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Das Kriterium der eigenwirtschaftlichen Nutzung von Betriebsmitteln für die Feststellung eines Betriebsüberganges - (EuGH Güney-Görres 15.12.2005, Rs C-232/ 04 und C-233/ 04)

Titel: Das Kriterium der eigenwirtschaftlichen Nutzung von Betriebsmitteln für die Feststellung eines Betriebsüberganges - (EuGH Güney-Görres 15.12.2005, Rs C-232/ 04 und C-233/ 04)

Seminararbeit , 2009 , 20 Seiten , Note: 1,7

Autor:in: BA Nils Pollmeyer (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Das unternehmerische Ziel, sich auf die eigenen Kernkompetenzen zu
fokussieren, führt häufig dazu, nicht im Mittelpunkt der Wertschöpfung stehende Tätigkeiten auf externe Auftragnehmer auszugliedern. Sind bei einem solchen Übergang bestimmte Kriterien erfüllt, handelt es sich um einen Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB1. Aufgrund der europarechtlichen Grundlagen und der Vielzahl von Fallgestaltungen ist dieser eine „äußerst komplizierte Vorschrift“, die in einem stetigen – oft
durch den EuGH angestoßen –Interpretationswandel steht
Das Vorliegen eines Betriebsübergangs gemäß § 613 a BGB muss für jeden Einzelfall untersucht werden. Bei dieser Prüfung gilt es mehrere Punkte zu beachten; neben der Frage, ob es sich bei dem übertragenen Betriebs bzw. Betriebsteil um eine wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit handelt, ist die Wahrung der Identität von
zentraler Bedeutung. Der EuGH führt sieben Kriterien auf, die im Sinne einer Gesamtbewertung untersucht werden müssen und auf deren Basis über das Vorliegen eines Betriebsüberganges entschieden wird. Der Übergang von materiellen Aktiva ist einer von sieben Punkten, der auf Vorliegen eines Betriebsüberganges hindeutet. Unklar war bis zur Entscheidung Güney-Görres allerdings, wie nicht eigenwirtschaftlich genutzte materielle Aktiva bei der Übertragung eines Betriebes in Bezug auf die RL 2001/23/EG zu werten sind. Dies soll in der vorliegenden Arbeit erörtert werden.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung – Der Begriff des Betriebsübergangs

2. Entscheidung des EuGH in den Rs. C-232/04 und C-233/04

2.1 Sachverhalt

2.2 Vorlagefragen des ArbG Düsseldorf

2.3 Entscheidung des EuGH

3 Diskussionen der Entscheidung

3.1 Bisherige Rechtsprechung des BAG

3.2 Schlussanträge des Generalanwaltes

3.3 Kritikpunkte

4. Auswirkungen der Entscheidung

4.1 Neuauslegung des BAG: Kern der Wertschöpfung

4.2 Bedeutung für die Praxis

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen des EuGH-Urteils „Güney-Görres“ auf die Auslegung des Betriebsübergangs nach § 613a BGB, insbesondere im Hinblick auf das zuvor vom Bundesarbeitsgericht (BAG) geforderte Kriterium der eigenwirtschaftlichen Nutzung von Betriebsmitteln.

  • Rechtliche Grundlagen des Betriebsübergangs nach deutschem und europäischem Recht
  • Analyse der Entscheidung des EuGH in den Rs. C-232/04 und C-233/04
  • Kritische Auseinandersetzung mit der Abkehr vom Kriterium der Eigenwirtschaftlichkeit
  • Bedeutung des neuen Konzepts „Kern der Wertschöpfung“ für die betriebliche Praxis
  • Strategische Handlungsempfehlungen für Outsourcing-Prozesse und Auftragsnachfolgen

Auszug aus dem Buch

3.1 Bisherige Rechtsprechung des BAG

Die bisherige Rechtssprechung des BAG verringerte das Risiko für Auftragnehmer und Dienstleistungsunternehmen mit einem angenommenen Auftrag einen Betrieb und als Rechtsfolge des § 613a BGB damit auch die Arbeitnehmer des bisherigen Auftragnehmers zu übernehmen. Insbesondere in klassischen Outsourcing-Bereichen wie etwa Kantinenbetrieben oder Sicherheitsdiensten ist es üblich, dass externe Firmen ihre Dienstleistungen mithilfe der Betriebsmittel des Auftraggebers verrichten. Die Tätigkeiten und die Verwendung der Betriebsmittel sind meist detailiert geregelt und eingeschränkt. Oft beschränkt sich die Verfügung über die Betriebsmittel – wie im Falle Güney-Görres - auf die reine Verwendung. Nach der Rechtssprechung des BAG war im Zweifelsfall aufgrund fehlender eigenwirtschaftlicher Nutzung der Betriebsmittel und unter Berücksichtigung der anderen identitätsstiftenden Merkmale von einer reinen Auftragsnachfolge auszugehen.

Seit der Abler-Entscheidung ist das Kriterium der Eigenwirtschaftlichkeit in der Literatur jedoch umstritten. Sachverhalt des Abler-Urteils war folgender: Ein Catering-Auftrag wurde von einem Auftraggeber an einen neuen Auftragnehmer übertragen. Der EuGH hatte in diesem Falle geurteilt, dass in diesem Fall ein Betriebsübergang vorliegen könne, obwohl beide Auftragnehmer die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten wesentlichen Arbeitsmittel nutzen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung – Der Begriff des Betriebsübergangs: Einführung in die gesetzlichen Grundlagen des § 613a BGB und die Relevanz des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei Unternehmensübertragungen.

2. Entscheidung des EuGH in den Rs. C-232/04 und C-233/04: Darstellung des konkreten Falls der Sicherheitskontrolle am Flughafen und der juristischen Fragestellung, ob Betriebsmittel ohne eigenwirtschaftliche Nutzung einen Betriebsübergang begründen.

3 Diskussionen der Entscheidung: Analyse der kontroversen juristischen Debatte sowie der Argumentation des Generalanwalts zur Ablösung bisheriger BAG-Kriterien.

4. Auswirkungen der Entscheidung: Untersuchung der Neuausrichtung der BAG-Rechtsprechung hin zum „Kern der Wertschöpfung“ und die daraus resultierenden Konsequenzen für die unternehmerische Praxis.

Schlüsselwörter

Betriebsübergang, § 613a BGB, EuGH, Güney-Görres, Outsourcing, Eigenwirtschaftlichkeit, Wertschöpfung, Auftragsnachfolge, Arbeitnehmerschutz, Identitätswahrung, Arbeitsrecht, Rechtsprechung, Dienstleistung, Betriebsmittel, BAG

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Einordnung von Betriebsübergängen nach § 613a BGB, insbesondere wenn Dienstleister Betriebsmittel des Auftraggebers nutzen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung der Rechtsprechung vom Kriterium der „eigenwirtschaftlichen Nutzung“ hin zum „Kern der Wertschöpfung“ unter Berücksichtigung europäischer Richtlinien.

Welches primäre Ziel verfolgt die Ausarbeitung?

Ziel ist es, die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung „Güney-Görres“ auf die deutsche Rechtspraxis und die damit verbundene Unsicherheit bei Outsourcing-Projekten aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?

Es handelt sich um eine juristische Analyse, die aktuelle Rechtsprechung des EuGH und des BAG sowie einschlägige Fachliteratur auswertet.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Falls, die kritische Diskussion der Rechtsansichten und die Analyse der durch das BAG vollzogenen Neuausrichtung.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die wichtigsten Begriffe sind Betriebsübergang, § 613a BGB, Outsourcing und Kern der Wertschöpfung.

Warum spielt die Entscheidung „Güney-Görres“ eine so große Rolle?

Das Urteil führte dazu, dass das bisherige BAG-Kriterium der eigenwirtschaftlichen Nutzung als zwingende Voraussetzung für einen Betriebsübergang fallengelassen wurde.

Welchen Rat gibt der Autor für die Praxis in der Personalabteilung?

Der Autor empfiehlt eine engere Zusammenarbeit mit Rechtsabteilungen, da die Komplexität bei der Bestimmung eines Betriebsübergangs durch die neue Rechtsprechung zugenommen hat.

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Details

Titel
Das Kriterium der eigenwirtschaftlichen Nutzung von Betriebsmitteln für die Feststellung eines Betriebsüberganges - (EuGH Güney-Görres 15.12.2005, Rs C-232/ 04 und C-233/ 04)
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Veranstaltung
Europäisches Arbeitsrecht
Note
1,7
Autor
BA Nils Pollmeyer (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2009
Seiten
20
Katalognummer
V126739
ISBN (eBook)
9783640327027
ISBN (Buch)
9783640327478
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Eigenwirtschaftliche Nutzung Betriebsübergang Europäisches Arbeitsrecht Güney-Görres C-232/ 04 C-233/ 04 Flughafen Entscheidung Securior
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
BA Nils Pollmeyer (Autor:in), 2009, Das Kriterium der eigenwirtschaftlichen Nutzung von Betriebsmitteln für die Feststellung eines Betriebsüberganges - (EuGH Güney-Görres 15.12.2005, Rs C-232/ 04 und C-233/ 04), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126739
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Leseprobe aus  20  Seiten
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