Die Auswirkung der Ökumene auf die Verfassungsgebung der Landeskirchen in Deutschland seit 1945
I. Einleitung
Als im Mai 1945 das Nationalsozialistische Regime mit der bedingungslosen Kapitulation zusammenbrach, setzte in den Kirchen verstärkt eine Rückbesinnung auf ihr eigenes Wesen ein, verbunden mit der Erkenntnis der Notwendigkeit, die rechtliche Ordnung ganz in die eigene Verantwortung zu stellen. Dies war damit ein bleibender Gewinn des mit der Barmer Bekenntnissynode (Mai 1934) beginnenden Kirchenkampfes. Er ließ beide Kirchen gefestigt aus dem Zusammenbruch von 1945 hervorgehen(1) .
In der Gesellschaft wurde vielerorten erkannt, daß die bevorstehenden Herausforderungen des Aufbaus von Staat, Kirche und Gesellschaft möglichst breiter Schultern bedurfte und so nur mit vereinten Kräften geschehen konnte. So spiegelte sich dies beispielsweise auf der politischen Bühne besonders deutlich in der Gründung einer christlichen Partei, der Christlich Demokratischen Union wieder, die bewußt im Gegensatz zum früheren Zentrum allen Christen offenstehen sollte. Mit den ersten Bundestagswahlen wurde die CDU, wenn auch zunächst nur mit knappen Mehrheiten im Rahmen einer Koalitionsregierung in die Verantwortung gestellt, der Niedergang des Zentrums war damit besiegelt.
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1 v. Campenhausen, Staatskirchenrecht, S. 48.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Ökumene im Widerhall der Kirchenverfassungen
- Ausgangslage: Die Nachkriegsjahre im Vergleich zu den 1920er Jahren
- Probleme des ökumenischen Kirchenrechts
- Mitgliedschaft und Anerkennung der Taufe
- Teilhabe am Abendmahl
- Gegenseitige Anerkennung kirchlicher Ämter
- Schritte der Problemlösung
- Regelung auf deutscher Ebene: Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft von 1970
- Europäisch-globale Regelung: Leuenberger Konkordie von 1973
- Ökumenischer Prozeß und seine Rezeption
- Rezeptionsmodelle- und Möglichkeiten
- Rezeptionspflicht und Rechtsfolgen der Partikularkirchen
- Ökumene im Spiegel heutiger Kirchenverfassungen
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit untersucht die Auswirkungen der Ökumene auf die Verfassungsgebung der Evangelischen Landeskirchen in Deutschland seit 1945. Sie beleuchtet die Herausforderungen und Chancen, die die ökumenische Bewegung für das Kirchenrecht mit sich gebracht hat, insbesondere in Bezug auf die Themen Mitgliedschaft, Taufe, Abendmahl und die Anerkennung kirchlicher Ämter.
- Die Entwicklung der Ökumene in Deutschland seit 1945
- Die Rezeption ökumenischer Entwicklungen in den Kirchenverfassungen
- Die Herausforderungen des ökumenischen Kirchenrechts
- Die Leuenberger Konkordie und ihre Auswirkungen auf die Landeskirchen
- Die Bedeutung der Kirchenmitgliedschaft im ökumenischen Kontext
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beleuchtet den Kontext der Arbeit und erläutert die Problematik der Ökumene im Kirchenrecht. Das zweite Kapitel analysiert die Auswirkungen der Ökumene auf die Kirchenverfassungen der Landeskirchen, wobei die Nachkriegszeit im Vergleich zu den 1920er Jahren betrachtet wird. Es werden die zentralen Herausforderungen des ökumenischen Kirchenrechts im Bereich der Mitgliedschaft, Taufe, Abendmahl und der Anerkennung kirchlicher Ämter beleuchtet. Das Kapitel geht dann auf die Schritte der Problemlösung ein, darunter die Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft von 1970 und die Leuenberger Konkordie von 1973. Schließlich wird der ökumenische Prozess und seine Rezeption in den Kirchenverfassungen behandelt.
Schlüsselwörter
Evangelische Landeskirchen, Ökumene, Kirchenrecht, Kirchenverfassung, Mitgliedschaft, Taufe, Abendmahl, kirchliche Ämter, Leuenberger Konkordie, Rezeption, Partikularkirchen, Kirchenmitgliedschaft, Nachkriegszeit, 1920er Jahre.
- Citar trabajo
- Christian Schulze Pellengahr (Autor), 1999, Die Auswirkungen der Ökumene auf die Verfassungsgebung der Evangelischen Landeskirchen seit 1945, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1238