In dieser Studienabschlussarbeit im Rahmen des Schwerpunkts deutsches und europäisches Verbraucherprivatrecht werden die Mängelrechte der §§ 651i ff. BGB vorgestellt. Dabei wird im Kern der Arbeit ein Rechtsvergleich zur alten Fassung der Vorschriften vorgenommen.
In den nachfolgenden Ausführungen soll die Pauschalreise näher vorgestellt werden. Dafür wird zunächst die rechtshistorische Entwicklung der Vorschriften kurz aufgezeigt. Anschließend folgt eine auf die Grundlagen fokussierte Erläuterung zum Inhalt des Pauschalreisevertrages, da dieser das Fundament der Mängelrechte darstellt. Daran anknüpfend wird der Mangelbegriff mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen näher charakterisiert.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Mängelrechte im Pauschalreisevertrag
I. Entstehungsgeschichte der §§ 651a ff. BGB
II. Pauschalreisevertrag
1. Strukturelle Einordnung und Begriff des Pauschalreisevertrags
2. Parteien
III. Mängelrechte des Reisenden
1. Begriff des Reisemangels
a. Beschaffenheitsvereinbarung gem. § 651i II 1 BGB
b. § 651i II 2 BGB
aa. Nutzungseignung gem. § 651i II 2 Nr. 1 BGB
bb. Gewöhnlicher Nutzen gem. § 651i II 2 Nr. 2 BGB
cc. Verspätung und Nichtleistung gem. § 651i II 3 BGB
2. Obliegenheiten des Reisenden
a. Anzeigeobliegenheit
b. Abhilfeverlangen
3. Rechtsfolgen eines Reisemangels
a. Abhilfe gem. § 651k BGB
aa. Abhilfe durch den Reiseveranstalter
bb. Selbstabhilfe durch den Reisenden
cc. Rückbeförderung
b. Minderung
c. Kündigung
d. Schadens- und Aufwendungsersatz
aa. Schadensersatz gem. § 651n I BGB
bb. Schadensersatz gem. § 651n II BGB
IV. Rechtsvergleich zur alten Fassung
1. Mangelbegriff
2. Vertragsparteien
a. Reiseveranstalter
b. Reisender
3. Gewährleistungsrechte
a. Minderung
b. Schadensersatz
c. Kündigung
d. Beherbergungskosten
e. Ausschlussfrist
f. Verjährung
C. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Mängelrecht im Pauschalreisevertrag unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage nach der Reform vom 1. Juli 2018. Das primäre Ziel ist es, die Entwicklung der reiserechtlichen Vorschriften durch einen fundierten Rechtsvergleich zur alten Fassung zu analysieren, um das Schutzniveau für Reisende sowie die Auswirkungen auf Reiseveranstalter zu bewerten.
- Rechtshistorische Entwicklung der §§ 651a ff. BGB
- Strukturelle Analyse und Begriff des Pauschalreisevertrags
- Detaillierte Untersuchung der Mängelrechte und Obliegenheiten des Reisenden
- Kritische rechtsvergleichende Gegenüberstellung der alten und neuen Rechtslage
- Evaluierung des Verbraucherschutzniveaus und der Interessenausgleichsmechanismen
Auszug aus dem Buch
1. Begriff des Reisemangels
Systematisch orientiert sich der Mangelbegriff an dem des Kauf- und Werkvertragsrechts.59 Danach liegt ein (Reise-)Mangel vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit (Ist-Beschaffenheit) negativ von der vertragsgemäßen Beschaffenheit (Soll-Beschaffenheit) abweicht.60 Die Soll-Beschaffenheit ergibt sich aus der gesetzlichen Stufenfolge des § 651i II, auf die sogleich unter B. III. 1. a, b näher eingegangen wird.61 Da dem Reiseveranstalter die Organisationshoheit zukommt, bleibt es ihm überlassen, ob er sich zur Erfüllung der einzelnen Reiseleistungen den Leistungserbringern bedient.62 Mit zunehmender Arbeitsteilung wächst jedoch auch die Störanfälligkeit der Reise, sodass er sich durch sie verursachte Mängel zurechnen lassen muss.63 Darüber hinaus hat der Veranstalter nicht nur für Umstände einzustehen, die von ihm beherrschbar sind, sondern auch für solche, die ihm nicht zugerechnet werden können und folglich außerhalb seiner Kontrolle liegen (weiter Mangelbegriff).64
Um eine uferlose Ausweitung des Mangelbegriffs zu vermeiden, ist dieser von bloßen Unannehmlichkeiten und dem allgemeinen Lebensrisiko abzugrenzen.65 Praktisch kann sich die Abgrenzung jedoch sehr schwierig gestalten. Zur Beurteilung ist daher stets eine Einzelfallabwägung vorzunehmen, die neben dem Zweck der Reise auch eventuelle Ortsüblichkeiten mit einbezieht.66 Im Gegensatz zum Reisemangel liegt eine bloße Unannehmlichkeit vor, wenn der Reisenutzen objektiv nicht spürbar beeinträchtigt wurde.67 Sie ist, wie sich aus der Parallelwertung zu § 536 I 3 und dem Kriterium der „Unangemessenheit“ in § 651i II 3 ergibt, vom Reisenden schlicht hinzunehmen.68 Etwas gilt nur dann, wenn der Reiseveranstalter vertraglich zugesichert hat, dass eine bestimmte Unannehmlichkeit nicht auftreten werde.69
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die ökonomische Bedeutung des Reisemarktes ein und erläutert die rechtliche Relevanz der Pauschalreise als „all-inclusive-Reise“ inklusive der Zielsetzung der Arbeit.
B. Mängelrechte im Pauschalreisevertrag: Hier werden die historischen Ursprünge, die strukturellen Grundlagen sowie die detaillierten Mängelrechte und Obliegenheiten des Reisenden analysiert und rechtlich eingeordnet.
IV. Rechtsvergleich zur alten Fassung: Dieses Kapitel stellt die Änderungen durch die Pauschalreiserichtlinie der bisherigen Rechtslage gegenüber, um die Auswirkungen auf beide Vertragsparteien kritisch zu beleuchten.
C. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Reform das Schutzniveau für Reisende stärkt, jedoch auch neue Komplexitäten schafft und ein absolut „besseres“ Recht im Ergebnis nicht eindeutig feststellbar ist.
Schlüsselwörter
Pauschalreisevertrag, Reisemangel, Mängelrecht, Reiseveranstalter, Reisender, Gewährleistung, Abhilfe, Minderung, Kündigung, Schadensersatz, Pauschalreiserichtlinie, Verbraucherschutz, Leistungserbringer, Anzeigepflicht, Rechtsvergleich
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Ausgestaltung und die Entwicklung der Mängelrechte im Rahmen von Pauschalreiseverträgen unter besonderer Berücksichtigung der europäischen Harmonisierung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen der Begriff des Reisemangels, die Pflichten und Obliegenheiten der Vertragsparteien sowie die Gewährleistungsansprüche des Reisenden bei Störungen der Reise.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Auswirkungen der letzten großen Gesetzesänderungen von 2018 im Vergleich zur vorangegangenen Rechtslage kritisch zu würdigen und zu hinterfragen, ob die neuen Regelungen zu einem gerechteren Interessenausgleich führen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin/der Autor nutzt eine rechtsvergleichende Methode, um die alte und neue Fassung der gesetzlichen Bestimmungen anhand von Rechtsprechung und rechtswissenschaftlicher Literatur zu analysieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Entstehung des Reiserechts, definiert den Reisemangel, erörtert Obliegenheiten wie die Mängelanzeige und untersucht detailliert Rechtsbehelfe wie Abhilfe, Minderung, Kündigung und Schadensersatz.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Schlagworte sind Pauschalreise, Reisemangel, Gewährleistung, Verbraucherschutz und das Schutzniveau nach der europäischen Pauschalreiserichtlinie.
Welche Rolle spielt die "Frankfurter Tabelle"?
Laut der Studie wird die Frankfurter Tabelle von Gerichten nicht mehr als verbindliches System zur Minderung eingesetzt, dient jedoch weiterhin als Orientierungshilfe für die Parteien bei der Einzelfallabwägung.
Wie unterscheidet sich die neue Rechtslage bei Schadensersatz?
Durch die Neuregelung wurde das Haftungssystem faktisch in eine Garantiehaftung verschärft, da die Exkulpationsmöglichkeiten des Veranstalters bezüglich des Vertretenmüssens erheblich eingeschränkt wurden.
Ist die neue Fassung für den Reisenden ausnahmslos besser?
Obwohl das Schutzniveau gestiegen ist, weist die Arbeit darauf hin, dass durch Wegfall von Regelungsspielräumen und gestiegene Kostenrisiken ("all-inclusive"-Aufschlag) die Situation für den Reisenden nicht in jeder Hinsicht als "besser" zu bezeichnen ist.
- Quote paper
- Johannes Frank (Author), 2020, Ausgewählte Bezüge des Mangelrechts im Pauschalreisevertrag gemäß den §§ 651i ff. BGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1268828