Die Auswirkung der Ökumene auf die Verfassungsgebung der Landeskirchen in Deutschland seit 1945
I. Einleitung
Als im Mai 1945 das Nationalsozialistische Regime mit der bedingungslosen Kapitulation zusammenbrach, setzte in den Kirchen verstärkt eine Rückbesinnung auf ihr eigenes Wesen ein, verbunden mit der Erkenntnis der Notwendigkeit, die rechtliche Ordnung ganz in die eigene Verantwortung zu stellen. Dies war damit ein bleibender Gewinn des mit der Barmer Bekenntnissynode (Mai 1934) beginnenden Kirchenkampfes. Er ließ beide Kirchen gefestigt aus dem Zusammenbruch von 1945 hervorgehen(1) .
In der Gesellschaft wurde vielerorten erkannt, daß die bevorstehenden Herausforderungen des Aufbaus von Staat, Kirche und Gesellschaft möglichst breiter Schultern bedurfte und so nur mit vereinten Kräften geschehen konnte. So spiegelte sich dies beispielsweise auf der politischen Bühne besonders deutlich in der Gründung einer christlichen Partei, der Christlich Demokratischen Union wieder, die bewußt im Gegensatz zum früheren Zentrum allen Christen offenstehen sollte. Mit den ersten Bundestagswahlen wurde die CDU, wenn auch zunächst nur mit knappen Mehrheiten im Rahmen einer Koalitionsregierung in die Verantwortung gestellt, der Niedergang des Zentrums war damit besiegelt.
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1 v. Campenhausen, Staatskirchenrecht, S. 48.
Gliederung
I. Einleitung
II. Die Ökumene im Widerhall der Kirchenverfassungen
1) Ausgangslage: Die Nachkriegsjahre im Vergleich zu den 1920er Jahren
2) Probleme des ökumenischen Kirchenrechts
a) Mitgliedschaft und Anerkennung der Taufe
b) Teilhabe am Abendmahl
c) Gegenseitige Anerkennung kirchlicher Ämter
3) Schritte der Problemlösung
a) Regelung auf deutscher Ebene: Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft von 1970
b) Europäisch-globale Regelung: Leuenberger Konkordie von 1973
4) Ökumenischer Prozeß und seine Rezeption
a) Rezeptionsmodelle- und Möglichkeiten
b) Rezeptionspflicht und Rechtsfolgen der Partikularkirchen
c) Ökumene im Spiegel heutiger Kirchenverfassungen
III. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht den Einfluss ökumenischer Strömungen seit 1945 auf die Verfassungsgesetzgebung evangelischer Landeskirchen in Deutschland und analysiert, wie durch zwischenkirchliche Abkommen rechtliche Probleme der Mitgliedschaft und gegenseitigen Anerkennung gelöst wurden.
- Entwicklung des ökumenischen Kirchenrechts in der Nachkriegszeit
- Herausforderungen bei der Anerkennung von Taufe, Abendmahl und geistlichen Ämtern
- Bedeutung der EKD-Vereinbarung von 1970 und der Leuenberger Konkordie von 1973
- Modelle kirchlicher Einheit und der Rezeptionsprozess in den Landeskirchen
- Verfassungsrechtliche Integration ökumenischer Vorgaben
Auszug aus dem Buch
Die Ökumene im Widerhall der Kirchenverfassungen
Im Gegensatz zu den in den 20er Jahren im Anschluß an den Zusammenbruch der Monarchie in Deutschland entstandenen Kirchenverfassungen der Evangelischen Landeskirchen, sollte sich nach 1945 vor dem Hintergrund der Stunde Null und des grundlegenden Neuanfanges der Blick der Verfassungsgeber weiten und so fanden in unterschiedlicher Weise auch Aussagen zur Ökumene Eingang in die neuen Verfassungen. Demgegenüber hatten die in der Weimarer Republik entstandenen Kirchenverfassungen überwiegend lediglich die Regelung der partikularkirchlichen Verhältnisse zum Gegenstand. Der Blick war dabei nicht nach außen, sondern fast nur landeskirchlich nach innen gewandt.
Daher sucht man bis auf zaghafte Ausnahmen, u.a. in der Verfassung der Thüringischen Kirche von 1924, vergeblich nach Hinweisen auf die Ökumene. Dabei muß man sich aber auch vergegenwärtigen, daß nach dem Ersten Weltkrieg das ökumenische Bewußtsein in den deutschen Kirchen noch gänzlich unterentwickelt war, so daß hier auch keine schöpferische Phantasie bei der Gestaltung kirchlicher Verfassungen erwartet werden konnte. Die Ökumene gewann in dieser Zeit im Ergebnis keine konstitutive Bedeutung.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Ausgangslage nach 1945 und den wachsenden Wunsch der Kirchen nach einer stärkeren ökumenischen Zusammenarbeit.
II. Die Ökumene im Widerhall der Kirchenverfassungen: Dieses Hauptkapitel analysiert die rechtlichen Hindernisse der Ökumene, stellt Lösungswege wie die Leuenberger Konkordie vor und untersucht die Rezeption dieser Prozesse in den Verfassungen der Landeskirchen.
III. Zusammenfassung: Das abschließende Kapitel resümiert die Bedeutung der ökumenischen Bewegung für die rechtliche Konsolidierung und die erreichten Fortschritte auf dem Weg zur Kirchengemeinschaft.
Schlüsselwörter
Ökumene, Kirchenrecht, Verfassungsgebung, Landeskirchen, Leuenberger Konkordie, EKD, Kirchengemeinschaft, Rezeption, Abendmahlsgemeinschaft, Kirchenmitgliedschaft, Partikularkirche, Rechtfertigungslehre, kirchliche Ämter, Sakramente, Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung und dem Einfluss ökumenischer Bestrebungen auf das rechtliche Gefüge und die Verfassungsgestaltung der evangelischen Landeskirchen in Deutschland seit dem Jahr 1945.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem ökumenischen Kirchenrecht, der Anerkennung von Sakramenten und Ämtern sowie der rechtlichen Umsetzung (Rezeption) überregionaler Abkommen in den einzelnen Gliedkirchen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist eine überblicksartige Analyse der ökumenischen Strömungen und deren Auswirkungen auf die Verfassungsgesetzgebung der Evangelischen Kirchen in Deutschland.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine kirchenrechtliche und historische Analyse, die auf der Auswertung von Fachliteratur, kirchenrechtlichen Dokumenten, Verfassungstexten und ökumenischen Vereinbarungen basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Problemfelder des ökumenischen Rechts, die konkreten Lösungsansätze wie die Vereinbarung von 1970 und die Leuenberger Konkordie sowie die Analyse der Rezeptionsprozesse und der heutigen kirchenverfassungsrechtlichen Lage.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Ökumene, Kirchenverfassung, Leuenberger Konkordie, Partikularkirche und die gegenseitige Anerkennung kirchlicher Ämter.
Warum war die "Stunde Null" 1945 für die Kirchenverfassungen wichtig?
1945 markiert einen Neuanfang, bei dem die Kirchen begannen, ihre rechtliche Ordnung in eigene Verantwortung zu nehmen und ihre Verfassungen für ökumenische Fragen zu öffnen, im Gegensatz zur stärkeren nach innen gerichteten Orientierung der Weimarer Zeit.
Welche Rolle spielt das Prinzip "Einheit in versöhnender Verschiedenheit"?
Dieses Prinzip bildet die Grundlage der Leuenberger Konkordie. Es ermöglicht ökumenische Kirchengemeinschaft, ohne die Identität und Eigenheiten der beteiligten Partikularkirchen aufzugeben oder in einer Einheitskirche zu verschmelzen.
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- Christian Schulze Pellengahr (Author), 1999, Die Auswirkungen der Ökumene auf die Verfassungsgebung der Evangelischen Landeskirchen seit 1945, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1238