Welche Ziele verfolgt die Durchführung der Arbeitsmarktreform Hartz IV?


Term Paper, 2008

13 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Methodik und Vorgehen

2. Die Arbeitsmarktreform Hartz IV und ihre Ziele
2.1 Ausgangssituation
2.2 Ziele vom SGB II: Fördern und Fordern
2.3 Instrumente: Geld und Dienstleistungen
2.4 Vorläufige Ergebnisse

3. Fazit

Literaturverzeichnis:

1. Methodik und Vorgehen

Die folgende schriftliche Hausarbeit zur modulabschließenden Prüfung beschäftigt sich mit der Frage, welche Ziele mit der Arbeitsmarktreform Hartz IV verfolgt werden.

Bei meiner Literatur- und Internetrecherche habe ich zunächst Informationen über die Ausgangssituation vor Hartz IV gesammelt. Unter dem Punkt 2.1 ist deshalb die Problematik am Arbeitsmarkt vor dem Jahr 2005 geschildert und die ersten Reformen bis Hartz IV zur Senkung der Arbeitslosenzahlen gekennzeichnet. Unter dem Punkt 2.2 ist dann ein direkter Übergang zu den Zielen des SGB II möglich. Der Überbegriff Fördern und Fordern wird erläutert und die Rechte und Pflichten von der Agentur für Arbeit bzw. des arbeitslosen Menschen benannt. Als Ansichtsexemplar ist zu diesem Thema ein Merkblatt des Job Centers Wichtige Hinweise und Informationen zu Ihren Pflichten, wenn die Leistungen des SGB II in Anspruch nehmen (liegt in der örtlichen Arbeitsagentur aus) in der Anlage zu finden. Dort sind direkte Informationen zum Thema Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht festgehalten. Unter dem Punkt 2.3 werden die Instrumente von Hartz IV benannt, die durch Verknüpfung von Geld- und Dienstleistungen die zuvor genannten Ziele erreichen sollen. Die aktuellen Regelsätze[1] sind dem beigefügten Berechnungsbogen, der mir aus dem Bekanntenkreis zur Verfügung gestellte wurde, zu entnehmen. Weiterhin sind daraus die Anrechnung des Kindergeldes und die entsprechende Einkommensbereinigung zu erkennen.

Im weiteren Verlauf der Hausarbeit gehe ich auf einzelne Sonderbestimmungen ein. Danach folgt eine exemplarische Auswahl der Dienstleistungen, die das Job Center anbietet. Der Punkt 2.4 widmet sich folgend mit den vorläufig erreichten Ergebnissen von Hartz IV, wobei nicht nur auf die aktuellen Arbeitslosenzahlen sondern auch auf die Armuts-und Reichtumsstudie eingegangen wird.

Das Fazit umfasst einen Rückblick auf die Methodik der Arbeit und behandelt mögliche Schwierigkeiten.

2. Die Arbeitsmarktreform Hartz IV und ihre Ziele

2.1 Ausgangssituation

Im Jahr 2004 hatte das Ausmaß der Arbeitslosigkeit mit 4,381 Mio. Arbeitslosen den höchsten Stand seit 1997 (4,384 Mio.) erreicht (IAB 2005). Insbesondere die Zahl der Langzeitarbeitslosen stieg in den Jahren 2000 - 2004 um rund 16 % auf 1,7 Mio. Personen an (IAB 2005). Arbeitslose, die vorher erwerbstätig waren, bezogen zu diesem Zeitpunkt zunächst Arbeitslosengeld und später Arbeitslosenhilfe. Hilfsbedürftige Menschen, die noch nie erwerbstätig waren, bezogen Sozialhilfe nach dem BSHG (Huster 2008). Es existierten zwei Fürsorgesysteme nebeneinander, die kausal angelegt waren (Huster 2008). Mit den Reformen am Arbeitsmarkt ist die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung neu ausgelegt worden. Ausgangspunkt der Reformen am Arbeitsmarkt ist - auch mit Blick auf die auf europäischer Ebene vereinbarten beschäftigungspolitischen Ziele - die unabdingbare Notwendigkeit, die Wirkungen und Effizienz der Arbeitsmarktpolitik zu erhöhen und die beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern. Damit sollen die Erwerbstätigkeit gesteigert und die Arbeitslosigkeit bekämpft werden (IAB 2005). Deshalb wurde bereits zum 01.01.2002 mit der Einführung des Job-AQTIV-Gesetzes (Abk. für Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren und Vermitteln) mit der aktiven Arbeitsmarktpolitik begonnen (Boeck et al. 2006). Hauptanliegen des Gesetzes ist es, durch präventiv wirkende Ansätze die Anwendungspraxis des SGB III im Bereich der Vermittlung und Beratung zu ergänzen. Dazu wurde besonders die Mitwirkungspflicht der von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen u.a. durch frühzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit verstärkt (Boeck et al. 2006). Der Umsetzung folgten am 01.01.2003 durch das erste und zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I und II). Darin sind festgelegt:

- neue Fördermöglichkeiten für Existenzgründungen (Ich-AG)[2],
- Umwandlung der Arbeitsämter in Jobcenter (Beratungs-und Vermittlungsleistungen),
- Einrichtung von PersonalServiceAgenturen (PSA) in denen Arbeitslose zur Qualifizierungs- und Vermittlungszwecken als Leiharbeiter angestellt werden. (Boeck et al. 2006)

Im Oktober 2003 hat der Bundestag schließlich das dritte und vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und damit die Reform der Bundesagentur für Arbeit und die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum 01.01.2005 beschlossen (Boeck et al. 2006).

2.2 Ziele vom SGB II: Fördern und Fordern

Durch finanzielle Transfers allein lässt sich Arbeitslosigkeit nicht bekämpfen. Vielmehr soll mit denen im SGB II und SGB III vorgesehenen Instrumenten aktiver Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosigkeit durch Maßnahmen zur schnelleren Vermittlung, Qualifizierung und Beschäftigung vermieden oder zügig beendet werden (Huster et al. 2008). Der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit wird dabei hohe Priorität eingeräumt (Boeck et al. 2006). Weiterhin soll die „verdeckte Armut“ bzw. die Nichtanspruchnahme trotz Leistungsbedarf reduziert werden (Bäcker et al. 2007).

Erstmals werden in einer Arbeitsmarktreform Dienst- und Sachleistungen miteinander verknüpft sowie Kausalität und Finalität im Kampf gegen Arbeitslosigkeit verbunden (Huster 2008).

Nach dem SGB III wird vorrangig die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, mit der Einführung des SGB II lediglich die Aufnahme jedweder entlohnter Tätigkeit gefördert und gefordert (Huster et al. 2008). Mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wird im Job Center (als örtliche Arbeitsgemeinschaft von Kommunen und Agentur für Arbeit) eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen (Huster et al. 2008). Diese benennt die für die Eingliederung erforderlichen Leistungen, welche neben der Hilfe zur Arbeitsmarktintegration auch persönliche Hilfe sozialer Beratungsdienste wie z.B. Schuldnerberatung darstellen. Fallmanager sollen die Verknüpfung zwischen finanziellen Leistungen sowie den Eingliederungsmaßnahmen und evtl. soziale Dienste koordinieren (Huster et al. 2008).

Im Gegenzug müssen die Hilfesuchenden in Bezug auf die These Fördern und Fordern „die eigene Arbeitskraft zur Beschaffung des einsetzen Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen und bereit sein, jede (…...) Arbeit anzunehmen“ (Bäcker et al. 2008 Seite 343). Zu beachten ist lediglich, dass es sich um eine legale Beschäftigung handelt, zu der der Hilfesuchende körperlich in der Lage ist und dass weder die künftige Ausübung die bisherigen Tätigkeit erschwert noch die Ausübung der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen gefährdet wird (Bäcker et al. 2008). Der Arbeitslosengeld II Empfänger muss zur Überwindung der Arbeitslosigkeit auch Arbeit annehmen, mit der ein sozialer Abstieg verbunden ist (Bäcker et al. 2008). Neben dieser Mitwirkungspflicht besteht eine Mitteilungspflicht (siehe Anlage S. 15-17: Zusatzblatt Mitteilungspflicht ALG II der Agentur für Arbeit). Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen sieht das SGB II Sanktionen vor, die bis zum völligen Wegfall der Leistungen führen können (Bäcker et al. 2008). Im ersten Schritt erfolgen die Kürzung der Regelleistung um 30% und der Wegfall der Zuschläge (bei Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren werden die Zahlungen vollständig eingestellt). Die Dauer der Sanktion beträgt 3 Monate, bei weiteren Verstößen wird die Regelleistung um 60% gekürzt, wobei sie auch Leistungen für Unterkunft und Heizung betreffen kann (Bäcker et al. 2008). Bei jeder weiteren Pflichtverletzung kann die gesamte Leistung gestrichen werden, wenn das absolute Existenzminimum gefährdet ist; werden Sachleistungen oder Lebensmittelgutscheine vergeben (Bäcker et al. 208).

[...]


[1] Allgemeinen Pressemeldungen ist zu entnehmen, dass der Regelsatz zum 01.07.2008 um 4€ erhöht wurde. Diese Änderung bleibt in der Anlage noch unberücksichtigt.

[2] Ich-AG (Abkürzung von Ich-Aktiengesellschaft) bezeichnet ein Einzelunternehmen, das von einem Arbeitslosen gegründet worden ist, der für diese Existenzgründung einen Existenzgründungszuschuss (EXGZ) erhält (Bundesagentur für Arbeit 2008).

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Details

Title
Welche Ziele verfolgt die Durchführung der Arbeitsmarktreform Hartz IV?
College
Protestant University of Applied Sciences Rheinland-Westfalen-Lippe
Course
Sozialpolitische Grundlagen
Grade
2,0
Author
Year
2008
Pages
13
Catalog Number
V122836
ISBN (eBook)
9783640285143
ISBN (Book)
9783640285839
File size
897 KB
Language
German
Keywords
Welche, Ziele, Durchführung, Arbeitsmarktreform, Hartz, Sozialpolitische, Grundlagen
Quote paper
Eva-Kristina Ziegler (Author), 2008, Welche Ziele verfolgt die Durchführung der Arbeitsmarktreform Hartz IV?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122836

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