Ursprünglich erhob der Zentralstaat der Vereinigten Staaten von Amerika lediglich Zölle und einige Verbrauchsteuern. Die übrige Besteuerung lag bei den Einzelstaaten. Eine Bundeseinkommensteuer wurde später im Laufe des Bürgerkrieges eingeführt, dann jedoch wegen Verstoßes gegen Art I § 10 Abs.2 der US-Verfassung im Jahr 1895 vom US Supreme Court wieder aufgehoben. Erst als 1913 der XVI. Verfassungszusatz erlassen wurde, war der Bund ermächtigt Ertragsteuern zu erheben.
Das heute geltende Bundessteuergesetz ist der Internal Revenue Code von 1986, ein umfangreiches Gesetzeswerk, das den 26. Titel des U.S.C. (United States Code) bildet und seit dem Inkrafttreten - ähnlich der deutschen Steuergesetze – schon einige Male überarbeitet wurde.
Weitere Rechtsquellen sind Doppelbesteuerungsabkommen (tax treaties), Richtlinien mit Gesetzeskraft (regulations) und sonstige verwaltungsinterne Verlautbarungen. Richterliche Rechtsfortbildung ist im Steuerrecht anders als in anderen Rechtsgebieten nur von untergeordneter Bedeutung.
Neben dem Bundessteuerrecht gibt jedoch auch weiterhin einzelstaatliches und kommunales Steuerrecht. Dabei hat jede Körperschaft sowohl die Gesetzgebungs- und Ertragshoheit als auch die Verwaltungshoheit; ein Auseinanderfallen der Steuerhoheit ist dem amerikanischen Steuersystem fremd. Somit entsteht eine durchaus „gewollte und akzeptierte“3 Mehrfachbesteuerung.
Die vorliegende Arbeit versucht nun, in aller Kürze einen Überblick über die Bundesertragsteuern, insbesondere die Besteuerung der Unternehmen (Einzelunternehmer, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft), zu verschaffen. Hierbei wird von der persönlichen Einkommensteuer ausgegangen und deren Ermittlung anhand des Steuertatbestandes dargestellt. Anschließend erfolgt eine Erläuterung der wichtigsten abweichenden Regeln zur Körperschaftsteuer. Zusätzlich wird neben den Bundesertragsteuern noch die Umsatzsteuer in ihren prägnantesten Grundzügen vorgestellt.
Zum Verfahrensrecht sei nur soviel gesagt, dass es sich in den USA um ein Selbstveranlagungssystem handelt, jeder Steuerpflichtige also seine Steuern selbst zu berechnen und rechtzeitig abzuführen hat (vergleichbar mit der Umsatzbesteuerung in Deutschland).
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. DIE EINKOMMENSTEUER
2.1 SUBJEKTIVE STEUERPFLICHT
a) Unbeschränkte Steuerpflicht
b) Beschränkte Steuerpflicht
2.2 BERECHNUNG DER PERSÖNLICHEN EINKOMMENSTEUER
a) Bruttoeinkommen (gross income), § 61
1) Erhalt eines wirtschaftlichen Vorteils
2) Realisationsprinzip
3) Erfordernis der vollständigen Herrschaft
4) Steuerfreie Einnahmen
b) Bereinigtes Bruttoeinkommen (adjusted gross income), § 62
1) Übliche Gewinnermittlungsarten
aa) Zuflussmethode (cash method)
bb) Zurechnungsmethode (accrual method)
2) Gewinnermittlungszeitraum
3) Gewinnmindernde Positionen
aa) Betriebsausgaben, § 162
bb) Abschreibung des Anlagevermögens
cc) Forderungsausfälle
dd) Rückstellungen
4) Zuordnungsprobleme bei (Personen-)Gesellschaften
5) Verlustabzug
aa) Veräußerungsgewinne und Veräußerungsverluste
bb) Beschränkung auf das Haftungskapital
cc) Passive Verluste
c) Zu versteuerndes Einkommen, § 63
1) Persönlicher Freibetrag, § 151
2) Sonderausgabenähnliche Aufwendungen
aa) Grund- und Einkommensteuern anderer Körperschaften
bb) Spenden
cc) Vermögensverluste durch höhere Gewalt und Diebstahl
d) Steuertarif
e) Steuergutschriften und Anrechnungen (tax credits)
f) Alternative Mindeststeuer, §§ 55 ff.
3. KÖRPERSCHAFTSTEUER
3.1 SUBJEKTIVE STEUERPFLICHT
3.2 KÖRPERSCHAFTEN
a) Abgrenzung von Kapitalgesellschaften zu Personengesellschaften
1) Der vor 1997 geltende „4-Faktoren-Test“
2) ab 1997: „check-the-box“-Richtlinien
b) S-Corporations
3.3 ERMITTLUNG DER KÖRPERSCHAFTSTEUER
a) Zur Gewinnermittlung
1) Buchführungs- und Gewinnermittlungsmethoden
2) Zinszahlungen
3) Verbundene Gesellschaften
4) Übertragungen und Umwandlungen als steuerlich unbeachtliche Vorgänge
b) Zum Verlustabzug
c) Zusatzsteuern
d) Alternative Mindeststeuer
4. UMSATZSTEUER
4.1 STEUEROBJEKT
4.2 STEUERTRÄGER
4.3 STEUERBEFREIUNGEN
5. FAZIT
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit bietet einen kompakten Überblick über die Bundesertragsteuern in den Vereinigten Staaten von Amerika, mit einem besonderen Fokus auf die Besteuerung von Unternehmen in ihren verschiedenen Rechtsformen. Die zentrale Fragestellung befasst sich mit den Grundzügen der Einkommensermittlung für natürliche Personen sowie den spezifischen abweichenden Regelungen für Körperschaften, ergänzt durch einen Abriss der US-amerikanischen Umsatzsteuer.
- Grundlagen der persönlichen Einkommensteuer und deren Berechnung nach dem Internal Revenue Code.
- Differenzierung der Steuerpflicht für natürliche Personen und Unternehmen.
- Systematische Darstellung der Gewinnermittlung und steuerlich relevanter Abzugspositionen.
- Körperschaftsteuerrechtliche Besonderheiten, inklusive der Abgrenzung von Rechtsformen und Konzernbesteuerung.
- Überblick über die Umsatzsteuer und deren föderal geprägte Ausgestaltung.
Auszug aus dem Buch
2.2 Berechnung der persönlichen Einkommensteuer
a) Bruttoeinkommen (gross income), § 61
Ausgangspunkt der Ermittlung der persönlichen Einkommensteuerschuld ist das Bruttoeinkommen des Steuerpflichtigen.
Nach der Legaldefinition des § 61 (a) fallen hierunter alle Einkünfte ganz gleich welcher Art. Gesetzlich wird diese „tautologische und wenig aufschlussreiche“ Begriffsbestimmung nicht weiter eingeschränkt. Zwar nennt die Vorschrift noch 15 verschiedene Einkunftsarten, doch ist diese Aufzählung mehr demonstrativ als abschließend zu verstehen.
Somit war es den Gerichten überlassen, sich mit dem Einkommensbegriff zu beschäftigen. 1955 fand der US Supreme Court eine geeignete Definition: „Bruttoeinkommen bedeutet die unbestreitbare Vermehrung des Vermögens, deutlich verwirklicht, über die die Steuerpflichtigen vollständige Herrschaft ausüben.“
Daraus ergeben sich drei Mindestanforderungen für eine „Einnahme“, damit diese unter das Bruttoeinkommen fällt:
1) Erhalt eines wirtschaftlichen Vorteils
Der dem Steuerpflichtigen zugeführte vermögenswerte Vorteil muss für diesen einen „Gewinn“ darstellen; die bloße Rückzahlung eines Darlehens ist somit kein Einkommen. Dagegen muss der Vorteil weder periodisch auftreten noch planmäßig entstanden sein. Auch genügen Einkünfte aus verbotenen oder verpönten Aktivitäten, sowie nach der „Rechtsanspruchstheorie“ der unbedingte Anspruch auf einen Ertrag.
2) Realisationsprinzip
Ein Gewinn unterliegt nur dann der Steuerpflicht, wenn ein Realisationsereignis stattgefunden hat, d.h. je nach Gewinnermittlungsmethode „der letzte Schritt gesetzt ist, durch den der Steuerpflichtige die Frucht des wirtschaftlichen Vorteils erlangt, der ihm bereits zugewachsen ist“.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Einführung in die historische Entwicklung des US-Steuerrechts, den Internal Revenue Code und die föderale Struktur der Steuerhoheit.
2. DIE EINKOMMENSTEUER: Detaillierte Erläuterung der subjektiven Steuerpflicht sowie der methodischen Berechnung des persönlichen Einkommens inklusive Abzügen und Tarifen.
3. KÖRPERSCHAFTSTEUER: Analyse der Besteuerung von Kapitalgesellschaften, ihrer Abgrenzung zu Personengesellschaften und der spezifischen Ermittlung der Steuerschuld.
4. UMSATZSTEUER: Überblick über die als einzelstaatliche Verbrauchsteuer organisierte Umsatzbesteuerung und deren Grundzüge.
5. FAZIT: Zusammenfassung der wesentlichen Unterschiede zwischen dem US-amerikanischen und dem deutschen Steuerrecht.
Schlüsselwörter
Internal Revenue Code, Bundeseinkommensteuer, Bruttoeinkommen, Realisationsprinzip, Körperschaftsteuer, S-Corporation, Gewinnermittlung, Betriebsausgaben, Verlustabzug, Umsatzsteuer, Besteuerung, Steuertarif, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Doppelbesteuerung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet einen strukturierten Überblick über das US-amerikanische Steuerrecht, wobei der Schwerpunkt auf den Bundesertragsteuern für natürliche Personen und Unternehmen liegt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer sowie die Besonderheiten der einzelstaatlichen Umsatzsteuer in den USA.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, dem Leser die Systematik der Steuerermittlung im amerikanischen Rechtssystem zu vermitteln und die wichtigsten Parallelen und Unterschiede zum deutschen Steuersystem aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische und ökonomische Analyse der geltenden Gesetzeslage (Internal Revenue Code) sowie auf relevante höchstrichterliche Rechtsprechung und Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert detailliert die Berechnung des persönlichen Bruttoeinkommens, die verschiedenen Gewinnermittlungsarten, die steuerliche Behandlung von Körperschaften und die komplexen Regelungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Internal Revenue Code, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewinnermittlung, Kapitalgesellschaft, Verlustabzug und Doppelbesteuerung.
Was besagen die „check-the-box“-Richtlinien?
Diese Richtlinien vereinfachen seit 1997 die steuerliche Klassifizierung von Unternehmen, indem sie bestimmte Rechtsformen als Kapitalgesellschaften definieren, während andere als Personengesellschaften eingestuft werden.
Wie unterscheidet sich die Besteuerung von Kapitalgewinnen?
Im US-Steuerrecht gibt es keine Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen bei der Veräußerung, jedoch existieren für „capital assets“ gesonderte Regelungen zur Saldierung von Gewinnen und Verlusten sowie spezifische Steuersätze für langfristige Gewinne.
- Quote paper
- Daniel Wassmann (Author), 2002, Das Steuerrecht der Vereinigten Staaten von Amerika, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12544