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Die Würde des Menschen auf dem Prüfstand

Folter - ein Lob dem Preis?

Title: Die Würde des Menschen auf dem Prüfstand

Term Paper , 2009 , 30 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Sebastian Reinhard (Author)

Philosophy - Practical (Ethics, Aesthetics, Culture, Nature, Right, ...)
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Diese Arbeit geht den Fragen nach, inwieweit Folter mit dem Grundgesetz vereinbar ist und ob Folter ungeachtet des Grundgesetztes der BRD sinnvoll oder gar nötig sein kann, um die Interessen eines Staates zu vertreten.
Als bedeutsam wird hierfür auch die gesellschaftliche Haltung gegenüber Folter gesehen. Ausgehend von der Annahme, die öffentliche Resonanz auf bestimmte Fälle (welche die Folter betrafen) könne als Indikator einer gesamtgesellschaftlichen Haltung zu diesem Thema fungieren und einen möglichen Wandel erkennbar werden lassen, wird eine Gegenüberstellung zweier exemplarischer Fällen und der durch sie angestoßenen Debatten erfolgen. Nicht zuletzt soll dies jedoch auch eine Konkretisierung des Forschungsgegenstandes ermöglichen.

Excerpt


Gliederung

1. Einführung in die Thematik

2. Begriffsdefinitionen

2.1 Würde

2.2 Folter

3. Beispielfälle

3.1 Der Konflikt zwischen RAF und BRD

3.2 Der Frankfurter Entführungsfall 2001

4. Fallanalysen unter dem Gesichtspunkt der Folter

4.1 Sonderhaftbedingungen für RAF- Gefangene im Deutschen Herbst

4.1.1 Rechtfertigungen der Sonderhaftbedingungen

4.1.2 Kritik an Sonderhaftbedingungen

4.1.3 Gesellschaftliche Reaktionen

4.2 Frankfurter Folterandrohung 2001

4.2.1 Plädoyer der Verteidigung

4.2.2 Plädoyer der Staatsanwaltschaft

4.2.3 Urteilsbegründung

4.2.4 Gesellschaftliche Reaktionen

5. Vergleichbarkeit der gesellschaftlichen Resonanzen

5.1 Vergleichbarkeit der gesellschaftlichen Resonanzen

5.2 Analyse der gesellschaftlichen Resonanzen

6. Zusammenfassung

6.1 Nutzbarkeit der Folter innerhalb der BRD

6.2 Persönliche Meinung

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit untersucht, inwieweit Folter unter ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten in einem Rechtsstaat vertretbar ist. Dabei wird die Forschungsfrage verfolgt, ob der Staat das Recht hat, unter dem Druck extremer Situationen das Folterverbot aufzuweichen, oder ob die Menschenwürde als absolutes Hindernis bestehen bleiben muss.

  • Grundlagen des Menschenwürdebegriffs nach Kant.
  • Analyse historischer und aktueller Fallbeispiele (RAF-Haftbedingungen und Daschner-Fall).
  • Untersuchung der gesellschaftlichen Resonanz auf staatliche Grenzüberschreitungen.
  • Diskussion der Vereinbarkeit von Folter mit dem Grundgesetz und Völkerrecht.

Auszug aus dem Buch

4.2.1 Plädoyer der Verteidigung

Eckhart Hild, Verteidiger des wegen Verleitung zu schwerer Nötigung angeklagten stellvertretenden Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner, rechtfertigte das Handeln seines Mandaten auf mehreren Wegen. Er gab als Rechtfertigungsgründe das polizeiliche Mittel des unmittelbaren Zwangs sowie das Handeln in Notwehr an und führte weiterhin aus, Daschner habe sich einer unlösbaren Pflichtkollision gegenübergesehen.

Das polizeiliche Mittel des unmittelbaren Zwangs erlaubt „die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, durch ihre Hilfsmittel und durch Waffen“. Die Nutzung dieses Mittels bedingt zwar einer (expliziten) gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, welche für die Androhung von Folter nicht gegeben ist, doch gemessen an der bestehenden Regelung des Schusswaffengebrauchs sah Daschner sein Handeln als gerechtfertigt an. Schließlich sei sogar ein Todesschuss, in bestimmten Fällen der unmittelbaren Lebensgefahr geboten, sofern, wie es hier der Fall zu sein schien, ein Leben bedroht bzw. gerettet werden könnte. Weiterhin, so argumentierte sein Verteidiger, habe Daschner in Notwehr gehandelt und berief sich damit auf das StGB wonach „Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden“ als Notwehr bezeichnet wird. In Anbetracht der Situation und der Kenntnislage, habe er zur Rettung des vermeintlich noch lebenden Kindes nicht anders handeln können, selbst im Bewusstsein, die Androhung, könne möglicherweise ohne gesetzliche Grundlage erfolgen. Die so beschriebene Situation stellte Hild dabei dem Begriff der „unlösbaren Pflichtkollision“ gleich.

In der Summe der angeführten Punkte sah der Verteidiger nicht nur eine rechtfertigungswürdige Grundlage für die erfolgte Drohung gegenüber Gäfgen, sondern er machte auch deutlich, sein Mandant habe keine Alternative zu seinem Handeln gesehen. Folgerichtig kam es zu keinem Schuldeingeständnis Seitens Herrn Daschners und somit auch zum Antrag auf Freispruch von Seiten seines Verteidigers.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einführung in die Thematik: Darstellung des Spannungsfeldes zwischen staatlicher Sicherheit und dem Folterverbot anhand aktueller Skandale.

2. Begriffsdefinitionen: Theoretische Herleitung der Menschenwürde nach Kant und Abgrenzung des Folterbegriffs.

3. Beispielfälle: Vorstellung des RAF-Konflikts und des Entführungsfalls Jakob von Metzler als Untersuchungsobjekte.

4. Fallanalysen unter dem Gesichtspunkt der Folter: Detaillierte Analyse der Haftbedingungen und der Debatte um die Frankfurter Folterandrohung inklusive der juristischen und gesellschaftlichen Reaktionen.

5. Vergleichbarkeit der gesellschaftlichen Resonanzen: Untersuchung darüber, wie die Öffentlichkeit auf unterschiedliche Szenarien der staatlichen Grenzüberschreitung reagiert.

6. Zusammenfassung: Synthese der Ergebnisse mit der Schlussfolgerung, dass der Staat nicht wie ein Individuum moralisch abwägen darf und das Folterverbot unantastbar bleibt.

Schlüsselwörter

Folter, Menschenwürde, Grundgesetz, Rechtsstaat, Daschner-Fall, RAF, Notwehr, Polizeirecht, Haftbedingungen, Menschenrechtskonvention, Folterverbot, ethische Abwägung, gesellschaftliche Resonanz, Zivilcourage, staatliches Handeln.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die ethische und rechtliche Zulässigkeit von Folter im Kontext staatlichen Handelns und untersucht, ob Ausnahmesituationen eine Legalisierung oder Rechtfertigung rechtfertigen können.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf der Interpretation der Menschenwürde nach Kant, der Analyse von Sonderhaftbedingungen bei der RAF und der Debatte um den Frankfurter Entführungsfall.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es zu klären, ob Folter – trotz gegenteiliger öffentlicher Meinungen – mit dem Rechtsstaat und dem Grundgesetz vereinbar sein kann.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtsethische Analyse und eine vergleichende Fallstudienbetrachtung, um gesellschaftliche Einstellungen und staatliche Handlungsspielräume zu beleuchten.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Aufarbeitung der RAF-Sonderhaftbedingungen und eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Strafprozess gegen Wolfgang Daschner inklusive der Plädoyers.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind Menschenwürde, Folterverbot, Unabwägbarkeit, Rechtsstaat, Rechtsgüterabwägung und staatliche Pflichtkollision.

Warum wird der Fall Daschner als "Gegenstück" zu Abu Ghraib verwendet?

Weil in beiden Fällen die handelnden Personen strukturell als Individuen betrachtet werden können, was eine Untersuchung der moralischen Verantwortung des Einzelnen ermöglicht.

Zu welcher Schlussfolgerung kommt der Autor bezüglich der "Nützlichkeit" von Folter?

Der Autor verneint die Nutzbarkeit von Folter, da sie die grundlegende Identität des Rechtsstaates untergräbt und keine verlässliche ethische Basis bietet.

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Details

Title
Die Würde des Menschen auf dem Prüfstand
Subtitle
Folter - ein Lob dem Preis?
College
University of Siegen
Grade
1,0
Author
Sebastian Reinhard (Author)
Publication Year
2009
Pages
30
Catalog Number
V126502
ISBN (eBook)
9783640323883
ISBN (Book)
9783640321797
Language
German
Tags
Würde Menschen Prüfstand Folter Preis
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sebastian Reinhard (Author), 2009, Die Würde des Menschen auf dem Prüfstand, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126502
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