Die hier vorliegende Zusammenstellung ist in Fortführung der ab 1978 in der Schriftenreihe des ÖWAV jährlich publizierten Auswertung der wr Judikatur entstanden und wurde mit Leitsätzen aus der Literatur zum Wasserrecht seit 1869/1872 ergänzt. Aufgenommen wurden vor allem Erkenntnisse des
VwGH, des VfGH und des OGH; Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben. Leitsätze und Quellenangaben wurden ungeprüft übernommen. Die Gliederung folgt dem WRG 1959.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Abschnitt: Von der rechtlichen Eigenschaft der Gewässer (§§ 1 - 4)
- § 1 - Einteilung der Gewässer
- § 2 - Öffentliche Gewässer
- § 3 - Privatgewässer
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit stellt eine Zusammenstellung der österreichischen Wasserrechtsprechung von 1870 bis 2008 dar. Sie ergänzt frühere jährliche Auswertungen der Judikatur und berücksichtigt Erkenntnisse des VwGH, des VfGH und des OGH. Die Gliederung orientiert sich am WRG 1959. Vollständigkeit wird nicht beansprucht.
- Unterscheidung öffentlicher und privater Gewässer
- Rechtliche Eigenschaften von Gewässern
- Juristische Behandlung verschiedener Gewässertypen (z.B. Seen, Flüsse, Teiche)
- Eigentumsrechte an Gewässern und Wasser
- Anwendung des Wasserrechtsgesetzes 1959
Zusammenfassung der Kapitel
1. Abschnitt: Von der rechtlichen Eigenschaft der Gewässer (§§ 1 - 4): Dieser Abschnitt befasst sich eingehend mit der rechtlichen Klassifizierung von Gewässern in Österreich. Er analysiert die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Gewässern, wobei die Kriterien für die Einordnung im Detail erläutert werden. Die Rechtsprechung zu verschiedenen Gewässertypen wie Seen, Flüssen und künstlichen Wasserläufen wird untersucht, inklusive der Frage des Eigentumsrechts an Wasser und Gewässerbetten. Es werden zahlreiche Gerichtsentscheidungen (VwGH, OGH, VfGH) analysiert und deren Bedeutung für die Praxis des Wasserrechts beleuchtet. Der Abschnitt dient als fundierte Grundlage für das Verständnis der komplexen Rechtslage im österreichischen Wasserrecht.
§ 1 - Einteilung der Gewässer: Dieser Paragraph beschreibt die verschiedenen Kategorien von Gewässern, insbesondere die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Gewässern. Er beleuchtet die juristische Bedeutung der Unterscheidung zwischen dem Wasser selbst und dem Gewässerbett. Die Rechtsprechung klärt Fragen zur Abgrenzung des Gewässerbetts zu angrenzenden Grundstücken, insbesondere im Hinblick auf den Wasserstand und außergewöhnliche Ereignisse wie Hochwasser. Die Bedeutung der ständigen Wasserführung für die rechtliche Einordnung wird ebenso diskutiert, wie der Bezug zum Naturschutz.
§ 2 - Öffentliche Gewässer: Dieser Paragraph befasst sich mit der Definition und den Eigenschaften öffentlicher Gewässer. Er untersucht verschiedene Aspekte, darunter die Zuständigkeit von Behörden zur Beurteilung der Gewässereigenschaft, die rechtliche Natur von Seen wie dem Attersee und die Auswirkungen von baulichen Maßnahmen wie Dämmen. Die Rechtsprechung klärt Fragen zum Eigentum an Teilen des Bettes öffentlicher Gewässer und zur Behandlung von Neben- und Werksgräben. Ausführlich wird das Verhältnis von öffentlichem und privatem Recht im Zusammenhang mit der Nutzung öffentlicher Gewässer beleuchtet.
§ 3 - Privatgewässer: Dieser Paragraph behandelt die rechtlichen Merkmale von Privatgewässern, einschließlich der Beweisführung für das Privateigentum an Gewässern und der Dispositionsbefugnis des Eigentümers. Er untersucht verschiedene Gewässertypen, wie Teiche und künstliche Wasserläufe, und die Anwendbarkeit des Wasserrechtsgesetzes auf diese. Die Rechtsprechung bezieht sich auf Drainagewässer, Niederschlagswässer und die Anwendung von Landes-Bauordnungen. Die Paragraph analysiert die Bedeutung verschiedener Privatrechtstitel für die Einordnung von Gewässern.
Schlüsselwörter
Österreichisches Wasserrecht, Rechtsprechung, VwGH, VfGH, OGH, öffentliches Gewässer, privates Gewässer, Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG), Eigentumsrecht, Gewässerbett, Wasserstand, Hochwasser, Naturschutz, Privatrechtstitel.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Österreichischen Wasserrechtsprechung 1870-2008
Was ist der Inhalt dieser Arbeit?
Diese Arbeit bietet eine umfassende Übersicht über die österreichische Wasserrechtsprechung zwischen 1870 und 2008. Sie basiert auf früheren jährlichen Auswertungen der Judikatur und berücksichtigt Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und des Obersten Gerichtshofs (OGH). Die Gliederung orientiert sich am Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959). Vollständigkeit wird dabei nicht beansprucht.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Gewässern, die rechtlichen Eigenschaften von Gewässern, die juristische Behandlung verschiedener Gewässertypen (Seen, Flüsse, Teiche etc.), Eigentumsrechte an Gewässern und Wasser sowie die Anwendung des Wasserrechtsgesetzes 1959.
Wie ist die Arbeit aufgebaut?
Die Arbeit ist in Abschnitte und Paragraphen gegliedert, beginnend mit der rechtlichen Eigenschaft von Gewässern (§§ 1-4). Jeder Abschnitt beinhaltet eine detaillierte Zusammenfassung der relevanten Rechtsprechung und deren Bedeutung für die Praxis.
Was wird im Abschnitt "Von der rechtlichen Eigenschaft der Gewässer (§§ 1-4)" behandelt?
Dieser Abschnitt analysiert die rechtliche Klassifizierung von Gewässern in Österreich, die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Gewässern und die Kriterien für deren Einordnung. Er untersucht die Rechtsprechung zu verschiedenen Gewässertypen, inklusive der Eigentumsfrage an Wasser und Gewässerbetten, und beleuchtet die Bedeutung zahlreicher Gerichtsentscheidungen (VwGH, OGH, VfGH) für die Praxis des Wasserrechts.
Was wird in §1 "Einteilung der Gewässer" behandelt?
§1 beschreibt verschiedene Gewässerkategorien, insbesondere die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Gewässern. Er beleuchtet die juristische Bedeutung der Unterscheidung zwischen Wasser und Gewässerbett, die Abgrenzung des Gewässerbetts zu angrenzenden Grundstücken, den Einfluss des Wasserstands und außergewöhnlicher Ereignisse (Hochwasser) sowie die Bedeutung der ständigen Wasserführung und den Bezug zum Naturschutz.
Was wird in §2 "Öffentliche Gewässer" behandelt?
§2 befasst sich mit der Definition und den Eigenschaften öffentlicher Gewässer, der Zuständigkeit von Behörden, der rechtlichen Natur von Seen und den Auswirkungen baulicher Maßnahmen. Die Rechtsprechung zu Eigentum an Teilen des Bettes öffentlicher Gewässer und zur Behandlung von Neben- und Werksgräben wird ebenso behandelt, wie das Verhältnis von öffentlichem und privatem Recht bei der Nutzung öffentlicher Gewässer.
Was wird in §3 "Privatgewässer" behandelt?
§3 behandelt die rechtlichen Merkmale von Privatgewässern, inklusive der Beweisführung für Privateigentum und der Dispositionsbefugnis des Eigentümers. Es werden verschiedene Gewässertypen (Teiche, künstliche Wasserläufe) und die Anwendbarkeit des Wasserrechtsgesetzes darauf untersucht. Die Rechtsprechung zu Drainagewässern, Niederschlagswässern und der Anwendung von Landesbauordnungen sowie die Bedeutung verschiedener Privatrechtstitel werden analysiert.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt?
Österreichisches Wasserrecht, Rechtsprechung, VwGH, VfGH, OGH, öffentliches Gewässer, privates Gewässer, Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG), Eigentumsrecht, Gewässerbett, Wasserstand, Hochwasser, Naturschutz, Privatrechtstitel.
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- Dr. Franz Oberleitner (Author), 2009, Rechtsprechung zum österr. Wasserrecht 1870 - 2008, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123620