In der Regel haben Menschen, die außerhalb ihres Heimatlandes leben, viele verschiedene Probleme. Sie müssen sprachliche, ethnische, kulturelle, klimatische und viele andere Schwierigkeiten bewältigen. Dies gilt umso mehr, wenn sie sich in der Fremde in Unfreiheit befinden. Die nichtdeutschen Häftlinge fühlen sich oft unverstanden, einsam, benachteiligt und in besonderer Weise bestraft. Ferner sind sie Vorurteilen seitens der deutschen Mithäftlinge ausgesetzt, die für ihre ausländischen Mitinsassen selten Verständnis aufbringen. Besonders belastend kommt oft hinzu, daß fast alle ausländischen Strafgefangenen von der Ausweisung in ihr Heimatland bedroht sind, vielfach sogar wegen gleicher Taten auch mit einer Bestrafung in ihrem Heimatland rechnen müssen. Ihre Situation sei im folgenden dargestellt. Dabei soll auch auf die Resozialisierbarkeit bzw. die Resozialisierungsmöglichkeiten und -probleme von straffällig gewordenen Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland eingegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Anteil von Ausländern im Strafvollzug der Bundesrepublik Deutschland
1.1. Ausländer in Strafhaft
1.2. Ausländer in Untersuchungshaft
1.3. Ausländer in Abschiebehaft
2. Entwicklung
3. Probleme ausländischer Gefangener im Strafvollzug
3.1. Probleme im Umgang mit der fremden Sprache
3.2. Überwachung der Außenkontakte
3.3. Probleme der Religionsausübung bzw. der religiösen Betreuung
3.4. Mentalität und Sitten
3.5. Vollzugslockerungen und Urlaub
3.6. Bildungsmöglichkeiten und Freizeitprogramme
4. Nichtdeutsche in Abschiebehaft
5. Nichtdeutsche in Untersuchungshaft
6. Unterbringung von Nichtdeutschen in speziellen Ausländer-Haftanstalten ?
7. Behandlung und Resozialisierbarkeit von nichtdeutschen Strafgefangenen
7.1. Resozialisierung von inhaftierten Ausländern mit ständigem Aufenthalt in Deutschland
7.2. Resozialisierung von inhaftierten Ausländern ohne ständigen Aufenthalt in Deutschland
7.3. Resozialisierung von „ausländischen” Deutschen
8. Fazit
1. Ausländische Gefangene im Strafvollzug der Bundesrepublik Deutschland
In der Regel haben Menschen, die außerhalb ihres Heimatlandes leben, viele verschiedene Probleme. Sie müssen sprachliche, ethnische, kulturelle, klimatische und viele andere Schwierigkeiten bewältigtigen. Dies gilt umso mehr, wenn sie sich in der Fremde in Unfreiheit befinden. Die nichtdeutschen Häftlinge fühlen sich oft unverstanden, einsam, benachteiligt und in besonderer Weise bestraft. Ferner sind sie Vorurteilen seitens der deutschen Mithäftlinge ausgesetzt, die für ihre ausländischen Mitinsassen selten Verständnis aufbringen. Besonders be- lastend kommt oft hinzu, daß fast alle ausländischen Strafgefangenen von der Ausweisung in ihr Heimatland bedroht sind, vielfach sogar wegen gleicher Taten auch mit einer Bestrafung in ihrem Heimatland rechnen müssen1. Ihre Situation sei im folgenden dargestellt. Dabei soll auch auf die Resozialisierbarkeit bzw. die Resozialisierungsmöglichkeiten und -probleme von straffällig gewordenen
Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland eingegangen werden.
1. Anteil von Ausländern im Strafvollzug der Bundesrepublik Deutschland
1.1. Ausländer in Strafhaft
(Stand: 31.03.1997 / Quelle:Statistisches Bundesamt) Entsprechend der Zunahme von nichtdeutschen Verurteilten hat auch der Ausländeranteil in den Haftanstalten in den letzten Jahren stetig zugenommen und stellt heute aufgrund seiner Größenordnung ein gravierendes Problem dar. Ende März 1997 befanden sich insgesamt 12656 Ausländer bzw. Staatenlose in deutschen Gefängnissen in Strafhaft, was einen prozentualen Anteil von 24,8 % ausmacht. Darunter waren allerdings nur 355 (~ 3 %) Frauen und nur 1286 (~ 10, 2 %) dieser Gefangenengruppe kamen in den Genuß des offenen Vollzuges.
1651 (~ 13 %) der nichtdeutschen Strafgefangenen verbüßen oder verbüßten eine Jugendstrafe, was einen Anteil von fast 30 % an der Gesamtbelegung im Jugendstrafvollzug ausmacht. Bei den 14-18jährigen ist der Anteil mittlerweise sogar über die 30 % - Marke gestiegen. In Sicherheitsverwahrung befanden sich zu diesem Zeitpunkt 7 Ausländer, was jedoch gegenüber der Gesamtbelegung nur einen verschwindend kleinen Anteil von 3,5 % ausmacht2.
Ausländische Gefangene sind im Strafvollzug, gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil, überrepräsentiert (Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung 1994: 8,6 %)3. Im Durchschnitt verbüßen sie wesentlich längere Freiheitsstrafen als deutsche Strafgefange4. Auffällig ist jedoch auch, daß die meisten ausländischen Gefangenen vorbestraft sind (80 % / Quelle: Calliess). Hinsichtlich der nichtdeutschen Strafgefangenen in Jugendhaft fällt auf, daß seit ca. fünfzehn Jahren die Zahl der inhaftierten Deutschen nahezu in demselben Maße zurückgeht, als mehr junge Ausländer inhaftiert wurden5.
Die Zahl der nichtdeutschen Strafgefangenen in den Gefängnissen war jedoch nicht immer so hoch. Ende März 1987 befanden sich nur 4460 Ausländer, darunter
124 Frauen, in deutschen Strafanstalten (ohne Untersuchungshäftlinge)6. Das waren 10,8 % aller Strafgefangenen, was schon eine deutliche Steigerung gegenüber 1980 (7 %), 1975 (6 %) bzw. 1970 (9 %) darstellte. Besonders drastisch stieg der Anteil der Ausländer und Staatenlosen an der gesamten Vollzugspopulation in den Jahren von 1991 bis 1996 - also nach der Öfnnung der Grenzen zum ehemaligen Ostblock -, als er explosionsartig auf zunächst 23,4 % anstieg7.
1.2. Ausländer in Untersuchungshaft
Der Anteil der Nichtdeutschen, die sich in bundesdeutschen Gefängnissen in Untersuchungshaft befinden, schwankt je nach Bundesland und Anstalt sogar zwischen unter 20 und über 70 % 8. Das heißt, daß im Schnitt ca. jeder zweite Untersuchungsgefangene ein Ausländer ist9. Dabei ist in den einelnen Bundesländern ein Trend nach oben zu verzeichnen, wenn auch nicht sprunghaft10.
1.3. Ausländer in Abschiebehaft
Neben den verurteilten nichtdeutschen Strafgefangenen sitzen in den bundesdeutschen Gefängnissen auch noch Häftlinge, die auf die Abschiebung in ihr Heimatland warten. Sie stellen ein zusätzliches gesondertes Problem dar, da durch ihre hohe Anzahl der Vollzug für die „normalen” Strafgefangenen erschwert wird (Überbelegung).
1996 betrug die Anzahl der Abschiebehäftlinge 1852, wovon jedoch nur 51 in den Genuß des offenen Vollzugs kamen11. Der größten Anteil der inhaftierten Abschiebehäftlinge saß zu diesem Zeitpunkt in Nordrhein-Westfalen ein und betrug nahezu 29 % der Gesamtzahl der Abschiebehäftlinge12.
2. Entwicklung
Das Problem nichtdeutscher Inhaftierter existiert bereits seit Beginn des 20. Jahrhunderts. Es entstand im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland und in den Entsendeländern der Arbeitskräfte. Zum genannten Personenkreis gehörten die Wanderarbeiter vor 1914, die Immigranten vor 1933
und die sog. Displaced Persons (*) nach 194513. In den sechziger und siebziger Jahren erstreckte sich das Problem auf die Gastarbeiter und die Gaststudenten, auf Flüchlinge aus Ländern, in die sie nicht zurückkehren konnten, sowie auf
ausländische Touristen im Allgemeinen14. Die gegenwärtige Insassenpopulation aus mehr als dreizig verschiedenen Ländern umfaßt die legal und illegal Berufstätigen und ihre Angehörigen bzw. die sich illegal Aufhaltenden, auch die Staatenlosen und die eigens zur Begehung von Straftaten einreisenden ausländischen Verbrecher und Verbrecherbanden, die sich die Öffnung der europäischen Grenzen zu Nutze machen15. Zum großen Teil kommen diese Verbrecherbanden aus den ehemaligen Ostblockländern (z.B. Rumänien). Unter den ausländischen Rechtsbrechern sind auch viele Bürgerkriegsflüchlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien.
Zu einem erheblichen Teil muß auch von Ausländern der sogenannten „zweiten Generation” ausgegangen werden, also die mittlerweile in Deutschland geborenen oder aufgewachsenen Nichtdeutschen16.
3. Probleme ausländischer Gefangener im Strafvollzug
Mit dem Eintritt in die Strafhaft beginnt für den Gefangenen eine problem- und konfliktbehaftete Phase seines Lebens. Die Strafanstalt mit ihrer strengen Abgeschlossenheit nach außen und ihren steten Kontrollen nach innen, ihrem straffen und umfassenden Reglement in nahezu allen Abläufen des Vollzugs stellt den Gefangenen generell vor eine veränderte, im Leben außerhalb dieser Institution nicht gekannte Situation. Für den Ausländer maximieren sich die damit verbundenen Schwierigkeiten und Probleme zwangsläufig. In der Strafanstalt ist er zunächst isoliert, Kontakte findet er nur langsam oder gar nicht. Diese Mißstände sind auf viele verschiedene Probleme und Schwierigkeiten zurückzuführen.
3.1. Probleme im Umgang mit der fremden Sprache
Nicht nur die geringe Hafterfahrung und die Abbindung von seiner gewohnten Umgebung bereiten den ausländischen Gefangenen Schwierigkeiten, sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden. Gerade die Sprachschwierigkeiten bzw. die oft dürftigen Sprachkenntnisse, stellen einen Schwerpunkt der Problematik dar, die den nichtdeutschen Gefangenen darüber hinaus isolieren. In Freiheit hatten die Ausländer, die in Deutschland leben, meist noch eine Bezugsgruppe von Landsleuten und/oder Angehörigen, die die Sprachprobleme weniger deutlich werden ließen. Außerdem beschränkte sich das Vokabular zumeist nur auf den unmittelbaren Lebensbereich.
Für den Strafvollzug ist es jedoch sehr wichtig, ob der Insasse die deutsche Sprache gut, wenigstens bruchstückhaft oder aber gar nicht beherrscht, da der Vollzugsbereich eine Fülle von Vokabeln und Formulierungen bereithält, die im Wortschatz eines selbst mit besseren Sprachkenntnissen ausgestatteten Ausländers nicht vorhanden sein dürften17.
Grundsätzlich kann jedoch bei vielen ausländischen Gefangenen von umgangssprachlich genügenden Deutschkenntnissen ausgegangen werden, wobei der Grad der Qualität der Kenntnisse jedoch einer beachtlichen Steuung unterliegt18. Gerade die ausländischen Gefangenen, die in Deutschland geboren oder groß geworden sind, sprechen zum größten Teil tadellos deutsch19. Andere sind jedoch geradezu
„sprachlos”, so daß sich die Verständigungsmöglichkeit auf das minimalste, wie zum Beispiel durch Gestikulieren, reduziert.
Unter den „Sprachlosen” gibt es jedoch auch Deutsche, insbesondere solche, die - möglicherweise schon in der zweiten oder dritten Generation - im Ausland, wie etwa in Rußland, aufgewachsen sind und nun zurückgekommen sind. Für diese Häftlingsgruppe ist jedoch das Erlernen der deutschen Sprache notwendig, da sie auch für ein Leben in Deutschland resozialisiert werden müssen.
Ein Problem der fremden Sprache betrifft die Verständigung innerhalb der Anstalt selbst. Bei der Vielzahl der Nationen treten zwangsläufig erhebliche Sprachschwierigkeiten zwischen den Bediensteten und den Verurteilten auf, was nicht selten zu Mißverständnissen, Nachteilen und Abhängigkeiten führt, da es für die Bediensteten schwierig ist, wenn es darum geht, dem Ausländer die verschiedensten Haftregeln verständlich zu machen. Aufgrund der Sprachbarrieren entstehen Mißverständnisse über Rechte und Pflichten im Vollzug. Diese Verständigungsschwierigkeiten belasten also den Vollzugsalltag sowohl der Gefangenen als auch der Anstaltsmitarbeiter20. Um diesen sprachlichen Mißständen entgegenzutreten, werden in vielen deutschen Haftanstalten Informationsschriften über die Rechte und Pflichten der Häftlinge und über den Tagesablauf in den gängigsten Sprachen verteilt21.
Ferner erstrecken sich diese Sprachschwierigkeiten auch auf den Umgang zwischen den Gefangenen selbst. Dabei ist es für die Häftlinge jedoch weniger schwierig, sich bezüglich bestimmter, sich wiederholender Tagesbläufe verständlich zu machen. Vor ausgeprägter Kommunikation kann dabei aber nicht die Rede sein.
Im täglichen Umgang hat sich deshalb die englische Sprache als hilfreich erwiesen, was natürlich auch nur auf einen gewissen Teil der Gefangenen zutrifft. Es gibt sogar Haftanstalten, in denen die Bediensteten sich die Heimatsprache der zahlenmäßig stärksten Ausländergruppe angeeignet haben22, was wohl aber eher die Ausnahme sein dürfte. Doch letztendlich besteht zwischen der Fähigkeit, sich
mit anderen verständigen zu können, und einem durchweg flüssigen Sprechen noch ein großer Unterschied. Letzteres, also ein flüssiges Sprechen der fremden Sprache, ist jedoch notwendig, wenn ein Angehöriger des allgemeinen Vollzugsdienstes, ein Werkbediensteter, ein Sozialarbeiter, ein Psychologe, ein Arzt, ein Geistlicher oder ein Anstaltsleiter das
[...]
1 AltKom-Feest, vor § 185 Rn. 1; Aksoy, in: Inf. AuslR 2/1981, 76
2 alle Angaben s. Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 / Reihe 4.1, S. 9 (Stand: 31.03.1097)
3 Statistisches Bundesamt, Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, S. 40 ff.
4 AltKom-Feest, vor. § 185 Rn. 1
5 am Beispiel Baden-Württemberg: Walter, in: DVJJ-Journal 3/1993, 245 (246); Steiner, in: Baden-Württemberg in Wort und Zahl 3, S. 129 ff.
6 Statistisches Bundesamt, Strafvollzugsstatistik 1988, S. 21 (Stand: 31.031987)
7 Kunz, Rn. 80
8 Zum Beispiel Hessen, wo Ende 1995 unter 1783 Untersuchungshäftlingen 1282 ausländische Tatverdächtige waren, was einen Anteil von 71,9 % ausmacht (vgl. WELT am SONNTAG vom 05.11.1995, S. 1)
9 Schwind, in: Kriminalistik 10/1997, 618 (620); Schwind, in: Müller-Dietz/Walter, S. 219
10 Kummer, in: WELT am SONNTAG, 02.05.1993, S. 30 f. (Stand: ca. 31.03.1993)
11 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10/Reihe 4.2, S. 17 (Stand: 31.12.1996)
12 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10/Reihe 4.2, S. 13 (Stand:31.12.1996)
13 Krebs, in: Schwind/Blau (1. Auflage), S. 344; Neu, in: Schwind/Blau (2. Auflage), S. 329; Schäfer, in: Schäfer/Sievering, 98 (99)
14 Kaiser, in:Kaiser/Kerner/Schöch, § 9 Rn. 25
15 Göppinger, S. 765
16 Kaiser, in: Kaiser/Kerner/Schöch, § 9 Rn. 25; Schäfer, in: Schäfer/Sievering, 98 (99); Kaiser 1988, 575 (Rn. 14)
17 Kaiser, in: Kaiser/Kerner/Schöch, § 9 Rn. 27; Schaffner/Kneip, in: ZfStrVo 5/1983, 259 (261)
18 Kaiser/Kerner/Schöch, § 9 Rn. 26; Albrecht/Pfeiffer, S. 98
19 Göppinger, S. 769
20 vgl. Schäfer, in: Schäfer/Sievering, 98 (101)
21 vgl. Neu, in: Schwind/Blau, S. 329 f.
22 So zum Beispiel in der JVA Schwalmstadt, wo die Bediensteten türkisch lernten, da die Stärke dieser Ausländergruppe ca. 22 % betrug; vgl. Neu, in: Schwind/Blau, S. 331
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