Verpflichtende "Moral"? Über das Versprechen als soziale Gefangenendilemmasituation, den Begriff der moralischen Pflicht und eine vorgeschobene Moral


Trabajo Escrito, 2006

27 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Das Gefangenendilemma

3. Das Gefangenendilemma als soziales Dilemma

4. Vorschläge zur Überwindung eines sozialen Dilemmas

5. Normen, Pflicht und Moral im moralischen Kontraktualismus
5.1 Die Rechtfertigung moralischer Normen
5.2 Der Begriff der moralischen Pflicht

6. Abschlussbetrachtung

7. Literatur

1. Einleitung

In unserem Alltag fällen wir häufig Urteile wie: „Dieses Verhalten finde ich schlecht“ oder „Diese Handlung finde ich gut“. Meistens sind diese Urteile moralisch motiviert. Betrachtet man aber einmal die Situationen genauer, die mit moralischen Attributen beurteilt werden, so keimt der Verdacht, dass die Moral zu Unrecht belangt wird. Ein Beispiel hierfür ist das Verbot: „Man darf nicht stehlen.“ Sicherlich glauben die meisten Menschen, dass man aus moralischen Gründen nicht stehlen darf. Ich aber glaube, dass man sich aus einem gesunden Eigeninteresse an dieses Verbot halten sollte: Eine Gemeinschaft, in der ich nicht bestohlen werden darf, ist für mich sicherer und friedlicher, als eine, in der man mich ohne Konsequenzen bestehlen darf. Also habe ich aus Eigeninteresse ein Interesse daran, dass eine „soziale“ Regel gibt, die das Stehlen verbietet. (Und dieses Interesse überwiegt das Interesse, andere bestehlen zu dürfen.) Besonders gut lässt sich die Frage, ob etwas aus moralischen Gründen oder aus Eigeninteresse zu tun sei, am Beispiel gegebener Versprechen und ihre Einhaltung diskutieren. Landläufig scheint diesbezüglich die Meinung vorherrschend zu sein, dass aus moralischen Gründen gegebene Versprechen einzuhalten sind. Vertretern verschiedenster moralphilosophischen Traditionen haben dieses Beispiel zur Demonstration ihrer Behauptungen herangezogen. So auch Peter Stemmer, der hierzulande der wohl einschlägigste Vertreter eines moralischen Kontraktualismus ist.[1] Stemmer geht so weit zu behaupten, dass es eine moralische Pflicht sei, gegebene Versprechen einzuhalten. Ich aber werde zeigen, dass Stemmer sich in diesem Punkt irrt.

Meine erste These lautet: In einer Versprechens-Situation motiviert uns nicht die Moral, sondern die Rationalität, uns an ein gegebenes Versprechen zu halten. Stemmer fußt seine Moralkonzeption zwar auf Rationalität, trennt die Moral aber als eine besondere Form der Rationalität noch einmal von dieser ab. Dieser Zug bringt aber meines Erachtens nicht das von Stemmer angestrebte Ergebnis: Wenn die Moral Teil der Rationalität ist, mag es auch ein besonderer Teil sein, so bleibt es doch immer die Rationalität, die zu einer Handlung „verpflichtet“ und nicht, wie von Stemmer behauptet, die Moral.

Hinter einer uns aus dem Alltag wohlbekannten Versprechens-Situation verbirgt sich eine „soziale Gefangenendilemmasituation“[2]. Um dieses zeigen zu können, werde ich zunächst das berühmte Gedankenexperiment des „Gefangenendilemmas“ darstellen (2), um auf dieser Basis die Situationslogik der Versprechen-Situation aufzeigen zu können (3). Wie wir sehen werden, ähneln sich das theoretische Gedankenexperiment und die Alltagssituation eines Versprechens frappierend. Im Anschluss daran werde ich einige Vorschläge zur Überwindung eines solchen Dilemmas vorstellen (4). Als entscheidend wird sich hierbei das Vertragsmodell herausstellen.

Ein zentrales Motiv bei dem Kontraktualisten Stemmer ist das der inneren Sanktionen (oder einfacher: das schlechte Gewissen). Diese inneren Sanktionen bringen die Menschen dazu, sich gemäß geltenden moralischen Normen zu verhalten. Ist eine moralische Norm legitim, dann besteht nach Stemmer die moralische Pflicht, normgemäß zu handeln. Der ausführlichen Darstellung dieser Überlegungen soll in Abschnitt (5) nachgegangen werden. Durch die inneren Sanktionen befinden sich die Akteure in „kontraktualistischen Gefangenendilemmata“. Es ist rational und für alle am besten, sich an geltende Normen zu halten. Meine zweite These ist: Innere Sanktionen bilden ein viel schwächeres Gerüst, Handlungen zu motivieren, als Stemmer es behauptet. Sofern es dem Eigeninteresse zuträglicher ist, nehmen wir in manchen Fällen ein schlechtes Gewissen in Kauf. Hinter den beiden genannten Thesen steckt meine eigentliche Hauptthese, die ich mit dieser Arbeit begründen werde:

Nicht die Moral, sondern das Eigeninteresse bestimmt das Handeln.[3]

Stemmers Moral wird von einigen Moralphilosophen als eine „Quasi-Moral“ bezeichnet. Ich glaube, dass das, was der moralische Kontraktualismus anbietet, nichts mit einer Moral zu tun hat, wie sie etwa Tugendhat im Sinne hat und deshalb auch nicht so bezeichnet werden sollte. Meines Erachtens umfasst der „moralischer Kontraktualismus“ ein Sammelsurium von „sozialen Regeln“, die das friedliche Zusammenleben der Menschen gewährleisten sollen. Ich werde zeigen, dass sich selbst in den Fällen, in denen man zunächst (altruistisches) moralisches Handeln vermuten würde, Eigeninteresse hinter der Einhaltung einer Norm verbirgt. Damit wird einhergehen, dass der Bereich, der tatsächlich als Moral bezeichnet werden sollte, deutlich kleiner wird als die von Stemmer beschriebene kontraktualistische „Mini-Moral.“

Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, ist meines Erachtens ein präziser Sprachgebrauch bezüglich der Moral absolut wünschenswert und notwendig.

2. Das Gefangenendilemma

Mit dem Gefangenendilemma (in seiner ursprünglichen Form) wird eine Situation beschrieben[4], in der rationale Entscheidungen zu einem sub-optimalen Ergebnis für den Entscheider führen können.[5] Die präzise Illustrierung des Gefangenendilemmas soll hier nur dazu dienen, den abstrakt-theoretischen Hintergrund dieses Gedankenexperiments zu klären. Dabei wird sich zeigen, wie eng dieses theoretische Problem mit Problemen verbunden ist, mit denen wir in unserem Alltag konfrontiert werden. Mit der vorgenommenen Veranschaulichung erhoffe ich mir ein wesentlich besseres Verständnis dieses Umstandes.

Die Ausgangssituation:

Zwei Bankräuber werden verhaftet, in Untersuchungshaft verwahrt und getrennt voneinander verhört. Man erklärt ihnen, dass man sie des gemeinsamen Bankraubes dringend verdächtige. Zu diesem Zeitpunkt könne man ihnen diese Tat allerdings nicht beweisen. Die Verdächtigen können nun ihrerseits wählen, ob sie die Tat leugnen oder ob sie geständig sind. Leugnen sie beide, so werden sie jeweils zu zwei Jahren Haft verurteilt, weil ihnen zu wenig nachgewiesen werden kann. Sind beide geständig, so werden sie jeweils zu acht Jahren Haft verurteilt. Falls die beiden Gefangenen unterschiedliche Entscheidungen treffen sollten, tritt eine „Kronzeugenregelung“ in Kraft: Derjenige, der gesteht, wird freigesprochen; derjenige, der leugnet, wird zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt. Nun werden die beiden Gefangenen zurück in ihre Zellen gebracht, wo sie entscheiden müssen, was sie tun werden. In der gesamten Bedenkzeit wissen sie nicht, wozu sich ihr Mithäftling entschieden hat, zu keiner Zeit können sie sich über ihre Situation oder ihr Vorgehen austauschen oder absprechen.

Graphisch[6] lässt sich die Situation der beiden Gefangenen zum jetzigen Zeitpunkt so darstellen:

Graphik 1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zur Erläuterung der Graphik: Die Zahl vor dem Querstrich bezieht sich auf den Gefangenen A, die Zahl nach dem Querstrich bezieht sich auf den Gefangenen B. Die Graphik stellt dar, zu welchem Ergebnis die jeweiligen Entscheidungen von A und B, in Haftjahren ausgedrückt, führen. Die römischen Ziffern markieren die einzelnen Quadranten, in denen das Ergebnis der individuellen Handlung festgehalten ist. Die Buchstaben stehen für: b est/ s econd/ t hird/ w orst bezeichnen jeweils die „Auszahlungsmatrix“ für den einzelnen Akteur. In den weiteren Graphiken werde ich mich auf diese Ausdrucksweise beschränken.

Intuitiv erscheint es klarerweise so, dass IV die optimale Lösung ist. Und intuitiv erscheint es ebenso klar, dass auf keinen Fall I die optimale Lösung ist. Gut eingeführte Prinzipien der Entscheidungstheorie zeigen aber, dass es auf I als Ergebnis, sprich acht Jahre Haft für beide, hinausläuft. Wie es dazu kommt, soll im Folgenden kurz demonstriert werden.

Versetzen wir uns dafür in die Lage des Gefangenen A, nachdem er informiert wieder in seine Zelle zurückgeführt worden ist. Er hat zwei Möglichkeiten zur Auswahl: gestehen oder nicht gestehen. Gesteht A die Tat nicht, während B sie gestanden hat, bekommt A die Höchststrafe von zehn Jahren. Ist aber auch A geständig, so erhält er nur acht Jahre Haft. Die Ausgangsannahme soll sein, dass A ein rationaler Akteur ist, der darauf bedacht ist, seinen Gefängnisaufenthalt so kurz wie möglich zu gestalten. Daher wird er sich, unter der Annahme, dass B ebenfalls gesteht dafür, entscheiden, zu gestehen, beschert ihm dieses doch zwei Jahre Haft weniger, als wenn er sich dafür entschiede, nicht zu gestehen.

Was passiert aber, wenn B nicht gesteht? Gesteht A, so kommt er frei (und B erhält zehn Jahre Haft); gesteht A ebenfalls nicht, müssen er und B jeweils für zwei Jahre ins Gefängnis.

Auch in dieser Situation erscheint es für A am besten zu sein, zu gestehen.

Das mögliche Ergebnis von As Überlegungen wird uns im Quadrant I der Graphik angezeigt. Dieses Ergebnis ist hinsichtlich unserer Ausgangsannahme, dass wir es mit einem rationalen Akteur zu tun haben, kontra- intuitiv. (Einige bezeichnen es sogar als paradox, aber dazu später mehr.) Denn A scheint acht Jahre im Gefängnis verbringen zu müssen. Betrachten wir zum Beispiel den Quadranten IV, dann wird deutlich, dass A eindeutig besser davongekommen wäre, wenn er sich anders entschieden hätte.[7]

Beide Akteure wissen, dass sie jeweils vernünftig handeln, da dies von vornherein mit in das Gefangenendilemma eingebaut worden ist. Es wird also vorausgesetzt, dass beide Gefangenen rationale Akteure sind und rein nach den individuellen Interessen entscheiden und handeln. Dies hat zur Folge, dass man davon ausgehen kann, dass ihre Überlegungen symmetrisch sind: Die Überlegungen, die A trifft, wird auch B treffen, denn sie sind beide rational. Das, was für A gilt, gilt also ebenso für B. Daher wissen auch beide Akteure, dass jeden Grund, den etwa A für eine bestimmte Handlung hat, B ebenso hat. Demzufolge wissen A und B voneinander, dass sie dasselbe tun werden. (Aus diesem Grund können wir auch darauf verzichten, die für A durchgespielten Entscheidungsmöglichkeiten für B ebenfalls durchzuspielen.)

[...]


[1] Stemmer hat mehrere Schriften zu diesem Thema veröffentlicht; Hauptgegenstand dieser Arbeit sind: (2001), Der Begriff der moralischen Pflicht, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie (DZphil), Berlin 49/ 6, S. 831-855 sowie (2004): Die Rechtfertigung moralischer Normen, in: Zeitschrift für philosophische Forschung 58, S. 483-504. Diese Aufsätze entstanden jeweils in Reaktion auf Kritiken und Einwände seines 2000 erschienenen Buchs Handeln zugunsten anderer. Eine moralphilosophische Untersuchung, Berlin (u.a.): De Gruyter.

[2] Mit diesem Begriff lehne ich mich bei Pies, Ingo, Engel, Gerhard (1998), Freiheit, Zwang und gesellschaftliche Dilemmastrukturen: Zur liberalen Theorie des Staates, in: Aufklärung und Kritik, Zeitschrift für freies Denken und humanistische Philosophie, Sonderheft 2, S. 41-51 an. Pies und Engel wollen mit „soziale Dilemma“ solch eine Dilemmasituation bezeichnet wissen, die ganz real in unserem sozialen Alltag vorkommen kann und sich dadurch von dem unter 2 dargestellten Gedankenexperiment namens Gefangenendilemma unterscheidet. Sicherlich lässt sich über die Genauigkeit des Begriffs „soziales Gefangenendilemma“ reichlich diskutieren, aber ich glaube ganz einfach, da trotz aller möglichen Missverständlichkeiten der Kern der Sache ganz gut getroffen wird.

[3] Und zwar faktisch. Ich denke, wenn sich jeder nur gründlich genug darüber Gedanken machen würde, es sich also „bewusst machen“ würde, dann würden sicherlich viele Menschen erkennen, dass sie das Eigeninteresse angetrieben hat und nichts anderes.

[4] Das Gefangenendilemma in dieser Form wurde bereits 1950 von einem Sozialpsychologen zusammen mit einem Ökonomen formuliert. Der Spieltheoretiker A. W. Tucker hat es dann erstmals formalisiert. Vgl. dazu Campbell, Richmond (1985), Background for the Uninitiated, in: Campbell, Richmond, Sowden, Lanning (Hrsg.), Paradoxes of Rationality and Cooperation: Prisoner`s Dilemma and Newcomb`s Problem, Vancouver: Univ. of British Columbia Press, S. 3f. Siehe auch Sainsbury, R. Mark (2001), Paradoxien, erweiterte Ausgabe, Stuttgart: Reclam.

[5] Dieses Ergebnis ist kontra- intuitiv und hat zu einer (noch immer nicht erfolgreich abgeschlossenen) Diskussion darüber geführt, mittels welcher „Strategien“ man diesem Problem am besten begegnen könnte und sollte. Diese Diskussion findet in der Hauptsache innerhalb der Spieltheorie (oder im weiteren Rahmen: innerhalb der Entscheidungstheorie) statt und hat dazu geführt, zwei Handlungsprinzipien als die am meisten dienlichen zu identifizieren: das Dominanzprinzip einerseits und das Prinzip des maximal zu erwartenden Nutzen andererseits. Allerdings kann man auch mit Anwendung dieser Prinzipien das Dilemma nicht lösen, aber diese Diskussion muss an anderer Stelle geführt werden. Auch aus dem Grund, weil in der Spieltheorie davon ausgegangen wird, dass die Akteure völlig rationale Akteure sind. Fragen der Moral spielen in diesem Fall keine Rolle, weil zur Moralität der Akteure keine Annahmen gemacht werden. Die in der Spieltheorie vorgeschlagenen Handlungsprinzipien können also nicht eins zu eins in unserem Alltag umgewandelt werden, weil wir „realen“ Menschen einfach nicht vollständig rational handelnde Akteure sind, sondern eben noch etwas, z. B. die Moral, hinzukommt.

[6] Darstellungen dieser Art gibt es reichlich und von Vertretern der verschiedensten Disziplinen. Im Endeffekt unterscheiden sie sich nicht, da es ja lediglich um die Darstellung der Gefangenendilemmasituation geht. Ich folge hier der Darstellung der Politikwissenschaftler Pies und Engel. Ich habe mir erlaubt, die Anordnung und Nummerierung der einzelnen Quadranten zwecks besserer Übersicht leicht abzuändern. Vgl. dazu ibid., s.42f., Spalte 2.

[7] Die angestellten Überlegungen sind genau genommen bereits motiviert durch eines der beiden spieltheoretischen Prinzipien, dem Dominanzprinzip. Dieser Umstand ist für mein Anliegen aber nicht von Belang.

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Verpflichtende "Moral"? Über das Versprechen als soziale Gefangenendilemmasituation, den Begriff der moralischen Pflicht und eine vorgeschobene Moral
Universidad
Bielefeld University  (Abteilung Philosophie)
Curso
Graduiertenseminar: Moralischer Kontraktualismus
Calificación
1,0
Autor
Año
2006
Páginas
27
No. de catálogo
V124980
ISBN (Ebook)
9783640299751
ISBN (Libro)
9783640304639
Tamaño de fichero
531 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Verpflichtende, Moral, Versprechen, Gefangenendilemmasituation, Begriff, Pflicht, Moral, Moralischer, Kontraktualismus
Citar trabajo
Master of Arts Kathrin Flottmann (Autor), 2006, Verpflichtende "Moral"? Über das Versprechen als soziale Gefangenendilemmasituation, den Begriff der moralischen Pflicht und eine vorgeschobene Moral, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124980

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