Fernsehen als Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit?

Nancy Frasers Sozialtheorie in Auseinandersetzung mit ausgewählten fernsehwissenschaftlichen Texten


Term Paper (Advanced seminar), 2005

17 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zentrale Thesen des Vortrags „Global Justice“
2.1. Was bedeutet Gerechtigkeit?
2.1.1. Dimension ökonomischer Umverteilung
2.1.2. Dimension kultureller Anerkennung
2.2. Für wen und durch wen wird Gerechtigkeit geschaffen?

3. Diskussion ausgewählter fernsehwissenschaftlicher Texte
3.1. Mediale Reproduktion sozialer Verhältnisse
3.1.1. Fernsehen als paternalistisches Instrument
3.1.2. Fernsehen als soziale Bedingung
3.1.3. Funktion von Fernsehgewalt
3.2. Vermittlung von Bildern sozialer Akteure
3.2.1. „Familie“ als Norm und Rezeptionseinheit von Fernsehen
3.2.2. Darstellung von Schwarzen und Ausländern
3.3. Demokratisierung des globalen Rahmens durch Neue Medien?

4. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Als weit verbreitetes, leicht zugängliches und zugleich meistbenutztes Medium vieler Menschen, dessen Konsumption gewöhnlich noch vor anderen Medien als Kleinkind einsetzt,[1] gewinnt das Fernsehen gesellschaftliche Relevanz. Die vorliegende Arbeit stellt es sich zur Aufgabe, zu untersuchen inwieweit Fernsehen einen Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit leisten kann. Theorien der US-Politologin Nancy Fraser bezüglich der Herstellung von Gerechtigkeit in einer globalisierten Welt werden mit Texten verknüpft, die am Historischen Seminar der Universität Hannover in der Veranstaltung „Kultur- und Geschlechtergeschichte des Fernsehens“ Ende 2004 behandelt wurden. Bezugspunkt der Auseinandersetzung mit Frasers kritischer Sozialtheorie stellt ihr am 24. November 2004 im Leibnizhaus Hannover gehaltener Vortrag „Global Justice“ dar.

Zu Beginn werden die dort geäußerten zentralen Thesen vorgestellt, um für den weiteren Verlauf der Arbeit eine Grundlage des Fraserschen Denkens und eine spezifische Definition von Gerechtigkeit zur Verfügung zu stellen. Ausgehend von dieser Perspektive werden die im Seminar behandelten Texte betrachtet. In ihnen geäußerte Thesen zur sozialen Funktion und Konsequenz des Fernsehens werden die Möglichkeit bieten, zu Ende der Arbeit eine Antwort auf die Frage zu formulieren, ob und in welchem Maße das Fernsehen als Mittel verstanden werden kann, welches innerhalb einer Gesellschaft zu Gerechtigkeit im Sinne Frasers beiträgt.

2. Zentrale Thesen des Vortrags „Global Justice“

2.1. Was bedeutet Gerechtigkeit?

In Frasers Arbeit nimmt der Begriff der Gerechtigkeit die zentrale Stellung ein, so dass seine Substanz – das Was – zunächst beleuchtet werden soll. Normativ verstanden im Sinne gleichberechtigter Teilhabe (parity of participation) aller Mitglieder einer Gesellschaft umfasst Gerechtigkeit zunächst eine ökonomische und eine kulturelle Dimension. Beide Dimensionen besitzen eine gewisse Autonomie und sind gleichwertig, so dass die eine nicht auf die andere reduziert werden kann. Frasers Prinzip der gleichberechtigten Teilhabe betrachtet daher die ökonomische Umverteilung (redistribution) und die kulturelle Anerkennung (recognition) nicht als zwei sich ausschließende Ansätze zur Herstellung von Gerechtigkeit, sondern dient als normativer Rahmen, in dem die Kämpfe um Verteilung und diejenigen um Anerkennung sich nicht gegenseitig marginalisieren oder verdrängen.

2.1.1. Dimension ökonomischer Umverteilung

Innerhalb der ökonomischen Dimension drückt sich Ungerechtigkeit durch klassenbe­dingte Ungleichheiten aus, deren Ursachen sich in der ökonomischen Struktur einer Gesellschaft finden. Die in einem weitesten Sinne verstandene Verteilung ist defizitär und betrifft neben dem Einkommen andere Kategorien wie Ausbeutung, Marginalisierung oder Ausschluss vom Arbeitsmarkt. Gleichberechtigte Teilhabe, d.h. die Möglichkeit aller Mitglieder einer Gesellschaft als Gleiche zu interagieren, erfordert jedoch den Ausschluss sozialer Verhältnisse, welche Verarmung, Ausbeutung und große Unterschiede hinsichtlich Wohlstand, Einkommen und verfügbarer Zeit institutionalisieren. Damit bestimmten Gruppen die Mittel und Möglichkeiten des gleichberechtigten Umgangs mit anderen nicht vorenthalten werden, muss demnach eine Umverteilung stattfinden, die nicht nur das Einkommen, sondern auch eine Neuorganisation der Verteilung der Arbeit und eine Veränderung in den Besitzstrukturen umfasst.

2.1.2. Dimension kultureller Anerkennung

Innerhalb der kulturellen Dimension äußert sich Ungerechtigkeit als eine durch kulturelle Wertmuster bedingte Einordnung gesellschaftlicher Akteure als minderwertig, ausgeschlossen oder nicht sichtbar. Bestimmten Gruppen von Menschen und die mit ihnen verbundenen Eigenschaften betreffend Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Sexualität, Religion, Nationalität usw. wird die Anerkennung verweigert. Voraussetzung gleichberechtigter Teilhabe ist allerdings, dass alle institutionalisierten kulturellen Wertmuster ausgeschlossen sind, die bestimmten Menschen den Status eines vollwertigen Partners in der sozialen Interaktion verwehren. Der Kampf um Anerkennung muss demnach darauf zielen, eine veränderte Wertschätzung bisher missachteter Personen und Gruppen herbeizuführen. Letztlich müssen Wertmuster geschaffen werden, die gleichen Respekt für alle zum Ausdruck bringen und die Möglichkeit für jeden bieten, soziale Achtung zu erlangen. Heiratsregeln beispielsweise, die durch ihren exklusiven Charakter bestimmte Geschlechtspartnerschaften als illegitim und pervers stigmatisieren, sind demnach ausgeschlossen.

2.2. Für wen und durch wen wird Gerechtigkeit geschaffen?

Verflochten mit der ökonomischen Dimension der Umverteilung und der kulturellen Dimension der Anerkennung ist die politische Dimension der Repräsentation. Sie fragt nicht nach dem Was von Gerechtigkeit, sondern danach, für wen und durch wen Gerechtigkeit geschaffen werden soll. Innerhalb der politischen Dimension wird der adäquate Rahmen für die Herstellung von Gerechtigkeit gesetzt, d.h. es werden die Personen und Gruppen bestimmt, die durch Ungerechtigkeit betroffen sind und somit repräsentiert werden müssen.

Traditionell und unhinterfragt wurden Diskussionen um Gerechtigkeit im keynsianisch[2] -westfälischen[3] Rahmen (Keynesian-Westphalian frame) geführt. Die Einheit, in der Gerechtigkeit (unabhängig davon, ob als ökonomische Umverteilung oder kulturelle Anerkennung verstanden) herrschen sollte, war der moderne Territorialstaat und das Wer die Mitglieder der Nation. Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung jedoch entstand das Bewusstsein, dass Entscheidungen einzelner Staaten sowie internationaler Organisationen schwerwiegende trans- und supranationale Folgen zeitigen können. Die zunehmende Bedeutung von Prozessen außerhalb der territorialen Grenzen des Staates (globalisierte Finanzmärkte, Krankheiten, Umweltverschmutzung, Terrorismus, Waffen- und Drogenschmuggel, die Machtverteilung auf dem Weltmarkt) haben die Verletzlichkeit des einzelnen Nationalstaates erhöht. Er ist immer weniger angebracht als Ort, Regulator und Rahmen für die Schaffung von Gerechtigkeit. Vielmehr wird der keynsianisch-westfälische Rahmen zum Vehikel für Ungerechtigkeit, wenn er zwanghaft dem Wesen nach transnationalen Problemen aufgepfropft wird.

Unabhängig vom Gegenstand der Gerechtigkeit ist es somit notwendig, die verantwortliche Gemeinschaft bzw. den relevanten Bezugspunkt für die Herstellung von Gerechtigkeit festzulegen. In einem mehrschichtigen Souveränitätskonzept, das den nationalen Rahmen überschreitet, muss jeweils die passende Ebene (lokal, national, regional, global) für die Beseitigung von Missständen definiert werden. Dabei verliert der keynsianisch-westfälische Rahmen als eine Ebene unter anderen an Bedeutung, er wird jedoch nicht überflüssig. Heute stellt sich bei der Errichtung eines supranationalen Rahmens für Gerechtigkeit allerdings die Schwierigkeit, dass mächtige Staaten ein potentielles Gegengewicht darstellen und die führenden Organisationen auf globaler Ebene ein Demokratiedefizit aufweisen, welches mit dem Prinzip gleichberechtigter Teilhabe nicht vereinbar ist.

[...]


[1] Shanagan, James/Morgan, Michael: Television and its Viewers. Cultivation Theory and Research, Cambridge 1999, 20f.

[2] Keynesianismus (benannt nach John M. Keynes (1883-1964)) bezweifelt Selbstregulierungsfähigkeit einer Marktwirtschaft, die vielmehr durch Staatseingriffe stabilisiert werden könne

[3] Staatssouveränität (im Gegensatz zu dezentralisierter und persönlicher Autorität) als dominierende Form politischer Organisation seit dem Westfälischen Frieden am Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648

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Details

Title
Fernsehen als Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit?
Subtitle
Nancy Frasers Sozialtheorie in Auseinandersetzung mit ausgewählten fernsehwissenschaftlichen Texten
College
University of Hannover  (Historisches Seminar)
Course
Kultur- und Geschlechtergeschichte des Fernsehens
Grade
1,0
Author
Year
2005
Pages
17
Catalog Number
V123886
ISBN (eBook)
9783640287727
ISBN (Book)
9783640287918
File size
551 KB
Language
German
Keywords
Fernsehen, Nancy, Fraser, Nancy Fraser, Sozialtheorie, Theorie, gerecht, Gerechtigkeit, Medien, Massenmedien, global justice, Umverteilung, Anerkennung, Gewalt, Familie, Ausländer, Demokratisierung, Neue Medien
Quote paper
Jürgen Menze (Author), 2005, Fernsehen als Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123886

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