Der Stellenwert der Arbeitslehre aus Sicht der Arbeitgeber


Proyecto/Trabajo fin de carrera, 2008

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Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Entstehung, Entwicklung und aktueller Stand der Arbeitslehre
2.1 Entstehung der Arbeitslehre
2.2 Entwicklung der Arbeitslehre
2.3 Aktueller Stand der Arbeitslehre mit Schwerpunkt auf dem Bundesland Hessen
2.3.1 Die Arbeitslehre an der Integrativen Gesamtschule (IGS) in Hessen
2.3.2 Die etwas „andere“ Arbeitslehre: „Lernen und Arbeiten in Schule und Betrieb“ (SchuB) in Hessen

3. Der Stellenwert der Arbeitslehre aus Sicht des hessischen Kultus- ministeriums und verschiedener Verbände
3.1 Der Stellenwert der Arbeitslehre aus Sicht des Hessischen Kultusministeriums von
3.2 Umfrage der Gesellschaft für Arbeit, Technik und Wirtschaft im Unterricht e.V. (GATWU) von 1992/1993 über die Ent-
wicklung des Lernfeldes aus Sicht des Hessischen Kultusministeriums
3.3 Stellungnahmen zur Innovation der arbeitsorientierten Bildung - eine Initiative zur Durchführung von Reformmaßnahmen
3.3.1 Zusammenfassung der Stellungnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
3.3.2 Zusammenfassung der Stellungnahme der Bundes- vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zu der Initiative zur Durchführung von Reformmaßnahmen in der Arbeitslehre
3.3.3 Zusammenfassung der Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
3.4 Aktuelle Stellungnahmen hessischer Parteienvertreter

4. Zusammenfassung und Herleitung der forschungsleitenden Fragen

5. Methode
5.1 Untersuchungsansatz
5.2 Die Stichprobe
5.2.1 Die Betriebe
5.2.2 Der Untersuchungszeitraum
5.2.3 Die Probanden
5.3 Untersuchungsdurchführung
5.3.1 Die Darstellung des Untersuchungsinstruments
5.3.2 Operationalisierung der hypothesenrelevanten Variablen
5.3.3 Datenaufbereitung

6. Ergebnisse
6.1 Deskriptive Statistik
6.1.1 Eigene Einschätzung der Arbeitgeber über ihren Informationsstand bezüglich der Inhalte der Arbeitslehre, die nach dem Hessischen Lehrplan unterrichtet werden sollen
6.1.2 Bewertung von Inhalten der Arbeitslehre bzw. von Inhalten, deren Einführung in die Schulen von Politikern gefordert wird
6.1.3 Informationsquelle der Arbeitgeber über die aktuellen Inhalte von Schulfächern
6.1.4 Einordnung der Arbeitslehre als praktisches oder eher theoretisches Fach
6.1.5 Stellenwert der Arbeitslehre bezüglich anderer Schulfächer
6.1.6 Zuordnung der Arbeitslehre zu einer Fachwissenschaft
6.1.7 Frage nach einer möglichen „Wieder-“ Einführung der Arbeitslehre auf dem Gymnasium
6.1.8 Entscheidende „Faktoren“ aus Sicht der Arbeitgeber für die Bedeutung eines Schulfaches?
6.2 Schließende Statistik
6.2.1 Überprüfung der Hypothesen

7.0 Diskussion
7.1 Diskussion der hypothesengeleiteten Ergebnisse
7.2 Diskussion der methodischen Vorgehensweise

8.0 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Internetquellen

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abb.1: Kultusminister der SPD von 1984-1987: Karl Schneider

Abb.2: Hessische Kultusminister von 1987-

Abb.3: Anzahl und Standorte der Betriebe

Abb.4: Anzahl der Mitarbeiter und der Auszubildenden in den Betrieben

Abb.5: Übersicht über die Verteilung der Mittelwerte bezüglich Frage sechs

Abb.6: Vergleich der Einschätzung, inwieweit die Arbeitgeber über die Inhalte der Arbeitslehre bzw. der Mathematik informiert sind (Mittelwerte)

Abb.7: Übersicht über die Bewertung einzelner Inhalte der Arbeitslehre (Mittelwerte) Teil I

Abb.8: Übersicht über die Häufigkeitsverteilung der von den Arbeitgebern gewählten Antwortmöglichkeiten bei Frage neun und zehn

Abb. 9: Übersicht über die Häufigkeitsverteilung gegebener Antworten bei Frage elf

Abb.10: Übersicht über die Einordnung der Arbeitslehre als eher praktisches oder eher theoretisches Fach

Abb.11: Übersicht über die Verteilung der Mittelwerte bezogen auf Frage

Abb.12: Übersicht über die Häufigkeitsverteilung bei Frage

Abb.13: Übersicht über die Mittelwerte der einzelnen Schulfächer bezogen auf die Frage

Abb.14: Übersicht über die Häufigkeitsverteilung bezogen auf Frage

Abb.15: Übersicht über die Häufigkeitsverteilung bezogen auf Frage

Abb.16: Übersicht über die Häufigkeitsverteilung bezogen auf Frage

Tabellenverzeichnis

Tab.1: Übersicht über die Wochenstundenzahl der Arbeitslehre in Hessen (Stand 2006)

Tab.2: Übersicht der verbindlichen Themen in der Hauptschule

Tab.3: Übersicht der Themen der Arbeitslehre, die für die Haupt- und Realschule in Hessen vorgesehen sind

Tab.4: Übersicht über die Pflichtmodule der IGS

Tab.5: Übersicht über die Wahlpflichtangebote der IGS

Tab.6: Übersicht über die Entwicklung von SchuB-Klassen

Tab.7: Darstellung der 1. Hypothese mit Untergliederungspunkten

Tab.8: Darstellung der 2. Hypothese mit Untergliederungspunkten

Tab.9: Darstellung der 3. Hypothese mit Untergliederungspunkten

Tab.10: Werte und Symbole der Signifikanzen und Irrtumswahrscheinlichkeiten

Tab.11: Übersicht über die Signifikanzen der Frage sechs, bezogen auf die Fragen vier und fünf

Tab.12: Übersicht über die von den Probanden bei Frage neun und zehn gemachten Angaben bei der Antwortmöglichkeit „Sonstiges“

Tab.13: Wochenstundenanzahl, die aus Sicht der Arbeitgeber in der Schule unterrichtet werden sollte

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die Arbeitslehre in Hessen befindet sich scheinbar in den letzten Jahren auf dem Rückzug. So wurde mit Frankfurt einer der nur drei Studienorte in Hessen abgeschafft, die Arbeitslehre seit 1999 aus der Stundentafel der Gymnasien gestrichen und an den verbleibenden Studienorten Kassel und Gießen keine Professur mehr für die Arbeitslehre bereitgestellt (vgl. Dedering 2007).

Auch auf der Stundentafel der vermehrt vorkommenden Integrativen Gesamtschulen ist im Vergleich zu den „traditionellen“ Haupt- und Realschulen die Anzahl der Unterrichtsstunden mit insgesamt „nur“ drei Stunden, die auf die Jahrgangsstufen neun und zehn verteilt sind, gering (vgl. Kap 2.3).

Diese Entwicklung scheint verwunderlich, da spätestens seit der Bekanntgabe derErgebnisse der PISA-Studie (Programme for International Student Assessment) dieForderungen nach einem stärkeren Praxisbezug auch in den allgemeinbildenden Schulenimmer lauter geworden sind. So lässt zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer(IHK) im Online-Magazine „Schwerin-News“ verlauten: „Nur durch Praxisbezug werdenSchüler auf das Arbeitsleben vorbereitet. Die Berufsorientierung an den Schulen mussverstärkt werden und frühzeitig erfolgen.“ Und weiter heißt es im Text: „Externe Partnerkönnen dabei den Schulen helfen. Die IHK-Organisation wird diesen Prozess aktivunterstützen. Sie sieht auch in Zukunft Bildung als existenziell für Deutschland und hat ausdiesem Grund das Motto „Wirtschaft bildet - Unsere Zukunft“ zum Jahresthema 2008gewählt.“ (vgl. Rothe Klaus-Michael 2007).

Auch der Arbeitgeberverband beklagt, dass die jungen Schulabgänger nicht ausreichendüber die Berufs- und Arbeitswelt informiert sind und es deshalb zu sehr hohen Abbrecher-quoten im ersten Ausbildungsjahr kommt (vgl. Dedering 2004 S.53ff.).Warum, fragt man sich dann, scheint der Stellenwert der Arbeitslehre bei den Mitgliedernder oben genannten Organisationen so gering zu sein? Denn in den „Ausschreibungen“ derBetriebe für einen Ausbildungsplatz, die bei der Bundesanstalt für Arbeit veröffentlichtwerden, lassen sich nur Mindestanforderungen für die Hauptfächer und teilweise für dieNaturwissenschaften finden (Bundesagentur für Arbeit). Die Qualifikationen, die ein Schüler1 in der Arbeitslehre während seiner Schulzeit erworben hat, spielen für dieArbeitgeber2 scheinbar keine Rolle, wenn es um die Besetzung eines Ausbildungsplatzesgeht.

In dieser wissenschaftlichen Hausarbeit soll nun genau diesen Fragen nach gegangen werden. Welchen Stellenwert hat die Arbeitslehre bei den Arbeitgebern wirklich? Welche Inhalte sind den Arbeitgebern wichtig? Sollte die Arbeitslehre auch (wieder) im Gymnasium eingeführt werden? Und was müsste sich ändern, damit die Bedeutung der Arbeitslehre bei den Arbeitgebern steigt?

Wegen der „Komplexität“ des Faches Arbeitslehre wird zunächst ein kurzer Überblicküber die Entstehung und die Entwicklung der Arbeitslehre, sowie über die Bedeutung desFaches aus Sicht von Politikern und Organisationen gegeben, bevor im zweiten Teil dieErgebnisse einer wissenschaftlichen Studie zum Stellenwert der Arbeitslehre aus Sicht derArbeitgeber vorgestellt wird, die ich im Rahmen dieser Arbeit im Zeitraum vom 18.08.2008 - 01.09.2008 durchgeführt habe.

2. Entstehung, Entwicklung und aktueller Stand der Arbeitslehre

Die Arbeitslehre ist ein sehr komplexes Handlungsfeld, welches in seiner Entstehung wie auch in seiner Entwicklung einer Vielzahl von politischen und gesellschaftlichen Einflüssen ausgesetzt war. Die Folge ist eine Flut von mehr als 8000 Texten zur Arbeitslehre und über 50 Schulversuchen (vgl. Dedering 2000, S.1).

Selbige Komplexität trifft auch auf den aktuellen Stand der Arbeitslehre zu. In den Bundesländern, in deren Curricula die Arbeitslehre verankert ist, wird diese sehr unterschiedlich unterrichtet (vgl. Dedering 2004, S.9).

Eine vollständige Betrachtung über Entstehung, Entwicklung und den aktuellen Stand der Arbeitslehre, differenziert nach den einzelnen Bundesländern, würde den „Kern“ dieser Arbeit verfehlen. Aus diesem Grund konzentriert sich die wissenschaftliche Hausarbeit bei der Zusammenfassung über die Entstehung und Entwicklung der Arbeitslehre auf die Hauptströme des Schulfachs Arbeitslehre und beschränkt sich bei dem aktuellen Stand der Arbeitslehre auf das Bundesland Hessen, da in diesem Land der „Untersuchungsraum“ für die im Folgenden beschriebenen Studie liegt.

2.1 Entstehung der Arbeitslehre

Spätestens seitdem der Philosoph und Pädagoge Georg Picht 1964 die deutscheBildungskatastrophe ausgerufen hat, wurde der Gesellschaft und insbesondere derWirtschaft bewusst, dass es Deutschland in den Nachkriegsjahren versäumt hatte, seinSchulsystem zu reformieren und den aktuellen Bedürfnissen der immer technologisierterenfreien Marktwirtschaft anzupassen (vgl. Schulz 2004). Nur die allgemeine Vermittlung vonLese-, Schreib- und Rechentechniken reichte als Basis für eine berufliche Ausbildung nichtmehr aus.

Verschärft durch die geburtenschwachen Nachkriegsjahrgänge und den ausbleibenden Strom von Arbeitskräften aus dem Ostblock, begründet durch den Mauerbau, wurde der Arbeitskräftemangel in Deutschland immer stärker und die Forderung nach gut ausgebildeten Schulabgängern immer größer (vgl. Dedering 2000, S.10 ff.).

Diesen Forderungen wurde 1964 mit den Empfehlungen des Deutschen Ausschusses (DA) nachgekommen.

Im Vordergrund der damaligen Reform stand der Umbau der Hauptschule, die von einer volkstümlichen Bildungsstätte, zu einer Basisschule für eine moderne Arbeits- und Wirtschaftswelt ausgebaut werden sollte. Schwerpunkt der Reform war die Einführung der Arbeitslehre, die die Absolventen/innen der Hauptschule dazu befähigen sollte, einen Einstieg in das berufliche Bildungswesen zu finden.

Die zentralen Empfehlungen des DA für die Arbeitslehre waren (vgl. Jenzen 1994, S.155ff.):

- Die Arbeitslehre ist als selbstständige Unterrichtsform anzusehen, die zwar eng mit mathematisch-naturwissenschaftlichen und sozialen Fächern zusammenarbeitet, aber keinem dieser Bereiche untergeordnet werden darf.
- Die Arbeitslehre soll durch Elemente der praktischen Arbeit, die durch Vorbereitung, Zwischenbesinnung und Auswertung begleitet werden, zur modernen Arbeitswelt hinführen.
- Die Arbeitslehre soll nicht Bereiche der Berufsausbildung für bestimmte Berufe übernehmen, sondern, verstanden als vorberufliche Erziehung, die Schüler an die Berufswahl heranführen. Durch diese vorberufliche Erziehung soll gewährleistet werden, dass die Schüler einen ausreichenden Einblick in die moderne Arbeitswelt erhalten, um Anpassungsschwierigkeiten beim Eintritt in das Berufsleben zu verhindern. Zusätzlich erhofft man sich durch die praktische Arbeit, insbesondere für kognitiv schwächere Schüler, einen Motivationsschub.
- Der Anteil der praktischen Arbeit in dem Fach Arbeitslehre soll sich in den Jahrgängen langsam steigern und in der Jahrgangsstufe zehn ein Drittel der Unterrichtsstunden beanspruchen.
- Die Arbeitslehre ist nur für die Hauptschule vorgesehen.

Allerdings wurde die Empfehlung des Deutschen Ausschusses zur Einführung der Arbeitslehre als Schulfach, begründet durch den Föderalismus, nicht in allen Bundesländern gleichermaßen umgesetzt, so dass wir heute noch über eine sehr heterogene Schullandschaft bezüglich der Arbeitslehre als Schulfach vvorfinden.

Lediglich das Bundesland Bayern setzte die Empfehlungen des Deutschen Ausschusses vollständig um, indem es das Zusammenwirken von technischen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren, ergänzt durch praktische Arbeitslehrefächer wie beispielsweise Werken, in den Vordergrund stellt. Hessen und Berlin etablierten die Arbeitslehre ebenfalls als integratives Schulfach, jedoch unter alleiniger Einbeziehung der arbeitspraktischen Fächer wie z.B. Werken, Hausarbeit, und Techniklehre.

Alle anderen (westdeutschen) Bundesländer führten hingegen nur das FachWirtschaftslehre als Fächerverbund ein, das mit unterschiedlichsten arbeitspraktischenFächern ohne integrativen Ansatz gefüllt war (vgl. Kahsnitz/Ropohl/Schmid 1997, S.8 ff.).Somit kann man zwischen der Arbeitslehre als eigenständigem Fach, wie es vomDeutschen Ausschuss gefordert wurde, und der Arbeitslehre als Fächerverbundunterscheiden.

Unter der Arbeitslehre als eigenständigem Fach wurde also ein Schulfach verstanden, welches seinen Platz im Fächerkanon zwischen natur- und sozialwissenschaftlichen Fächern einnahm. Die Arbeitslehre wurde dabei als Integrationsfach verstanden, welches die Schüler auf eine komplexe Arbeitswelt vorbereiten sollte.

Hingegen wurden bei der Arbeitslehre als Fächerverbund nur Teilbereiche der Arbeitslehre in traditionellen Fächern wie Hauswirtschaftslehre, Textiles Gestalten, Werken usw. unterrichtet (vgl. Dedering 2000, S.12 ff.).

Für die Vermittlung der Arbeitslehre gab es damals drei unterschiedliche Theorieansätze. Man unterschied zwischen dem berufspädagogischen, dem werkpädagogischen und dem erziehungswissenschaftlichen Ansatz.

Der berufspädagogische Ansatz sah dabei vor, dass die unteren Jahrgänge der Sek. IIGrundkurse in Holz-, Metall- und Elektroarbeit sowie im kaufmännischen Bereich erhaltensollten (vgl. Dedering 2000, S.22). Diese Kurse wurden als „allgemein ungerichtete“ Kurseverstanden. Ab der Jahrgangsstufe neun sollte dann in ein Berufsfeld eingeführt werden,welches als Grundlage für eine spätere Berufswahl dienen sollte. Diese Einführung wurdeals sogenannte „besonders gerichtete“ Arbeitslehre verstanden (vgl. Jenzen 1994, S.165).Der werkpädagogische Ansatz hingegen bezweifelt, dass es möglich ist, überhandwerkliche Tätigkeiten der Schüler industrietypische Fertigungsverfahren in denFachräumen der Schulen so zu vermitteln, wie es der berufspädagogische Ansatz vorsieht.Die Kernkritik am berufspädagogischen Ansatz war aus Sicht der Befürworter des werkpädagogischen Ansatzes darin zu sehen, dass die werkstattgebundenen Arbeiten sichan traditionellen Handwerksberufen orientierten und diese meist eher zweckfreieGestaltungsübungen waren, die eher dem Kunstunterricht zuzuordnen waren (vgl. Jenzen1994, S.167). Die Schüler sollten vielmehr die Aufgaben eines Ingenieurs, Entwerfers oderArchitekten in Bezug auf Planung, Entwicklung, Entwurf, Versuch, Herstellung undMontage erlernen. Dies sollte durch Tätigkeiten des Zeichnens und des Berechnens,ergänzt durch handwerkliche Tätigkeiten und Montagetätigkeiten, erreicht werden. Aufdiese Weise sollte vielmehr die Technik und nicht der Beruf im Zentrum der Didaktikstehen (vgl. Jenzen 1994, S.167).

Der erziehungswissenschaftliche Ansatz war gegen eine frühzeitige Fixierung auf einespätere berufliche Ausbildung. Aus pädagogischen Gründen sollten die Schüler zwar aufdie Arbeits- und Wirtschaftswelt, vorbereitet werden, jedoch sollte dies nicht nur für dieHauptschüler gelten und nicht auf ein Fach (die Arbeitslehre) begrenzt sein (vgl. Jenzen1994, S.168). Dem erziehungswissenschaftlichen Ansatz nach müsste die Schule alsGanzes die Schüler auf ihre Rolle als Arbeitnehmer und auch Konsument in der Arbeits-und Wirtschaftswelt mit all ihren technologischen Voraussetzungen und ihrengesellschaftlichen Problemen vorbereiten. Anders als der berufspädagogische oderwerkpädagogische Ansatz sah der erziehungswissenschaftliche Ansatz die Aufgaben derArbeitslehre unter anderem auf folgende Teilbereiche verteilt (vgl. Jenzen 1994, S.168f):

- Praktika
- Wirtschaftslehre mit ökonomischem Schwerpunkt
- Neu konzipierter Werkunterricht
- Praktische und technische Grundbildung
- Haushalts- und Konsumerziehung
- Neu konzipierter Naturlehreunterricht, der exemplarische Einsichten in elementare Technologien ermöglicht

Der erziehungswissenschaftliche Ansatz war damit der umfassendste der drei Ansätze, daElemente aus dem berufspädagogischen und dem werkspädagogischen Ansatz vorhandenwaren.

2.2 Entwicklung der Arbeitslehre

Mit der Einführung der Arbeitslehre in die Schullandschaft und den damit verbundenen Lehrplänen stieß deren Umsetzungen auf Probleme bei den Schulen.

So gab es anfänglich weder voll ausgebildete Lehrer noch die für den Unterrichterforderlichen Fachräume oder fachspezifischen Unterrichtsmaterialien (vgl. Dedering2000, S.14).

Am Anfang wurde die Arbeitslehre auf die Hauptschule, begründet durch den frühenEinstieg der Absolventen/innen in die Berufswelt, begrenzt. In der Realschule stellte sie amAnfang als Wahlpflichtfach eine Alternative zu einer zweiten Fremdsprache nebenEnglisch dar, bevor sie in einigen Bundesländern, darunter auch Hessen, fest verankertwurde.

Auch im gymnasialen Zweig wurde die Arbeitslehre 1993/94 (vgl. Dedering 2000, S.20)von Jahrgangsstufe sieben an für die Sek. I, nach und nach meist als Wahlpflichtfacheingeführt, wenn auch nicht in allen Bundesländern (vgl. Kahsnitz/Ropohl/Schmid, 1997S.10).

Die Wandlung des Volksschullehrers/in, der bis dahin alle Fächer unterrichtet hatte, hin zueinem universitär ausgebildeten Fachlehrer der Hauptschule, führte in den folgenden Jahrenzu einer starken Fachwissenschaftsorientierung und Profilierung der Teilfächer derArbeitslehre.

Der Begriff „Arbeit“, unterschieden in Erwerbs- und Eigenarbeit, rückte zunehmend in denMittelpunkt der Arbeitslehre und verdrängte den integrativen Ansatz des Faches, welcherden Zusammenhang von Beruf, Betrieb und Wirtschaftssystem forderte.Mit dem Begriff der Arbeit wurde zusätzlich der hohe Anteil der praktischen Arbeit in denWerkräumen der Schulen legitimiert. Dies war notwendig geworden, da die ursprünglicheBegründung, die eine Steigerung der psychomotorischen Fertigkeiten von vermeintlichschwachen kognitiven Hauptschülern/innen mit der Einführung des Faches in Realschuleund dem Gymnasium, nicht mehr haltbar war (vgl. Kahnitz/Ropohl/Schmid 1997 S.9).Die Inhalte der Arbeitslehre waren jedoch nicht nur in der Arbeitslehre selbst, sonderneinzelne Aspekte auch in den etablierten Schulfächern verankert, woran sich bis heute nichts geändert hat. Diese Aspekte wurden bzw. werden daher ausschließlich aus dem fächerspeziellen Blickwinkel betrachtet (vgl. Dedering 2000, S. 58).

2.3 Aktueller Stand der Arbeitslehre mit Schwerpunkt auf dem Bundesland Hessen

In den letzten Jahren mussten sich die Hochschulen verstärkt dem Wettbewerb auf deminternationalen Bildungsmarkt stellen. Spätestens seit dem Bologna-Prozess sind sie dazuverpflichtet, vergleichbare Abschlüsse bis 2010 zu schaffen, um den zukünftigenAbsolventen eine höhere Mobilität im Europäischen Raum zu ermöglichen und somit ihrWissenspotenzial optimal nutzen zu können (Bundesministerium für Bildung undForschung)

Die Zusammenarbeit der europäischen Hochschulen im Bereich der Arbeitslehre ist jedochgegenwärtig nicht sehr ausgeprägt (vgl. Dedering 2000, S.21). Zwar wurde auch in derArbeitslehre z.B. an der Universität Kassel im WS 05/06 ein modularisierter Studiengangfür das Lehramt eingeführt, jedoch sind diese Module trotz einer Erneuerung derPrüfungsordnung im WS 06/07 (vgl. Universität Kassel 2006) nicht mit anderenUniversitäten vergleichbar. So lassen sich in der Prüfungsordnung der Universität BremenInhalte entdecken, die so an der Universität Kassel nicht vorgesehen sind und umgekehrt(vgl. Universität Bremen 2007). Diese Heterogenität liegt nicht etwa an den Verfassern dereinzelnen Prüfungsordnungen, sondern ist ein Hinweis darauf, dass es, obwohl dieEinführung der Arbeitslehre bereits ca. 40 Jahre zurück liegt, immer noch keinen Konsensüber theoretische- und praktische Inhalte der Arbeitslehre in der BundesrepublikDeutschland gibt (vgl. Dedering 2000, S.21).

Diese Heterogenität in der Hochschullandschaft setzt sich in der schulischen Lehre der Arbeitslehre in den einzelnen Ländern fort.

Aus diesem Grund werde ich mich, in dieser Arbeit wie eingangs bereits erwähnt,exemplarisch auf den Aufbau der Arbeitslehre im Bundesland Hessen beschränken.

In Hessen wird die Arbeitslehre zur Zeit an den Haupt-, Real- und Integrativen Gesamtschulen mit folgenden Wochenstundenzahlen unterrichtet (vgl. Amtsblatt des Bundesland Hessen 2007, S.2 ff.)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab.1: Übersicht über die Wochenstundenzahl der Arbeitslehre in Hessen (Stand 2006)

Die Lehrpläne der Arbeitslehre für die Haupt- und Realschule sehen in der Arbeitslehre ein Fach, welches die Schüler schwerpunktmäßig auf die gegenwärtige und zukünftige Arbeits- und Wirtschaftswelt vorbereiten soll. Sie unterscheiden dabei nicht zwischen Erwerbs- und Hausarbeit, da sich diese aus Sicht der Lehrpläne gegenseitig beeinflussen und somit nicht losgelöst voneinander zu betrachten sind (vgl. Hessisches Kultusministerium 2006a, S.1).

Die unterschiedlichen Lernziele der einzelnen Jahrgänge werden dabei aus denSituationsfeldern Beruf, Familie, freie Zeit und Öffentlichkeit abgeleitet undberücksichtigen die Sachbezüge Technik, Sozioökolgie und Ökonomie. Dabei wird auf dasZusammenwirken der einzelnen Aspekte von Ökonomie, Ökologie, Sozioökologie undTechnik Wert gelegt (vgl. Dedering 2000, S.44). Zusätzlich zu den Schulstunden, soll jederSchüler der Sek. I mindestens ein Betriebspraktikum absolvieren. Für die Hauptschule wirdempfohlen zwei von einander getrennte Betriebspraktika durchzuführen. Folgende Themensind für die Hauptschule in der Arbeitslehre vorgesehen (vgl. HessischesKultusministerium 2006b, S.76).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab.2: Übersicht der verbindlichen Themen in der Hauptschule

Die einzelnen Themen sind für die Lehrkraft noch einmal in verbindliche Unterrichtsinhalte bzw. Unterrichtsaufgaben aufgeteilt.

Die Themen der Realschule unterscheiden sich davon aufgrund der unterschiedlichen Stundenzahl und den Voraussetzungen, welche die Schüler bereits mitbringen. Jedoch spielen auch im Lehrplan der Realschule die Berufswahl und der Umgang mit modernen Kommunikationsmedien, sowie Vertrieb und Verkehr eine zentrale Rolle in der Ausbildung (vgl. Hessisches Kultusministerium 2006a, S.8).

Aus den Lehrplänen resultierend sollen die Schüler nach Ende der Jahrgangsstufe 9 (Hauptschule) beziehungsweise 10 (Realschule) über folgenden Kenntnisse verfügen3 (vgl. Hessisches Kultusministerium 2006a u. b).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab.3: Übersicht der Themen der Arbeitslehre, die für die Haupt- und Realschule in Hessen vorgesehen sind

2.3.1 Die Arbeitslehre an der Integrativen Gesamtschule (IGS) in Hessen

Die Stundentafel der IGS in Hessen (Tab.1) lässt erahnen, dass die Inhalte der Arbeitslehreso, wie wir sie an den Haupt- und Realschulen vorfinden, in ihrem Umfang mit denSchülern an den IGS nicht erarbeitet werden können. Da dieser Schulform durch einenmöglichen Regierungswechsel in Hessen in Zukunft ein höherer Stellenwert zukommenkönnte, möchte ich die Inhalte der Arbeitslehre in der Integrativen Gesamtschule an dieserStelle explizit darstellen.

Der Lehrplan für die Integrative Gesamtschule beinhaltet sowohl Empfehlungen für denPflichtunterricht als auch für den Wahlpflichtunterricht. Die Empfehlungen für denPflichtbereich orientieren sich dabei am Lehrplan für die Realschule. Alle diese Themensollen mit der Gesellschaftslehre verbunden werden (vgl. Hessisches Kultusministerium2006c, S.2).

Jeder der drei Stunden, die in der Stundentafel (Abb.1) vorgesehen sind, ist ein Modul zugeordnet, welches in zwei Themen unterteilt ist. Besondere Erwähnung findet in der Empfehlung das Betriebspraktikum, welches, wenn auch nur einmal, als fester Bestandteil der Arbeitslehre durchgeführt werden soll.

Um dem Abschlussprofil, welches für die Hauptschüler vorgesehen ist, auch an der IGS imHinblick auf die Vorbereitung zur Projektprüfung gerecht werden zu können, ist esnotwendig, dass zwischen der Gesellschafts- und der Arbeitslehre eng zusammengearbeitetwird und der Pflichtunterricht der Arbeitslehre mit Themen aus dem Wahlpflichtbereichergänzt werden. Der Wahlpflichtbereich muss nach §19 der Verordnung über dieStundentafeln angeboten werden (vgl. Hessisches Kultusministerium 2006c)

Folgende Module sind für die IGS als Pflichtunterricht vorgesehen (vgl. Hessisches Kultusministerium 2006c, S.3):

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Tab.4: Übersicht über die Pflichtmodule der IGS

Diese sollen dann durch den Wahlpflichtunterricht mit folgenden Themen, die halbjährig angeboten werden, ergänzt werden (vgl. Hessisches Kultusministerium 2006c), S.3)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab.5: Übersicht über die Wahlpflichtangebote der IGS

2.3.2 Die etwas „andere“ Arbeitslehre: „Lernen und Arbeiten in Schule und Betrieb“ (SchuB) in Hessen

Arbeitslehre „pur“ findet in Hessen in den vom Hessischen Kultusministerium imSchuljahr 2004/2005 eingeführten SchuB-Klassen („Lernen und Arbeiten in Schule undBetrieb“) statt. Die Einführung dieser Klassen ist eine Reaktion darauf, dass bereits seitden neunziger Jahren mehr als ein Fünftel aller Hauptschüler die Schule ohne Abschlussverlassen. Ihre Chancen auf dem aktuellen Arbeitsmarkt sind sehr gering. Ein Grund fürdie hohe Abbrecherquote ist, dass es den Schülern an einer beruflichen und persönlichenOrientierung mangelt. Die Ursachen dafür sind mangelnde Berührungspunkte mit derBerufs- und Arbeitswelt, sowie mangelnde praktische Erfahrungen (vgl. HessischesKultusministerium (2005), S.1).

Im Jahr 2004/2005 wurden an 22 Hauptschulen und einer Förderstufe SchuB-Klassen eingerichtet. Die Anzahl der Standorte ist in den letzen Jahren erheblich gestiegen (vgl. Hessisches Kultusministerium 2008b):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab.6: Übersicht über die Entwicklung von SchuB-Klassen

In die SchuB-Klassen werden Schüler aufgenommen, die meistens die Jahrgangsstufe sieben besuchen, in hohem Maßen förderungsbedürftig sind und bereits ein Schuljahr wiederholt haben. Allerdings müssen diese Schüler, die entweder durch den/die Klassenlehrer/in empfohlen worden sind oder sich selbst beworben haben, den „Willen“ mitbringen diese besondere „Chance“ zu nutzen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Schüler in ihre alten Klassen zurück geschickt.

Anders als auf der „traditionellen“ Hauptschule besuchen die Schüler lediglich an dreiTagen in der Woche die Schule. In diesen Tagen werden sie in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik sowie den Fächerverbunden Wirtschaft-Arbeit-Gesundheit, Welt-Zeit-Gesellschaft-Religion/Ethik, Materie-Natur-Technik sowie Musik-Sport-Gestaltenunterrichtet. Zusätzlich wird Englisch als Wahlpflichtfach angeboten.An den restlichen beiden Tagen absolvieren die Schüler Praktika (mit einer Dauer von dreibis sechs Monaten) in von ihnen gewählten Betrieben. Dort haben sie die Aufgabe,betriebliche Arbeitsabläufe und -aufgaben zu erkunden und durch eine umfangreichePraxismappe zu dokumentieren (vgl. Hessisches Kultusministerium (2005), S.2). NachEnde jedes Praktikums erhalten die Schüler eine Beurteilung, die auf die Arbeitshaltung,die Arbeitsweise und das Sozialverhalten des Schülers eingeht. Diese Beurteilungenwerden den Jahrgangszeugnissen beigefügt.

In den SchuB-Klassen findet also, wie es die Arbeitslehre fordert, eine Synthese aus theoretischer Unterweisung und praktischen Tätigkeiten statt. Dabei ist der Schulunterricht auf die betriebliche Praxis bezogen. Denn nur, wenn die Schüler ihr schulisches Wissen in ihre praktischen Tätigkeiten einbringen können, erscheint ihnen das Lernen selbst als sinnvoll (vgl. Hessisches Kultusministerium (2005), S.3).

Das „SchuB-Konzept“ ist allerdings auf Grund der notwendigen individuellen Förderung der Schüler nur in Kleingruppen möglich. Aus diesem Grund befinden sich in einer Klasse maximal 15 Schüler.

3. Der Stellenwert der Arbeitslehre aus Sicht des hessischen Kultusministeriums und verschiedenen Verbänden

Im folgenden Kapitel gehe ich auf den Stellenwert der Arbeitslehre aus Sicht deshessischen Kultusministeriums und verschiedener Verbände ein. Der Stellenwert derArbeitslehre wurde 1987, 1995 sowie 2004 durch unterschiedliche Umfragen ermittelt. Umden aktuellen Stellenwert der Arbeitslehre darzustellen wurden zusätzlich Interviews mitAbgeordneten der zur Zeit im hessischen Landtag vertretenen Fraktionen durchgeführt.

3.1 Der Stellenwert der Arbeitslehre aus Sicht des Hessischen Kultusministeriums von 1987

Im März 1987 hat die Zeitschrift „arbeiten+lernen/Die Arbeitslehre“, sechs Kultusministern/innen, darunter auch dem damaligen Kultusminister in Hessen Karl Schneider (Abb. 3), gleichlautende Fragen zum Stellenwert der Arbeitslehre gestellt (vgl. Schneidewind 1987, S.10 ff.). Anlass für die damalige Befragung war eine Empfehlung zum Lernfeld Arbeitslehre, die eine von der ständigen Konferenz der Kultusminister beauftrage Kommission ausgearbeitet hatte.

Abb. wurde aus urheberrechtlichen Gründen für die Veröffentlichung von der Redaktion entfernt

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Kultusminister der SPD von 1984-1987: Karl Schneider

Quelle: Hessisches Kultusministerium 2008a

Die erste Frage lautete: „Welchen Stellenwert messen Sie im Rahmen einer zeitgemäßen Allgemeinbildung dem Lernfeld Arbeitslehre bei (vgl. Schneidewind 1987, S.10)?“

Schneider sah das Lernfeld der Arbeitslehre als ein Stück zeitgemäßer Allgemeinbildung,welches eine Lücke zwischen der Gesellschaftslehre und den Naturwissenschaften schloss.Die Arbeitslehre wurde damals in allen Schulstufen der Sek. I im Pflichtbereich und im Wahlpflichtbereich unterrichtet. Das Fach trug damals die Bezeichnung Polytechnik/Arbeitslehre, was aus Sicht von Schneider zum einen die enge Verflechtung von Technik, Wirtschaft, Ökologie und Politik unterstreicht, zum anderen aber auch auf die Zusammenhänge bei der Bewältigung des Lebens in Beruf, Familie, freier Zeit und Öffentlichkeit hinweist (vgl. Schneidewind 1987, S.11 ).

Die zweite Frage an die damaligen Kultusminister/innen untersuchte, ob das Lernfeld der Arbeitslehre in allen Schulformen der allgemeinbildenden Schulen berücksichtigt werden sollte (vgl. Schneidewind 1987, S.11).

Schneider bejahte die Frage mit der Begründung, dass die Entwicklung der Wirtschaft,Technik und Gesellschaft sowie die Veränderung des Arbeitsmarktes es notwendigerscheinen ließen, dass allen Schülern praxis- und berufsorientierte Kenntnisse vermitteltwerden müssen. Die jungen Erwachsenen sollten so, aus seiner Sicht urteils- undhandlungsfähiger gemacht werden, um sich in einer ständig weiterentwickelnden Weltentfalten zu können. Dies komme auch den Abiturienten/innen zugute, die ein Studium alsFortsetzung ihrer Ausbildung aufnehmen würden (vgl. Schneidewind 1987, S.12).

Frage drei lautete: „Woher sollen kurz- bzw. mittelfristig die fachlich ausgebildeten Lehrer/innen für das Lernfeld kommen? Könnte in diesem Zusammenhang an die Verstärkung der Lehrerfort- und -weiterbildung und/oder den Ausbau der Studiengänge an den bereits vorhandenen wissenschaftlichen Einrichtungen gedacht werden (vgl. Schneidewind 1987, S.12)?“

Schneider sah damals keinen Grund dafür, die bereits bestehenden Aus- und Weiterbildungen auszubauen. Das Studienfach Polytechnik/Arbeitslehre wurde in Hessen 1976 an den Hochschulen in Frankfurt, Gießen und Kassel eingeführt. Darüber hinaus konnte man seit 1974 Fernstudiengänge als Lehrerweiterbildungsveranstaltungen nutzen. Hinzu komme, so Schneider, noch ein großes Angebot an Weiterbildungen, die von interessierten Lehrern/innen besucht werden können.

Die vierte und letzte Frage bezog sich auf die neuen Inhalte der Empfehlung, die von der eingangs erwähnten Kommission gemacht worden waren. Sie lautete: „Haben Sie die Hoffnung, dass mit den neuen Inhalten auch eine neue Form des schulischen Lernens an den Schulen der Sek. I möglich sein wird (vgl. Schneidewind 1987, S.12)?“

Schneider wollte die Erwartungen an das Fach Polytechnik/Arbeitslehre damals nicht zuhoch stellen und verwies darauf, dass zunächst Methoden der theoretischen undpraktischen Arbeit in der Polytechnik/Arbeitslehre entwickelt werden müssten. Nur sokönne man dem hohen Anspruch des Faches gerecht werden, welches sich auf dieLebenswirklichkeit der Menschen beziehen solle. Er unterstrich aber auch, dass dieDiskussion über das handelnde Lernen von der Arbeitslehre ausgegangen sei und er esbegrüßen würde, wenn dadurch neue Formen schulischen Lernens entständen.

3.2 Umfrage der Gesellschaft für Arbeit, Technik und Wirtschaft im Unterricht e.V. (GATWU) von 1992/1993 über die Entwicklung des Lernfeldes aus Sichtdes Hessischen Kultusministeriums (vgl. Duismann/Oberliesen 1995, S.179 ff.)

Die GATWU hat zwischen 1992 und 1993 alle Kultusministerien über die Zukunft derArbeitslehre befragt. Die Antworten der einzelnen Länder fielen so unterschiedlich aus,dass ein Vergleich bzw. die Zusammenfassung einzelner Antworten unmöglich ist. Ausdiesem Grund und zum besseren Vergleich zu den Aussagen unter Punkt 3.1, 3.3 und 3.4beschränke ich mich auch bei dieser Umfrage bewusst auf die Aussage des HessischenKultusministeriums.

Durch die ungenaue Aussage über den Umfragezeitpunkt (vgl. Schneidewind 1987S. 179) ist es nicht möglich, die Antworten parteipolitisch einzuordnen, da bis 1991 mit Dr. Christean Wagner die Christlich Demokratische Union (CDU) den Kultusminister stellte und ab 1992 die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit Herrn Hartmut Holzapfel (vgl. Hessisches Kultusministerium 2008).

Abb. wurde aus urheberrechtlichen Gründen von der Redaktion entfernt

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.2: Hessische Kultusminister von 1987-1999

Quelle: Hessisches Kultusministerium 2008

Folgende vier Fragen wurden dem Kultusministerium gestellt (vgl. Duismann/ Oberliesen 1995 S. 180ff.):

1. Welche Rolle nimmt eine arbeitsorientierte Bildung in den schulischen Innovationskonzepten ihres Landes in Hinblick auf die technologischen und politischen Veränderungen in einem vereinten Europa ein?

Wesentliche Aussagen zu Frage 1:

- Die Rolle des zusammenwachsenden Europas muss im Unterricht vermehrt berücksichtigt werden.
- Die Arbeitslehre ist in Hessen so konzipiert, dass sie bezogen auf didaktische Grundüberlegungen von einem erweiterten Arbeitsbegriff ausgeht.
- Die Arbeitslehre ist als Pflichtfach in allen Schulformen vertreten.

2. Welche Leitlinien zur Revision von Richtlinien, Rahmenplänen, Beispielplänen und Verordnungen arbeitsorientierten Unterrichts werden in ihrem Haus diskutiert und geplant? Welche Unterschiede gibt es gegebenenfalls für die unterschiedlichen Schulstufen?

Wesentliche Aussagen zu Frage 2:

- Das zentrale Anliegen des Faches ist eine humane Gestaltung der Arbeitswelt.
- Die praktische Umsetzung eines ökologischen Bewusstseins wird in den verschiedensten Ansätzen gelehrt.

3. Welche Leitlinien zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für eine arbeitsorientierte Bildung sind in ihrem Land in Planung? Welche bestehen hinsichtlich der Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer, gegebenenfalls mit welchen Unterschieden, bezogen auf die verschiedenen Schulformen und Schulstufen?

Wesentliche Aussagen zu Frage 3:

- Die Ausbildung findet an drei hessischen Hochschulen (Frankfurt, Gießen und Kassel) statt.
- Die Studenten/innen haben die Möglichkeit, sich nach dem Hauptstudium zwischen den Schwerpunkten Technik, Ökonomie und Sozioökologie zu entscheiden.
- Auch die Lehrer/innen für die Sek. II haben neuerdings die Möglichkeit, eine Lehrbefähigung für die Arbeitslehre durch Ergänzungsprüfungen zu bekommen.

4. Gibt es neuere Überlegungen, Planungen, Verordnungen oder Konzepte hinsichtlich der Organisation und der Bedingungen arbeitsorientierter Bildung an den unterschiedlichen schulischen und außerschulischen Lernorten (zum Beispiel zur Ausstattung und Organisation von Schulwerkstätten und Laboren, Zusammenarbeit mit Betrieben, Behörden und anderen Einrichtungen, Praktika)?

Wesentliche Aussage zu Frage 4:

- Nein, es gibt keine weiteren Überlegungen. Das in Hessen entwickelte Konzept der Arbeitslehre basiert auf einer grundsätzlichen Analyse einer sich wandelnden Welt.

3.3 Stellungnahmen zur Innovation der arbeitsorientierten Bildung - eine Initiative zur Durchführung von Reformmaßnahmen (vgl. Dedering 2004S.24 ff.)

2004 hat der ehemalige Dozent der Universität Kassel Herr Dr. Heinz Dedering unterschiedlichste Institutionen um eine Stellungnahme zu einem von ihm verfassten Beitrag mit dem Titel „Innovation der arbeitsorientierten Bildung - Eine Initiative zur Durchführung von Reformmaßnahmen“ gebeten (vgl. Dederin 2004, S.9 ff.).In diesem Beitrag bemängelt Dedering die aktuelle Situation der Arbeitslehre, die er für wenig zukunftsorientiert und zwischen den einzelnen Bundesländern für viel zu heterogen hält. Die Arbeitslehre komme seiner Ansicht nach ihrem eigentlichen Auftrag, nämlich der Persönlichkeitsentwicklung der Schüler durch Vermittlung von Sachverhalten und Problemen der Arbeitswelt, nur unzulänglich nach.

Darüber hinaus verwundert es Dedering, dass die Arbeitslehre nach der Bekanntgabe derPISA-Ergebnisse, welche einen höheren Praxisbezug in der schulischen Bildung derBundesrepublik Deutschland fordern, in der aktuellen bildungspolitischen Debatte keineRolle spielt. Insbesondere das gerade angelaufene Ganztagsschulprogramm bietezumindest die zeitlichen Voraussetzungen für den Ausbau einer arbeitsorientiertenBildung, so Dedering.

Folgende Defizite der Arbeitslehre bemängelt Dedering in seinem Beitrag (vgl. Dedering 2004 S.10 ff.):

- Die Arbeitslehre sei in den meisten Bundesländern auf die Haupt- und Sonderschulen begrenzt. In den Realschulen werde sie oftmals nur im Wahlpflichtbereich angeboten und auf dem Gymnasium ließen sich Inhalte der Arbeitslehre nur in anderen Fächern wiederfinden. Damit stehe die Bundesrepublik Deutschland schlechter da als die meisten anderen europäischen Länder.

- Durch die Begrenzung der Arbeitslehre auf die Sek. I werde mit der Vorbereitung auf die Arbeitswelt zu spät begonnen und in einem Alter von ca. 16 Jahren, in dem die Schüler gerade anfangen, sich für übergreifende gesellschaftliche Probleme zu interessieren, auch zu früh beendet.

[...]


1 Der Begriff Schüler wird im Folgenden als Gruppenbegriff verwendet und ist nicht geschlechtsspezifisch zu verstehen.

2 Der Begriff Arbeitgeber wird im Folgenden als Gruppenbegriff verwendet und ist nicht geschlechtsspezifisch zu verstehen.

3 Das Abschlussprofil der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule ist Grundlage des Profils der Jahrgangsstufe 10 der Hauptschule und wird deshalb nicht expliziert aufgeführt.

Final del extracto de 96 páginas

Detalles

Título
Der Stellenwert der Arbeitslehre aus Sicht der Arbeitgeber
Universidad
University of Kassel
Calificación
1,0
Autor
Año
2008
Páginas
96
No. de catálogo
V124469
ISBN (Ebook)
9783668681453
ISBN (Libro)
9783668681460
Tamaño de fichero
774 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
stellenwert, arbeitslehre, sicht, arbeitgeber
Citar trabajo
Martin Busch (Autor), 2008, Der Stellenwert der Arbeitslehre aus Sicht der Arbeitgeber, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124469

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Título: Der Stellenwert der Arbeitslehre aus Sicht der Arbeitgeber



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