1. Die Finanzverfassung
1.1 Die Gestaltung der Finanzverfassung
Die Bedeutung der Finanzverfassung läßt sich an Ihrer Verankerung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland feststellen. Ihr ist ein eigener Abschnitt C. gewidmet. Dieser Abschnitt bezieht sich aber nur auf solche öffentlichen Abgaben, die eine Steuer verkörpern. Gebühren und Beiträge werden in Abschnitt C. nicht berücksichtigt sondern in speziellen Rechtsnormen (wie NKAG1, AO2) reglementiert. Außer den aktuellen Änderungen der Artikel 28 und 106 des GG vom 20.10.1997, beruht die Finanzverfassung auf der Form der Finanzreform vom 12.05.1969.
1.2 Die Funktion und Vorgehensweise der Finanzverfassung
In der Finanzverfassung ist die generelle steuerliche Kompetenz zwischen den drei Ebenen Bund, Land und Gemeinde geregelt. Sie dient damit als Rechtsgrundlage für jegliche steuerliche Erhebung in der BRD. Eine Steuer läßt sich als ein übertragenes Finanzierungsmittel der öffentlichen Haushalte des Staates beschreiben3 und benötigt im Gegensatz zu Gebühren und Beiträgen keine Gegenleistung.4 Die rechtlichen Definitionen des Steuerbegriffes finden sich in § 1 und § 3 AO wieder. Ferner sind in der Finanzverfassung Regelungen über die Verteilung der einzelnen Steuereinnahmen an die Beteiligten der drei Ebenen aufzufinden.
Inhaltsverzeichnis
1. Die Finanzverfassung
1.1. Die Gestaltung der Finanzverfassung
1.2. Die Funktion und Vorgehensweise der Finanzverfassung
1.2.1. Gesetzgebungskompetenzen nach dem GG
1.2.2. Der Artikel 105 GG
1.2.3. Der Artikel 106 GG
1.2.4. Der Artikel 108 GG
1.3. Auswirkungen auf die Gemeinden
1.4. Die Bedeutung des Artikel 28 GG für die Gemeinde
2. Die Steuereinnahmen einer Gemeinde
2.1. Die Gewerbesteuer
2.1.1. Gründe für die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer
2.2. Die Umsatzsteuer
2.2.1. Bisherige Verteilung und Verwendung der Umsatzsteuer
2.2.2. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ab 1998
3. Eigene Beurteilung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Gestaltung und Begrenzung der kommunalen Haushaltswirtschaft durch die bundesstaatliche Finanzverfassung. Dabei wird analysiert, wie die steuerliche Rechtsstellung der Gemeinden durch die Reform zur Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und die Einführung eines Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zum 01.01.1998 verändert wurde.
- Grundlagen der Finanzverfassung und Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen
- Die steuerliche Ertragshoheit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
- Strukturanalyse der Gewerbesteuer und Gründe für ihre Reform
- Bedeutung der Umsatzsteuerbeteiligung für die kommunalen Finanzen
- Verfassungsrechtliche Absicherung der Selbstverwaltung nach Art. 28 GG
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Gründe für die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer
Durch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer zum 01.01.1998 wird nur noch der Gewerbeertrag und nicht mehr das Kapital des Gewerbebetriebes besteuert werden. Hierdurch läßt sich eine deutliche steuerliche Entlastung auf betrieblicher Seite ausmachen, die Investitionsfördernd auf die Wirtschaft wirken soll (Mehrbeschäftigung und Aufschwung als Folge). Zeitgleich hierzu sollen die Höhe der Gewerbesteuerumlage um 7% erhöht, der max. degressive Abschreibungsbetrag von 30% auf 25% gesenkt und die Auflösung der Rücklagen schrittweise bis zum Jahre 2002 abgeschlossen sein.
Da diese Steuerreform in ihrer Grundidee aufkommensneutral gestaltet worden ist, fehlt eine ausgleichende steuerliche Einnahmequelle. Zur Gegenfinanzierung soll den Gemeinden nun ein Anteil an der Umsatzsteuer gewährt werden, der sich nachfolgend erklärt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Die Finanzverfassung: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtlichen Grundlagen der steuerlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden inklusive der einschlägigen Grundgesetzartikel.
2. Die Steuereinnahmen einer Gemeinde: Hier werden die zentralen Einnahmequellen der Kommunen, insbesondere die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer, detailliert hinsichtlich ihrer Struktur und Reform untersucht.
3. Eigene Beurteilung: Der Autor schätzt die Auswirkungen der Steuerreform auf die Stabilität der kommunalen Finanzplanung ein und hinterfragt die Erwartungen an den wirtschaftlichen Aufschwung.
Schlüsselwörter
Finanzverfassung, Grundgesetz, Gewerbesteuer, Gewerbekapitalsteuer, Umsatzsteuer, Gemeindeanteil, Steuerreform, Kommunale Finanzen, Ertragshoheit, Selbstverwaltungsgarantie, Haushaltswirtschaft, Konnexitätsprinzip, Steuergesetzgebungskompetenz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der kommunalen Finanzwirtschaft in Deutschland und die konkreten Auswirkungen der Steuerreform von 1998 auf die Einnahmesituation der Gemeinden.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf der Gestaltung der Finanzverfassung, der Kompetenzverteilung zwischen den staatlichen Ebenen sowie den spezifischen Mechanismen der kommunalen Steuererhebung und -verteilung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, den Wandel der kommunalen Einnahmequellen durch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und die Einführung der Umsatzsteuerbeteiligung kritisch zu beleuchten.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der einschlägigen Grundgesetzartikel (u.a. Art. 105, 106, 108) und einer finanzwissenschaftlichen Auswertung der gesetzlichen Neuregelungen zum 01.01.1998.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die gesetzlichen Grundlagen, die steuerliche Ertragshoheit, die Bedeutung des Art. 28 GG für die Selbstverwaltung sowie die Umstrukturierung der Gewerbesteuer und die Einführung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer detailliert erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe umfassen Finanzverfassung, Gewerbesteuerreform, Umsatzsteuerbeteiligung, Ertragshoheit und kommunale Selbstverwaltung.
Welche steuerliche Diskriminierung soll mit der Reform beseitigt werden?
Die Reform adressiert die bisherige Diskriminierung und Doppelbesteuerung des Faktors Kapital durch die Gewerbekapitalsteuer, die auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten das Kapital und nicht nur den Ertrag belastete.
Wie wird der Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer finanziert?
Als Gegenfinanzierung für die aufkommensneutrale Steuerreform wurde den Gemeinden ein Anteil von 2,20% an der Umsatzsteuer nach Art. 106 (5a) GG zugesichert.
- Quote paper
- Lars Riemann (Author), 1998, Zur Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12241