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Souveränität im Völkerrecht der Gegenwart

die Menschenrechte und „the responsibility to protect“

Titel: Souveränität im Völkerrecht der Gegenwart

Hausarbeit , 2008 , 22 Seiten , Note: 2.7

Autor:in: Julian Liese (Autor:in)

Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In dieser Seminararbeit werde ich das Thema der Souveränität im Völkerrecht der Gegenwart behandeln und wie die staatliche Souveränität mit der zunehmenden Bedeutung der international anerkannten Menschenrechte kollidiert. Hierbei werde ich auf die aktuelle Sicht auf diese Problematik eingehen: „The Responsibility to Protect“. Im Rahmen dieser Arbeit wird dieser Begriff synonym auch mit „the Duty to Protect“ oder auch „R2P“/„D2P“ bezeichnet. Um eine sinnvolle Diskussion zu führen, ist es notwendig zuvorderst die Grundbegriffe der Thematik zu erläutern. Dies wird auch der erste Punkt meiner Arbeit sein. Nach dieser Einleitung werde ich kurz die völkerrechtlichen Standards von Souveränität und den Menschenrechten und ihre Entwicklung in der Geschichte beleuchten um dann auf positive und negative Argumente in Bezug auf die R2P zusprechen zukommen. In diesem Rahmen werden im besonderen das Interventionsverbot und die Befugnisse des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (im weiteren Verlauf mit VN oder UN bezeichnet) im Vordergrund stehen. Schließen wird die Arbeit mit einem knappen Fazit des Erarbeiteten und einer interessanten Fragestellung der heutigen Wissenschaft.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitende Punkte

1. Definition Völkerrecht

1.1 Begriff und Geltungsbereich

1.2 Rechtsträger (der Staat als primäres Völkerrechtssubjekt)

2. Die staatliche Souveränität

2.1 Staatengleichheit

2.2 Die Vereinten Nationen (VN, UN, UNO)

3. Die Menschenrechte

3.1 Universeller Menschenrechtsschutz

3.2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)

3.3 Spezielle Konventionen

4. „The Responsibility to Protect“ (R2P)

4.1 Internationale Verantwortung & „Good Governance“

B. Diskussion

5. Darstellung der völkerrechtlichen Standards mit Blick auf den internationalen Schutz der Menschenrechte und staatliche Souveränität

5.1 Geschichtlich

5.1.1 Souveränität

5.1.2 Gewaltverbot

5.1.3 Menschenrechte

5.2 Wandel des Völkerrechts

5.2.1 Interventionsgebot

6. Betrachtung der Pro- und Kontra-Argumentation in Bezug auf „R2P“

6.1 Gewichtung von Interventionsverbot und R2P

6.2 Politische Einflussgrößen

6.3 Ethische Einflussgrößen

C. Zusammenfassung

7. Fazit

8. Weiterführende Fragestellung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der staatlichen Souveränität im Völkerrecht und der zunehmenden Bedeutung des internationalen Menschenrechtsschutzes. Dabei wird insbesondere das Konzept der "Responsibility to Protect" (R2P) kritisch analysiert, um zu klären, wie die internationale Gemeinschaft auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen reagieren kann, ohne die völkerrechtliche Grundordnung und das Interventionsverbot zu untergraben.

  • Staatliche Souveränität vs. Menschenrechtsschutz
  • Die "Responsibility to Protect" (R2P) als neues Konzept
  • Das Interventionsverbot im modernen Völkerrecht
  • Rolle des UN-Sicherheitsrates und dessen funktionale Defizite
  • Ethische und politische Dimensionen der humanitären Intervention

Auszug aus dem Buch

6. Betrachtung der Pro- und Kontra-Argumentation in Bezug auf „R2P“

Wie gestaltet sich nun also die völkerrechtliche Lage um das Konzept der R2P, was spricht für und was gegen humanitäre Intervention?

Im Folgenden soll nun ein Blick auf Argumente für und gegen solche Eingriffe geworfen werden. Es gilt sowohl völkerrechtliche Argumente zu beleuchten, als auch eventuelle politische Auswirkungen zu antizipieren und ethisch-moralische Aspekte in die Diskussion mit ein zu beziehen.

6.1 Gewichtung von Interventionsverbot und R2P

Zuerst soll eine Gewichtung von völkerrechtlichem Gewaltverbot und dem Interventionsgebot bei Missachtung humanitären Völkerrechts erfolgen.

Ein Argument für die D2P bzw. humanitäre Intervention besteht darin, dass die internationale Gemeinschaft sich nicht durch das Gebot der Souveränität und Nichteinmischung der Verantwortung entziehen darf, denn nach dem modernen Verständnis der Menschenrechte sind diese aus dem geschützten Kreis innerer Angelegenheiten eines Staates herausgenommen. Eine Regierung hat kein unbeschränktes Recht gegenüber den Menschen innerhalb des eigenen Territoriums. Allerdings ist hier auf die rechtlichen Grundlagen des Interventionsverbots hin zu weisen. „Das umfassende Gewaltverbot des Artikel 2 Ziffer 4 der UN-Charta entwickelte sich [...] zum tragenden Grundpfeiler der Vereinten Nationen und der gesamten internationalen Ordnung. [...][Es] erlangte so die Qualität universellen Völkergewohnheitsrechts. [...] Darüber hinaus ist das Gewaltverbot heute als ein Satz des ius cogens anerkannt, also zwingende Völkerrechtsnorm, von der die Staaten auch im Rahmen einer vertraglichen Einigung nicht abweichen können.[...] Der Konsens in der Staatengemeinschaft, dass militärische Gewalt eines Staates gegen einen anderen grundsätzlich verboten und damit völkerrechtswidrig ist, besteht [in Anbetracht der internationalen Reaktionen auf die Afghanistan Intervention 2001 sowie auf den Irakkrieg 2003] also nach wie vor.“

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitende Punkte: Einleitung in das Thema der Souveränität im Völkerrecht und die Kollision mit dem Menschenrechtsschutz sowie Erläuterung der Methodik.

1. Definition Völkerrecht: Grundlagenbestimmung des Völkerrechts hinsichtlich Quellen, Akteuren und Gegenständen.

2. Die staatliche Souveränität: Analyse des Souveränitätsbegriffs im Völkerrecht und das Prinzip der souveränen Gleichheit.

3. Die Menschenrechte: Darstellung der Entwicklung des Menschenrechtsschutzes von den UN-Präambeln bis hin zu speziellen Konventionen.

4. „The Responsibility to Protect“ (R2P): Einführung in das Konzept der Verantwortung zum Schutz bei staatlichem Versagen gegenüber der eigenen Bevölkerung.

B. Diskussion: Erörterung der völkerrechtlichen Standards und der Dynamik zwischen Schutzrechten und Interventionsverbot.

5. Darstellung der völkerrechtlichen Standards mit Blick auf den internationalen Schutz der Menschenrechte und staatliche Souveränität: Historischer Rückblick und Wandel des Völkerrechts hin zum Schutz des Individuums.

6. Betrachtung der Pro- und Kontra-Argumentation in Bezug auf „R2P“: Detaillierte Auseinandersetzung mit der Gewichtung von Gewaltverbot, politischen Interessen und ethischen Erwägungen.

C. Zusammenfassung: Synthese der vorangegangenen Argumentationen im Kontext der Stabilität des internationalen Systems.

7. Fazit: Abschließende Betrachtung der Problematik der R2P und der notwendigen Balance zwischen Souveränität und Menschenrechten.

8. Weiterführende Fragestellung: Reflexion über die Rolle des Staates bei abnehmender Bedeutung im internationalen System.

Schlüsselwörter

Völkerrecht, Souveränität, Menschenrechte, Responsibility to Protect, R2P, Vereinte Nationen, UN-Charta, Interventionsverbot, humanitäre Intervention, Good Governance, Völkergewohnheitsrecht, Sicherheitsrat, Souveräne Gleichheit, Menschenrechtsschutz, Gewaltverbot.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Konflikt zwischen der klassischen staatlichen Souveränität und dem modernen Anspruch auf internationalen Menschenrechtsschutz.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind das Völkerrecht, die Souveränität von Staaten, der Schutz der Menschenrechte, das Konzept der "Responsibility to Protect" (R2P) und die Rolle des UN-Sicherheitsrates.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es, die völkerrechtliche Zulässigkeit und die ethischen sowie politischen Argumente für humanitäre Interventionen im Kontext der R2P abzuwägen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine deskriptive und analytische Literaturarbeit durchgeführt, die völkerrechtliche Verträge, Dokumente der Vereinten Nationen und fachwissenschaftliche Diskussionen zur Souveränität und Interventionsethik auswertet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit der geschichtlichen Entwicklung des Völkerrechts, der Analyse des Interventionsverbots, der Pro- und Kontra-Argumentation zu R2P sowie politischen und ethischen Einflussfaktoren.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Völkerrecht, Souveränität, R2P, Menschenrechte und humanitäre Intervention charakterisiert.

Welche Rolle spielt der UN-Sicherheitsrat bei Interventionen?

Der Sicherheitsrat besitzt die primäre Verantwortung für Zwangsmaßnahmen, leidet jedoch laut Arbeit unter funktionalen Defiziten wie einer unausgewogenen Zusammensetzung und der Vetoproblematik.

Warum wird die "Responsibility to Protect" kontrovers diskutiert?

Sie wird kontrovers gesehen, da sie einerseits das moralische Ziel verfolgt, Menschen vor schwersten Verbrechen zu schützen, andererseits aber das Souveränitätsprinzip und das Interventionsverbot untergraben könnte.

Wie bewertet der Autor die Rolle des Staates in der Zukunft?

Der Autor wirft in der weiterführenden Fragestellung auf, ob ein schwindender Einfluss des Staates auch dessen Fähigkeit einschränkt, den Schutz der Menschenrechte als primäre Aufgabe wahrzunehmen.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Souveränität im Völkerrecht der Gegenwart
Untertitel
die Menschenrechte und „the responsibility to protect“
Hochschule
Universität der Bundeswehr München, Neubiberg  (Institut für Ö-Recht & Völkerrecht)
Veranstaltung
Internationales Recht
Note
2.7
Autor
Julian Liese (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2008
Seiten
22
Katalognummer
V126310
ISBN (eBook)
9783640323036
ISBN (Buch)
9783640321117
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Souveränität und Humanitäre Intervention Humanitäre Intervention R2P Responsbility to protect duty to protect Charta der Vereinten Nationen Kaitel VII
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Julian Liese (Autor:in), 2008, Souveränität im Völkerrecht der Gegenwart, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126310
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Leseprobe aus  22  Seiten
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