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Recht und Pflicht zur Remonstration. Der Fall Daschner

Titre: Recht und Pflicht zur Remonstration. Der Fall Daschner

Dossier / Travail , 2021 , 14 Pages , Note: 1,3

Autor:in: Florian Schellenberg (Auteur)

Droit - Droit public / Autres
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In der folgenden Hausarbeit wird das Thema der Remonstration, in Bezug auf den Fall Daschner, aus beamtenrechtlichen Gesichtspunkten dargestellt. Es wird die Frage aufgeworfen, ob der Kriminalbeamte Ennigkeit, welcher von Daschner angewiesen wurde, unmittelbaren Zwang an einem Verdächtigen anzuwenden, hätte remonstrieren müssen.

Kein blinder Gehorsam, sondern eigenverantwortliche Amtsführung. So könnte der § 36 BeamtStG inhaltlich überschrieben werden. Der Beamte wird in die volle persönliche Verantwortung genommen, um seine dienstlichen Handlungen auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Diese Prüfung bezieht sich nicht nur auf eigene Entschlüsse, sondern ebenso auf die Anordnung des Vorgesetzten. Sollte demnach ein Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit einer Anordnung bestehen, so folgt die Pflicht zur Remonstration.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Der Fall Daschner

1. Sachverhalt

2. Gerichtsverfahren

3. Weitere Verwendung der Beamten D und E

III. § 35 BeamtStG - Gehorsamspflicht

IV. § 36 BeamtStG - Remonstrationspflicht

1. Geschichte

2. Aufbau des Gesetzes

3. Remonstrationsrecht im Fall Daschner

V. Fazit

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht das beamtenrechtliche Institut der Remonstration unter besonderer Berücksichtigung des Falls Daschner, um zu analysieren, ob der beteiligte Kriminalbeamte hätte remonstrieren müssen.

  • Grundpflichten der Beamten gemäß BeamtStG
  • Die Gehorsamspflicht (§ 35 BeamtStG) und ihre Grenzen
  • Historische Entwicklung des Remonstrationsrechts
  • Systematik und Voraussetzungen der Remonstrationspflicht (§ 36 BeamtStG)
  • Beamtenrechtliche Aufarbeitung und Bewertung des Falls Daschner

Auszug aus dem Buch

1. Geschichte

Nach dem Ende des Absolutismus entwickelten sich in einigen deutschen Staaten sogenannte Vorläufer der heute bekannten Remonstrationspflicht. Demnach ist diese keine Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaats der Bundesrepublik. Im absolutistischen Staat war es undenkbar, dass der Fürst und seine obersten Behörden sich irren könnten.

1794 wurde durch das Preußische Allgemeine Landrecht verabschiedet, das die Treuepflicht gegenüber dem Staatsoberhaupt gewährleistet werden musste. Der Monarch wurde dem Staat gleichgesetzt. Sein Wohlergehen und sein Wille waren dem des Staates gleich.

1819 wurde in der Württembergischen Verfassungsurkunde erstmals die Remonstrationspflicht genannt. Demnach waren Beamte in ihrem Geschäftskreis für ihr Handeln verantwortlich und mussten formell rechtmäßigen Weisungen folgen. Außerdem sollten, wenn Bedenken bezüglich der Kompetenz der weisungsgebenden Behörde vorliegen, diese an die vorgesetzte Behörde gemeldet werden.

1848/49, nach der gescheiterten Revolution, wurde das Remonstrationsrecht wieder abgeschwächt. Die Beamten hatten wieder zu gehorchen, aber die Verpflichtung galt der Verfassung, also dem Staat selbst.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Remonstration ein und formuliert die zentrale Fragestellung in Bezug auf den Fall Daschner.

II. Der Fall Daschner: Das Kapitel schildert den historischen Sachverhalt sowie das nachfolgende Gerichtsverfahren gegen die beteiligten Beamten und beleuchtet deren weiteren beruflichen Werdegang.

III. § 35 BeamtStG - Gehorsamspflicht: Hier werden die gesetzlichen Grundlagen zur Gehorsamspflicht und die damit verbundenen Beratungs- und Unterstützungspflichten des Beamten gegenüber Vorgesetzten detailliert erläutert.

IV. § 36 BeamtStG - Remonstrationspflicht: Dieses Kapitel analysiert sowohl die historische Entwicklung als auch den aktuellen Aufbau und die Anwendung des Remonstrationsrechts im spezifischen Kontext des Falls Daschner.

V. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet das Verhalten der Beamten kritisch aus einer beamtenrechtlichen Perspektive.

Schlüsselwörter

Beamtenrecht, Remonstration, Gehorsamspflicht, Weisungsgebundenheit, Fall Daschner, Dienstherrn, Rechtmäßigkeit, Beamtenstatusgesetz, Amtspflichten, Menschenwürde, persönliche Verantwortung, Amtsführung, Beamte, Dienstanweisung, Rechtsstaat

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die beamtenrechtliche Pflicht zur Remonstration und prüft deren Anwendung und Bedeutung an einem konkreten historischen Beispiel.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themenfelder sind die Gehorsamspflicht von Beamten, die rechtlichen Voraussetzungen für das Remonstrieren bei rechtswidrigen Weisungen sowie die beamtenrechtliche Bewertung des Falls Daschner.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist es, zu analysieren, ob der Kriminalbeamte Ennigkeit im Fall Daschner gegen die Anweisung, Zwang anzuwenden, hätte remonstrieren müssen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische bzw. beamtenrechtliche Analyse, die auf der Auslegung der maßgeblichen Paragrafen des BeamtStG und der Aufarbeitung relevanter Rechtsliteratur und Fallstudien basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Sachverhalts, die Erläuterung der §§ 35 und 36 BeamtStG sowie die historische Herleitung und die konkrete Anwendung des Remonstrationsrechts auf den Fall Daschner.

Durch welche Schlagworte lässt sich die Arbeit am besten charakterisieren?

Rechtswidrige Weisungen, Beamtenverantwortung, Remonstrationspflicht und Dienstgehorsam sind die prägenden Begriffe.

Warum konnte Kriminalbeamter Ennigkeit nicht von einer Remonstration absehen?

Laut den Ausführungen des Autors hätte Ennigkeit remonstrieren müssen, da die Androhung von unmittelbarem Zwang gegen einen Gefangenen gegen die Menschenwürde verstößt und somit eine rechtswidrige Anweisung darstellte.

Was bedeutet das zweistufige Verfahren der Remonstration?

Bei Bedenken muss der Beamte sich zunächst an den unmittelbaren Vorgesetzten wenden. Wird die Weisung aufrechterhalten, muss sich der Beamte in einem zweiten Schritt an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden, um sich von der persönlichen Verantwortung zu befreien.

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Résumé des informations

Titre
Recht und Pflicht zur Remonstration. Der Fall Daschner
Note
1,3
Auteur
Florian Schellenberg (Auteur)
Année de publication
2021
Pages
14
N° de catalogue
V1265473
ISBN (PDF)
9783346708038
ISBN (Livre)
9783346708045
Langue
allemand
mots-clé
recht pflicht remonstration fall daschner
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GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Florian Schellenberg (Auteur), 2021, Recht und Pflicht zur Remonstration. Der Fall Daschner, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1265473
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Extrait de  14  pages
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