Konzeptionierung und Modell einer Bürgerstiftung


Seminar Paper, 2008

22 Pages, Grade: 15 Punkte


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Geschichte von Bürgerstiftungen
2.1 Ausgangslage von Bürgerstiftungen
2.2 Entwicklung von Bürgerstiftungen

3 Bürgerstiftungen
3.1 Begriff
3.2 Merkmale
3.3 Stiftungsformen

4 Gründung von Bürgerstiftungen
4.1 Top-Down-Modell
4.2 Bottom-Up-Modell
4.3 Interne Organisationsstruktur der Stadt Stiftung Gütersloh und der Bürgerstiftung Hannover
4.3.1 Stiftungszweck
4.3.2 Stiftungsvorstand
4.3.3 Beiräte
4.3.4 Stiftungsversammlung

5 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Organisationsstruktur der Stadt Stiftung Gütersloh nach dem Top-Down-Modell

Abbildung 2: Organisationsstruktur der Bürgerstiftung Hannover nach dem Bottom-Up-Modell

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Gründungsjahre der Bürgerstiftungen

Tabelle 2: Stiftungsformen von Bürgerstiftungen in Deutschland

1 Einleitung

Die US-amerikanischen Community Foundations leisten bereits seit mehr als achtzig Jahren erfolgreiche Arbeit für ihr Gemeinwesen. Seit Ende der neunziger Jahre finden sich auch in Deutschland mehr und mehr Bürger und Unternehmen, die dieses Stiftungsmodell aufgreifen, um sich gemeinsam in einer Stiftung von Bürgern für Bürger vor Ort, mit ihrer Zeit und ihrem Geld zu engagieren. Mittlerweile erlangen Bürgerstiftungen einen immer höheren öffentlichen Bekanntheitsgrad, der vermutlich für weiteres, dynamisches Wachstum in den kommenden Jahren sorgen wird.

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen und sein Arbeitskreis „Bürgerstiftungen“ erhielten großen Zuspruch und kanalisierten den starken Beratungsbedarf zu einem bislang in Deutschland beispielgebenden Partnerprojekt dreier großer Stiftungen - der Bertelsmann Stiftung, der Klaus Tschira Stiftung und der Körber-Stiftung - die gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Stiftungen die Initiative Bürgerstiftungen ins Leben riefen.[1]

Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich im ersten Teil mit der Entstehungsgeschichte und der typischen Charakteristika von Bürgerstiftungen in Deutschland. Nachdem im Grundlagenteil der Begriff Bürgerstiftung erläutert wird, werden im Hauptteil die Gründungsmodelle, Top-Down-Modell und Bottom-Up-Modell, vorgestellt. Anschließend wird auf die Ausgestaltung der internen Organisationsstruktur von Bürgerstiftungen in der Praxis eingegangen. Als Paradebeispiel dienen dafür die Stadt Stiftung Gütersloh und die Bürgerstiftung Hannover. Am Ende dieser Seminararbeit gibt die Schlussbetrachtung einen Ausblick auf die weitere Entwicklung von Bürgschaften.

2 Geschichte von Bürgerstiftungen

2.1 Ausgangslage von Bürgerstiftungen

Gemeinschaftsstiftungen gab es schon im Mittelalter.[2] Die erste Bürgerstiftung, auch unter den Begriff „Community Foundation“ bekannt, wurde 1914 in Cleveland, Ohio von Frederick H. Goff errichtet. Er verfolgte vor allem zwei grundlegende Ziele:

- Bürger/-innen der Stadt, die nur über bescheidene finanzielle Mittel verfügten, sollten in einer gemeinnützigen Initiative, zusammengeführt werden.
- Sicherstellung und Einsetzung des gestifteten Vermögens für gemeinnützige Aktivitäten, auch bei verändernden gesellschaftlichen Bedingungen und Bedürfnissen.[3]

Daraufhin gründete Goff eine Gemeinschaftsstiftung, die Cleveland Foundation. Seine Idee fand hohe Akzeptanz und führte dazu, dass in den folgenden Jahrzehnten viele Bürgerstiftungen gegründet wurden. Auch in Ländern, wie Kanada (1921) oder Großbritannien (1979) kam es zu Neugründungen von Bürgerstiftungen.[4]

Heute gibt es in den USA rund 700 Bürgerstiftungen. In nahezu allen Teilen der USA haben Einwohner/-innen Zugang zu einer Community Foundation.[5]

2.2 Entwicklung von Bürgerstiftungen

Im Gegensatz zu den USA ist die Idee der Bürgerstiftungen in Deutschland noch relativ neu. Im Dezember 1996 wurde in der Stadt Gütersloh die erste Bürgerstiftung Deutschlands gegründet. Diese Stiftung wurde auf Initiative des Unternehmers R. Mohn, durch Bürger der Stadt Gütersloh in die Wege geleitet. Die Stiftung wurde bei ihrer Gründung durch R. Mohn, der Bertelsmann AG und der Bertelsmann Stiftung mit einem Kapital von damals zwei Millionen DM ausgestattet.[6]

Gleichzeitig schlossen sich, in der Stadt Hannover, Bürger zusammen, um ebenfalls eine Bürgerstiftung zu gründen. Im Gegensatz zur Stadt Stiftung Gütersloh wurde das Gründungskapital jedoch nicht von einem einzelnen Stifter, sondern von einer Gruppe von etwa 50 Bürgern, der Stadt Hannover, gestiftet.[7]

Nach dem Vorbild der Bürgerstiftung Gütersloh und Hannover wurden bis heute sehr viele Bürgerstiftungen, in vielen Teilen des Landes, errichtet. Im Jahr 2006 erreichten die Bürgerstiftungen, mit 46 Neugründungen bundesweit, ihren bisherigen Höhepunkt. Im Jahr 2007 wurden bereits 11 Bürgerstiftungen durch die Stiftungsaufsicht anerkannt. Ende August 2007 waren in mehr als 196 Städten, Gemeinden und Regionen Bürgerstiftungen aktiv. Langfristig ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der bundesweiten Bürgerstiftungen auf 400 bis 500 ansteigen wird.[8]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Gründungsjahre der Bürgerstiftungen[9]

3 Bürgerstiftungen

3.1 Begriff

Aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten gibt es keine einheitliche Definition für Bürgerstiftungen.[10] Der Begriff ist rechtlich nicht näher definiert, jedoch ist die Bürgerstiftung, in Rechtsform einer Stiftung, eine formal institutionalisierte, rechtlich anerkannte Körperschaft. Sie ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit einem möglichst breiten Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebietes tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.

3.2 Merkmale

Anhand eines aufgestellten Merkmalkataloges des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen werden die wesentlichen Merkmale von Bürgerstiftungen aufgezeigt:[11]

1. Merkmal

Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.

2. Merkmal

Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen.

3. Merkmal

Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen.

4. Merkmal

Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis, eine Region.

5. Merkmal

Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgern, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke verfolgen oder auch regionale Teilgebiete fördern.

6. Merkmal

Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen oder regionalen Lebens, dessen Förderung für sie im Vordergrund steht. Ihr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz. Sie ist fördernd und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein.

7. Merkmal

Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.

8. Merkmal

Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen.

9. Merkmal

Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationen einer Stadt oder Region koordinieren.

10. Merkmal

Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan), in denen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.

3.3 Stiftungsformen

Der große Erfolg der Bürgerstiftungsidee hat dazu geführt, dass immer häufiger Stiftungen unter der Bezeichnung „Bürgerstiftung“ errichtet werden, die nicht die entsprechenden Merkmale erfüllen.[12]

Kommunale Stiftungen

Gemeinschaftsstiftungen der Kommunen sind Stiftungen, deren Bezugspunkt eine kommunale Gebietskörperschaft ist.[13] Diese Stiftungen werden nicht von Bürgern, sondern von der Kommunalverwaltung errichtet bzw. deren Organe mehrheitlich von politischen Mandatsträgern oder Mitgliedern der Verwaltung besetzt.[14] Hinsichtlich des Stiftungszwecks weisen kommunale Stiftungen und Bürgerstiftungen sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede auf. Für beide ist der Ortsbezug des Stiftungszwecks charakteristisch. Gefördert werden ausschließlich orts- bzw. regionalspezifische Belange.[15] Wichtigstes Kriterium zur Unterscheidung zwischen Gemeinschaftsstiftungen der Kommune und Bürgerstiftungen ist der bei kommunalen Stiftungen vorherrschende bestimmende Einfluss seitens der Kommunen. Aufgrund der personellen Verknüpfung von Stadtverwaltung und „Bürgerstiftung“ kann die Wahrnehmung von Stiftungsaufgaben von der Wahrnehmung sonstiger kommunaler Aufgaben nicht voneinander getrennt werden.[16] Dagegen sollen Bürgerstiftungen in ihrer Zweckausübung von kommunalen Entscheidungsinstanzen unabhängig sein.[17]

Gemeinschaftsstiftungen

Auch Gemeinschaftsstiftungen werden von einer Vielzahl von Stiftern errichtet. Beide Sonderformen der Stiftung unterscheiden sich jedoch im Umfang ihrer Zwecksetzung.[18] Die Gemeinschaftsstiftung versucht viele Stifter für einen Zweck, etwa die Förderung einer gemeinnützigen Organisation, zu gewinnen. Im Gegensatz dazu bemüht sich die Bürgerstiftung um viele Stifter für viele Zwecke.[19] Die Förderung beschränkt sich also nicht auf die im Zeitpunkt der Errichtung bekannten Problemfelder, sondern verlagert sich stets auf aktuelle Bedürfnisse.[20]

Gemeinschaftsstiftungen auf Initiative von Sparkassen und Genossenschaftsbanken

Zu dieser Kategorie gehören Stiftungen, die von einer Sparkasse oder Genossenschaftsbank gegründet und in der Regel mit Startkapital ausgestattet werden. Diese Stiftungen fördern ebenso wie Bürgerstiftungen gemeinnützige Projekte in einem lokal begrenzten Tätigkeitsbereich. Allerdings sind die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürger dadurch eingeschränkt, dass die Entscheidungsorgane regelmäßig von Vertretern der Finanzinstitute besetzt sind oder diese sich zumindest ein Vetorecht bei grundsätzlichen Entscheidungen vorbehalten.[21] Eine Stiftung, deren Vorstandsvorsitzender automatisch der Vorsitzende der örtlichen Bank ist, widerspricht eindeutig dem Konzept der Bürgerstiftung als eine Stiftung „von Bürgern, für Bürger, durch Bürger“.[22]

In der folgenden Tabelle werden die Merkmale der einzelnen Organisationsformen zusammengefasst dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Stiftungsformen von Bürgerstiftungen in Deutschland[23]

4 Gründung von Bürgerstiftungen

Für die Gründung von Bürgerstiftungen stehen zwei Modelle, Top-Down-Modell und Bottom-Up-Modell, zur Verfügung,. Diese Modelle verdeutlichen die Unterschiede in der Initiative und der Finanzstruktur von Bürgerstiftungen.

4.1 Top-Down-Modell

Bei diesem Modell geht die Initiative, zur Gründung einer Bürgerstiftung, von einem Großstifter, sei es eine Einzelperson und/oder ein Unternehmen und/oder eine sonstige Institution, aus. Diese Großstifter sind oftmals prominente Persönlichkeiten, Unternehmen oder Institutionen.[24] Sie stellen ein Stiftungsvermögen zur Verfügung, dass groß genug ist, um die Anerkennung der Bürgerstiftung als rechtsfähig zu gewährleisten.[25]

Die erste in Deutschland gegründete Bürgerstiftung, die Stadt Stiftung Gütersloh, wurde nach diesem Modell gegründet.[26]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Organisationsstruktur der Stadt Stiftung Gütersloh nach dem Top-Down-Modell[27]

Die Gründungsinitiative ging damals von Reinhard Mohn[28] aus. Bei der Startfinanzierung wurde er unterstützt von einem ortsansässigen Unternehmen, der Bertelsmann AG.[29] Am Anfang der Stiftungserrichtung verfügte die Stiftung über ein Vermögen von, damals, zwei Millionen DM.[30]

Ein großer Vorteil dieses Gründungsmodells ist die Möglichkeit der sofortigen Aufnahme von Projekten und das Erfüllen der Stiftungszwecke ohne anfänglichen Vermögensaufbau.[31] Die Förderung der Stiftungsidee durch eine einzelne Person, ein Unternehmen oder eine einzelne Institution in der Gründungsphase, kann die Verbreitung in hohem Maße unterstützen. Der Nachteil liegt in der Gefahr, dass die neue Bürgerstiftung nicht als unabhängige Institution, sondern als verlängerter Arm eines Unternehmens oder einer Familie wahrgenommen wird. Deshalb muss bei der Gründung, nach dem Top-Down-Modell, von Anfang an deutlich gemacht werden, dass das fördernde Unternehmen nur eine Startfinanzierung leistet und keinen langfristigen Einfluss auf die Stiftung anstrebt.[32]

4.2 Bottom-Up-Modell

Beim diesem Modell besteht die Gründungsinitiative aus einer Vielzahl von Bürgern, die zusammen das erforderliche Startkapital aufbringen.[33] Von Anfang an besteht somit eine aktive Stiftergemeinschaft, die die Stiftung „von unten“ errichtet (Abbildung 2).[34]

[...]


[1] Initiative Bürgerstiftung (2008): Bürgerstiftungen: Im Trend der Zeit - und für die Ewigkeit, URL: http://www.die-deutschen-buergerstiftungen.de/index.php?strg=2&baseID=2&, Stand: 13.03.2008.

[2] Vgl. Walkenhorst (2004), S. 69f.

[3] Vgl. Feurt (1998), S. 242.

[4] Vgl. Feurt (1999), S. 144.

[5] Vgl. Sacks (2004), S. 41.

[6] Vgl. Bertelsmann Stiftung (Reformbilanz 2008): 25 Jahre Bertelsmann Stiftung – Reformbilanz, Broschüre zur Reformbilanz der Bertelsmann Stiftung. URL: http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-0A000F14-0F1138A3/bst/BST_RB.pdf, Stand: 07.03.2008.

[7] Hochschullehrer an der Universität Hannover, seinerzeit Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsens (KFN) und derzeitiger Justizminister des Landes Niedersachsen.

[8] Vgl. Hellmann (2002): Bürgerstiftungen in Deutschland: Fakten und Trends 2007, Aktive Bürgerstiftung e.V. (Hrsg.), S. 7, URL: http://www.aktive-buergerschaft.de/vab/resourcen/laenderspiegel2007.pdf, Stand: 08.03.2008).

[9] Aktive Bürgerschaft e.V. (2007), S. 7.

[10] Weder die §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Januar 2002 (BGBl. I S. 42), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungs-rechts vom 15. Juli 2002 (BGBl I S. 2634), noch das Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG) vom 04. Oktober 1977 (GBl. S. 408) zuletzt geändert durch Artikel 35 der Verordnung vom 23. Juli 1993 (GBl. S. 533) enthalten ausdrückliche Regelungen über die „Bürgerstiftung“. Dem Gesetz ist demnach der Begriff „Bürgerstiftung“ fremd. Was auch immer man deshalb unter einer „Bürgerstiftung“ verstehen mag - eine allgemeine Begriffsklarheit existiert noch nicht - die allgemeinen, an eine rechtlich selbständige Stiftung zu stellenden Anforderungen müssen jedenfalls auch von einer „Bürgerstiftung“ erfüllt werden. vgl. hierzu: Bürgerstiftungen Online (2008a): http://www.aktive-buergerschaft.de/bsi/praxis/merkmale/, Stand: 07.03.2008.

[11] Bundesverband Deutscher Stiftungen (2000), URL: http://www.stiftungen.org/files/original/galerie_vom_02.12.2005_12.26.32/Microsoft%20Word%20-%2010%20Merkmale_2005.pdf, Stand: 13.03.2008.

[12] Vgl. Walkenhorst (2004), S. 83.

[13] Vgl. Kaper (2004), S. 44.

[14] Vgl. Walkenhorst (2004), S. 83.

[15] Vgl. Kaper (2004), S. 44.

[16] Vgl. Kaper (2004), S. 45; Primus (2000), S. 27.

[17] Vgl. Kaper (2004), S. 45.

[18] Vgl. Kaper (2004), S. 45.

[19] Vgl. Strachwitz (1999), S. 179 f.

[20] Vgl. Kaper (2004), S. 44.

[21] Vgl. Walkenhorst (2004), S. 83.

[22] Walkenhorst (2004), S. 83.

[23] Aktive Bürgerschaft e.V. (2007), S. 16.

[24] Vgl. Kaper (2004), S. 47.

[25] Vgl. Rawert (2004) S. 156.

[26] Vgl. Walkenhorst (2004), S. 77; Kaper (2004), S. 47.

[27] Walkenhorst (2004), S. 77; Kaper (2004), S. 47.

[28] Reinhard Mohn, in fünfter Generation Mitglied der Gründerfamilie Bertelsmann, baute in mehr als 40 Jahren aktiven beruflichen Engagements mit Bertelsmann ein Unternehmen auf, das heute das internationalste Medienunternehmen der Welt ist. Vgl. Bertelsmann Stiftung (2008): URL: http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/bst/hs.xsl/2092.htm, Stand: 13.03.2008.

[29] Vgl. Bundesverband Deutscher Stiftungen (2002), S. 231 ff.

[30] Vgl. Kaper (2004), S. 47.

[31] Vgl. Kaper (2004), S. 47.

[32] Vgl. Schlüter (2001), S. 151ff..

[33] Vgl. Rawert (2004), S. 157.

[34] Vgl. Kaper (2004), S. 47.

Excerpt out of 22 pages

Details

Title
Konzeptionierung und Modell einer Bürgerstiftung
College
University of Applied Administrative Sciences and Judicature Munich  (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung)
Grade
15 Punkte
Author
Year
2008
Pages
22
Catalog Number
V122253
ISBN (eBook)
9783668710917
ISBN (Book)
9783668710924
File size
577 KB
Language
German
Keywords
konzeptionierung, modell, bürgerstiftung
Quote paper
Markus Hartmann (Author), 2008, Konzeptionierung und Modell einer Bürgerstiftung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122253

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