Risikomanagement und KonTraG


Research Paper (undergraduate), 2000

46 Pages, Grade: 3,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Darstellungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A. Einleitung
I. Problemstellung
II. Gang der Arbeit

B. Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
I. Ziele des KonTraG
II. Inhalt des KonTraG
1. Einrichtung eines Überwachungssystems
2. Risikodarstellung im Lagebericht
3. Beurteilung im Rahmen der Abschlußprüfung

C. Risikomanagement
I. Begriff und Ziele des Risikomanagement
II. Risikobegriff und Risikoarten
III. Prozeß des Risikomanagement
1. Risikostrategie
2. Risikoidentifikation
3. Risikoanalyse
4. Risikobewertung
5. Risikosteuerung
6. Risikoüberwachung
IV. Instrumente des Risikomanagement
1. Internes Überwachungssystem
a) Organisatorische Sicherungsmaßnahmen
b) Interne Kontrolle
c) Interne Revision
2. Controlling
a) Informationsversorgung
b) Planung
c) Kontrolle
d) Steuerung
3. Frühwarnsystem
a) Beobachtungsbereiche
b) Indikatoren
c) Bestimmung von Sollwerten und Toleranzgrenzen
d) Verarbeitung der Informationen
V. Maßnahmen des Risikomanagement
1. Risikovermeidung
2. Risikosenkung
3. Risikoüberwälzung
4. Risikoübernahme

D. Umsetzung in der Praxis

E. Kritische Würdigung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Geschäftsberichtsverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

Darstellungsverzeichnis

Abb. 1: Systematik des Risikobegriffs

Abb. 2: Prozeß des Risikomanagement

Abb. 3: Beispiel eines Risikoportfolios

Abb. 4: Risikomanagementsystem

Abb. 5: Internes Überwachungssystem

Abb. 6: Bestandteile des Controlling

Abb. 7: Frühwarnsystem

Tab. 1: Risikodarstellung in den Geschäftsberichten

Tab. 2: Risikomanagementdarstellung in den Geschäftsberichten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einleitung

I. Problemstellung

In den vergangenen Jahren ist es zu verschiedenen Krisen und Zusammenbrüchen in Unternehmen, wie z.B. diejenigen von Balsam, Schneider und Sachsenmilch gekommen.1Diese wurden nach Auffassung der Öffentlichkeit sowie offensichtlich auch nach Meinung des Gesetzgebers, durch fehlendes Risikobewußtsein verur-sacht.2

Daraufhin wurde der Gesetzgeber tätig, da er die zu beobachtenden Unter- nehmenskrisen und -zusammenbrüche auch auf Schwächen und Verhaltensfehl- steuerungen im deutschen Unternehmenskontrollsystem zurückführte.3Nach einer mehrjährigen Reformdiskussion ist das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)4am 1. Mai 1998 in Kraft getreten.5

Der Gesetzgeber hat dabei die nähere Ausgestaltung des Risikomanagement-systems weitgehend offengelassen, um den Entwicklungen der Theorie sowie der Unternehmens- und Beratungspraxis nicht vorzugreifen.6Dadurch wurde die Dis- kussion um das Risikomanagement neu entfacht.

Gegenstand dieser Arbeit ist die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems un-ter Beachtung der Anforderungen des Gesetzgebers. Diesbezüglich ist zu erörtern, welcher Risikobegriff dem Gesetz zugrunde gelegt ist und welche Bestandteile das Risikomanagement der betroffenen Unternehmen mindestens umfassen muß, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen.

II. Gang der Arbeit

Zunächst ist auf das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unterneh-mensbereich (KonTraG) einzugehen. Einleitend werden die Ziele, die das KonTraG verfolgt, dargelegt. Anschließend wird der Inhalt des KonTraG erläutert. Dabei sind die Punkte, die das Risikomanagement direkt berühren, genauer zu würdigen. Hier-bei handelt es sich um die Einrichtung eines Überwachungssystems, die Risiko-darstellung im Lagebericht sowie die Beurteilung im Rahmen der Abschlußprüfung.

Darauf folgen Ausführungen zum Risikomanagement, wobei zunächst der Begriff und die Ziele des Risikomanagements veranschaulicht werden. Die verschiedenen Risikobegriffe sind darzulegen. Die unterschiedlichen Risiken werden in Risikoarten systematisiert.

Nach der Darstellung des Risikobegriffs wird der Prozeß des Risikomanagements aufgezeigt. Dabei wird auf die Risikostrategie, die Risikoidentifikation und die Risi- koanalyse eingegangen. Die Risikobewertung wird näher untersucht, da hierbei Schwierigkeiten in der Praxis auftreten. Schließlich sind noch die Risikosteuerung und die Risikoüberwachung zu behandeln.

Als nächstes werden die Instrumente des Risikomanagements dargelegt. Hier wird zunächst das Interne Überwachungssystem beschrieben, das sich aus organisa- torischen Kontrollmaßnahmen, internen Kontrollen und der Internen Revision zu- sammensetzt. Danach soll das Controlling erläutert werden, das aus den Elementen Planung, Informationsversorgung, Steuerung und Kontrolle besteht. Als letztes Instrument wird das Frühwarnsystem aufgezeigt, wobei die Festsetzung der Be- obachtungsbereiche, die Festlegung von Indikatoren, die Bestimmung von Sollwer-ten und Toleranzgrenzen und die anschließende Informationsverarbeitung im Mittel-punkt der Betrachtung stehen. Der letzte Punkt in der Darstellung des Risiko-managements stellt Maßnahmen vor, mit denen Risiken begegnet werden können. Hierbei handelt es sich um die Risikovermeidung, die Risikosenkung, die Risiko-überwälzung und die Risikoübernahme.

Daran schließt sich eine Untersuchung an wie Unternehmen den Vorgaben des KonTraG Rechnung tragen. In diesem Rahmen wird vor allem darauf eingegangen wie Unternehmen Risiken in ihrem Geschäftsbericht zur Geltung bringen.

Abschließend werden die Regelungen des KonTraG einer kritischen Würdigung unterzogen und ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen gewagt.

B. Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unterneh- mensbereich (KonTraG)

I. Ziele des KonTraG

Das am 1. Mai 1998 in Kraft getretene KonTraG7sieht einschneidende Veränderungen im AktG und HGB vor.8Diese Neuregelungen verfolgen das Ziel, vermeintliche Schwächen und Verhaltensfehlsteuerungen, die das im deutschen Aktienrecht bisher enthaltene Unternehmenskontrollsystem aufweisen soll, zu ver-bessern.9Desweiteren soll dadurch die zunehmende Ausrichtung deutscher Publi-kumsgesellschaften auf den internationalen Kapitalmarkt berücksichtigt werden.10Damit soll erreicht werden, eine Verbesserung der Corporate Governance, d.h. einer adäquateren Verfassung, Leitung und Überwachung deutscher Unternehmen, durch-zusetzen.11

II. Inhalt des KonTraG

Im Rahmen dieser Arbeit wird nur auf die Inhalte des KonTraG eingegangen, die einen direkten Bezug zum Risikomanagement aufweisen.

1. Einrichtung eines Überwachungssystems

§ 91 AktG wurde um folgenden Absatz 2 ergänzt:

„Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Über- wachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“

Der Begriff Überwachungssystem ist in diesem Zusammenhang wohl mit dem Begriff Risikomanagement gleichzusetzen.12

Bei dieser Neuerung handelt es sich um die grundlegendste Änderung der Geset- zeslage, die das KonTraG bezüglich des Risikomanagements vorsieht. Die Rechtsprechung hat zwar schon vor Inkrafttreten des KonTraG betont, daß ein Risikomanagement zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung

gehört.13Bei der Neuregelung handelt es sich um eine Konkretisierung und Klar-stellung der allgemeinen Leitungsaufgabe des Vorstands (§ 76 Abs. 1 AktG) sowie der Sorgfaltspflicht des Vorstands (§ 93 Abs. 1 Satz 1 AktG).14

Dabei ist zu beachten, daß die in § 93 Abs. 2 AktG formulierte Rechtsfolge, gesamtschuldnerische Haftung der Vorstandsmitglieder, auch für die fehlende Ein- richtung eines Überwachungssystems anzuwenden ist.15Dies wird durch die in § 93 Abs. 2 AktG normierte Beweislastumkehr noch verstärkt, da jedes Vorstandsmit-glied im Schadensfall nachweisen muß, daß es seinen Pflichten in ausreichendem Maße nachgekommen ist.16

Die Vorschrift über die Einrichtung eines Überwachungssystems ist nur im AktG enthalten. In Gesetzen, wie beispielsweise dem GmbHG, fehlt eine solche Rege-lung. Gleichwohl ist davon auszugehen, daß für GmbH´s je nach ihrer Größe, Komplexität usw. nichts anderes gilt und die reformierte Rechtsnorm Ausstrahlungs-wirkung auf den Pflichtenrahmen der Geschäftsführer auch anderer Gesellschafts-formen entfaltet.17

2. Risikodarstellung im Lagebericht

Durch das KonTraG wurde § 289 Abs. 1 HGB dahingehend geändert, daß im Lagebericht des Unternehmens auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen ist. § 315 Abs. 1 HGB stellt die gleichen Anforderungen an den Kon- zernlagebericht.

Diese Ergänzung dient dem Ziel des Lageberichts, den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens so darzustellen, daß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Lage der Unternehmung gegeben wird.18

Dabei ist nicht Punkt für Punkt auf alle Risiken in sämtlichen Unternehmens-bereichen einzugehen, sondern gemäß des Wesentlichkeitsgrundsatzes nur auf die-jenigen Gefahren, die in der Sphäre des Unternehmens liegen.19Desweiteren ist zu beachten, daß die Warnfunktion der §§ 289 Abs. 1, 315 Abs. 1 HGB untergraben würde, wenn in der Risikodarstellung im Lagebericht über geringfügige Risiken zu berichten wäre, da in diesem Fall eine Berichterstattung von den Adressaten des Lageberichts nicht mehr als

bedeutsamer Vorgang wahrgenommen werden würde.20 Eine solch eingehende Darstellung der Risiken würde wohl auch den Rahmen eines Lageberichts sprengen und ihn unangemessen aufblähen.

3. Beurteilung im Rahmen der Abschlußprüfung

Dem Abschlußprüfer sind durch das KonTraG einige neue Aufgaben hinsichtlich des Unternehmensrisikos und des Risikomanagements übertragen worden.

Nach § 317 Abs. 2 HGB hat er den Lagebericht daraufhin zu prüfen, ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargeboten sind. Bei Aktiengesellschaften mit amtlicher Notierung gemäß § 317 Abs. 4 HGB ist desweiteren zu kontrollieren, ob die nach § 91 Abs. 2 AktG dem Vorstand obliegenden Maßnahmen getroffen worden sind und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem seine Aufgaben erfüllen kann. Die Ergebnisse der Prüfung nach § 317 Abs. 4 HGB sind gemäß § 321 Abs. 4 HGB im Prüfungsbericht darzulegen. In diesem Rahmen sind auch Aus-führungen zu machen, in wieweit Verbesserungsmaßnahmen bezüglich des Über-wachungssystems notwendig sind. Schließlich ist es gemäß § 322 Abs. 2 und 3 HGB noch erforderlich im Bestätigungsvermerk sowohl auf Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, als auch darauf, ob die Risiken der künftigen Ent-wicklung zutreffend zum Ausdruck gebracht wurden, einzugehen.

Ziel der gesetzlichen Erweiterung der Prüfung ist es, eine stärkere Risikoorien-tierung zu erzeugen.21Bei der Prüfung ist sowohl das Vorhandensein eines Risiko- managements, als auch dessen hinreichende Eignung als Frühwarnsystem zu kontrollieren.22Hierbei fordert der Gesetzgeber keine eigene Wertung des Prüfers, sondern lediglich eine Überprüfung der Plausibilität der Einschätzung der künftigen Entwicklung des Unternehmens.23

Die in § 317 Abs. 4 HGB normierte Prüfungspflicht entfaltet keine Wirkung auf GmbHs, da diese Verpflichtung auf eine Börsennotierung am amtlichen Markt ab-hebt,24also nicht einmal für alle Aktiengesellschaften gilt. Trotzdem kann bei Gesell-schaften anderer Rechtsform eine Kontrolle des Risikofrüherkennungssystems Ge-genstand einer vertraglichen Erweiterung des Prüfungsauftrags sein.25

C. Risikomanagement

I. Begriff und Ziele des Risikomanagement

Risiko entsteht dadurch, daß die Auswirkungen unternehmerischer Entscheidungen nicht vorhergesagt werden können.26Daher ist eine der wichtigsten Aufgaben der Unternehmensleitung, Risiken zu erfassen und zu beeinflussen.27

Unter Risikomanagement versteht man die Führung des Unternehmens aus der Gesamtschau aller seiner Risiken und ihrer Beherrschung.28Mit Gefahren ist plan-voll und zielgerichtet umzugehen.29

Durch die systematische Anwendung des Risk-Management-Instrumentariums sollen Unternehmensentscheidungen möglichst weit in den Bereich der kalkulierten Wahr- scheinlichkeiten verschoben werden.30Hierzu muß sich das Management zunächst aller wesentlichen Risiken bewußt werden und entscheiden, welche Maßnahmen im Umgang mit ihnen zu treffen sind.31 Dadurch sollen bestehende und potentielle Risiken kontrollierbar und kalkulierbar werden.32

II. Risikobegriff und Risikoarten

Im KonTraG ist keine Definition des Risikobegriffs enthalten. Für die Funk-tionsfähigkeit eines Risikomanagements ist aber entscheidend, welcher Risikobegriff zugrunde gelegt wird, da durch ein Risikomanagement naturgemäß nur solche Ge-fahren erfaßt werden können, die unter den verwendeten Risikobegriff fallen. Des-halb ist zunächst zu klären, auf welchem Risikobegriff das KonTraG basiert. In der Literatur und in der Praxis ist der Risikobegriff trotz seiner häufigen Verwendung nicht eindeutig definiert.33

In der ökonomischen Theorie wird ein Risikobegriff vertreten, der die Möglichkeit umschreibt, daß eine Entwicklung eintritt, die besser oder schlechter ausfällt, als erwartet.34

Es werden die Begriffe „reines Risiko“ und „spekulatives Risiko“ unterschieden.35Unter reinen Risiken sind Schadensgefahren zu verstehen, bei denen ein das Vermögen

[...]


1 Vgl. Paa, K. U. (1998), S. 501.

2 Vgl. Vogler, M./Gundert, M. (1998), S. 2377.

3 Vgl. Lehner, U. (1999), S. 25.

4 Vgl. BGBl. I (1998), S. 786-794.

5 Vgl. KPMG (1998b), S. 5.

6 Vgl. KPMG (1998a), S. 2.

7 Zu Einzelheiten: Böcking, H.-J./Orth, Ch. (1998), S. 1241-1246. BT-Drucks. (1998), S. 1-37.

8 Vgl. Giese, R. (1998), S. 451.

9 Vgl. Brebeck, F./Herrmann, D. (1997), S. 381. BT-Drucks. (1998), S. 11.

10 Vgl. dazu Brebeck, F./Herrmann, D. (1997), S. 381. BT-Drucks. (1998), S. 11. 11 Vgl. Weber, J./Weißenberger, B. E./Liekweg, A. (1999), S. 39.

12 Vgl. Klar, M. (1997), S. 685.

13 Vgl. BGH (1995), S. 561. Ernst, Ch. (1998), S. 1027.

14 Vgl. BT-Drucks. (1998), S. 15. Füser, K./Gleißner, W./Günter, M. (1999), S. 753. Hüffer, U. (1999), §

91, Rn. 1. Lück, W. (1998b), S. 8.

15 Vgl. Weber, J./Weißenberger, B. E./Liekweg, A. (1999), S. 40. 16 Vgl. Vogler, M./Gundert, M. (1998), S. 2378.

17 Vgl. Scharpf, P. (1997), S. 737.

18 Vgl. BT-Drucks. (1998), S. 26. Ernst, Ch. (1998), S. 1027.

19 Vgl. WPK (1997), S. 102.

20 Vgl. Baetge, J./Schulze, D. (1998), S. 942.

21 Vgl. Ernst, Ch. (1998), S. 1030.

22 Vgl. Herrmann, H. (1999), § 317, Rn. 14.

23 Vgl. Paa, K. U. (1998), S. 504.

24 Vgl. Klar, M. (1997), S. 686. Scharpf, P. (1997), S. 738.

25 Vgl. IDW (1998), S. 927.

26 Vgl. Kless, Th. (1998), S. 93.

27 Vgl. Kless, Th. (1998), S. 93.

28 Vgl. Wartensleben, H. (1978), S. 322.

29 Vgl. Philipp, F. (1976), Sp. 3457.

30 Vgl. Wartensleben, H. (1978), S. 323.

31 Vgl. Vogler, M./Gundert, M. (1998), S. 2378.

32 Vgl. Prahl, R. (1996), S. 833.

33 Vgl. Kratzheller, J. B. (1997), S. 11.

34 Vgl. Kromschröder, B./Lück, W. (1998), S. 1573.

35 Vgl. Braun, H. (1984), S. 29.

Excerpt out of 46 pages

Details

Title
Risikomanagement und KonTraG
College
University of Bayreuth  (Rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
Grade
3,0
Author
Year
2000
Pages
46
Catalog Number
V12336
ISBN (eBook)
9783638182461
ISBN (Book)
9783638698481
File size
493 KB
Language
German
Keywords
Risikomanagement, KonTraG
Quote paper
Carsten Zinner (Author), 2000, Risikomanagement und KonTraG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12336

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Title: Risikomanagement und KonTraG



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