Der Gesetzgeber will einen weiteren Reformschritt im Vergaberecht mit dem durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 03.03.2008 veröffentlichten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsreform 2008) gehen. Dieser sieht vor allem gegenüber den bisherigen vergaberechtlichen Vorschriften im GWB einige Änderungen und Neuerungen vor.Die Beschlussfassung durch den Bundesrat erfolgt am 13.02.2009. Die GWB-Novelle soll danach voraussichtlich im März 2009 in Kraft treten. In der vorliegenden Arbeit werden in Abschnitt 2 zunächst die Grundlagen des Vergaberechts erläutert. Eingegangen wird hier auf europarechtliche Ausgangspunkte und Vorgaben, die Umsetzung und Normierung in die deutsche Rechtsprechung, die Grundprinzipien des Vergaberechts, die Anwendbarkeit, die unterschiedliche Verfahrensarten und den bestehenden Rechtsschutz. In Abschnitt 3 wird die geplante Vergaberechtsreform erläutert, d.h. deren Vorgeschichte, der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens und die umzusetzenden Ziele. Darüber hinaus werden in Abschnitt 3 ausgewählte Aspekte der Vergaberechtsreform erläutert und diskutiert. Aufgrund der Vielzahl der vorgenommenen Änderungen wurden dabei diejenigen Aspekte ausgewählt, die in Stellungnahmen und der rechtswissenschaftlichen Literatur am häufigsten Gegenstand von Diskussionen waren bzw. sind. Es handelt sich dabei um die sog. Mittelstandsklausel gem. § 97 Abs. 3 GWB-E, um vergabefremde Aspekte gem. § 97 Abs. 4 GWB-E, um sog. In-house- und In-state-Geschäfte gem. § 99 Abs. 1 GWB-E und um sog. De-facto-Vergaben gem. § 101b GWB-E. Nach den Erläuterungen der hierzu erfolgten Änderungen oder Ergänzungen der einzelnen Paragraphen, werden die Vor- und Nachteile dieser Änderungen mittels Stellungnahmen von unterschiedlichen Vereinen und Verbänden dargestellt um abschließend die Neuheiten in einer eigenen Stellungnahme zu bewerten.
Dem Thema Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand wir ein eigenes Kapitel, Abschnitt 4, gewidmet. Darin erfolgt zunächst eine Darstellung der bisherigen und der aktuellen Rechtsprechung sowie der rechtswissenschaftlichen Literatur. Anschließend werden auch hier die geplanten Änderungen sowie die Vor- und Nachteile erläutert. Eine eigene Stellungnahme rundet auch dieses Kapitel ab.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Vergaberecht
2.1 Das Vergaberechtssystem
2.1.1 Begriff des Vergaberechts
2.1.2 Europarechtliche Grundlagen des Vergaberechts
2.1.2.1 Frühe Koordinierungsrichtlinien (1971/1976)
2.1.2.2 Kodifizierung des europäischen Vergaberechts (1989–93)
2.1.2.3 Konsolidierung durch das EU-Legislativpaket (2004)
2.1.2.4 CPV–Verordnung (VO 2195/2002)
2.1.2.5 Aktuelle Entwicklungen des europarechtlichen Rechtsrahmens
2.1.3 Umsetzung der europäischen Vorgaben in die deutsche Rechtsprechung
2.1.3.1 Haushaltsrechtliche Lösung
2.1.3.2 Kartellrechtliche Lösung
2.1.4 Normierung des Vergaberechts in der deutschen Rechtsprechung
2.1.4.1 Die Struktur des Vergaberechts
2.1.4.2 Überblick über die vergaberechtlichen Regelungen des GWB
2.1.4.3 Vergabeverordnung
2.1.4.4 Verdingungsordnungen
2.1.4.5 Kaskadenprinzip
2.1.5 Grundprinzipien des Vergaberechts
2.1.5.1 Wettbewerbsprinzip
2.1.5.2 Transparenzprinzip
2.1.5.3 Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit (Gleichbehandlung)
2.1.5.4 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
2.2 Die Anwendbarkeit des Vergaberechts
2.2.1 Öffentliche Auftraggeber
2.2.2 Auftragsbegriff und Auftragsarten
2.2.2.1 Begriff des öffentlichen Auftrags
2.2.2.2 Arten öffentlicher Aufträge
2.2.3 Schwellenwerte
2.3 Vergabeverfahren
2.3.1 Verfahrensarten
2.3.1.1 Offene Verfahren
2.3.1.2 Nichtoffene Verfahren
2.3.1.3 Verhandlungsverfahren
2.3.1.4 Wahl des Verfahrens
2.3.1.5 Weitere Vergabeverfahren
2.3.2 Überblick über den Verfahrensablauf
2.4 Rechtsschutz
2.4.1 Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
2.4.2 Rechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte
2.4.2.1 Nationaler Rechtsschutz
2.4.2.2 Gemeinschaftlicher Rechtsschutz
3 Vergaberechtsreform 2008
3.1 Vorgeschichte der Vergaberechtsreform 2008
3.2 Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens
3.3 Ziele der Vergaberechtsreform 2008
3.4 Ausgewählte Aspekte der Vergaberechtsreform 2008
3.4.1 Die Mittelstandsklausel
3.4.1.1 Die Änderung der Mittelstandsklausel im Zuge der Vergaberechtsreform 2008
3.4.1.2 Vor- und Nachteile der Neuregelung in § 97 Abs. 3 GWB-E
3.4.1.3 Eigene Stellungnahme
3.4.2 Vergabefremde Aspekte
3.4.2.1 Die Änderung des § 97 Abs. 4 GWB im Zuge der Vergaberechtsreform 2008
3.4.2.2 Vor- und Nachteile der Neuregelung in § 97 Abs. 4 GWB-E
3.4.2.3 Eigene Stellungnahme
3.4.3 In-house-Geschäfte und In-state-Geschäfte
3.4.3.1 Die Änderungen des § 99 Abs. 1 durch die Vergaberechtsreform 2008
3.4.3.2 Vor- und Nachteile des neuen § 99 Abs. 1 S. 2 GWB-E
3.4.3.3 Eigene Stellungnahme
3.4.4 Definition Öffentlicher Auftrag
3.4.5 De-facto-Vergaben
3.4.5.1 Die Ergänzung des GWB um § 101b GWB-E durch die Vergaberechtsreform 2008
3.4.5.2 Vor- und Nachteile des (neuen) § 101b GWB-E
3.4.5.3 Eigene Stellungnahme
3.4.6 Zusammenfassung
4 Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand
4.1 Darstellung der rechtlichen Grundlagen/Begrifflichkeiten
4.1.1 Bauauftrag
4.1.2 Baukonzession
4.1.3 Beschaffungsvorgang
4.2 Darstellung der Rechtsprechung zu Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand
4.2.1 Bisherige Rechtsprechung
4.2.2 Aktuelle Rechtsprechung
4.2.3 Politische Stellungnahme zur Rechtsprechung des OLG Düsseldorf
4.2.4 Ausblick
4.3 Darstellung der Literatur
4.4 Änderungen des § 99 Abs. 3 GWB durch die Vergaberechtsreform 2008
4.5 Vor- und Nachteile des neuen § 99 Abs. 3 GWB
4.6 Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf
4.7 Eigene Stellungnahme
5 Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ vom 03.03.2008 und bewertet, inwieweit dieser den Anforderungen an ein modernes und funktionierendes Vergaberecht gerecht wird. Dabei wird insbesondere untersucht, wie sich die geplanten Gesetzesänderungen auf zentrale vergaberechtliche Instrumente auswirken und welche Bedeutung die Rechtsprechung zu Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand für die Vergabepflicht hat.
- Mittelstandsförderung durch eine verschärfte Losvergabepflicht (§ 97 Abs. 3 GWB-E).
- Einbeziehung und rechtliche Einordnung vergabefremder Aspekte (§ 97 Abs. 4 GWB-E).
- Rechtliche Behandlung von In-house- und In-state-Geschäften (§ 99 Abs. 1 GWB-E).
- Rechtsfolgen von De-facto-Vergaben und deren Sanktionierung durch § 101b GWB-E.
- Vergaberechtliche Relevanz von Grundstücksveräußerungen mit Bauverpflichtungen durch die öffentliche Hand.
Auszug aus dem Buch
2.1.5.1 Wettbewerbsprinzip
Ziel des gemeinschaftlichen Vergaberechts ist es, die staatlichen Beschaffungsmärkte für den freien Wettbewerb zu öffnen. Die Präambeln der materiellen Vergaberichtlinien weisen das Entstehen von Wettbewerb um die Auftragsvergabe als eines der Richtlinienziele aus. Die Sektorenkoordinierungsrichtlinie fordert die Mitgliedstaaten in Art. 3 Abs. 2 lit. a SKR auf, dafür zu sorgen, dass „jeder Auftraggeber den Grundsatz […] der wettbewerbsorientierten Auftragsvergabe […] beachtet“.
Auch dem deutschen Vergaberecht liegt gem. § 97 Abs. 1 GWB und § 3a Nr. 1 Abs. 3 VOL/A das Wettbewerbsprinzip zu Grunde. So müssen in der Schlussphase des Verfahrens soviele Angebote vorliegen (mind. zwei, bzw. drei Angebote verschiedener Unternehmen), damit ein echter Wettbewerb gewährleistet ist. Aus dem Wettbewerbsprinzip werden wiederum weitreichende Konsequenzen abgeleitet.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den historischen Kontext der Vergaberechtsreform 2008 im Rahmen der Finanzkrise und erläutert die methodische Herangehensweise der Arbeit.
2 Vergaberecht: Dieses Kapitel legt die theoretischen und rechtlichen Grundlagen des Vergaberechts dar, einschließlich der europarechtlichen Vorgaben, der deutschen Systematik und der grundlegenden Prinzipien.
3 Vergaberechtsreform 2008: Hier wird der Reformprozess analysiert, die Ziele der Bundesregierung bewertet und auf spezifische Änderungen wie die Mittelstandsklausel, vergabefremde Aspekte, In-house-Geschäfte und De-facto-Vergaben eingegangen.
4 Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand: Dieses Kapitel widmet sich der hochaktuellen Rechtsprechung zu Grundstücksveräußerungen mit Bauverpflichtungen und analysiert die daraus resultierende Problematik der Vergabepflichtigkeit.
5 Fazit und Ausblick: Abschließend wird die Vergaberechtsreform 2008 bewertet und ein Ausblick auf zukünftige notwendige Reformschritte gegeben.
Schlüsselwörter
Vergaberecht, Vergaberechtsreform 2008, GWB, öffentlicher Auftrag, Grundstücksveräußerung, Mittelstandsklausel, vergabefremde Aspekte, In-house-Geschäfte, De-facto-Vergabe, Bauauftrag, Baukonzession, Wettbewerbsprinzip, Rechtsschutz, EU-Vergaberecht, Beschaffung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ vom März 2008 und dessen Auswirkungen auf das bestehende deutsche Vergaberecht, insbesondere unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Entwicklungen bei Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus?
Zu den zentralen Themen gehören die Stärkung des Mittelstands, die Einbeziehung vergabefremder (z.B. sozialer oder umweltpolitischer) Aspekte, die Regelung von In-house-Geschäften und der Umgang mit sogenannten De-facto-Vergaben.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, die geplanten Gesetzesänderungen kritisch zu hinterfragen, deren Vor- und Nachteile zu diskutieren und zu bewerten, ob der Gesetzgeber mit der Reform dem Anspruch an ein modernes und funktionierendes Vergaberecht gerecht wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf einer umfassenden Auswertung von Gesetzentwürfen, der aktuellen Rechtsprechung (insb. EuGH und OLG Düsseldorf) sowie der einschlägigen Fachliteratur und Stellungnahmen von Verbänden basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Darstellung der Grundlagen des Vergaberechts, eine detaillierte Diskussion der Vergaberechtsreform 2008 anhand ausgewählter Aspekte sowie ein gesondertes, ausführliches Kapitel zu Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Vergaberecht, GWB-Novelle, Grundstücksveräußerungen, Baukonzession, Mittelstandsförderung und das Kaskadenprinzip.
Wie wirkt sich die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf auf Grundstücksverkäufe aus?
Das OLG Düsseldorf hat durch seine Rechtsprechung die Hürden für die Vergabepflicht gesenkt, indem es bei Grundstücksveräußerungen mit Bauverpflichtungen (auch über städtebauliche Verträge) regelmäßig eine ausschreibungspflichtige Baukonzession annimmt, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei Kommunen führt.
Was ist die „De-facto-Vergabe“ und wie adressiert die Reform diese?
Eine De-facto-Vergabe liegt vor, wenn ein Auftrag ohne vorheriges Vergabeverfahren vergeben wurde. Die Reform führt mit § 101b GWB-E eine Unwirksamkeitsfolge für solche Verträge ein, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen und rechtswidrige Direktvergaben zu sanktionieren.
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- Dipl.-Wirtsch.-Ing Jutta Dauelsberg (Author), 2009, Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124218