Bilanzierung von Wertpapierbeständen bei Kreditinstituten nach IFRS und aktuelle Finanzmarktkrise - Eine Analyse wechselseitiger Einflüsse


Diploma Thesis, 2009

107 Pages, Grade: 2,3


Excerpt


I. Inhaltsverzeichnis

II Abbildungsverzeichnis

III Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Vorgehensweise und Ziele

2. Internationalisierung der Rechnungslegung im deutschen Bankensektor
2.1. Grundlagen, Entwicklung der internationalen Rechnungslegung sowie Rahmenbedingungen der Bilanzierung nach IFRS im Bankensektor

3. Finanzinstrumente – Definition, Kategorisierung sowie Bilanzierung von Wertpapieren bei Kreditinstituten nach „IAS 39“
3.1. Finanzinstrumente und Asset Backed Securities als Finanzinstrument im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise
3.1.1. Finanzinstrumente und Abgrenzung des Begriffs Wertpapier
3.1.2. „Asset Backed Securities“ als Finanzinstrument im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise
3.2. Definitionen und Kategorisierung von Finanzinstrumenten nach „IAS 39“
3.2.1. Definitionen des „IAS 39“
3.2.2. Kategorisierung von Finanzinstrumenten nach „IAS 39“
3.3. Bilanzierung von Wertpapieren nach „IAS 39“
3.3.1. Ansatz und Bewertung von Wertpapieren
3.3.2. „Impairment“ bei Wertpapieren
3.3.3. Bilanzierung von strukturierten Finanzinstrumenten insbesondere im Hinblick auf „Asset Backed Securities“
3.4. Der „Fair-Value“-Ansatz im „IAS 39“
3.4.1. Bewertung zum „Fair-Value“
3.4.2. Ermittlung des „Fair-Values“

4. Aktuelle Finanzmarktkrise und Analyse wechselseitiger Einflüsse
4.1. Ursachen der Finanzmarktkrise
4.2. Chronologie der aktuellen Finanzmarktkrise und Analyse wechselseitiger Einflüsse

5. Fazit

IV Anhang

6. Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 (Abb. 1) System allgemeiner Rechnungslegungsgrundsätze des IASB

Abbildung 2 (Abb. 2) Übersicht Finanzinstrumente

Abbildung 3 (Abb. 3) Instrumente des Kreditrisikotransfers

Abbildung 4 (Abb. 4) True-Sale-Struktur

Abbildung 5 (Abb. 5) Tranchierung eines Asset Pools

Abbildung 6 (Abb. 6) CLN-Transaktion

Abbildung 7 (Abb. 7) Kategorien von Finanzinstrumenten nach „IAS 39“

Abbildung 8 (Abb. 8) „Fair-Value“-Bewertungshierarchie in 5 Stufen

Abbildung 9 (Abb. 9) MBS-Markt und Leitzinsen in den USA

Abbildung 10 (Abb. 10) Kreditausfallraten

Abbildung 11 (Abb. 11) Bestand an verbrieften Forderungen („ABS“) in den Vereinigten Staaten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1. Problemstellung

Die Finanzmarktkrise, die ihren Anfang Mitte des Jahres 2007 am amerikanischen Hypothekenmarkt nahm, sorgte seither für immer neue Höhepunkte und Nachrichten, die zuvor kaum jemand für möglich gehalten hatte. Die heute globale Krise, deren Ende noch nicht abzusehen ist, hatte im Grunde mehrere Ursachen. Begünstigt durch eine Niedrigzinspolitik in den USA, die eine Rezession nach dem „Dotcom-Crash“ und den Anschlägen des 11. September 2001 verhindern sollte, kam es zu einem Boom auf dem US-Immobilienmarkt. Eine veränderte Kreditvergabepolitik ermöglichte es fortan auch Schuldnern mit geringerer Bonität („Subprime“) Kredite zu erhalten, die auf die Wertsteigerung der Immobilie abgestellt waren. Als 2006 die Immobilienpreise sanken und das Zinsniveau wieder stieg, kam es in diesem Marktsegment zu großen Ausfällen auf dem Primärmarkt für Hypothekenfinanzierung, da viele Immobilienbesitzer in den USA nicht mehr in der Lage waren, ihre Hypothekenkredite zu bedienen. Zu einem globalen Problem führte dies, da diese Forderungen in so genannte „Asset-Backed-Securities“ verbrieft wurden und damit die Weiterleitung von Kreditrisiken über Kapitalmärkte in die ganze Welt ermöglicht wurde.

Ein enormes Wachstum dieses Marktes in den letzten Jahren sorgte dann schließlich dafür, dass Banken und Kreditinstitute, als Folge der Ausfälle, enorm hohe Abschreibungen auf derartige Wertpapiere vornehmen mussten. Deren Markt war, bedingt durch den Vertrauensverlust in die Bonität der Schuldner der verbrieften Wertpapiere zugrunde liegenden Forderungen, zusammengebrochen. Dies führte zu Problemen bei Wertpapieren, die zum „Fair-Value“ bilanziert wurden. Da diese Bewertung auf Marktpreisen basiert, kam es bedingt durch geringe Tranksaktionen auf dem Markt, sowie infolgedessen schwer ermittelbaren Marktpreisen zu hohen Abschreibungen. Die dadurch in Gang gesetzten Portfolioanpassungen der Banken sorgten wiederum für sinkende Marktpreise. Es kam zu einem hohen Verkaufsdruck durch den Abbau von Fremdkapitalpositionen der Banken, was neuerlich zu einem steigenden Angebot derartiger Papiere auf dem Markt führte. In der Folge ergaben sich wiederum außergewöhnlich hohe Abschreibungen. Daraufhin kam es durch die fehlende Transparenz in den Bankbilanzen zu einer allgemeinen Skepsis unter den Kreditinstituten, was den Beginn einer nachhaltigen Vertrauenskrise unter den Banken bedeutete und damit zu einer Austrocknung des Interbankenmarktes führte. Die Krise schlug vom Markt für Wertpapiere des „Subprime“-Segments auf andere über. Die Folgen waren enorm und werden innerhalb dieser Arbeit bei der Chronologie der Finanzmarktkrise dargestellt werden.

1.2. Vorgehensweise und Ziele

Die vorliegende Arbeit gibt einen Überblick über die Ursachen und den Verlauf der aktuellen Finanzmarktkrise vom amerikanischen Immobilienmarkt auf die deutsche Bankenbranche und letztlich der Ausweitung zu einer internationalen Finanzkrise. Sie beschäftigt sich in diesem Zusammenhang speziell mit der Frage, welchen Einfluss die Rechnungslegungsvorschriften, speziell die des „IAS 39“ für Finanzinstrumente, auf die Finanzmarktkrise bis zum heutigen Stand hatten. Hierzu werden vorab die internationalen Rechnungslegungsstandards, deren Aufbau, Grundsätze sowie geschichtliche Entwicklung in Europa und im Bankensektor erörtert. Ziel ist es, die nachfolgenden Erklärungen einem Kontext zuordnen zu können. Anschließend wird zunächst ein theoretischer Überblick von Finanzinstrumenten hinsichtlich der Arten gegeben und der Begriff des Wertpapiers abgegrenzt. Die grundsätzliche Betrachtung erfolgt speziell im Hinblick auf die mit der Finanzmarktkrise im Zusammenhang stehenden „Asset-Backed-Securities“. Im Folgenden werden die Rechnungslegungsvorschriften von Finanzinstrumenten nach dem „IAS 39“ behandelt, die die Grundlage der Bilanzierung von Finanzinstrumenten bilden. Nach einer ausführlichen theoretischen Darstellung von Finanzinstrumenten werden in Kapitel 4 die Ereignisse dargestellt, die in der Chronologie der Finanzmarktkrise eine zentrale Rolle gespielt haben. Die Beantwortung der Frage, ob und wie stark die gegenseitigen Einflüsse der Bewertung von Wertpapieren bei Kreditinstituten sowie der Finanzmarktkrise waren, und an welchen Stellen die „Fair-Value“-Bewertung nach „IFRS“ in dieser Finanzmarktkrise krisenverschärfend gewirkt haben, stehen im Fokus dieser Arbeit. Ziel ist es, die wechselseitigen Einflüsse von Bewertung von Wertpapieren und der Finanzmarktkrise anhand ihrer Chronologie der Ereignisse zu identifizieren und zu verifizieren.

2. Internationalisierung der Rechnungslegung im deutschen Bankensektor

2.1. Grundlagen, Entwicklung der internationalen Rechnungslegung sowie Rahmenbedingungen der Bilanzierung nach IFRS im Bankensektor

Im Jahre 1973 wurde auf die Initiative Großbritanniens und zum Zwecke der international koordinierten Harmonisierung von Rechnungslegungsnormen das „International Accounting Standards Committee“ („IASC“) mit Sitz in London gegründet.1 Dessen Board erließ bis zum Jahre 2001 die Fachnormen zur externen Rechnungslegung, die „International Accounting Standards“ („IAS“). Im Jahre 2001 erfolgte im Zuge einer Reorganisation die Umbenennung des „Boards“ in „International Accounting Standards Board“ („IASB“), welches die Bezeichnung der künftigen Standards und somit des gesamten Normensystems als „International Financial Reporting Standards“ („IFRS“) beschloss. Die „IAS“ behielten ihre Gültigkeit, weshalb das Normensystem heute synonym als „IAS“, „IFRS“ oder als „IAS/IFRS“ bezeichnet wird.2 Das „IASC“ respektive das „IASB“ als das Zentralorgan für den Erlass internationaler Rechnungslegungsstandards innerhalb des „IASC“ ist die einzige Institution, die international gültige Rechnungslegungsstandards entwickelt.3 Zentrale Ergebnisse der Arbeit des „IASB“ sind die veröffentlichten Rechnungslegungsnormen, die „IFRS“, die die konkreten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften enthalten.4

Der Prozess der Internationalisierung der deutschen Rechnungslegung kann in zwei Phasen unterteilt werden. In der ersten Phase, die sich von Mitte der 1960er Jahre bis in die 1980er Jahre erstreckte, wurde eine Harmonisierung der Rechnungslegung auf europäischer Ebene angestrebt.5 Die zweite Phase6, die Internationalisierung der Rechnungslegung, behandelt eine globale Harmonisierung. Den Beginn dieser verbinden viele Autoren mit dem Listing der „Daimler Benz AG“ an der „New Yorker Börse“ 1993.7 Die „Daimler Benz AG“ strebte wie auch andere deutsche Unternehmen eine Notierung ihrer Aktien auf Grundlage von HGB-Abschlüssen an, was die US-amerikanische Börsenaufsicht, die „Securities and Exchange Commission“ („SEC“), damals – und bis heute – ablehnte.8 Die „SEC“ forderte den Abschluss nach „US-GAAP“9, was die „Daimler Benz AG“ als erstes deutsches Unternehmen akzeptierte.10 In der Folgezeit veröffentlichten auch andere deutsche Unternehmen Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsvorschriften, vornehmlich nach den „IAS“, und erfüllten damit die Anforderungen der internationalen Finanzplätze.11 Die deutsche Kreditwirtschaft wandte sich ebenso frühzeitig der internationalen Rechnungslegung zu. Großbanken wie die „Deutsche Bank“, die „Dresdner Bank“, die „Commerzbank“ und die „HypoVereinsbank“ konvertierten bereits Mitte bis Ende der 90er Jahre zu „IFRS“, woraufhin ihnen auch mittelgroße Geschäftsbanken innerhalb weniger Jahre folgten.12 „Banken können nicht global handeln und provinziell bilanzieren“13 war die Devise unter der der von der Deutschen Bank freiwillig nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften veröffentlichte Konzernabschluss für das Jahr 1995 den damaligen „IAS“ stand. Dieser leitete die Entwicklung der internationalen Rechnungslegung im deutschen Bankensektor ein.14 Mit der Verabschiedung des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes (KapAEG) durch den Gesetzgeber im April 1998 hielten internationale Normen Einzug in die deutsche Rechnungslegung.15 Hiernach wurde es börsennotierten Unternehmen gemäß § 292a HGB ermöglicht, einen befreienden Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsvorschriften („IAS“, „US-GAAP“) aufzustellen. Zwei Jahre später wurde der Anwendungsbereich des § 292a HGB erheblich erweitert.16 Er enthielt bis zum Jahre 2005 eine befristete Befreiungsoption von der Konzernrechnungslegungspflicht nach HGB für börsennotierte Mutterunternehmen, sofern diese einen Konzernabschluss bzw. Konzernlagebericht nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufstellten.17

Das signifikante Ereignis in der Harmonisierung der Rechnungslegung in Europa war die Verabschiedung der so genannten „IAS“-Verordnung18 der Europäischen Union am19. Juli 2002 durch das europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union. Auf Grund dieser Verordnung sind kapitalmarktorientierte Unternehmen19 mit Sitz in der Europäischen Union grundsätzlich verpflichtet, für Geschäftsjahre seit dem 1. Januar 2005 beginnen, den Konzernabschluss nach den Vorschriften der IFRS zu erstellen. Diese Neuregelungen verpflichteten über 7.000 Unternehmen fortan zur Anwendung der Standards des „IASB“.20 Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne durften und dürfen noch heute ihre Konzernabschlüsse in Deutschland wahlweise nach nationalen Standards oder nach den „IFRS“ aufstellen. Die nationale Umsetzung in Deutschland erfolgte mit dem neu eingefügten § 315a HGB, der gemeinsam mit der „IAS“-Verordnung einen neuen rechtlichen Rahmen für die Konzernrechnungslegung nach „IFRS“ in Deutschland bildete.21,22

Weltweit agierende Unternehmen und Kreditinstitute, die global angesiedelte Niederlassungen und Tochtergesellschaften unterhalten, müssen heute zunehmend zur Deckung ihres Eigen- und Fremdkapitalbedarfs die Kapitalmärkte über ihren Heimatmarkt hinaus in Anspruch nehmen. Die Geltung einheitlicher beziehungsweise vergleichbarer Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften ist eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren der internationalen Kapitalmärkte, um so Transparenz und Vergleichbarkeit der Jahres- und Konzernabschlüsse zu ermöglichen.23 Die kreditwirtschaftlichen Unternehmen, die traditionell international tätig sind, sind in zweifacher Weise von der Globalisierung der Vorschriften betroffen.24 Denn neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sind internationale Rechnungslegungsstandards für Banken auch für ihr Passivgeschäft (Refinanzierung) und strategischen Ausrichtung („Rating“ als Marktzugangsvoraussetzung) von Bedeutung. Nehmen Banken zum einen Eigen- und Fremdkapital an den internationalen Kapitalmärkten auf, so sind sie zum anderen beim Aktivgeschäft,25 der Vergabe von Krediten und als Emissionsbank für ihre Kunden an einer einheitlichen internationalen Rechnungslegung interessiert.26 Dieser Aspekt wird durch die internationale Bankregulierung über „Basel II“27 unterstrichen, wonach die Eigenkapitalhinterlegung der kreditgebenden Banken an die Bonität ihrer Schuldner gebunden ist.28 Um diese Bonität beurteilen zu können, führen entweder so genannte „Ratingagenturen“ externe „Ratings“ oder Banken selbst interne „Ratings“ durch, die sich insbesondere auf Rechnungslegungsdaten beziehen. In diesem Umfeld gewinnen die Jahresabschlussanalyse und die „Ratingverfahren“ der großen, internationalen „Ratingagenturen“ zunehmend an Bedeutung.29 Ein Interesse an standardisierten, internationalen Jahresabschlüssen resultiert somit aus der Möglichkeit der Vergleichbarkeit sowie standardisierten Auswertungsverfahren.30 Des Weiteren ist mit der zunehmenden Ergänzung und der Ersetzung nationaler durch internationale Kapitalmärkte und Geschäftsbeziehungen die Bestrebung der Vergleichbarkeit der Rechnungslegung durch die Vereinheitlichung von Inhalt und Form zu verzeichnen.31

Nach der nunmehr erfolgten Einführung der internationalen Rechnungslegungsstandards „IFRS“ wird im Folgenden der Aufbau und die Grundlagen bzw. Basis der „IFRS“ erörtert werden. Die Struktur, Grundsätze und die Ziele der „IFRS“ werden ein Verständnis für die internationale Rechnungslegung vermitteln. Dies geschieht speziell vor dem Hintergrund der grundlegenden Unterschiede zum HGB was letztlich in der Betrachtung der Finanzmarktkrise eine Beachtung findet.

Der tief greifende Wandel der externen Rechnungslegung in Deutschland geht mit der Einführung der „IFRS“-Rechnungslegung einher. Diese Veränderungen sind nicht nur in den Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften zu sehen, vielmehr geht mit der Einführung der „IFRS“ ein Paradigmenwechsel32 vonstatten. Dieser ist insbesondere in der stärker gegenwartsbezogenen und am Prinzip der periodengerechten Erfolgsermittlung orientierten Bewertung zu sehen, die in wesentlich stärkerem Umfang als die HGB- Rechnungslegung Prognosen in den Jahresabschluss einbezieht.33 „So rückt die in Deutschland historisch begründete vorsichtige Bewertung von Vermögen und Schulden zum Zwecke der Ausschüttungsbegrenzung und zum Schutze der Gläubiger im globalem Wettbewerb um Kapital gegenüber der Zielsetzung der Information der Investoren zwangsläufig in den Hintergrund.“34

Die Zielsetzung, die das „IASB“ verfolgt, ist gemäß seiner Satzung:

- „Im Interesse der Öffentlichkeit einheitliche, qualitativ hochwertige, verständliche und durchsetzbare globale Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, die zu einer qualitativ hochwertigen, transparenten und vergleichbaren Informationsdarstellung in den Jahresabschlüssen und anderen Finanzberichten führen, um die Kapitalmarktteilnehmer und andere Nutzer bei der wirtschaftlichen Entscheidungsfindung zu unterstützen.
- Förderung der Nutzung und strengen Anwendung dieser Standards.
- Herbeiführen der Konvergenz nationaler Rechnungslegungsstandards und der Verlautbarungen des IASB zur Erreichung qualitativ hochwertiger Lösungen.“35

Zentrales Ergebnis dieser Zielsetzung sind die „IFRS“. Der Zweck der „IFRS“- Rechnungslegung ist im „Framework“ („F“) (Rahmenkonzept)36 geregelt, während sich die Zwecke der deutschen Rechnungslegung aus zahlreichen Regelungen des HGB’s ableiten lassen.37 Im Gegensatz zu dem unbestimmten Rechtsbegriff der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung („GoB“)38 werden im „Framework“ neben der Zielsetzung von „IFRS“-Abschlüssen die konzeptionellen Grundlagen39 und die wesentlichen Prinzipien der Rechnungslegung explizit geregelt.40 Die Rechnungslegung nach „IFRS“ hat ausschließlich eine Informationsfunktion zu erfüllen.41 Zu den Abschlussadressaten gehört laut „Framework“ „F.9“ nicht alleinig der Investor, vielmehr sollen gemäß des Rahmenkonzeptes Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten, Kunden, Regierungen, Steuer- und Aufsichtsbehörden sowie die gesamte interessierte Öffentlichkeit berücksichtig werden. Diese Informationsbedürfnisse sind jedoch zum Teil divergierend und können nicht vollständig befriedigt werden.42 Folgerichtig wird im „Framework“ „F.10“ darauf hingewiesen, dass ein nach „IFRS“ aufgestellter Abschluss nicht den unterschiedlichen Informationsbedürfnissen sämtlicher Abschlussadressaten gleichermaßen gerecht werden kann.43 Deshalb erfolgt nach „F.10“ die primäre Orientierung der „IFRS“-Rechnungslegung an den Informationsbedürfnissen der Kapitalinvestoren, in dem postuliert wird, dass diese Informationen auch für die Informationsbedürfnisse der anderen Adressaten befriedigend sein sollten.44

Die Zielsetzung der „IFRS“-Rechnungslegung liegt in der Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen für die Kapitalinvestoren.45 Der Jahresabschluss soll den Abschlussadressaten ein tatsächliches Bild zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.46 Dieses grundlegende Rechnungslegungsprinzip der „IFRS“ ist der Grundsatz des „true-and-fair-view-Prinzips“.47 Dieses Jahresabschlussziel ist wie die deutsche Generalnorm kein „overriding Principle“48, wird indes aber als Grundsatz der „fair presentation“ umschrieben.49

Die allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätze („F.22-46“) gliedern sich in (a) Basisannahmen, (b) qualitative Anforderungen (Primärforderungen) und (c) Nebenbedingungen zu den Primäranforderungen.

(a) Damit „IFRS“-Abschlüsse ihrem Zweck, entscheidungsnützliche Informationen zu vermitteln, gerecht werden können, liegen ihnen zwei wesentliche Basisgrundsätze zugrunde.50 Diesen beiden im „Framework“ spezifizierten, grundlegenden Prinzipien („underlying assumptions“) wird durch Integration in „IAS 1“ ebenfalls eine besondere Bedeutung beigemessen.51 Das (aa) Konzept der Unternehmensfortführung, „going- conzern-Prinzip“ („F.23“), und das (ab) Konzept der Periodenabgrenzung, „accrual principle“52 („F.22“) sind zwei Annahmen, die für eine Erstellung der Jahresabschlusses zwingend notwendig sind.53

Die wohl bedeutendste Annahme, die der „IFRS“-Rechnungslegung zugrunde liegt, ist das (aa) „going-concern-Prinzip“, also die Annahme der Unternehmensfortführung.54 Grundsätzlich soll der Jahresabschluss unter der Annahme erstellt werden, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit in absehbarer Zukunft weiter fortführt.55 Aufgrund der Annahme der Unternehmensfortführung erscheint es ökonomisch sinnvoll, Vermögenswerte und Schulden zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz zu führen, da von einer späteren Verwendung im Unternehmen auszugehen ist, und ferner erwartet wird, dass der damit erzielte Nutzen nicht niedriger liegt.56 Sofern diese Annahme nicht mehr zutrifft, hat die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden im Jahresabschluss unter Umständen auf einer anderen Bewertungsbasis zu erfolgen.57 Dies könnte z.B. dann der Fall sein, wenn die Absicht besteht, das Unternehmen als Ganzes zu liquidieren58 oder sich eine wesentliche Einschränkung der Unternehmenstätigkeit abzeichnet.59 Die so genannte Abkehr vom „going-concern-Prinzip“ würde in diesen Fällen eine fundamentale Änderung der Rechnungslegungsprämisse bedeuten und kann nicht bloß durch einfache Anpassungen der ursprünglich bilanzierten Beträge erfolgen.60

Daneben sollen Jahresabschlüsse nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung, (ab) „accrual principle (basis)“, erstellt werden. Die Auswirkungen von Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen, sollen in der Periode erfasst werden, in der sie auftreten, und nicht in derjenigen Periode, in der die Zahlungsströme fließen.61 Das bedeutet, dass der Abschluss auf der Basis von Erträgen und Aufwendungen und nicht auf der Basis von Ein- und Auszahlungen aufzustellen ist.62 Der Zeitpunkt der zugehörigen Ein- und Auszahlungen ist damit für die Erfassung der korrespondierenden Erträge und Aufwendungen irrelevant. Dieser Grundsatz wird durch die Grundsätze zur Erfassung von Erträgen und Aufwendungen präzisiert.63

Das Prinzip der Periodenabgrenzung, „accrual principle“, umfasst dabei drei Teilprinzipien,

(aba) Realisationsprinzip;

(abb) „matching principle“; und

(abc) „deferrals“.64

Das (aba) Realisationsprinzip für Erträge, welches nicht gesondert erwähnt oder definiert wird, sich aber aus dem Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden indirekt ergibt.65 Das (abb) „matching principle“ für Aufwendungen und (abc) „deferrals“ für zeitraumbezogene Aufwendungen. Das „matching principle“ entspricht grundsätzlich dem deutschen GoB der sachlichen Abgrenzung, das Prinzip des Ansatzes von „deferrals“ dem der zeitlichen Abgrenzung.66

Anders allerdings als im deutschen Verständnis wird für die Periodenabgrenzung der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung mehr vor dem Hintergrund der Informationsfunktion der Rechnungslegung und weniger auf das Vorsichtsprinzip abgestellt.67,68 Das Realisationsprinzip nach den IFRS ist stark angloamerikanisch geprägt, weshalb hier i. d. R. die jederzeitige Realisierbarkeit für den Ansatz von Erträgen als ausreichend erachtet wird. Das Realisationsprinzip der deutschen „GoB“ wird dagegen aufgrund der dominierenden Stellung des Vorsichtsprinzips wesentlich enger gefasst. Die erfolgswirksame Erfassung von Erträgen setzt die tatsächlich erfolgte Realisierung derer voraus.69

(b) Neben den Basisannahmen müssen Abschlussinformationen gemäß „F.24“ bestimmte qualitative Anforderungen („qualitative characteristics“), die auch als Primäranforderungen70 bezeichnet werden, erfüllen, um entscheidungsnützlich im Sinne des Abschlusszwecks zu sein. Hierzu zählen nach dem „IAS-Framework“ insbesondere, dass Abschlussinformationen,

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Als Maßstab für die Beurteilung der (ba) Verständlichkeit von Informationen gilt der sachverständige Jahresabschlussadressat, d.h. die Informationen des Jahresabschlusses sollen so aufbereitet werden, dass sie für einen fachkundigen Leser nachvollziehbar sind („F.25 Satz 2“). Die Relevanz von Informationen wird durch ihre Art („nature“) und Wesentlichkeit („materiality“) bedingt („F.29“). Es sind solche Abschlussinformationen relevant, die die wirtschaftlichen Entscheidungen des Adressaten beeinflussen („F.26“). Die Anforderung der Verlässlichkeit ist nach „F.31“ erfüllt, wenn eine Information frei von wesentlichen Fehlern ist und Sachverhalte nicht verzerrt dargestellt werden. Diese wird durch fünf Sekundäreigenschaften umschrieben:

(bca) Glaubwürdige Darstellung („faithful presentation“),

(bcb) Wirtschaftliche Betrachtungsweise („substance over form“),

(bcc) Willkürfreiheit („neutrality“),

(bcd) Sachgerechtes Maß an Vorsicht („prudence“) bei der Ausfüllung von Ermessensspielräumen sowie

(bce) Vollständigkeit („completeness“) der Informationen. Für die Vergleichbarkeit von Informationen müssen Vorjahreszahlen vorliegen.72

Diese qualitativen Anforderungen werden teilweise in bestimmten weiteren Grundsätzen der Informationsvermittlung konkretisiert, die zu den qualitativen Anforderungen in einem Unterordnungsverhältnis stehen.73

Die qualitativen Berichterstattungsanforderrungen der Relevanz und der Verlässlichkeit von Informationen unterliegen nach „IAS-Framework“ gewissen – zumeist praktischen – Beschränkungen und werden durch die Nebenbedingungen in „F.43-45“ ergänzt. Diese sind der Grundsatz der Zeitnähe, die Abwägung von Kosten und Nutzen einer Information sowie die Ausgewogenheit der qualitativen Anforderungen bzw. Grundsätze.74 Die folgende Abbildung (Abb. 1) ist eine Zusammenfassung und verdeutlicht die Rechnungslegungsgrundsätze nach „IAS/IFRS“ im Überblick.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: System allgemeiner Rechnungslegungsgrundsätze des IASB. Eigene Darstellung in Anlehnung an: Hayn, S., Die International Accounting Standards, in WPg, 47 Jg. (1994), S. 720; Pellens, Bernhard, Fülbier, R. U., Gassen, Joachim: Internationale Rechnungslegung, 6. Aufl. Stuttgart 2006, S. 112

Über die allgemeinen Rechungslegungsgrundsätze hinaus sind im „Framework“ weitere Rechnungslegungsgrundsätze enthalten. Diese werden in der Literatur auch als ergänzende Rechnungslegungsgrundsätze bezeichnet. Dazu gehören die (a) Ansatzgrundsätze („F.47- 98“), (b) der Grundsatz der Klarheit und der Übersichtlichkeit („IAS 1.44-48“), (c) der Saldierungsgrundsatz („IAS 1.32“), (d) der Grundsatz der Einzelbewertung (nicht explizit, nur ableitbar), (e) das Stichtagsprinzip (nicht explizit, nur ableitbar), (f) die Kapitalerhaltungsgrundsätze („F. 102-110“) und (g) Bewertungsgrundsätze („F.99-101“).75

Die Ansatzgrundsätze definieren Vermögenswerte und Schulden und legen konkrete Ansatzkriterien fest. Der Grundsatz der Klarheit und der Übersichtlichkeit kann aus dem Grundsatz der Verständlichkeit abgeleitet werden und findet seine Konkretisierung in „IAS 1.44“, wonach ein „IFRS“-Abschluss als solcher eindeutig zu erkennen sein muss und sich eindeutig von anderen Bestandteilen des gleichen Dokuments unterscheiden muss.

Nach dem Saldierungsgrundsatz besteht ein grundsätzliches Verbot zur Saldierung von Vermögenswerten und Verpflichtungen sowie von Aufwendungen und Erträgen, solange sie nicht durch einen Standard oder eine Interpretation erlaubt ist.

Der Grundsatz der Einzelbewertung sowie das Stichtagsprinzip sind nicht ausdrücklich in den „IFRS“ genannt, es lässt sich jedoch konkludent auf sie schließen. Der Einzelbewertungsgrundsatz lässt sich z. B. auf den Definitions- und Ansatzkriterien für Vermögenswerte und Schulden ableiten, da die Formulierungen im Singular stehen (z. B. „F.89“). Das Stichtagsprinzip, welches besagt, dass Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechend der Verhältnisse am Bilanzstichtag zu erfassen sind, ergibt sich aus „IAS 10“.76

Das „Framework“ nimmt keine Festlegung auf ein bestimmtes Kapitalerhaltungskonzept vor.77 Vor dem Hintergrund der Zielsetzung von „IFRS“-Abschlüssen (der Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen für Investoren), werden (im Gegensatz zum HGB- Abschluss) weder allein der Zweck der (nominellen) Kapitalerhaltung, noch der einen Interessenausgleich zwischen den Jahresabschluss-Adressaten zu schaffen, verfolgt.78 Unabhängig von der Zielsetzung werden die folgenden beiden Konzepte diskutiert. Zum einen das finanzwirtschaftliche Kapitalerhaltungskonzept („financial capital maintenance concept“) und zum anderen das leistungswirtschaftliche Kapitalerhaltungskonzept („physical capital maintenance concept“) die als die prototypischen79 Kapitalerhaltungskonzepte gelten. Der Zweck der Kapitalerhaltung wird hierdurch vom „IASB“ allerdings nicht postuliert. Vielmehr sind die Ausführungen im „Framework“ zum leistungswirtschaftlichen Kapitalerhaltungskonzept sowie zum finanzwirtschaftlichen Kapitalerhaltungskonzept nicht mehr als ein Beispiel, an dem theoretisch begründet wird, in welcher Höhe ein Gewinn ausgewiesen werden könnte.80 Nach dem finanzwirtschaftlichen Kapitalerhaltungskonzept gelten Gewinne dann als realisiert, wenn sie tatsächlich zu einer Erhöhung der finanziellen Leistungsfähigkeit, d. h. der Liquidität, geführt haben.81 Dabei findet sich beim finanzwirtschaftlichen Kapitalkonzept gemäß „F.104(a)“ sowohl das Konzept der nominalen als auch der realen Kapitalerhaltung wieder.82 Nach dem leistungswirtschaftlichen Kapitalerhaltungskonzept hingegen werden Gewinne dann als realisiert angesehen, wenn die ökonomische Leistungsfähigkeit83, also das physische Produktionskapital,84 gestiegen ist bzw. erhöht wurde. „Die Wahl des Kapitalerhaltungskonzeptes hat Auswirkungen auf die Bilanzbewertung. Während die Anwendung des leistungswirtschaftlichen Kapitalerhaltungskonzepts gemäß ‚F.106’ eine Bewertung zu Wiederbeschaffungskosten verlangt, können im Rahmen des finanzwirtschaftlichen Kapitalerhaltungskonzepts verschiedene Bewertungsmaßstäbe zur Anwendung kommen.“85 Die Bewertungsgrundsätze werden im „Framework“ („F.100“) in die folgenden vier Bewertungsmaßstäbe (unabhängig von den Regelungen der Standards allgemein und einheitlich für Vermögenswerte und Verpflichtungen) definiert:86 (a) Bewertung zu den historischen Anschaffungs- oder Herstellkosten („historical cost“), (b) zu Wiederbeschaffungskosten („current cost“), (c) zum Veräußerungswert oder Erfüllungsbetrag („realisable or settlement value“) und (d) zum Gegenwarts- oder Barwert („present value“).

Als dominierenden Wertmaßstab werden von dem „IASB“, nach „F.101“, die Anschaffungs- und Herstellkosten herausgestellt. Es räumt jedoch ein, dass für bestimmte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten andere Wertmaßstäbe zum Tragen kommen. Der auf den jeweiligen Abschlussposten anzuwendende Wertmaßstab wird im Einzelnen durch die Standards bestimmt. Die Standards ergänzen zudem die im „Framework“ aufgeführten Bewertungsmaßstäbe durch die Definition von Einzelfall bezogenen Wertkonzeptionen und reduzieren damit die praktische Bedeutung der Bewertungsmaßstäbe des „Frameworks“. Die in den Standards aufgeführten Maßstäbe haben gegenüber denen des „Frameworks“ immer Vorrang.87 Auf die Ausführung des „Frameworks“ wird insofern nur zurückgegriffen, wenn kein Standard die Bilanzierung und Bewertung des entsprechenden Sachverhalts regelt.88,89 Ein Beispiel für einen solchen Standard ist der „IAS 39“. Da dieser für die Bewertung von Finanzinstrumenten ausschlaggebend ist, wird er im Folgenden ausführlich dargestellt werden. Auf den „Fair-Value“-Ansatz und die „Fair- Value“-Bewertung in diesem Zusammenhang wird ebenfalls in dem Kapitel 3 ausführlich eingegangen.

Die Ausführungen im zweiten Kapital haben dazu gedient, die Entwicklung und Implementierung der internationalen Rechnungslegung in Deutschland, speziell in der Bankenbranche, zu erörtern. Des Weiteren wurde die allgemeine Bedeutung der IFRS und deren Grundkonzeptionen speziell im Hinblick auf deren Zielkonzeption beschrieben. Diese Grundlagen dienten dazu, die folgenden Ausführungen in der Perspektive des Kontextes weiter zu betrachten.

3. Finanzinstrumente - Definition, Kategorisierung sowie Bilanzierung von Wertpapieren bei Kreditinstituten nach „IAS 39“

Vor dem Einstieg in die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach „IAS 39“ wird unabhängig von den Definitionen der IFRS und den Bilanzierungsfragen ein und nicht auf Vollständigkeit beruhender Überblick auf die Arten von Finanzinstrumenten, die in der Literatur am gängigsten sind, geworfen, um anschließend spezielle Ansatz- und Bewertungsthematiken der Finanzinstrumente zu erörtern.

3.1. Finanzinstrumente und Asset Backed Securities als Finanzinstrument im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise

Die Verwendung von Finanzinstrumenten hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen und ist spätestens seit dem letzten Jahrzehnt in der betrieblichen Praxis speziell bei Kreditinstituten und Versicherungen weit verbreitet. Seit mehreren Jahren profitieren Kreditinstitute vor allem davon, dass Unternehmen anderer Branchen derivative und nicht-derivative Finanzinstrumente oder innovative Finanzierungsformen in Anspruch nehmen, um sich bspw. gegen eine Vielzahl von Risiken (Zins-, Währungs- oder Rohstoffpreisrisiken) abzusichern oder ihre Kapitalkosten zu senken. Andererseits können Finanzinstrumente auch zu spekulativen Zwecken eingesetzt werden. Die derivativen Finanzinstrumente zählen zu den Produktinnovationen, die sich in den vergangenen Jahrzehnten auf den weltweiten Finanzmärkten etabliert haben. Das Volumen des Geschäfts mit Finanzinstrumenten, das maßgeblich von derivativen Finanzinstrumenten getrieben wurde, ist erheblich.90 „So ist weltweit das gehandelte Derivatevolumen von rund 10 Billionen US-Dollar im Jahr 1990 auf circa 160 Billionen US-Dollar im Jahr 2006 gewachsen. Bis 2012 soll sich laut Prognosen das gehandelte Derivatevolumen von dem aktuell hohen Niveau nochmals auf circa 340 Billionen US-Dollar verdoppeln.“91,92 Der zunehmende Einsatz (insbesondere) derivativer Finanzinstrumente offenbarte unter anderem die Schwierigkeit anschaffungsorientierter Rechnungslegungsnormen (worunter auch das HGB zu verstehen ist), die derartige Geschäfte nicht oder nur unzureichend darstellen können. Nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften sind bilanzielle Aktiva höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellkosten zu bilanzieren.93 Derivative Finanzinstrumente haben häufig gar keine Anschaffungskosten und sind als Folge dieser Eigenschaft im Jahresabschluss weitgehend unsichtbar, was Risiken im Hinblick auf die Informationen des Jahresabschlusses birgt.94,95

3.1.1. Finanzinstrumente und Abgrenzung des Begriffs Wertpapier

Grundsätzlich umfassen Finanzinstrumente das gesamte Spektrum der finanzwirtschaftlichen Instrumente. Also sowohl die originären (klassischen) Finanzinstrumente als auch die derivativen Finanzinstrumente. Die originären Finanzinstrumente lassen sich in eigenkapital- und fremdkapitalbezogene Finanzinstrumente unterteilen.96 Eigenkapitalbezogene Finanzinstrumente sind vor allem Aktien aber auch stille Einlagen und Genusscheine. Fremdkapitalbezogene originäre Finanzinstrumente sind festverzinsliche Wertpapiere, Renten und „Bonds“ aber auch bspw. Forderungen und Verbindlichkeiten.97 Die Unterscheidung zwischen Eigenkapital- und Fremdkapitalinstrument erfolgt vor allem nach dem Anspruch auf das Residualvermögen eines Unternehmens.98 Die Unterscheidung zwischen originären und derivativen kann anhand der zeitlichen Trennung von Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft geschehen. Originäre Instrumente werden i. d. R. am sog. Kassamarkt99 gehandelt, wo das Erfüllungs- und Verpflichtungsgeschäft, vereinfacht formuliert, zusammenfallen.100

Ein derivatives Finanzinstrument oder Derivat ist ein Instrument, dessen Wert in einem bestimmten Verhältnis von einem originären Finanzinstrument, dem Referenz- oder Basiswert, abhängt.101 Derivate können funktional gegliedert zu Handelszwecken und zu Sicherungszwecken abgegrenzt werden.102 Zum Handelszweck verwendete Derivate dienen als Spekulationsinstrument. In einem Falle kauft der Spekulant derivative Finanzinstrumente und hält diese mit der Absicht in seinem Bestand, sie zu einem späteren Zeitpunkt mit Gewinn zu verkaufen. Im anderen Falle, dem der Arbitrage, versucht der Spekulant Preis- und Kursunterschiede desselben tatsächlichen oder synthetischen103 Instruments an unterschiedlichen Märkten zu nutzen. In diesem Falle werden Derivate an einem Markt erworben und quasi zeitgleich an einem anderen Markt zu besseren Konditionen verkauft.104 Der Sicherungszweck spielt allerdings eine größere Rolle und dient dem Zwecke der Absicherung von Risikopositionen. Der Zweck dieses derivativen, operativen oder finanziellen Grundgeschäftes ist es Risiken, wie nachhaltige Entwicklungen von Warenpreisen, Währungskursen, Zinssätzen oder auch Aktienkursen zu reduzieren oder zu eliminieren.105

Die Systematisierung von Arten derivativer Finanzinstrumente lässt sich nach verschiedenen Kriterien, zunächst nach dem Erfüllungszeitpunkt in Kassa- oder Termingeschäfte, vornehmen. Während bei Kassageschäften die Vertragserfüllung in einer handelsüblichen Unmittelbarkeit erfolgt, liegt die Vertragserfüllung von Termingeschäften in der Zukunft.106 Als Grundformen der Termingeschäfte können Futures und Forwards sowie Optionen genannt werden. Termingeschäfte werden nach ihrem Vertragsinhalt in bedingte und unbedingte Termingeschäfte unterschieden. Bei unbedingten Termingeschäften, üblicherweise Futures und Forwards, sind die Vertragsparteien zur Erfüllung verpflichtet.107 Dagegen hat der Käufer bei einem bedingten Termingeschäft ein Wahlrecht (Option) zum Kauf bzw. Verkauf des Basisobjekts („underlyings“). Er kann letztlich nach dem Erwerb des Rechts dazu optieren, ein Wirtschaftsgut zu einem vereinbarten Preis zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu kaufen bzw. zu verkaufen.108 Optionen werden an Terminbörsen gehandelt, aber auch direkt von Banken angeboten.109 Weitere Beispiele für Derivate, die in den Grundformen keine Termingeschäfte sind, sind „Swaps“ und „Indices“.110 Speziell „Swaps“ gehören neben den „Futures“, „Forwards“ und Optionen zu den gängigsten derivativen Finanzinstrumenten und spielen im Zusammenhang mit Finanzmarktkrise eine wichtige Rolle.111 Bei einem „Swapgeschäft“ verpflichten sich die beiden Parteien (Käufer und Verkäufer), die Zahlungsströme aus zwei Basisobjekten über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu tauschen.112 Einen Sonderfall stellen eingebettete Derivate als Bestandteil eines sog. strukturierten Finanzinstrumentes dar.113 Typisches Beispiel für einen „Swap“ bzw. ein Kreditderivat im Rahmen eines strukturierten Instruments ist ein „Credit Default Swap“ („CDS“). Das ist eine Vereinbarung, bei dem der Sicherungsgeber im Falle des Eintritts eines vorab spezifizierten Kreditereignisses („credit events“)114 dem Sicherungsnehmer eine Ausgleichszahlung leistet. Für diese Risikoübernahme erhält der Sicherungsgeber eine regelmäßige Prämie.115 In Abbildung 2 (Abb. 2) wird eine zusammenfassende Übersicht von Finanzinstrumenten gegeben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Übersicht Finanzinstrumente. Eigene in Anlehnung an: Coenenberg, Adolf: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 20. Aufl., Stuttgart 2005, S. 226..

Eine Abgrenzung des Begriffs „Wertpapier“ von Finanzinstrumenten wird in dieser Arbeit folgendermaßen betrachtet. Während das HGB den Begriff Finanzinstrument verwendet, aber keinerlei Definition nennt, werden gem. KWG116 unter dem Begriff Finanzinstrumente Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Devisen oder Rechnungseinheiten sowie Derivate subsumiert. Wertpapiere sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, Aktien, Zertifikate, Genussscheine, Optionsscheine, und andere Wertpapiere.117 Nach den IFRS erfolgt die Abgrenzung des Begriffs Wertpapier folgendermaßen. Der Vorgängerstandard des „IAS 39“ nannte als Finanzinstrumente explizit die Wertpapiere, die Fremdkapital zur Verfügung stellen („debt securities“), und Wertpapiere, die Eigenkapital zur Verfügung stellen („equity securities“). Der Standard in der aktuellen Fassung definiert den Begriff Wertpapier („security“) nicht. Grundsätzlich lässt sich zur Definition von Wertpapieren sagen, dass sie handelbar sind und sich Märkte zum handeln für sie entwickeln. Man verzichtet zur Transaktionskostenreduktion auf das Wertpapier und handelt nur noch die jeweiligen Rechte. Der Wertpapiermarkt als Teil des Kapitalmarktes dient zur Koordination der Kapitalvermittlung in verbriefter Form. Anbieter von Kapital am Wertpapiermarkt werden Investoren, die Nachfrager von Kapital in verbriefter Form als Emittenten bezeichnet.118

[...]


1 Vgl. Kirsch, Hanno: Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS. 5. Aufl. Herne 2008, S. 1

2 Vgl. Petersen, Karl; Bansbach, Florian, u.a.: IFRS Praxishandbuch, Ein Leitfaden für die Rechnungslegung mit Fallbeispielen, 3. Aufl. München 2008, S. 3

3 Vgl. Kirsch, (2008): S. 1

4 Vgl. Coenenberg, Adolf G.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, Betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundsätze HGB, IFRS und US-GAAP. 20. Aufl. Stuttgart 2005, S. 52

5 Vgl. Baetge, Jörg ; Zülch, Stefan: Gesellschafterschutz versus Gläubigerschutz – Rechenschaft versus Kapitalerhaltung – zu den Zwecken des dt. Einzelabschlusses vor dem Hintergrund d. internationalen Harmonisierung. In: Handelsbilanzen und Steuerbilanzen Festschrift zum 70. Geburtstag von Prof. dr. h. c. Heinrich Busse. Düsseldorf 1997, S. 11. Die erste Phase soll nicht Gegenstand der weiteren Ausführungen sein und wird nicht weiter ausgeführt werden.

6 Anmerkung: Im Folgenden wird ein Überblick über die prägnanten Ereignisse der zweiten Phase gegeben. Die Darstellung ist ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

7 Vgl. Glaum, Martin: Internationale Rechnungslegung, Stand und Entwicklungsperspektiven. In: Unternehmenserfolg im internationalen Wettbewerb, hrsg. von C. Börsig; N. Herzig, Berlin 2004, S. 2

8 Vgl. Glaum, M. (2004): S. 2

9 Vlg. Coenenberg, A. (2005): S. 64. Anmerkung: US-GAAP (generally accepted accounting principle), ein verbreitet praktiziertes Rechnungslegungsverfahren, das sich durch allgemeine Akzeptanz und substantial authoritative suppert durch die SEC auszeichnet.

10 Vgl. Bay, W; Bruns, H.-G: Internationalisierung der Unternehmenspublizität als Folge globaler Unternehmenstätigkeit. In: Unternehmenspublizität im internationalen Wettbewerb, hrsg. von Axel Haller, Bernard Raffournier u.a. Stuttgart 2000, S. 719

11 Vgl. Glaum, M. (2004): S. 10

12 Vgl. Hartung, Sven: Erstanwendung von IFRS. In: Rechnungslegung für Banken nach IFRS, Praxisorientierte Einzeldarstellungen, 2. Aufl., hrsg. von Edgar Löw, Wiesbaden 2005, S. 17

13 Siehe: Krumnov, Jürgen. Rechnungslegung/Öffnungsklausel in § 292 HGB für IAS -Bilanzierung erforderlich. Konzerne können nicht global handeln und provinziell bilanzieren. In: Handelsblatt vom 26.02.1996, S. 18.

14 Vgl. Eckes, Burkhard; Weigel, Wolfgang: Bankbilanzierung im Umbruch – Auswirkungen auf die Jahresabschlussanalyse und das Ratingverfahren. In: Bankenrating, Kreditinstitute auf dem Prüfstand, hrsg. von Karl-Heinz Goedeckemeyer. Wiesbaden 2004, S. 122

15 Vgl. Coenenberg, A. (2005): S. 12

16 Vgl. Eckes, H. (2004): S. 122

17 Vgl. Coenenberg, A. (2005): S. 12

18 Anmerkung: Wertpapiere von Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates.

19 Anmerkung: Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind solche, deren Wertpapiere am Bilanzstichtag in einem beliebigen Mitgliedsstaat der EU zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind (Artikel 4 der IAS-Verordnung).

20 Vgl. Zülch, Henning; Hendler, Matthias: Geleitwort. In: IFRS 2008, Die von der EU gebilligten Standards. 2. Aufl., hrsg. Wiley Text, Weinheim 2008, S. VI

21 Vgl. Kirsch, Hans-Jürgen: Zur Frage Umsetzung der Mitgliedsstaatenwahlrechte der EU-Verordnung zur Anwendung der IAS/IFRS. Die Wirtschaftsprüfung 56/2003, S 275-278 (Umsetzung der Mitgliedstaatenwahlrechte)

22 Anmerkung: In der IAS-Richtlinie und in Kommentierungen der IAS-Richtlinie weiterführende Regelungen zu Voraussetzungen, Anwendungen, Wahlrechten, Befreiung sowie Übergangsregelungen bis zum 01. Januar 2007 formuliert, die hier nicht thematisiert werden. Eine Definition eines geregelten Marktes findet man in der MiFiD-Richtlinie (Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente, Art. 4 Abs. 1 Z. 14) zu finden.

23 Vgl. Barz, Katja; Eckes Burkhard u. a. In: IFRS für Banken, Band I, 4 Aufl., hrsg. von PriceWaterhouseCoopers, Frankfurt am Main 2008, S. 63

24 Vgl. PWC (2008): S. 63

25 Vgl. Eckes B. (2004): S. 122

26 Vgl. PWC (2008): S. 63

27 Anmerkung: Unter dem Schlagwort Basel II sind die Vorschläge und Rahmenvereinbarungen zur Neufassung der internationalen Eigenkapitalvereinbarungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht.

28 Vgl. Pellens, Bernhard; Fülbier, Rolf Uwe u. a.: Internationale Rechnungslegung, IFRS 1 bis 7, IAS 1 bis 41, IFRIC-Interpretationen, Standardentwürfe, Mit Beispielen, Aufgaben und Fallstudien. 6. Aufl. Stuttgart 2006, S.914

29 Vgl. Eckes B. (2004): S. 123

30 Vgl. Pellens B. (2006): S. 914

31 Vgl. PWC (2008): S. 63

32 Anmerkung: Als Paradigmenwechsel wird nach T. S. Kuhn wissenschaftliche Revolutionen verstanden und synonym verwendet.

33 Vgl. Kirsch, H. (2008): S. V; Vgl. Lorenz, Karsten: Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten. In: Rechnungslegung für Banken nach IFRS, Praxisorientierte Einzeldarstellungen. 2. Aufl., hrsg. von Edgar Löw, Wiesbaden 2005, S. 421

34 Vgl. Coenenberg, A. (2005): S. 50f

35 Siehe: Knorr, Liese: Internationale und nationale Rechnungslegung im Umbruch. In: Rechnungslegung für Banken nach IFRS, Praxisorientierte Einzeldarstellungen, 2. Aufl., hrsg. von Edgar Löw, Wiesbaden 2005, S. 421

36 Vgl. Baetge, Jörg; Kirsch, Hans-Jürgen; Thiele, Stefan: Bilanzen. 9., aktualisierte Auflage, Düsseldorf 2007, S. 145. Das Framework selbst ist kein IFRS (F.2). Es dient als Deduktionsgrundlage, auf der bestehende Rechnungslegungsprobleme zu lösen, neue Standards zu entwickeln, bzw. bestehende Standards zu überarbeiten sind.

37 Vgl. Baetge J.; Kirsch H. J.; Thiele S.(2007): 145

38 Vgl. Coenenberg, A. (2005): S. 58

39 Anmerkung: Obwohl das Framework als konzeptionelle Grundlage für die Normsetzung des IASB dienen sollte, hat sich der IASB bislang nicht auf ein allgemeingültiges Ansatz- und Bewertungskonzept festgelegt. Dies führt teilweise dazu, dass die Regelungen der einzelnen Standards inkonsistent sind; vlg. Hierzu Baetge, J./Zülch, H., in: HdJ, Abt. I/2,Rn. 198.

40 Vgl. Baetge J.; Kirsch H. J.; Thiele S. (2007): S. 145

41 Vgl. Kirsch, H. (2007): S. 11

42 Vgl. Pellens, B.(2006): S. 106

43 Vgl. Baetge J.; Kirsch H. J.; Thiele S. (2007): S. 146

44 Vgl. Pellens, B.(2006): S. 106

45 Vgl. F.12 und IAS 1.13

46 Vgl. Pellens, B.(2006): S. 106

47 Vgl. PWC (2008): S. 133. Dies wird ebenfalls im Framework nach (F.46) geregelt und findet seine Konkretisierung im IAS 1.13.

48 Vgl. Baetge, Joerg; Kirsch, Hans-Jürgen; Thiele, Stefan: Konzernbilanzen. 7. Aufl. Düsseldorf 2004, S. 85

49 Vgl. PWC (2008): S. 133

50 Vgl. Baetge J.; Kirsch H. J.; Thiele, S. (2007): S. 146f

51 Vgl. PWC (2008): S. 135

52 Vgl. Baetge J., Kirsch H. J., Thiele, S. (2007): S. 147. Von manchen Autoren auch „accrual basis“ genannt.

53 Vgl. Pellens B. (2007): S. 107

54 Vgl. PWC (2008): S. 133

55 Vgl. Coenenberg, A. (2005): S. 60

56 Vgl. Pellens B. (2007): S. 107

57 Vgl. Coenenberg, A. (2005): S. 60f

58 Vgl. PWC (2008): S. 135f

59 Vgl. Coenenberg, A. (2005): S. 60

60 Vgl. Grünberger, David: IFRS 2008, Ein systematischer Praxis-Leitfaden. 6 Aufl. Herne 2008, S. 295f

61 Vgl. Kirsch, H. (2008): S. 12

62 Vgl. PWC (2008): S. 137

63 Vgl. Kirsch, H. (2008): S. 12

64 Vgl. Coenenberg, A. (2005): S. 60

65 Vgl. Grünberger, D. (2008): S. 48

66 Vgl. Coenenberg, A. (2005): S. 60

67 Vgl. IAS 1.25-26; F.33

68 Vgl. Pellens B. (2007): S. 157

69 Vgl. Coenenberg, A. (2005): S. 60

70 Vgl. Baetge J., Kirsch H. J., Thiele S. (2007): S. 147

71 Vgl. Baetge J., Kirsch H. J., Thiele (2007): S. 148; Vgl. Kirsch, H. (2008): S. 14-16; Vgl. Pellens B. (2007): S. 109-110

72 Vgl. Baetge J., Kirsch H. J., Thiele, S. (2007): S. 148

73 Vgl. Kirsch, H. (2008): S. 11

74 Vgl. Pellens B. (2007): S. 111

75 Vgl. Baetge J., Kirsch H. J., Thiele, S. (2007): S. 150

76 Vgl. PWC (2008): S. 141; Baetge, J., Kirsch H. J., Thiele, S.: Bilanzen (2007): S. 151-152

77 Vgl. Kirsch, H. (2008): S. 23

78 Vgl. Baetge, J., Kirsch H. J., Thiele, S. (2007): S. 154

79 Vgl. Pellens B. (2007): S. 119

80 Vgl. Baetge, J., Kirsch H. J., Thiele S. (2007): S. 154

81 Vgl. Baetge, J., Kirsch H. J., Thiele S. (2007): S. 151; Vgl. Pellens B. (2007): S. 119

82 Vgl. Pellens B. (2007): S. 119

83 Vgl. Pellens B. (2007): S. 119

84 Vgl. Baetge, J., Kirsch H. J., Thiele (2007): S. 151

85 Vgl. Pellens B. (2007): S. 119

86 Vgl. PWC (2008): S. 152

87 Vgl. Framework.3

88 Vgl. PWC (2008): S. 153

89 Vgl. Pellens B. (2007): S. 119f. Dies hängt wohl auch damit zusammen, dass das IASB auf kein zu favorisierendes Kapitalerhaltungskonzept verweist, sondern vielmehr betont, dass beide Konzepte grundsätzlich als Rahmenkonzepte angesehen werden können. Bedingt dadurch haben sie einen sehr abstrakten Charakter und sind für die praktische Anwendung der IFRS-Rechnungslegung nur von untergeordneter Bedeutung.

90 Vgl. Pellens B. (2007): S. 510; Vgl. Coenenberg, A. (2005): S. 225; Hee, Christian; Hofman, Lutz: Wetterderivate, Exposure, Anwendung und Bewertung. Wiesbaden 2006, S.23

91 Vgl. Berenberg Bank, Publikationen, Börsenbrief 25.04.2008, Vermögensanlagen-Brief Bedeutung und Entwicklung von Real Investments (http://www.berenberg.de/548.html), Stand 15.10.2008; Vgl. Kienbaum Consultants International, Asset Management, Aktuelle Entwicklung (http://www.kienbaum.de/desktopdefault.aspx/tabid-226), Stand 15.10.2008

92 Anmerkung: Diese Prognose datiert aus dem April 08 und berücksichtigt nicht unbedingt die Auswirkungen auf derartige Produkte, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben.

93 Vgl. § 253 I Nr. 1 HGB

94 Vgl. Schmidt, Martin: Rechnungslegung von Finanzinstrumenten, Abbildungskonzeptionen aus Sicht der Bilanztheorie, der empirischen Kapitalmarktforschung und Abschlussprüfung. 1. Aufl. hrsg. v. Köhler, Annette; Merten, Kai-Uwe; Quick, Reiner u. a. Wiesbaden 2005, S. 1-2. Nicht abgebildete Finanzinstrumente eröffnen die Möglichkeit zu finanzpolitischen Maßnahmen, der Einsatz von Finanzinstrumenten birgt außerdem Risiken hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit von Jahresabschlüssen für den Adressaten

95 Vgl. Pellens B. (2007): S. 510; Vgl. Coenenberg, A. (2005): S. 225; Hee, C. (2006) S.23; Vgl. Schmidt, M. (2005): S. 1f

96 Vgl. Coenenberg, A. (2005): S. 225; Bächer, Christina: Hedge Accouting nach HGB, EStG und IFRS. Studienarbeit, Norderstedt 2008, S. 3

97 Vgl. Schmidt, M. (2005): S. 63. Wertpapiere müssen nicht zwangsläufig festverzinslich sein, weshalb der Ausdruck eigentlich nicht zutreffend ist. Es existieren in der Gestaltung auch Varianten und Mischformen mit Derivaten. Außerdem kann man den originären Finanzinstrumenten noch Geld (Devisen) und Geld (Devisen) in fremder Währung zuordnen.

98 Vgl. Schmidt, M. (2005): S. 64

99 Vgl. Schierenbeck, Henner; Hölscher, Reinhold: Bankassurance, Institutionelle Grundlagen der Bank-und Versicherungsbetriebslehre, 4. Auflage, Stuttgart 1998, S. 547-550. Kassamarkt setzt sich aus dem amtlichen Handel, dem geregelten Markt und dem Freiverkehr zusammen. Beim amtlichen Markt werden die zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere gehandelt, am geregelten Markt kommt es zur Kursfeststellung durch die sog. freien Makler und im Freiverkehr wird der nichtamtliche Börsenhandel im Börsensaal bezeichnet, wo sich der Kurs zwischen den Händlern und freien Maklern ergibt. Diese Geschäfte sind alle sofort, d. h. bis zum zweiten Börsentag nach Geschäftsabschluss zu erfüllen.

100 Vgl. Schmidt, M. (2005): S. 64

101 Vgl. IAS 39.9

102 Vgl. Bertsch, Andreas; Kärcher, Ralph: Handbuch derivativer Instrumente, Produkte, Strategien und Risikomanagement, 1. Aufl. Hrsg. Roland Eller, Stuttgart 1996, S. 649-688; Vgl. Coenenberg, A. (2005): S. 225

103 Anmerkung: Auf diese Unterscheidung wird im Folgenden eingegangen.

104 Vgl. Becker, Hans Paul; Peppmeier, Arno: Bankbetriebslehre. 7. Aufl. Ludwigshafen 2008, S. 269; Vgl. Baetge, J., Kirsch H. J., Thiele S. (2007): S. 707;

105 Vgl. Coenenberg, A. (2005): S. 225; Vgl. Baetge, J., Kirsch H. J., Thiele S. (2005): S. 707

106 Vgl. Schmidt, Martin: Derivative Finanzinstrumente, Eine anwendungsorientierte Einführung. 3. Aufl. Stuttgart 2006, S. 2

107 Vgl. Martin, M. (2006): S. 3; Vgl. Baetge, J., Kirsch H. J., Thiele S. (2007): S. 709 Futures liegt im Gegensatz zu Forwards ein standardisierter Vertrag zugrunde, weil sie an einer Terminbörse gehandelt werden. Laufzeit, Basiswert, sowie Basisinstrument und Preis sind festgelegt. Forwards sind solche Termingeschäfte (wichtigste Form: Devisentermingeschäfte), die Banken untereinander oder mit Kunden abschließen. Sie werden am sog. Over-the-counter-Markt (OTC) gehandelt und können daher individuell gestaltet werden. Die Abrechnung erfolgt bei Fälligkeit. Bei Futures werden die Wertänderungen täglich abgerechnet und gebucht.

108 Anmerkung: Kaufoption (Call):Recht zum Kauf; Verkaufsoption (Put): Recht zum Verkauf

109 Vgl: Schmidt, Martin (2006): S. 2ff; Vgl. Baetge, J., Kirsch H. J., Thiele S. (2007): S. 708f; Vgl. Pellens B. (2007): S. 511ff

110 Vgl: Schmidt, Martin (2006): S. 4

111 Vgl. Coenenberg, A. (2005): S. 225

112 Vgl. Pellens, B. (2006): S. 513; Vgl. Becker H. P. (2008): S. 328. Bspw. Zinsswap: Hier tauschen zwei Parteien die Zinszahlungen in derselben Währung aus zwei Krediten für eine bestimmte Laufzeit bezogen auf einen definierten Kapitalbetrag, der nicht getauscht wird. Typischerweise der Austausch von Festsatzzinsen gegen variable Zinsen der sog. Kuponswap oder Plain-Vanilla-Swap. Je nachdem, wie sich die variable Verzinsung entwickelt, kann ein Swapgeschäft für die eine oder andere Partei vorteilhaft sein.

113 Anmerkung: Ausführliche Behandlung strukturierter Produkte und speziell Asset Backed Securities in Kapitel 3.2.4

114 Vgl. Heinrich, Markus: Kreditderivate. In: Handbuch derivativer Instrumente, Produkte, Strategien, Risikomanagement, 3. Aufl., hrsg. v. Eller, Roland, Heinrich, Markus u. a., Stuttgart 2005, S. 41. Bspw. Konkurs oder Zahlungsausfall des Schuldners des Risikoverkäufers.

115 Vgl. PWC (2008): S. 640

116 Vgl. § 1 Abs. 11 Satz 1 KWG

117 Vgl. § 1 Abs. 11 Satz 2 KWG

118 Vgl. Hockmann, Hans-Josef: Thießen, Friedrich: Investment Banking. 2. Aufl. Stuttgart 2007, S. 4ff. Wohingegen der Nachfrager nach von Kapital in unverbriefter Form Kreditnehmer bezeichnet wird.

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Details

Title
Bilanzierung von Wertpapierbeständen bei Kreditinstituten nach IFRS und aktuelle Finanzmarktkrise - Eine Analyse wechselseitiger Einflüsse
College
University of Applied Sciences Düsseldorf
Grade
2,3
Author
Year
2009
Pages
107
Catalog Number
V122304
ISBN (eBook)
9783640261611
ISBN (Book)
9783640261635
File size
4856 KB
Language
German
Keywords
Bilanzierung, Wertpapierbeständen, Kreditinstituten, IFRS, Finanzmarktkrise, Eine, Analyse, Einflüsse
Quote paper
Dipl. Betriebswirt Hendrik Möller (Author), 2009, Bilanzierung von Wertpapierbeständen bei Kreditinstituten nach IFRS und aktuelle Finanzmarktkrise - Eine Analyse wechselseitiger Einflüsse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122304

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