Der EU-Beitritt der Türkei: Auswirkungen auf Mitteleuropa und den „Westlichen Balkan“


Term Paper (Advanced seminar), 2006

35 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhalt

II. Abbildungsverzeichnis

III. Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Türkei und Europa
2.1Die Geschichte der Beziehungen des Türkentums und Europas
2.2Türkei und der EU-Beitritt allgemein
2.2.1Beitrittsverfahren allgemein
2.2.2Die „Kopenhagener Kriterien“
2.2.3Die Beitrittsverhandlungen der Türkei

3. Auswirkungen eines EU-Beitritts der Türkei auf Mitteleuropa
3.1Wo hört Europa auf? – Geopolitische Überlegungen
3.1.1 Allgemein
3.1.2Die Kritiker
3.1.3Die Befürworter
3.2Die ökonomischen Auswirkungen – wie viel kostet die Türkei?
3.2.1Allgemein
3.2.2Die Kritiker
3.2.3Die Befürworter
3.3Kulturspezifische Überlegungen
3.4Der politische Einfluss der Türkei nach einem Beitritt

4. Auswirkungen eines EU-Beitritts der Türkei aufden„WestlichenBalkan“
4.1Chancen für den „Westlichen Balkan“
4.2Risiken für den „Westlichen Balkan“

5. Alternative Integrationskonzepte für die Türkei
5.1Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)
5.2Privilegierte Partnerschaft

6. Fazit

7.Literatur

II. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Das Beitrittsverfahren

Quelle: AWS (Hrsg.) 2004: 33

Abbildung 2: Verschiedene Integrationswege und -stadien

Quelle: QUAISSER & WOOD: 2004: 54

Abbildung 3: Latente Gefahrenherde

Quelle: MEGGLE 2004: 3

Abbildung 4: Ergebnisse des Eurobarometers 2005

Quelle: EUROPÄISCHE KOMMISSION (Hrsg.) 2005: 6

Abbildung 5: Ökonomische Beitrittskriterien und die Bewertung der Türkei durch die EU-Kommission

Quelle: QUAISSER & REPPEGATHER 2004: 23

Abbildung 6: Long term Economic Growth and Inflation in Turkey (1981-2005) Quelle: QUAISSER & WOOD 2004: 27

Abbildung 7: Convergence of Per-Capita-GDP in PPS (EU = 100)

Quelle: QUAISSER & WOOD 2004: 27

III. Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Chronik: die EU und die Türkei

Quelle: eigene Zusammenstellung

Tabelle 2: Ausgewählte Schlüsselindikatoren der türkischen Wirtschaft (1999-2002) Quelle: QUAISSER & REPPEGAHTER 2004: 19

Tabelle 3: Coast of a EU-Accession by Turkey in 2014

Quelle: QUAISSER & WOOD 2004: 46

Tabelle 4: Ausgewählte Sozio-ökonomische Daten der MOE-Länder und der Türkei im Vergleich zu den EU-15 und den MOE-Ländern (2002)

Quelle: QUAISSER & REPPEGATHER 2004: 8

Tabelle 5: Basic Macro-economic Data for Turkey

Quelle: QUAISSER & REPPEGATHER 2004: 8

Tabelle 6: Vergleich der EU-Integrationsmodelle

Quelle: KARAKAS 2005: 14

1. Einleitung

Gehört die Türkei zu Europa? Diese Frage beschäftigt derzeit nicht nur die Politiker aller europäischen Länder, sondern wird auch intensiv in allen gesellschaftlichen Schichten der europäischen Bevölkerung diskutiert.

Am 3. Oktober begannen offiziell die Beitrittsverhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei. Die Debatte ob und wann ein Beitritt stattfinden soll, wird begleitet von zahlreichen Streitigkeiten zwischen Befürwortern und Gegnern. Ein viel zitiertes Argument seitens der Skeptiker bezieht sich auf die herrschenden kulturellen Unterschiede zwischen Europa und der Türkei und sehen keine Aussicht auf eine erfolgreiche politische Integration. Demgegenüber verweisen die Befürworter auf die zentrale Rolle der Türkei die die europäische Geschichte maßgeblich mitgestaltet hat. Mit der Integration eines islamischen aber demokratisch-laizistischen Staates würde eine Vorbildfunktion für die übrige islamische Welt konzipiert werden und dadurch ein gemäßigteres „Klima“ zwischen der westlichen Welt und der islamischen Welt entstehen.

Die Vielschichtigkeit dieser Debatte zeigt, wie kompliziert die Frage nach einer eventuellen Mitgliedschaft der Türkei ist. Beide Lager scheinen Gefahren aber auch Chancen zu sehen und so stellt sich die Frage der vorliegenden Arbeit, welche Konsequenzen ein EU-Beitritt der Türkei haben könnte. Dabei stellt sich die Frage für Mitteleuropa, welches in dieser Arbeit mit der EU gleichgesetzt wird. Kann die EU ein so armes und großes Land wirtschaftlich überhaupt verkraften? Und wie verändern sich die institutionellen Konstellationen der EU?

Doch reicht es bei weitem nicht, ausschließlich die Auswirkungen auf die derzeitige Europäische Union zu betrachten. Die Türkei stellt auch in geographischer Hinsicht ein Bindeglied zwischen Ost und West dar. Welche Auswirkungen also gäbe es weiterhin für den „Westlichen Balkan“?

Für Beide, EU und dem „Westlichen Balkan“ werden im Laufe dieser Arbeit jeweils differenzierte Sichtweisen von positiver als auch von negativer Seite aufgezeigt und analysiert.

2. Die Türkei und Europa

2.1 Die Geschichte der Beziehungen des Türkentums und Europas

Die Genese der ambivalenten Beziehungen zwischen Europa und der Türkei reicht mitnichten nur in die letzten 50 Jahre zurück, in denen die Türkei Verhandlungen zur EU Aufnahme praktiziert. Vielmehr reichen die Beziehungen bis in das 14. bis 18 Jahrhundert, in welcher Zeit die Türken die Inkarnation von Gewalt, Blut und Krieg für Europa waren und das Osmanische Reich eine militärische Übermacht darstellte (nach: KÜRSAT-AHLERS ET. AL.1998: 14). Die Ausbreitung des Osmanischen Reichs wurde mit großen Ängsten verfolgt. Im 16. Jahrhundert erschienen 2460 so genannte „Türkendrucke“, davon 1000 in deutscher Sprache, welche das Bild des blutrünstigen Türken verfestigten. Solche Medien, sowie weltliche und geistliche Lieder, schürten die Furcht vor einer Bedrohung des Christentums durch die türkische Expansion (ebd.: 15).

Auch die Reformation sah in den Türken eine Strafe Gottes, die das nahe Weltende ankündigten. „Für Luther bildeten Papst, Türken und Antichrist eine Einheit, die auf die Endzeit hin deuteten (ebd.: 1953).“

Parallel zum Machtverfall des Osmanischen Reichs und dem Verlust der militärischen Übermacht im 18. Jahrhundert wandelte sich der kollektive Hass und die Furcht zu Lächerlichkeit und Spott, was sich in der Bezeichnung des „Kranken Mannes am Bosporus“ in diplomatischen Kreisen verfestigte.

Der osmanische Hof erkannte die europäischen Höfe an und situierte dauerhafte konsularische Vertretungen in London, Paris, Wien und Berlin. Die ersten Kontakte führten von europäischer Seite zu einer Exotisierung der Türken. Spielerisch wurde die türkische Mode an europäischen Höfen nachgeahmt, welche als „Turquoisie“ bekannt wurde (nach: KÜRSAT-AHLERS et.al.1998: 17). Somit erwuchs eine rege Neugier der Ober- und Mittelschicht an beispielsweise preußischen und sächsischen Höfen bezüglich der fremden Kultur. So fielen zwischen 1711 und 1791 mit 49 Stücken etwa drei Viertel aller Uraufführungen der Türkenoper, welche allerdings wieder das Image des barbarischen Türken untermauerte (ebd.: 18).

Eine echte osmanische Hinwendung zu Europa erfolgte jedoch sehr zögerlich. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts existierte eine allgemeine Verachtung der westlichen und zugleich christlichen Zivilisation. Der Verfall des Osmanischen Reichs führte zu einer nicht verkrafteten Niederlage und einhergehenden Minderwertigkeitsgefühlen. Die materielle Kultur sollte zwar auf das europäische Niveau gelangen, jedoch sollten moralische und religiöse Werte und die islamisch- osmanische Gesellschaftsstruktur unberührt bleiben.

Doch erste Ansätze des Verhandelns um Zugang zum europäischen Staatensystem zu erlangen, können in den Dokumenten der Pariser Konferenz 1856 nachgewiesen werden. Es herrschte seitens Europas Interesse für die Verwestlichungsbemühungen des Osmanischen Reichs und die Bereitschaft, das Reich in das europäische Konzept aufzunehmen. Dies allerdings unter der Bedingung, „dass die osmanische politische Elite ihre politischen Modernisierungsschritte wie z.B. die Gleichstellung zwischen unterschiedlichen Religionsgemeinschaften, fortsetzt (ebd.: 20).“

Nach der finanziellen Bankrotterklärung des Reichs aufgrund von enormen Außenschulden, setzte ein Wandel der öffentlichen Meinung und der Regierungspolitik europäischer Mächte ins Negative ein. Bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts dominierten außerdem europäische Aufteilungspläne hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des osmanischen Reiches (ebd.: 21). Eine kollektive Hassliebe gegenüber Europa entstand, welche mit der Parole der ehemaligen türkischen Ministerpräsidentin Ciller „Wir werden Europa mit dem Koran in der einen und der Flagge in der anderen Hand erobern“ veranschaulicht werden kann (ebd. 21).“

Mit dem Aufstieg des Generals Mustafa Kemal zum Präsident der von ihm am 28.10.1923 proklamierten Türkischen Republik, erschuf er mit Hilfe der Armee aus den Überresten des osmanischen Reichs einen national – definierten laizistischen Staat nach europäischen Vorbild. Kemal entwickelte sechs Prinzipien, die bis heute als „Kemalismus“ Verfassungsrang in der Türkei besitzen. „Neben den Prinzipien des Republikanismus, des Nationalismus, des Populismus (Volksverbundenheit) und des Reformismus (Anschluss an die europäische Zivilisation), die die politische Kultur betrafen, gibt es die Grundsätze des Etatismus (staatliche Wirtschaftslenkung) und des Laizismus, die Trennung von Staat und Religion (Internet 1, 2004). Das Bürgerliche Gesetzbuch der Schweiz (1926) ersetzte die Sharia-Gesetze, wodurch die Mehrehe beendet wurde. Auch wurde der Schleier in allen öffentlichen Gebäuden abgeschafft. Kemal führte für seine Republik den gregorianischen Kalender ein und die lateinische Schrift. 1934 erhielt Kemal so den Beinamen „Atatürk“ – Vater der Türken.

Kritiker werfen Atatürk vor, einen krassen Abbruch des Geschichtsbewusstseins vollzogen zu haben und eine rückwärtsgerichtete Wir-Identität erschaffen zu haben, da er die anatolische Kultur hochhielt, sowie Folklore und die Entstädterung – kurz: eine Anatolisierung des Landes mit extremer miltärischer Prägung vorantreiben wollte (nach: KÜRSAT-AHLERS ET. AL. 1998: 23). Richtig ist wohl, dass die Nationenbildung der modernen Republik Türkei ein Resultat militärischer Machteliten darstellt. Ab 1908 bestimmten in der Gründungsphase nahezu nur noch Offiziere der Istanbuler Militärakademie das Geschehen (ebd.: 29). Die Armee bildete zu jeder Zeit die wichtigste Stütze der Republik, was besonders durch die drei Militärputsche (1960, ´71, ´80) deutlich wurde.

2.2. Türkei und der EU-Beitritt

2.2.1 Das Beitrittsverfahren allgemein

Das Prozedere des Beitrittsverfahrens eines Staates zur Europäischen Union ist sehr umfangreich und zeitaufwendig und benötigt zwischen offizieller Beantragung und vollständiger Mitgliedschaft mehrere Jahre.

Nach Artikel 49 des EU-Vertrages kann jeder europäische Staat einen Antrag auf Mitgliedschaft in der EU stellen. Zwar ist die geographische Komponente keine Voraussetzung für eine Aufnahme in das Staatengefüge, kann jedoch wie im Falle der Ablehnung gegenüber Marokko 1987 bewiesen, wirksam werden. Des weiteren ist nach der Revision des Maastrichter Vertrages durch den 1997 in Kraft getretenen Amsterdamer Vertrag die Mitgliedschaft in der Union auch an die Erfüllung bestimmter Werte gebunden. Nach Artikel 6,1 des EU-Vertrags beruht die Union demnach „auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam (WOYKE & WICHARD 2002: 5)".. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten durch den EG-Vertrag im Artikel 4,1 zusammen mit der Gemeinschaft auf eine Wirtschaftspolitik festgelegt, die dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist. Werden diese Kriterien erfüllt, resultiert daraus allerdings noch kein Rechtsanspruch auf eine Mitgliedschaft. Diese Entscheidung ist der EU und deren Mitgliedsaaten als politische Entscheidung überlassen.

In der Praxis läuft ein Beitrittsverfahren mehrstufig ab, wie in der Abbildung 1 dargestellt. Hat ein Staat gemäß Artikel 49,1 EU-Vertrag einen Antrag auf Mitgliedschaft an den Rat gestellt, gibt die Europäische Kommission eine Stellungnahme ab. Hat auch das Parlament einstimmig dem Antrag zugestimmt entscheidet der Rat im darauf folgenden Schritt einstimmig auf der Grundlage der Stellungnahme der Kommission, ob Verhandlungen mit dem Beitrittskandidaten aufgenommen werden.

Mit dem Bewerberstaat führt nun „die halbjährlich unter den Mitgliedstaaten wechselnde EU-Präsidentschaft im Namen der Mitgliedstaaten die Verhandlungen. Faktisch kommt jedoch der EU-Kommission die entscheidende Rolle als Verhandlungsakteurin zu, da sie die gemeinsame Position der EU vorschlägt, koordiniert und in vielfältigen Arbeitskontakten mit den Bewerberstaaten steht“ (WOYKE & WICHARD 2002: 5f.). Nach Abschluss der Verhandlungen wird die Beitrittsakte unterzeichnet. Im Anschluss beginnt der Ratifikationsprozess. Seitens der EU müssen das Europäische Parlament mit absoluter Mehrheit und der Rat einstimmig dem Beitritt neuer Mitglieder zustimmen. Des weiteren ist die Zustimmung der Parlamente der Mitgliedstaaten sowie der Bewerberstaaten erforderlich.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 : Das Beitrittsverfahren Quelle: AWS (Hrsg.) 2004: 33

2.2.2 Die „Kopenhagener Kriterien“

Neben den in Artikel 6,1 des EU-Vertrags aufgeführten Grundsätzen der Europäischen Union wurden auf der Gipfelkonferenz des Europäischen Rats von Kopenhagen im Juni 1993 konkrete politische, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für einen EU-Beitritt formuliert. In dem Beschluss dieser „Kopenhagener Kriterien“ heißt es: "Der Beitritt wird stattfinden, sobald ein assoziiertes Land in der Lage ist, die Verpflichtungen der Mitgliedschaft zu übernehmen, indem es die wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen erfüllt (WOYKE & WICHARD 2002: 3f.).“

Folgende Kriterien wurden formuliert:

- „Die politische Gesamtlage in dem Bewerberstaat muss stabil sein, d.h. die Demokratie (Mehrparteiensystem), die politischen Institutionen, der Rechtsstaat müssen gesichert sein, ebenso müssen die Menschen- und Minderheitenrechte gewährleistet sein;
- das Wirtschaftssystem muss eine funktionierende Marktwirtschaft darstellen. Die Europäische Union ging 1993 also zu Recht davon aus, dass erst nach einem kompletten Umbau der ehemaligen sozialistischen Staatswirtschaften und der Einführung eines Systems, das auf Wettbewerb und Privateigentum beruht, die Bewerberstaaten eine Chance haben würden, dem harten Konkurrenzdruck des Westens einigermaßen standhalten zu können;
- die Bewerberstaaten verpflichten sich, alle Regeln und Pflichten, die mit einer Mitgliedschaft im Club verbunden sind, zu akzeptieren und sich daran zu halten. Der so genannte „Acquis Communautaire“, also die kompletten Verträge der Europäischen Gemeinschaft und die 80.000 Seiten europäischer Gesetze müssen in nationales Recht übernommen werden;
- die Bewerberstaaten erklären sich einverstanden mit den weit reichenden Zielen der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion, wie sie im Vertrag von Maastricht (1991) festgeschrieben worden sind. Die Europäische Union will damit verhindern, dass neue Clubmitglieder nicht ein völlig neues Spiel, mit komplett anderen Regeln und Zielen durchsetzen können;
- und schließlich hat der Europäische Gipfel von Kopenhagen als zusätzliches Kriterium die Reformbedürftigkeit der Strukturen der EU definiert. Die Staats- und Regierungschefs der Zwölfer-Gemeinschaft waren sich darüber im Klaren, dass eine Erweiterung nur dann zu schaffen sein wird, wenn die EU die Spielregeln und ihre Entscheidungsverfahren reformiert, um in einer größer gewordenen Union überhaupt noch handlungsfähig zu sein (GROSSE-HÜTTMANN 2004: 7f.).“

2.2.3 Die Beitrittsgeschichte der Türkei

Den aktuellen Verhandlungen über einen EU-Beitritt der Türkei war ein langer politischer Prozess vorangegangen. Bereits seit 1963 besteht mit der Unterzeichnung des Ankara Abkommens ein Assoziierungsabkommen (Association Agreement), welches, wie in Abbildung 2 dargestellt, den ersten Schritt zur vollen Integration einleitete. Als Fernziel sah dieses Assoziationsabkommen einen Beitritt vor. Nach dem Abschluss des Abkommens dauerte es allerdings noch über zwanzig Jahre bis die Türkei am 14.04.1987 einen Beitrittsantrag stellte und somit das formale Beitrittsverfahren in Gang setzte (ÖGÜT 2002: 170).

Doch die 1989 erarbeitete Stellungnahme der Kommission fiel negativ aus, betonte jedoch gleichzeitig die Bedeutung der Türkei hinsichtlich der strategischen Bedeutung aufgrund der geopolitischen Lage im Rahmen der Atlantischen Allianz. Die EG-Außenministerkonferenz vom 05.02.1990 nahm die negative Stellungnahme der Kommission einstimmig an wodurch die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen nicht einsetzte. Allerdings wurde beschlossen, eine engere Zusammenarbeit anzustreben und die im Assoziationsabkommen vorgeschlagene Zollunion bis 1995 umzusetzen, welche im Januar 1996 in Kraft trat.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Verschiedene Integrationswege und -stadien Quelle: QUAISSER & WOOD: 2004: 54

Den nächsten wichtigen Schritt brachte das Ergebnis der Helsinki Konferenz des Europäischen Rats im Dezember 1999. Die Türkei erhielt den Status eines Beitrittskandidaten zur EU. Die Beitrittsverhandlungen sollten aber erst beginnen, wenn das Land die politischen Kriterien der Europäischen Union erfülle (CARKOGLU & RUBIN 2003: 6).

Im Jahre 2002 leitete das türkische Parlament umfassende Reformen ein. Dazu zählte die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten und die Zulassung der kurdischen Sprache im Schulunterricht sowie im Rundfunk. Außerdem bekannte sich nach ihrem Wahlsieg im November 2002 die konservativ-religiöse Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) von Recep Tayyip Erdogan zur westlichen Ausrichtung der Türkei und zu einem beschleunigten EU-Beitritt (ebd.: 7).

In ihrem Fortschrittsbericht 2002 begrüßte die EU die Verfassungs- und Gesetzesreformen der Türkei um das politische Beitrittskriterium zu erfüllen. Allerdings bestünden hinsichtlich der Kopenhagener Kriterien noch einige Defizite – insbesondere bei den Menschen- und Minderheitenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. In ihrem Bericht an Rat und Parlament vom 6. Oktober 2004 empfahl die EU-Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Jahr 2005. Schwerpunkte des Berichts waren die Lage der Menschenrechte, die demokratischen Standards, der Schutz von Minderheiten und die Einhaltung rechtstaatlicher Prinzipien. „Die Kommission schlug dazu eine Drei-Säulen-Strategie vor. Dazu gehören:

- Eine intensive Zusammenarbeit, um den Reformprozess in der Türkei zu fördern und zu stärken;
- Verhandlungen, die an die speziellen Herausforderungen des türkischen Beitritts angepasst werden;
- Ein verstärkter politischer und kultureller Dialog zur Annäherung zwischen den Bürgern der EU-Mitgliedsstaaten und der Türkei.

Der Europäische Rat beschloss am 17. Dezember 2004 in Brüssel, die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei am 3. Oktober 2005 zu beginnen, sofern noch bestimmte Rechtsakte vollzogen seien, unter anderem eine mindestens indirekte Anerkennung Zyperns. In einer Erklärung vom 21. September hat die EU klargestellt, dass die Türkei Zypern während der Beitrittsverhandlungen anerkennen muss und dass die EU nur die griechisch-zyprische Regierung anerkennt. Die Türkei muss außerdem bis 2006 das von ihr unterzeichnete Protokoll zur Zollunion mit der EU auch auf Zypern anwenden“ (Internet 2, 2006). Die Verhandlungen werden ergebnisoffen geführt und werden sich voraussichtlich bis mindestens Ende 2014 erstrecken.

[...]

Excerpt out of 35 pages

Details

Title
Der EU-Beitritt der Türkei: Auswirkungen auf Mitteleuropa und den „Westlichen Balkan“
College
University of Tubingen  (Geographisches Institut)
Course
Regionale Geographie Südosteuropas
Grade
1,7
Author
Year
2006
Pages
35
Catalog Number
V122535
ISBN (eBook)
9783640278893
ISBN (Book)
9783640282876
File size
1450 KB
Language
German
Keywords
Europaeische Union, Integration, Osterweiterung, regionale Geographie, Interessenskonflikt, Handelsabkommen, Wirtschaftspolitik, EU
Quote paper
Dipl. Geogr, Anna Trinks (Author), 2006, Der EU-Beitritt der Türkei: Auswirkungen auf Mitteleuropa und den „Westlichen Balkan“, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122535

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