, wie zum Beispiel der Weltbank, besucht werden.13

2.3 Die Ziele und Aufgaben

Seit der IWF im Jahr 1944 gegründet und seine Ziele erstmalig formuliert wurden, sind die im Artikel I des IWFÜ genannten Ziele im Wesentlichen gleich geblieben. Die Mitglieds- länder haben sich vertraglich in einem Verhaltenskodex verpflichtet, die vereinbarten Ziele einzuhalten. Im Laufe der Jahre wurden diese ergänzt, sodass der IWF heute die im Folgenden beschriebenen Ziele verfolgt.14

i. Der IWF fördert die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungs- politik und steht den Mitgliedstaaten, insbesondere bei internationalen Währungs- krisen, als Konsultationsinstitution zur Verfügung.
ii. Weiterhin sorgt der IWF für das Erreichen eines ausgewogenen Welthandelswachstums in Verbindung mit der Aufrechterhaltung eines hohen Beschäftigungsgrades, eines hohen Realeinkommens und trägt dazu bei, dass die Entwicklung des Produktions- potentials aller Mitgliedstaaten oberstes Ziel der wirtschaftlichen Bemühungen ist.
iii. Die Förderung der Währungsstabilität gehört ebenso zu den Zielen, wie das Vorhandensein geordeneter Währungsbeziehungen unter den Mitgliedstaaten. Es soll in diesem Sinne verhindert werden, dass Staaten aus Wettbewerbsgründen ihre Währungen abwerten. iv. Das Erreichen des zweiten Ziels soll vor allem mit der Errichtung eines multilateralen15 Zahlungssystems und der Beseitigung von Devisenverkehrsbeschränkungen unterstützt werden.
v. Den Mitgliedstaaten sollen Fondsmittel zum zeitweiligen Ausgleich von Zahlungs- bilanzüberschüssen bzw. – defiziten zur Verfügung gestellt werden.
vi. Hierdurch soll die Zeit der Ungleichgewichte in den internationalen Zahlungsbilanzen verkürzt und der Grad der Ungleichgewichte verringert werden.

Die wichtigste Aufgabe des IWF besteht in der laufenden Wechselkursüberwachung, da ein funktionierendes Wechselkurssystem, das im Wesentlichen auf dem Tausch von Währungen basiert, notwendig zur Erreichung dieser Ziele ist. Die konkrete Funktions- weise soll im folgenden Kapitel erläutert werden. Diese Überwachung wird besonders in Zeiten großer Zahlungsbilanzungleichgewichte, wie z.B. nach Finanzkrisen, wie der

Verschuldungskrise von Brasilien und Mexiko im Jahr 1982, wichtig.16

[...]


1 Vgl. Arte, http://www.arte.tv/de/contenus-divers/Nav-Bamako/2218958.html, Stand: 08.10.2008.

2 Vgl. Winkelmann, Günter (1985), S. 23f.

3 Vgl. Stiglitz, Joseph (2002), S. 25f.

4 Vgl. Sell, Axel (2003), S. 134.

5 Vgl. Wagner, Helmut (2003), S. 62.

6 Vgl. Gramlich, Ludwig (2004), S. 53.

7 Auf das Thema „Quoten“ wird in dem Punkt 2.4. dieser Arbeit näher eingeganen.

8 Vgl. IMF (2008e), http://www.imf.org/external/np/sec/memdir/members.htm, Stand: 23.10.2008.

9 Vgl. Gramlich, Ludwig (2004), S. 53.

10 Saudi-Arabien wurde 1978, auf Grund seiner hohen Finanzierungsleistung, zugesprochen einen eigenen Vertreter zu stellen. Vgl. Winkelmann, Günter (1985), S. 27.

11 Vgl. Gramlich, Ludwig (2004), S. 53f.

12 Eine Übersicht über die Amtszeiten der geschäftsführenden Direktoren ist in der Tabelle 1 im Anhang zu finden.

13 Vgl. Gramlich, Ludwig (2004), S. 54.

14 Vgl. Wagner, Helmut (2003), S. 62f.

15 Als multilateral [lateinisch] wird ein mehrseitiges System bzw. ein System, das mehr als zwei Seiten (Staaten) betrifft bezeichnet (z. B. Abkommen, Verträge). Vgl. Meyers Lexikon (2008), http://lexikon.meyers.de/wissen/ Multilateral, Stand: 09.10.2008.

16 Vgl. Winkelmann, Günter (1985), S. 27.

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Details

Title
Der Internationale Währungsfonds und die Vor- und Nachteile für Entwicklungsländer
College
University of Applied Sciences Essen
Course
Internationales Wirtschaftsrecht
Grade
1,0
Author
Year
2008
Pages
24
Catalog Number
V122190
ISBN (eBook)
9783640270569
ISBN (Book)
9783640270361
File size
550 KB
Language
German
Keywords
IWF, Internationaler Währungsfonds, Entwicklungsländer, Bretton-Woods, Weltbank, Island, Finanzmarktkrise, Wirtschaftskrise, Verschuldung, Sonderziehungsrechte, SZR
Quote paper
Ronny Scharschmidt (Author), 2008, Der Internationale Währungsfonds und die Vor- und Nachteile für Entwicklungsländer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122190

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