Die UNESCO und ihre Bemühungen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes


Dossier / Travail de Séminaire, 2004

37 Pages, Note: 1,5


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Gründung und Aufbau der UNESCO

2. Der Kulturbereich: Kulturelle Vielfalt und Wege zum Schutz des immateriellen Kulturerbes
2.1. Das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt von 1972
2.2. Differenzierung des immateriellen Kulturerbes zum materiellen Kulturerbe
2.3. Die Empfehlung zur Wahrung des kulturellen Erbes in Volkskunst und Brauchtum von 1989
2.4. Weitere Programme, Aktivitäten und Projekte der UNESCO im Bereich des immateriellen Kulturerbes

3. Das Übereinkommen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes von 2003
3.1. Begriffsbestimmungen und Grundsätze des Übereinkommens
3.2. Schutzmaßnahmen
3.3. Die „Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ und die „Liste des immateriellen Kulturerbes, das eines dringenden Schutzes bedarf“

4. Die aktuelle Situation

Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Einleitung

Mit ihren Arbeitsbereichen Bildung, Naturwissenschaften, Sozial- und Humanwissenschaften, Kultur, Kommunikation und Information verfügt die UNESCO über das breiteste Programmspektrum aller UN-Sonderorganisationen (vgl. UNESCO 2005d: 1). Während sich viele Bereiche mit den Arbeitsfeldern anderer dieser Organisationen überschneiden, ist sie die einzige mit einem Mandat im Kulturbereich. Aus diesem Grund wird die UNESCO in den Medien oft als „Weltkulturorganisation“ bezeichnet (vgl. Leonhard 2001: 124). Richtig bekannt geworden ist sie in den 70er Jahren mit ihrem Programm zum Schutz des „Weltkulturerbes“, durch das bedeutende Kultur- und Naturstätten bewahrt und gefördert werden sollen. In den letzten Jahrzehnten hat sie ihre Bemühungen in diesem Bereich erheblich ausgeweitet, was unter anderem dazu führte, dass sie im Jahre 2003 auch ein Übereinkommen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes verabschieden konnte.

Noch vor der Gründung der UNESCO 1945 hatte Julian Huxley, der später zum ersten Generaldirektor gewählt werden sollte, gefordert, die Arbeit der Organisation von einer „Vision der Weltgesellschaft als ein organisches Ganzes“ leiten zu lassen. Statt dieser Forderung nachzukommen plädierte die Mehrheit der Delegierten für die Erhaltung der weltweiten kulturellen Vielfalt, was bis heute eines der wichtigsten Anliegen der UNESCO im Kulturbereich geblieben ist (vgl. Hüfner 2005: 16). In Zeiten des unkontrollierten weltweiten sozialen Umbruches laufen gerade lokale Traditionen immer mehr Gefahr von kulturellen Einheitswerten überrollt zu werden. Der Volkskundler Dieter Kramer schreibt in seinem Aufsatz, dass 93% aller Kinder weltweit Zugang zu einem Fernseher haben (Kramer 2001: 65). Unzählige Satelliten umkreisen täglich die Erde um die gleichen Bilder in alle Winkel unseres Planeten zu senden. Die Probleme der akzelerierten Globalisierung, wie wir sie heutzutage erfahren, werden rund um den Globus diskutiert und von einer Weltgesellschaft als „organisches Ganzes“ spricht keiner mehr.

Statt eine Gemeinschaftsidentität zu kreieren führt der internationale Einfluss auf lokale Gesellschaften oft zu kultureller Entwurzelung und Orientierungslosigkeit in der bekannten Umgebung. Durch das Eindringen neuer Weltsichten zum Beispiel in Bezug auf Religion und Familie werden traditionelle Werte aufgegeben, was oft zum Verlust des Anschlusses an die eigene Gesellschaft führt (vgl. Nas 2002: 142). Auch um dieser Gefahr vorzubeugen ist den Mitgliedstaaten der UNESCO viel daran gelegen, regionale Kulturerscheinungen zu erhalten und im Bewusstsein der Bevölkerung aufzuwerten. Henri Claessen behauptet, die Stärkung der lokalen Identität durch das Hervorheben ihrer Traditionen sei der wahre Wert der UNESCO Initiative. Er schreibt:

„All over the world people are looking for their own place, their niche, their own identity. They apparently have the need to distinguish their group, their town, their nation, from all others. What could be more appropriate and harmless than selecting oral, intangible phenomena as markers?” (Henri Claessen in Nas 2002: 144)

Die UNO hat die Positionen ihrer Tochterorganisation zu Kultur und Entwicklung aufgenommen und hat in ihrem Entwicklungsprogramm 2004 einen „Bericht über die menschliche Entwicklung“ mit dem Titel: „Kulturelle Freiheit in unserer Welt der Vielfalt“ veröffentlicht. In diesem Dokument wird betont, wie wichtig kulturelle Freiheit für die menschliche Entwicklung ist. Die Nichtanerkennung kultureller Identitäten, so steht es dort, kann eine der größten Ursachen für innerstaatliche Konflikte und zwischenstaatliche Instabilität sein, welche die allgemeine Entwicklung zu hemmen vermag (Hüfner 2005: 104). Kultur beeinflusst Entwicklung und die Annahme neuer Ideen in Kommunen im starken Maße, weshalb auch der Politik daran gelegen sein sollte, kulturelle Vielfalt auf allen Ebenen zu respektieren (vgl. Kommentar Princess Basma Bint Talal aus Jordanien in Nas 2002: 143).

In der vorliegenden Arbeit werde ich versuchen den beschwerlichen Weg der UNESCO vom Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt über verschiedene Programme, Projekte und Empfehlungen hin zum Übereinkommen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes darzulegen. Die Arbeit ist in vier Abschnitte unterteilt. Nachdem ich im ersten Teil einen kurzen Überblick über die Struktur und den Aufbau der UNESCO geben werde, möchte ich im Punkt Zwei direkt in den Kulturbereich eintauchen. Hier werde ich die Unterschiede zwischen dem materiellen und dem immateriellen Kulturerbe erläutern und die Probleme diskutieren, mit denen sich die UNESCO im Laufe der Jahre in Bezug auf den Schutz des immateriellen Kulturerbes konfrontiert gesehen hat. Im dritten Abschnitt werde ich schließlich genauer auf das neue „Übereinkommen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes“ eingehen, um dann mit der aktuellen Situation in diesem Bereich zu schließen.

1. Gründung und Aufbau der UNESCO

Am 16. November 1945 unterzeichneten Vertreter von 37 Staaten in London die Verfassung der UNESCO (United Nations Educational Scientific and Cultural Organisation). Nach einem Jahr, am 4.11.1946, trat sie in Kraft, woraufhin die Organisation kurze Zeit später den Status einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen erhielt (vgl. Unser 1997: 202). Die UNESCO wurde vor dem Hintergrund des Krieges gegründet, um die internationale Verständigung und die zwischenmenschlichen Beziehungen zu verbessern und so den Weltfrieden zu wahren (vgl. Hüfner, Reuther 2005: 15; UNESCO 2005d: 1). Toleranz und Solidarität sollten gestärkt werden, um ein friedliches Miteinander und Nebeneinander aller Völker zu garantieren. In der Präambel der Verfassung wird die Leitidee der UNESCO deutlich, wenn es heißt: „da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden“ (UNESCO 1945: Präambel). In Artikel I, Absatz 1 werden schließlich ihre konkreteren Ziele festgelegt:

„Ziel der UNESCO ist es, durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern in Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit beizutragen, um in der ganzen Welt die Achtung vor Recht und Gerechtigkeit, vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten zu stärken, die den Völkern der Welt ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Religion durch die Charta der Vereinten Nationen bestätigt worden sind“ (ebd.: Artikel 1, Abs. 1).

Die UNESCO ist keine Entwicklungsorganisation oder Agentur für Projektförderung. Vielmehr versteht sie sich als Forum zur globalen intellektuellen Zusammenarbeit. Sie baut weltweit Modellprojekte auf, bringt Wissenschaftler und Experten zusammen und leistet Politikberatung. Alle zwei Jahre findet eine Generalkonferenz statt, auf der konkrete Programme und Projekte beschlossen werden. Grundorientierung hierzu bieten die „Mittelfristigen Strategien“, Arbeitsprogramme, die auf sechs Jahre festgelegt werden (vgl. UNESCO 2005d: 3).

Die Organisation finanziert sich hauptsächlich aus den Pflichtbeiträgen ihrer Mitgliedstaaten, wobei Deutschland mit 8,7 %, nach den USA (22%) und Japan (19,6%), drittstärkster Beitragszahler ist[1] (vgl. Hüfner, Reuther 2005: 35). „Der Haushalt der UNESCO entspricht“, laut der Homepage der Deutschen UNESCO Kommission, „ungefähr dem Haushalt einer mittelgroßen Universität eines Industriestaates“ (UNESCO 2005e: 1). 2006-2007 stehen ihr rund 610 Millionen US-Dollar zur Verfügung. Auf Grund der knappen finanziellen Mittel ist die UNESCO zur Durchführung ihrer Programme und Projekte auf die Zusammenarbeit mit anderen Partnern, wie Regierungen der Mitgliedstaaten, NGO’s, Stiftungen, Einrichtungen der UN, berufliche und wissenschaftliche Fachverbände und Personen der Zivilgesellschaft, angewiesen (vgl. UNESCO 2005d: 3). Die wichtigsten Partner in den Mitgliedstaaten sind die UNESCO-Nationalkommissionen, die als Bindeglieder zwischen der Organisation, der Bevölkerung und den einzelnen Regierungen fungieren (vgl. ebd.: 3; Leonhard 2001:125).

Das Hauptentscheidungsgremium der UNESCO ist die Generalkonferenz der heute 191 Mitgliedstaaten, die alle zwei Jahre am UNESCO Hauptsitz in Paris zusammentritt. Sie legt grundsätzliche Richtlinien fest, entscheidet über das Programm und den Haushalt der UNESCO und wählt die 58 Mitglieder des Exekutivrates. Der Exekutivrat wird als Aufsichtsorgan zwischen den Generalkonferenzen gesehen. „Er (...) bereitet diese vor und überwacht die Durchführung des von der Generalkonferenz verabschiedeten Arbeits-
programms“ (UNESCO 2005d: 3). Das Sekretariat hat seinen ständigen Sitz in Paris. Es ist für die praktische Umsetzung des UNESCO Programms zuständig. Sein Vorsitzender ist der Generaldirektor, derzeit Koichiro Matsuura, der für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt wird (ebd.: 4).

2. Der Kulturbereich: Kulturelle Vielfalt und Wege zum Schutz des immateriellen Kulturerbes

Ausschlaggebend für die Arbeit der UNESCO im Kulturbereich ist ihr erweiterter Kulturbegriff. Dieser weicht von dem alltagssprachlichen, verengten Gebrauch des Begriffs ab, den Dieter Haller zum Beispiel als „abendländische Kunst und Dichtung oder verfeinerten Lebensstil“ (Haller 2005: 29) definiert und schließt stattdessen „die gesamte Lebenswirklichkeit des Menschen“ (Hüfner, Reuther 2005: 101) mit ein. Diese Erweiterung schafft eine wichtige Basis für den interkulturellen Dialog (vgl. Leonhard 2001: 125). Eine offizielle Definition von „Kultur“ wurde bei der Weltkonferenz 1982 in der „Erklärung von Mexiko-Stadt“ bekannt gegeben. Darin heißt es,

„dass die Kultur in ihrem weitesten Sinne als die Gesamtheit der einzigartigen geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen Aspekte angesehen werden kann, die eine Gesellschaft oder eine soziale Gruppe kennzeichnen. Dies schließt nicht nur Kunst und Literatur ein, sondern auch Lebensformen, die Grundrechte des Menschen, Wertesysteme, Traditionen und Glaubensrichtungen“ (Hüfner, Reuther 2005: 101).

Diese Definition stellt eine deutliche Parallele zu dem ethnologischen Kulturbegriff dar. Die unzähligen Definitionsversuche in der Ethnologie basieren fast alle auf der klassischen Definition von Edward B. Tylor, der in seinem Buch „Primitive Culture“ Kultur bereits 1871 beschreibt als „jenes komplexe Ganze, welches Wissen, Glaube, Kunst, Moral, Recht, Sitte und Brauch und alle anderen Fähigkeiten und Gewohnheiten einschließt, welche der Mensch als Mitglied der Gesellschaft erworben hat“ (Tylor 1871: I, zitiert in: Kohl 2000: 131). In der europäischen Ethnologie herrscht ein ähnliches Verständnis von Kultur, auch wenn es heute kaum mehr jemand wagt, diesem komplexen Begriff eine generalisierende Definition zuzuschreiben.

Eine der Hauptsorgen der UNESCO gilt bereits seit ihrer Gründung der Wahrung der kulturellen Vielfalt (vgl. Vrdoljak 2005: 22). In ihrer Verfassung steht, dass die Verbreitung von Kultur für die Würde des Menschen unerlässlich ist, und mit gegenseitiger Anteilnahme und Hilfsbereitschaft erfüllt werden muss (vgl. UNESCO o.J. [1945]: Präambel). Das kulturelle Erbe ist eng mit der Identität bestimmter Gruppen und Gemeinden verbunden und kreiert ein Zugehörigkeitsgefühl unter ihnen (vgl. UNESCO 2002c: 1). Als Quelle kulturellen Schaffens und Kreativität muss es für künftige Generationen erhalten bleiben. Sie sollen die Möglichkeit haben von dem Kulturerbe zu lernen, um so zur Bewahrung der allgemeinen kulturellen Vielfalt beitragen zu können (vgl. UNESCO heute 2002a: 118). Dieser Punkt ist im Laufe der Jahre immer weiter in den Vordergrund gerückt und scheint heute dringlicher denn je. Im Zeitalter der Globalisierung droht uns eine kulturelle Vereinheitlichung, der die UNESCO vor allem durch die Sensibilisierung für eine nachhaltige Entwicklung und den Schutz des materiellen sowie des immateriellen Kulturerbes vorbeugen will (vgl. Hüfner, Reuther 2005: 100,101). Im Jahre 2001 wurde die „Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt[2] “ verabschiedet. Darin heißt es, „dass Kultur im Mittelpunkt aktueller Debatten über Identität, sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung einer Wissensgesellschaft steht“ und „dass Respekt vor der Vielfalt der Kulturen, Toleranz, Dialog und Zusammenarbeit in einem Klima gegenseitigen Vertrauens und Verstehens zu den besten Garanten für internationalen Frieden und Sicherheit gehören“ (UNESO heute 2002a: 1).[3] Als 2002 die UNO das „Jahr des Kulturerbes“ ausrief, übernahm die UNESCO eine federführende Rolle für dessen Umsetzung (vgl. UNESCO 2002c: 1).

Durch den beschleunigten sozialen Wandel und die anhaltende Intoleranz, sind vor allem die mündlich überlieferten Traditionen und Bräuche, noch viel stärker als die Kultur- und Naturstätten, in ihrer Existenz bedroht (vgl. Hüfner, Reuther 2005: 118). Dies führt in vielen Fällen zu einem Identitätsverlust unter den betroffenen Gruppen, der Desorientierung und Hilflosigkeit mit sich bringt. Peter Nas schreibt: „UNESCO is addressing a more profound problem, namely, the search for identity in a changing world, where many communities are uprooted and searching for new certainties and worldviews” (Nas 2002: 142). Genau wie die Weltbevölkerung gemeinsam für die neuen Gefahren, die das Welterbe bedrohen, verantwortlich ist, soll sie es auch gemeinsam vor diesen Gefahren schützen. Während die Globalisierung als „Herausforderung“ und auch als Bedrohung für die kulturelle Vielfalt gesehen wird, stellt sie gleichzeitig die Voraussetzung für einen weltweiten interkulturellen Dialog dar (vgl. UNESCO heute 2002a: 1). Betrachtet man Aspekte wie Sprache, Gesänge, mündliche Überlieferungen und künstlerische Fähigkeiten, so wird auch die Bedrohung durch moderne Unterhaltungstechniken besonders deutlich (vgl. Streloke 2001: 11). Der Ansatz der UNESCO läuft nun darauf hinaus, dass sie ihre Vertragsstaaten auffordert, die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in einer konstruktiven Weise für Schutz- und Fördermaßnahmen des kulturellen Erbes zu verwenden, um so den besten Nutzen aus der Globalisierung zu ziehen (vgl. UNESCO 2001: 5). Durch die neue Möglichkeit der Digitalisierung kann selbst immaterielles Kulturerbe ein Stück weit materialisiert werden und bekommt so eine ganz andere historische Dimension, die das Erinnerungsvermögen der Gruppen und Gemeinden unterstützen kann (vgl. Smeets 2003: 148). Es wird versucht, die Verbreitung der Mehrheitskulturen zu kontrollieren, indem die Vielfalt kulturellen Erbes betont und auch auf weniger kommerzielles kulturelles Erbe weltweit aufmerksam gemacht wird. Die vielen negativen Aspekte der Globalisierung, auf die ich später noch zu sprechen kommen werde, sind allerdings nicht zu unterschätzen und müssen dringend bekämpft werden. Nichts zu tun, warnt Koichiro Matsuura, „would be a breach of our obligations to future generations. For societies that neglect their vital core are fated to perish” (Matsuura zitiert in UNESCO 2002b: 2)

2.1. Das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt von 1972

Mit dem sogenannten Welterbeübereinkommen setzte die UNESCO im Jahre 1972 einen Meilenstein. Bereits in ihrer Verfassung steht, dass sie „Wissen bewahren, erweitern und verbreiten“ wolle, indem sie das „Welterbe an Büchern, Kunstwerken und Denkmälern der Geschichte und Wissenschaft“ schütze (UNESCO 1945: Artikel 1, Abs. 2c). Mit dem rechtlich bindenden internationalen Instrument des Übereinkommens, das eine Zweidrittel-Mehrheit der Generalkonferenz und eine rechtswirksame Zustimmung der beteiligten Mitgliedstaaten erfordert, soll sichergestellt werden, dass das kulturelle Erbe, das als „entscheidender Bestandteil der Identität einer jeden Kultur“ gesehen wird, auch für zukünftige Generationen erhalten bleibt (Hüfner, Reuther 2005: 112, 315). Gleichzeitig soll es ein internationales Verständnis für eine Weltkultur anstelle von einzelnen Nationalkulturen vermitteln. Obwohl sich die Mitgliedstaaten zwar für die Finanzierung zum Schutz und zur Erhaltung des Welterbes, das sich auf ihrem Territorium befindet, verpflichten müssen, schätzt die UNESCO den Schutz auf nationaler Ebene meist als ungenügend ein (vgl. ebd.: 114). Auch deshalb sollen die betroffenen Kultur- und Naturstätten nun nicht mehr den jeweiligen Staaten allein gehören, sondern der gesamten Menschheit, die gemeinsam auch die Verantwortung für die Erhaltung übernehmen muss (vgl. UNESCO 2005d: 2). Dies soll die Auseinandersetzung der Kulturen miteinander fördern und die Toleranz und Solidarität der Menschheit stärken.[4]

Heute ist das Welterbeübereinkommen durch die Ratifizierung von 177 Mitgliedstaaten nicht nur das erfolgreichste Übereinkommen der UNESCO, sondern auch das umfassendste völkerrechtliche Instrument zum Schutz des Kultur- und Naturerbes (vgl. Hüfner, Reuther 2005: 112, 268, 316-322). Trotz seines offensichtlichen Erfolges leidet es jedoch unter Kritik. Vor allem die unausgewogene geografische Verteilung der Stätten lässt an der Repräsentanz der Welterbeliste zweifeln[5]. Über die Hälfte der 788 geschützten Stätten liegt in Europa und nur ein Viertel in sogenannten „Entwicklungsländern“[6]. Oft haben die ärmeren Länder nicht genug finanzielle Mittel zur Verfügung um einen sinnvollen Erhaltungsplan zu erstellen, der für die Aufnahme einer Stätte auf die Liste erforderlich wäre[7] (vgl. ebd.: 114, 115). Es sind vor allem diese Länder, die auf der Liste des materiellen Erbes nur unzureichend vertreten sind, die den Schutz des immateriellen Kulturerbes vorangetrieben haben, da sie sich durch ihn eine stärkere Anerkennung ihrer kulturellen Traditionen versprechen (vgl. ebd.: 118).

2.2. Differenzierung des immateriellen Kulturerbes zum materiellen Kulturerbe

Bereits bei der Annahme des Welterbeübereinkommens 1972 drückten einige Mitgliedstaaten ihr Interesse aus, auch kulturelle Traditionen, das heißt immaterielles Kulturerbe schützen zu wollen (vgl. UNESCO 2003d: 1). Später gab es eine Vielzahl von Diskussionen darüber, ob zum Schutz des immateriellen Kulturerbes ein separates Übereinkommen erarbeitet werden solle, oder ob es genüge, das Übereinkommen von 1972 auszuweiten. Bei den Diskussionen um die Verbindungen zwischen den verschiedenen Arten kulturellen Erbes waren viele Teilnehmer der Meinung diese seien nicht voneinander trennbar: „all heritage is one“ (Smeets 2003: 146). Vertreter dieses Standpunktes waren der Auffassung, dass materielles Kulturerbe immer mit immateriellem Kulturerbe verbunden sei und vice versa. Bei genauerem Hinschauen ist diese These jedoch leicht zu wiederlegen. Zunächst sind die meisten Manifestationen immaterieller Kultur nicht an bestimmte Orte gebunden, und wenn doch, sind diese nur in den seltensten Fällen von „außergewöhnlichem universellem Wert“[8]. Auf der anderen Seite besitzen zwar wahrscheinlich alle Welterbestätten immaterielle Werte, die wenigsten sind jedoch direkt mit dem immateriellen Kulturerbe aktueller Gesellschaften und Gruppen verbunden. Assoziative Werte dieser Monumente und Stätten, die nicht mehr zum lebendigen Erbe der Menschen, die in ihrer Nähe wohnen, gehören, werden nicht zum immateriellen Kulturerbe gezählt, wie es das Übereinkommen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes später definiert (vgl. ebd.: 146).

[...]


[1] Diese Zahlen, sowie alle weiteren Zahlen dieser Arbeit, stammen, wenn nicht anders angegeben, aus dem Jahr 2004.

[2] Originaltitel: „Universal Declaration on Cultural Diversity“. Da die deutschen Übersetzungen von Übereinkommen, Empfehlungen und Erklärungen der UNESCO keine Rechtsgültigkeit besitzen, werde ich auch im Folgenden jeweils den englischen Originaltitel mit angeben.

[3] Im Oktober 2005 wurde auch ein Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet (vgl. Höfer, Merkel 2006: 2).

[4] Originaltitel: „Convention concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage“, im Folgenden „Welterbeübereinkommen“ genannt

[5] 2000 leitete der Generaldirektor, Koichiro Matsuura, umfassende Reformen für eine bessere Verteilung der zukünftig aufzunehmenden Stätten ein (vgl. Hüfner, Reuther 2005: 114).

[6] Ich bin mir bewusst, dass der Begriff „Entwicklungsländer“ einer eurozentristischen Sichtweise entspringt und in der (Europäischen) Ethnologie eigentlich keine Anwendung mehr finden sollte. Da es jedoch noch an neutralen Alternativen mangelt und die UNESCO selbst diesen Terminus verwendet, werde ich ihn in diesem Kontext in Anführungszeichen beibehalten.

[7] Die UNESCO gewährt nur in seltenen Ausnahmefällen finanzielle Zuwendungen für Welterbestätten. Ihr Beitrag besteht in der Regel in der Bereitstellung von Sachverstand.

[8] Der „außergewöhnliche universelle Wert” stellt ein Kriterium des Welterbeübereinkommens zur Aufnahme von Stätten in seine Liste dar.

Fin de l'extrait de 37 pages

Résumé des informations

Titre
Die UNESCO und ihre Bemühungen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes
Université
University of Freiburg  (Institut für Europäische Ethnologie)
Cours
Kulturelles Erbe, kulturelle Räume, kulturelle Vielfalt: Kulturkonzepte der UNESCO
Note
1,5
Auteur
Année
2004
Pages
37
N° de catalogue
V123306
ISBN (ebook)
9783640280544
ISBN (Livre)
9783640283903
Taille d'un fichier
533 KB
Langue
allemand
Mots clés
UNESCO, Bemühungen, Schutz, Kulturerbes, Kulturelles, Erbe, Räume, Vielfalt, Kulturkonzepte, UNESCO
Citation du texte
Magister Lotte von Lignau (Auteur), 2004, Die UNESCO und ihre Bemühungen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123306

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