Kunst im öffentlichen Raum? Funktionen und Aspekte der Street Art in Wien und Athen


Dossier / Travail, 2008

22 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Begrifflichkeiten
1.1. Denkmal
1.2. Kunst im öffentlichen Raum, Straßenkunst, Street - Art

2. Funktionen und Aspekte
2.1. Funktion von und Kritik an Denkmälern
2.2. Kunst im öffentlichen Raum
2.3. Street – Art und Graffiti
2.3.1. Kurzer geschichtlicher Überblick über das Phänomen Graffiti
2.3.2. Erscheinungsformen und Bedeutung von Street – Art und Graffiti
2.3.3. Sachbeschädigung durch Graffiti
2.3.4. Funktion von Graffiti bzw. Street – Art im öffentlichen Raum

3. Fazit und Ausblick

Bibliografie
Monografien:
Veröffentlichungen in Sammelbänden:
Artikel in Zeitungen und Zeitschriften:
Internetseiten:

Anhang

0. Einleitung

Kunst in den Städten gehört heutzutage zum „guten Ton“. Jede Stadt, die etwas auf sich hält, beherbergt – zumindest an ein oder zwei prägnanten Orten in der Stadt ein einprägsames Kunstwerk, eine architektonisch reizvoll gestaltete Brücke, ein abstraktes Metallobjekt oder doch zumindest gut erhaltenes Denkmal. Diese – von der Stadtverwaltung gewollten Objekte drücken einen öffentlichen Standpunkt aus, seien es Mahnmale, Darstellungen von wirtschaftlichem Einfluss oder Erinnerungen an berühmte Persönlichkeiten. Oft wird auch nur die vermeintliche Affinität der Stadt für Kultur zur Schau gestellt.

Diese Bemühungen sind lobenswert, doch es scheint als würde eben nur ein offizieller Standpunkt – der Behörden, der Stadtverwaltung oder der Regierung dargestellt, ein schwammiger Konsens, der weite Teile der öffentlichen Meinung ausspart.

Wer aber näher hinsieht, findet im öffentlichen Stadtbild mehr als nur diese Art von Kunst. Oftmals versteckt sich so manches echte Kunstwerk so gut im alltäglichen Stadtbild dass es von den Passanten schon gar nicht mehr wahrgenommen wird. Zwischen all den Schmierereien, den unzähligen kunstvollen oder stümperhaften Graffiti, Aufklebern, Schablonendrucken oder einfachen, mit Filzstift angebrachten Nachrichten findet sich so manches echte Kunstwerk. Der öffentliche Raum ist längst zum Verbreitungsort für Kunst geworden, die entweder eine subtile, differenzierte und pointierte Botschaft birgt, oder einfach um der Kunst willen existiert.[1] Straßenkunst entfaltet einen großen Teil ihrer Wirkung durch die Öffentlichkeit in der sie präsentiert wird. Sie stellt eine „Gegenöffentlichkeit“ her, die im Gegensatz zu den offiziellen Gestaltungsmaßnahmen des Staates steht.

Diese Arbeit widmet sich den Erscheinungsformen und der Bedeutung von Kunst im öffentlichen Raum. Ohne herkömmliche Formen, wie z. B. Denkmäler zu vernachlässigen, widmet sie sich jedoch verstärkt dem Phänomen der unabhängigen, freien Kunst der Subkulturen.

1. Begrifflichkeiten

1.1. Denkmal

Der Begriff Denkmal wird im 16. Jahrhundert von Martin Luther geprägt.[2] Das Wort in diesem Sinne bedeutet „Gedächtnishilfe bzw. Gedächtnisstütze“.[3] Der Begriff bezeichnet Gegenstände, die an etwas erinnern. Auch die Gebrüder Grimm verwenden den Begriff. Er steht im 19. Jahrhundert „,bauwerke, säulen, statuen, gemälde, grabhügel,’ die ausdrücklich dazu bestimmt sind, ,das andenken an eine person oder sache zu erhalten, an ein groszes ereignis, z.b. an eine gewonnene schlacht’“.[4] Diese Bedeutung trägt der Begriff Denkmal auch heute noch, er wurde aber um einige Dimensionen erweitert. Nach einer aktuelleren Definition umfasst der Terminus aktuell 12 Dimensionen:

„1. Bauwerke, Räume, Plastiken, Gedenksteine, Tafeln, Bilder, welche uns an Vergangenes erinnern und mehr oder weniger, aber nichts als Voraussetzung für diese Eigenschaft als Denkmal, künstlerisch gestaltet sind. 2. Grabsteine, Grabdenkmale (sie gehören wohl zur Gruppe 1, ihre Zahl und ihr ausschließlicher Zweck des Totengedenkens veranlasst mich, sie extra aufzuführen). 3. Rechtsdenkmale. 4. Religiöse Denkmale. 5. Baudenkmale. 6. Orte des Gedenkens ohne Gestaltung. 7. Schriftliche Zeugnisse, die wir aber auch als Quellen bezeichnen können. 8. Persönliche Denkmale. 9. Gedächtnishandlungen kirchlicher und weltlicher Art. 10. Benennung von Orten und Plätzen. 11. Vorhandene Bauten, deren Entstehung keine Denkmalsetzungsabsicht zugrunde liegt, die durch neue Zweckbestimmungen Denkmaleigenschaften erhalten. 12. Naturdenkmale.“[5]

Beinahe all diesen Bestimmungen ist gemeinsam, dass sie das Erinnern an etwas als Aufgabe haben und sich auf die Vergangenheit beziehen, aber in die Gegenwart – bzw. Zukunft wirken sollen. Bemerkenswert sind sowohl Punkt 9., der auch Handlungen Denkmalfähigkeit zuschreibt, als auch Punkt 12., Naturdenkmäler. Diese sind nämlich nicht in die Vergangenheit, auf etwas Vergangenes verweisen, sondern beziehen sich auf sich selbst. Diese Selbstreferenz besteht aus dem lebendigen, gegenwärtigen Organismus, auf den das Denkmal – stellvertretend für die Natur verweisen soll.

Neben der Erinnerung kommt auch der Mahnung eine zentrale Bedeutung zu. Als Beispiel können hier die zahlreichen Holocaust – Mahnmahle angeführt werden.

Eine weitere Dimension, die in der Vergangenheit eine große Rolle spielte ist Machtdemonstration, in Form von Siegessäulen oder Triumphbögen.[6]

1.2. Kunst im öffentlichen Raum, Straßenkunst, Street - Art

Kunst im öffentlichen Raum hat unzählige Facetten. Vom Denkmal über Straßenmusikanten, vom Graffiti bis zu aufwendigen Kunstaktionen international anerkannter bildender Künstler, nahezu alles kann unter dem Begriff verstanden werden. Sich dem Begriff über eine Definition zu nähern, scheint aussichtslos, da man zuerst den Begriff Kunst definieren müsste, was in der vorliegenden Arbeit nicht erreicht werden kann. Sinnvoller erscheint eine Einteilung und eine grobe Unterteilung, der Anspruch auf scharfe Trennung kann insofern vernachlässigt werden, insofern einzelne Aspekte für ein besseres Verständnis näher eingegrenzt und konkrete Beispiele für die jeweiligen Bereiche gegeben werden.

Unter Kunst im öffentlichen Raum wird in dieser Arbeit höhere, meist bildende Kunst verstanden. Der Begriff taucht das erst Mal 1973 im öffentlichen Kontext auf, er ersetzt den umstrittenen Begriff „Kunst am Bau“.[7] Die meisten Werke dieser Art entstehen durch renommierte Künstler, die von der Stadtverwaltung oder anderen zuständigen Behörden einen Auftrag oder zumindest eine Genehmigung für das Kunstwerk erhalten haben. Diese Vergaben geschehen im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen oder durch Ausstellungen, wie z. B. die internationale Großveranstaltung „Skulptur.Projekte“ der Stadt Münster, die alle 10 Jahre stattfindet.[8]

Als Straßenkunst wird in dieser Arbeit alle Art von Kunst gesehen, die auf der Straße - also im öffentlichen Raum – ohne professionellen oder ausschließlich kommerziellen Anspruch verwirklicht wird. Akteure sind dabei oft Personen aus Subkulturen oder Menschen, die Straßenkunst im semiprofessionellen Rahmen betreiben. Das Spektrum reicht dabei vom Straßenmusikanten über Aktionskünstler bis – und hier liegt in dieser Arbeit das Hauptaugenmerk – zu Graffiti und visuellen Arbeiten aller Art.

2. Funktionen und Aspekte

2.1. Funktion von und Kritik an Denkmälern

Eine Form von Kritik am Grundgedanken bestimmter Denkmäler hat der Künstler Hermann de Vries geäußert: „das reiterdenkmal, das herrschaftsdenkmal hat im demokratischen denken keinen platz mehr – und das ist gut so. siegersäulen, fürsten auf sockel gehören der vergangenheit an. Ihre hierarchische stellung ist nicht mehr von unserer gesellschaft.“[9] Der basale Gedanke hinter der Bedeutung von Denkmälern lässt sich sicherlich nicht so leicht demontieren. Erinnerung und Mahnung spielen im demokratischen Gesellschaftsverständnis eine zentrale Rolle, denn „den Kernpunkt jeder modernen historischen Auffassung bildet eben der Entwicklungsgedanke.”[10] Denkmäler leisten einen wichtigen Beitrag in der Dokumentation dieses Entwicklungsgedankens.

Dennoch ist Kritik und Differenzierung um zentrale Elemente der Thematik durchaus begründet. Zum Beispiel der Aspekt, wer – welche Person oder Institution – überhaupt beschließt, was erinnerungswürdig ist. In der Regel entscheiden Stadtverwaltungen über die Gestaltung von öffentlichen Plätzen, Denkmäler werden nach einer öffentlichen Meinung ausgerichtet. Diese öffentliche Meinung, die zweifelsohne wichtig für eine demokratische Gesellschaft ist – verkörpert sie doch auch gemeinsame Werte und Normen – kann der Wertepluralität einer liberalen Gesellschaft aber nicht gänzlich gerecht werden. Manche Themen werden – aufgrund politischer Brisanz oder aufgrund mangelnder Anerkennung – nicht berücksichtigt. Als Beispiel hierfür kann der Schriftzug „Hunger“ dienen, der in Anlage 1 beigefügt ist. Zweifelsohne ist Hunger eines der großen Probleme unserer Zeit, dennoch ist das Phänomen jedoch kaum in irgendeiner Form als Denkmal dargestellt worden. Die politische Brisanz und vor allem der Handlungsbedarf, der aus einer „Verdenkmälerung“, also auch öffentlichen Eingeständnisses dieses Gedankens erwüchse, sind in kapitalistischen Gesellschaften nicht erwünscht, bzw. äußerst problematisch.

Diese Aspekte führen zu einem zweiten zentralen Punkt der Kritik an Denkmälern. Denkmäler sind, außer den in Punkt 12 der Definition beschriebenen Naturdenkmälern, nicht – oder nur sehr begrenzt – lebendig. Allein durch ihre, ihnen innewohnende Ausrichtung auf die Vergangenheit bleibt ihnen oft der direkte Zugang zum gegenwärtigen Zeitgeschehen verbaut. So dienen sie im Grunde als Erinnerung, nicht als Bewusstmachung. Eine eingehendere Bildung der Bevölkerung ist durch sie nur in retrospektiver Sichtweise möglich. Ein aktueller Diskurs – in Form der Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Kunst oder über politische Themen – ist nicht möglich.

Die zwei zentralen Elemente – die Rückgebundenheit auf einen öffentlichen Konsens und Bestätigung durch die „offizielle“, behördliche Öffentlichkeit, sowie die Starrheit und Unflexibilität der Essenz von Denkmälern stehen im Widerspruch mit der sich tagtäglich verändernden und pluralistischen Lebenswirklichkeit der meisten Städte. Aus diesem Grund wird in dieser Arbeit nicht näher auf Denkmäler eingegangen, sie konzentriert sich auf eine flexiblere Art von Kunst im öffentlichen Raum, die im Folgenden erläutert wird.

2.2. Kunst im öffentlichen Raum

Es muss zwischen der Funktion von Graffiti, bzw. Street – Art und Kunst im öffentlichen Raum nach der vorangegangenen Bestimmung unterschieden werden. Auf die Bedeutung von Straßenkunst im Sinne von Straßenmusikanten oder Aktionskünstlern wird nicht näher eingegangen.

Angesichts der Bedeutung von Kunst im öffentlichen Raum lässt sich sagen, dass eine ihrer Aufgaben, neben einem ästhetischen Zugewinn für einen öffentlichen Platz oder dergleichen, zum großen Teil aus der Bildung der Bevölkerung besteht. Was einfach klingt ist im konkreten Fall höchst kompliziert. Oft wird Kunst im öffentlichen Raum nicht verstanden und von der Bevölkerung abgelehnt. Daraus erwächst ein zentraler Streitpunkt um die Aufgabe der Kunst in der Öffentlichkeit. Eine Debatte dreht sich um Autonomie des Künstlers. Der Streitpunkt ist, ob der Künstler in der Öffentlichkeit stehend, seine Autonomie bewahren darf oder ob er sie soweit aufgeben muss, dass seine Kunst „begreifbar“ wird.

Eine Forderung lautet, dass Kunst „nützlich und öffentlich“ sein müsse.[11] Ein Kunstwerk müsse ein „strukturelles Szenario [sein], das normale, öffentliche und alltägliche Handlungsabläufe einbezieht.“[12] Diese Forderung scheint sinnvoll insofern sie die Öffentlichkeit nicht überfordert und das Kunstwerk sich in den öffentlichen Raum eingliedern kann, ohne diesen zu stören. Die Gegenposition ist denkbar einfach und spricht sich für eine radikale Autonomie der Kunst im Öffentlichen Raum aus. Kunst darf sich keinen Schranken unterwerfen, da sie sonst eine ihrer Quintessenzen verrät. Dieser Diskurs wird wohl kein schnelles Ende finden. Er ist stark abhängig vom subjektiven Kunstverständnis des Einzelnen und dreht sich um die zentrale Frage, ob Kunst erschließen muss, oder ob sie fordern darf, erschlossen zu werden.

Für den öffentlichen Raum stellt Kunst auf beide Arten einen Gewinn dar. Sie bildet, analog zu den „inoffizielleren“ Graffiti ebenfalls eine Gegenöffentlichkeit ab, die für eine gesunde Gesellschaft von essentieller Bedeutung ist. Im Bereich der bildenden Künste ist diese Gegenöffentlichkeit in der Regel wesentlich differenzierter als im Bereich der oft – aber nicht immer – semiprofessionellen Graffiti.

Im Folgenden werden zwei Beispiele von Kunst im öffentlichen Raum gegeben. Beide Beispiele unterscheiden sich grundsätzlich, sowohl in Form, als auch in öffentlicher Präsenz.

Das erste Beispiel ist die Arbeit „Perforation Kal. 10mm“ vom Leopold Kessler, die in der Öffentlichkeit kaum aufgefallen sein dürfte. Kessler, der durch eine orange Warnweste als Straßenarbeiter getarnt – und für die Öffentlichkeit praktisch unsichtbar ist – perforiert mit einer selbstgebauten Zange Wiener Straßenschilder. Er lässt sich dabei filmen. Die auf den ersten Blick planlose Aktion birgt doch unerwartete Tiefe.

„Kessler lenkt den Blick auf die Frage der Umkehrung von Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit, denn gerade die weithin leuchtende neon-orange Straßenweste macht ihn für die meisten Menschen unsichtbar. […] Interessiert Leopold Kessler das Loch oder das Schild? Funktionieren die perforierten Schilder noch als Verkehrszeichen oder sind sie schon auf dem Weg zu begehrten Sammlerobjekten? Oder lassen Löcher doch nur auf den Gebrauch von Schusswaffen schließen? Durchschossene Straßenschilder sind kein unvertrauter Anblick in Randgebieten vieler Metropolen, darüber hinaus verweist die Wahl der Einschusslöcher indirekt wieder auf den touristischen Blick, der selbst die drohende Gefahr als urbane Attraktion sucht.”[13]

Das zweite Beispiel wurde von Christoph Schlingensief ebenfalls in Wien realisiert. Im Sommer 2000, zu den Wiener Festwochen und zum österreichischen Wahlkampf, stellt Schlingensief einen großen Container auf den Opernplatz. In diesem Container warten nun 12 vermeintliche Asylbewerber auf ihre Abschiebung. Die Aktion ist einfach wie genial. Inspiriert vom TV – Format „Big Brother” kann nun nach dem Motto “Ausländer raus!” jeden Tag per Zuschauerabstimmung via Internet ein Asylbewerber abgeschoben werden. Der Platz ist „rund um die Uhr beschallt mit rassistischen Ansprachen der FPÖ-Erfolgsfigur Jörg Haider und beklebt mit dessen fremdenfeindlichen Wahlplakaten.”[14] Die Reaktionen der Öffentlichkeit sind extrem:

„Es kam zu hitzigen politischen Debatten, offenen Anfeindungen, lautstarken Demonstrationen und permanenten Attacken durch rechte wie linke Gruppierungen bis hin zu versuchter Brandlegung und der Erstürmung des Containers. Währenddessen beteiligten sich annähernd eine Million User im Internet an den Abstimmungen und angegriffene FPÖ-Politiker sowie die "Kronen Zeitung" reichten eine Flut von Klagen ein.”[15]

[...]


[1] Vgl. Anhang 1: Der Schriftzug „Hunger“, Winter 2007/ 2008 in Wien; ihre Wirkung entfaltet die Botschaft durch die massenhafte Verbreitung im gesamten Wiener Stadtgebiet; Anhang 2: „Das Leben ist“ ebenso Wien 2007/ 2008: subtile Botschaften, die über bloße Schmiererei hinausgehen. Ferner Anhang 3: „Mann und Frau“, Athen, Frühjahr 2007, Anhang 4: „geringelte Frau“, Athen, Frühjahr 2007: Kunstvoller gestaltete Wandmalereien ohne offensichtlich erkennbare Botschaft.

[2] Jochman, H., Öffentliche Kunst als Denkmalkritik – Studien zur Spezifik zeitgenössischer Kunst in Bezugnahme auf öffentliche Erinnerungszeichen, Weimar 2001, S. 19.

[3] Ebd.

[4] Ebd., zit. nach: Grimm, J., Grimm, W., Deutsches Wörterbuch, Bd. 2, Spalte 941f.

[5] Ebd., zit. nach: Egloffstein, A., „Das Denkmal – Versuch einer Begriffsbestimmung“, in: Mai, E., Schmirber, G. (Hrsg.), Denkmal – Zeichen – Monument. Skulptur und öffentlicher Raum heute, München 1989. S. 38 – 41.

[6] Als Beispiel hierfür sei das Brandenburger Tor erwähnt.

[7] Vgl. Romain, L., „Die Herausforderung der Moderne im öffentlichen Raum“, in: Plagemann, V., Kunst im öffentlichen Raum – Anstöße der 80er Jahre, Köln 1989, S. 231 – 240, hier S. 231.

[8] Skulptur.Projekte, „Ausstellung“, <http://www.skulptur-projekte.de/information/ausstellung/>, 03. 03. 2008.

[9] De Vries, H., „was, wieso, wo“, in: Matzner, F. (Hrsg.), Public Art – Kunst im öffentlichen Raum – Ein Handbuch, Ostfildern 2004, S. 87.

[10] Dehio, G., Riegl, A., Konservieren, nicht restaurieren. Streitschriften zur Denkmalpflege um 1900, Braunschweig/ Wiesbaden 1988 (Bauwelt Fundamente 80).

[11] Romain, Herausforderung der Moderne, S. 240.

[12] Ebd., zitiert nach Reck, H. - U., Katalog der Documenta 8.

[13] Zit. nach: „Leopold Kessler – Perforation Kal. 10mm“, <http://www.secession.at/art/2007_kessler_d.html>, 15. 01. 2008.

[14] Zit. nach: „Ausländer raus – Schlingensiefs Container“, <http://www.realfictionfilme.de/filme/auslaender-raus/index.php>, 15. 01. 2008.

[15] Zit. nach: Real Fiction, „Ausländer raus – Schlingensiefs Container“, <http://www.filmz.de/film_2003/auslaender_raus_schlingensiefs_container/>, 01. 03. 2008.

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Kunst im öffentlichen Raum? Funktionen und Aspekte der Street Art in Wien und Athen
Université
University of Freiburg  (Institut für Volkskunde und Europäische Ethnologie)
Cours
Seminar Forschungsfeld Stadt
Note
1,7
Auteur
Année
2008
Pages
22
N° de catalogue
V122754
ISBN (ebook)
9783668191501
ISBN (Livre)
9783668191518
Taille d'un fichier
1542 KB
Langue
allemand
Mots clés
kunst, street art, denkmäler, subkultur
Citation du texte
Christoph Mayr (Auteur), 2008, Kunst im öffentlichen Raum? Funktionen und Aspekte der Street Art in Wien und Athen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122754

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