Das Dayton-Friedensabkommen. Ein ungeliebter Frieden

Inwiefern wurde das Dayton-Friedensabkommen in die Realität umgesetzt?


Seminararbeit, 2009

17 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vorgeschiche
2.1. Der Bosnische Krieg

3. Das Dayton Abkommen
3.1. General Framework Agreement
3.2. Militarische Aspekte
3.3. Regionale Stabilisierung
3.4. Inter-Entity Boundary.
3.5. Wahlen
3.6. Verfassung
3.7. Arbitration
3.8. Menschenrechte
3.9. Fluchtling und Vertriebene
3.10. Kommission fur die Erhaltung von nationalen Denkmalern
3.11.0ffentliche Unternehmen fur Bosnien und Herzegowina
3.12. Zivile Aspekte
3.13. Internationale polizeiliche Einsatzgruppe
3.14. Abkommen fur die Initialisierung des General Framework Agreement.

4. Die Umsetzung: Analyse und Kritik

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

“Bosnia has gone nowhere since Dayton. People out there are not even sure we still support Dayton, or if we still care what happens in Bosnia.”[1] (Richard Holbrooke, Assistant Secretary General zwischen 1994-1996)

Das in Dayton (Ohio, USA) beschlossene und in Paris am 14. Dezember 1995 unterzeichnete Dayton- Friedensabkommen ist eine der bedeutendsten intervenierenden auBenpolitischen MaBnahmen, die die US-amerikanische Regierung nach Ende des Ost-West-Konfliktes getroffen hat. Diese MaBnahme sollte nicht nur einen der langsten und gewaltsamsten Kriege in Europa nach 1945 beenden, sondern auch eine neue Staats- und Friedensordnung fur Bosnien und Herzegowina herstellen. Eine vergleichbare Regelung hat es zuvor nicht gegeben, deshalb gilt sie als einmalig.

Inwiefernjedoch die Aspekte auch in die Realitat umgesetzt wurden, bleibt bis heute noch fraglich. In dieser Hausarbeit werde ich mich dem Versuch widmen, nachzuprufen, bis zu welchem Grade das Dayton-Abkommen implementiert wurde und inwiefern die beteiligten Parteien davon profitiert haben beziehungsweise, ob der Vertrag die Situation in Bosnien und Herzegowina uberhaupt verbessert hat.

Meines Erachtens ist das Thema auBerst relevant, was die Thematik der AuBenpolitik der US- amerikanischen Regierung betrifft, denn die AuBenpolitik der Vereinigten Staaten ist immer mit intervenierenden Aktionen verbunden. Wie bereits erwahnt wurde, ist das Dayton-Friedensabkommen eine derartige Aktion und zwar eine von immenser Bedeutung. Daher kann eine Analyse und Bewertung des Erfolges der Implementation des Vertrages sehr aussagekraftig fur die Rolle der Vereinigten Staaten als intervenierender und konfiktlosender Akteur im internationalen Spektrum sein.

Durch die Uberprufung des Vertrages, der von der amerikanischen Regierung entworfen wurde und dessen Besprechung auf amerikanischem Boden stattfand, mochte ich einige Fragen bezuglich der Legitimation und der Konsequenzen, die diese intervenierende Aktion in Bosnien und Herzegowina hervorruft, versuchen zu beantworten. Derartige Fragen sind beispielsweise, ob und inwiefern die neue Friedensordnung uberhaupt den Wunschen und Anspruchen der beteiligten Parteien entspricht, oder ob sie als eine von der Grossmacht aufgezwungene Regelung anzusehen ist, die uberhaupt nicht realitatsnah ist. Kann die am Anfang erwahnte Aussage des damaligen Assistant Secretary of State, Richard Holbrooke, dass der Dayton -Vertrag Bosnien nirgendwo hingefuhrt hat und dass die Menschen sich von Amerika verlassen fuhlen, als wahr gelten? Handelt es sich tatsachlich um einen ,,ungeliebten Frieden“[2], wie es von Norbert Mappes-Niediek in seinem Artikel in ,,Die Zeit“ gesagt wurde?

Was meine Vorgehensweise betrifft, werde ich erst einmal die Vorgeschichte und die Ausgangssituation fur das Zustandekommen des Dayton-Abkommens darstellen. Das heiBt, ich werde den Ablauf des Bosnischen Krieges, der zwischen 1992 und 1995 stattgefUnden hat, kurz erlautern. AnschlieBend, werde ich die einzelnen Bestimmungen und Regelungen, die in den zahlreichen Annexes des Dayton- Abkommens enthalten sind, darstellen. Ausfuhrlicher werden naturlich diejenigen Punkte erganzt, die von groBer Relevanz fur das Nachgehen der Fragestellung sind. Diese kurze Darstellung soll es dem Leser leichter machen, meiner Argumentation in dem darauffolgenden Kapitel der Umsetzung und der Analyse des Abkommens zu folgen. In der Analyse werde ich sowohl auf Widerspruche in dem Vertrag an sich eingehen, als auch auf konkrete Falle.

2. Vorgeschichte

2.1. Der bosnische Krieg (1992-1995)

Um in der Lage zu sein, die Bedeutung des Dayton- Friedensabkommens und seiner Essenz zu verstehen, sollte man erst einmal die Ursachen fur den Bosnischen Krieg untersuchen und anschlieBend die Resultate sehen, die der politische Druck, der von Seiten der Vereinigten Staaten und der Vereinten Nationen auf die beteiligten Parteien des Konfliktes ausgeubt wurde, bewirkte.

Nach den Anfangen des Zerfalls der Sozialistischen Foderativen Republik Jugoslawien und den zahlreichen damit verbundenen kriegerischen Auseinandersetzungen, die insbesondere in Kroatien stattgefunden haben, kam es in den Jahren 1990 und 1991zu heftigen Spannungen und Konflikten zwischen den Ethnien Bosnien und Herzegowina[3]. GroBe Teile der serbischen Bevolkerung hatten den Wunsch, in derjugoslawischen Foderation zu bleiben und wollten auBerdem eng mit Serbien verbunden bleiben. Insbesondere bei den Bevolkerungen in Bosnien warjedoch der Wunsch prasent, einen unabhangigen Staat zu bilden, zum Teil, weil sie befurchteten, dass Serbien die Ubermacht gegenuber den anderen Teilen Jugoslawiens erlangen wurde. Auf der anderen Seite hatten die kroatischen Bevolkerungen eine deutliche Tendenz und Sympathie in Richtung Kroatien gezeigt. Das heiBt, dass sie sich auch dem neuen kroatischen Staat anschlieBen wollten. Diese nacheinander folgenden Spannungen und Konflikte eskalierten nach der Anfang Marz 1992 verkundeten Unabhangigkeit der Republik Bosnien und Herzegowina (RBiH) und fuhrten zum Bosnischen Krieg[4].

Der Bosnische Krieg, ein internationaler Konflikt, hat zwischen Marz 1992 und November 1995 stattgefunden. An diesem Konflikt waren mehrere Parteien beteiligt. Den zahlreichen Angaben des ICTY (Internationaler Strafgerichtshof fur das ehemalige Jugoslawien) nach, hat dieser Konflikt Bosnien, die Foderative Republik Jugoslawien und spater Serbien und Montenegro, sowie Kroatien einbezogen. Laut Beurteilungen des Internationalen Gerichtshofes, hat Serbien die serbischen Truppen, die aus Teilen der Jugoslawischen Volksarmee, der Armee der Republika Srpsa, des serbischen Innenministeriums, des Innenministeriums der Republika Srpska und serbischen territorialen Truppen zusammengesetzt waren, mit militarischen und finanziellen Mittel unterstutzt[5].

Wie schon erwahnt wurde, war das Motiv fur diese Aktionen zum Teil die Furcht der bosnisch- serbischen Extremisten und ihrer Verbundeten, in dem von den Serben kontrollierten Jugoslawien, dass die muslimischen Bosnier sie verfolgen wurden und einen fUndamentalistischen muslimischen Staat grunden wurden. Im Vergleich zu den muslimischen Bosniern waren die serbischen Bosnier sehr gut ausgerustet, da sie Zugang zu den Waffen der Jugoslawischen Armee hatten. Sie haben dann militarische Einsatze in die Wege geleitet, um die Serben, die sich in den Gebieten, die unter muslimischer Kontrolle waren, befanden, zu befreien. Durch diese Angriffe ist auch der Begriff der ethnischen Sauberung - aufEnglisch, ethnic cleansing - entstanden. Diese Einsatze waren von Morden, Folter und Vergewaltigungen gepragt. Berichten zufolge gab es auBerdem Konzentrationslager, wie man sie vomNazi-Regime her kennt. Bis zum Ende des Jahres 1993 hatte die muslimisch bosnische Regierung Kontrolle uber einen geringen Teil von Bosnien und Herzegowina. 70% war unter die Macht der serbischen Bosnier gefallen[6].

Eine vom Westen kommende Aussage uber diese Geschehnisse hat es nicht gegeben. Die derzeitige US- amerikanische George H. W. Bush -Administration hat es nicht fur sinnvoll angesehen, in den Konflikt mit militarischen Mitteln zu intervenieren und der Vorsitzende der Joint Chiefs of Staff, Colin Powell, hat damit argumentiert, dass dieser Konflikt ein Krieg ohne klar definierte Ziele sei[7]. Bush sagte aus: ,,Hier hat man einen langzeitigen ethischen Konflikt, der nach dem Zerfall Jugoslawiens aufgetaucht ist. Er kann nicht durch den Einsatz der 82. Airborne gelost werden.“[8]. Die franzosische und die britische Regierung hatten die Befurchtung ausgedruckt, dass ein standig expandierender Krieg, bei dem ein vom Westen kommender, intervenierender militarischer Einsatz die Sicherheit der Friedenstruppen, die woanders im ehemaligen Jugoslawien stationiert waren, gefahrden wurde. Russland hat sich genauso gegen einen internationalen Einsatz geauBert. Die russischen Nationalisten meinten, dass es eine historische Verbundenheit zwischen Serbien und Russland gabe, da sie beide slavische Volker sind[9].

Okonomische Sanktionen wurden durchgesetzt. Diese Sanktionen sollten in der Theorie neutral sein, das heiBt, alle beteiligten Parteien sollten gleichermaBen davon benachteiligt sein. In der Realitat hatten siejedoch andere Auswirkungen. Die muslimischen Bosnier waren von den Sanktionen viel schlimmer als die serbischen Bosnier betroffen, da Letztere durch Jugoslawien Zugang zu Waffen hatten.

Die Vereinten Nationen leiteten dann eine Friedensinitiative in die Wege, die als der Vance-Owen Plan - nach den zwei Hauptverfassern, dem damaligen U.S. Secretary of State, Cyrus Vance, und dem britischen Lord, David Owen, - bekannt wurde. Dieser Plan ging von einer Aufteilung Bosniens in drei zum groBten Teil autonome Regionen aus, von welchenjede ethnisch homogen gestaltet werden sollte. Die bosnischen Serben haben diesen Plan abgewiesen, obwohl ihn Jugoslawien favorisierte.

Die okonomischen Sanktionen, die von Seiten der Vereinten Nationen kamen, hatten die Wirtschaft Bosniens sehr geschwacht, eine Auswirkung, die den serbischen Prasidenten Slobodan Milo'sevi'c dazu veranlasste, den Wunsch nach einer fTiedlichen Losung zu auBern. Die Vereinten Nationen haben zudem auch die erforderlichen Schritte unternommen, um die Beschuldigungen fur Kriegsverbrechen und Graueltaten wahrend der Konflikte zu untersuchen. Im Oktober 1992 wurde von den Vereinten Nationen eine Kommission fur Kriegsverbrechen errichtet. Das akkumulierte Beweismaterial fuhrte im Februar 1993 zu der Entscheidung, eine Gerichtsverhandlung fur Kriegsverbrechen in Den Haag zu berufen[10].

Die groBte militarische MaBnahme, die ergriffen wurde, war die Einrichtung von sechs sicheren Zonen, in welchen den muslimischen Serben Unterkunft gegeben wurde. Dort waren militarische Sicherheitskrafte der Vereinten Nationen prasent und die muslimischen Serben konnten von ihren Gegnern nicht angegriffen werden.

Im Jahre 1994 fing das internationale politische Klima an, sich in Richtung der Favorisierung der muslimischen Bosnier zu bewegen, und die ersten Schritte fur eine amerikanische Friedensinitiative wurden unternommen. Im Marz 1994 stimmten die muslimischen und die kroatischen Bosnier fur die Herstellung eines foderativen Staates. Am Ende des Jahres 1994 haben die Vereinigten Staaten ihren Druck auf Milo'sevi'c erneut verstarkt, um ihn zur Zustimmung fur ein Abkommen zu bringen. An dieser Orientierung der Vereinigten Staaten begann 1995 sich auch Kroatien auszurichten. Der illegale Waffentransport nach Kroatien wurde nicht gestoppt, und es wurde der kroatischen Armee militarische Beratung gegeben zur Durchfuhrung eines hochst erfolgreichen militarischen Einsatzes fur die Ruckeroberung von Territorien, die unter die Kontrolle von serbischen Kroaten gefallen waren[11].

Die Situation sah fur die muslimischen Serbenjedoch sehr gefahrlich aus. Im Jahre 1995 attackierten die bosnischen Serben die sicheren Zonen, die von den Vereinten Nationen uberwacht wurden, und es wurde ein massiver Prozess der ethnischen Sauberung in Richtung der muslimischen Bevolkerung in Srebrenica durchgefuhrt. Der Hohepunkt des von den Amerikanern ausgeubten politischen Drucks war das Zusammenkommen von Milo'sevi'c, des kroatischen Prasidenten Franjo Tudjman und des muslimisch-bosnischen Prasidenten Alija Izetbegovi'c in Dayton, Ohio, fur eine Gipfelkonferenz im November 1995[12].

3. Das Dayton -Abkommen

Die Besprechungen zur Annaherung der beteiligten Parteien haben in Dayton am21. November 1995 ihren Hohepunkt erreicht. Am Anfang dieser Besprechungen stand das sogenannte General Framework Agreement, das heiBt, ein Abkommen der Allgemeinen Rahmenbedingungen zur Auflosung der Konflikte und der Herstellung des Friedens in Bosnien und Herzegowina. Das Abkommen wurde von der Republik Bosnien und Herzegowina, der Republik Kroatien und der Foderativen Republik Jugoslawien eroffnet. Prasent waren auch Reprasentanten der Nationen, die zu der Kontaktgruppe, die fur diesen Zweck zusammengesetzt wurde, gehorten, das heiBt, der Vereinigten Staaten, GroBbritanniens, Frankreichs, Deutschlands und Russlands und auBerdem noch ein spezieller Vermittler der Europaischen Union. Den Bedingungen des Abkommens nach, sollte ein souveraner Staat, der aus der Bosnisch Serbischen Republik und der Bosnischen Foderation bestehen sollte, gebildet werden[13].

3.1. General Framework Agreement

Der grundlegende Rahmen, der in Dayton beschlossen wurde, besagt, dass Bosnien und Herzegowina, Kroatien und die Foderative Republik Jugoslawien (FRY) damit einverstanden sind, die Souveranitat und die Eigenstandigkeit des anderen zu respektieren und dass sie sich bereit erklaren, Auseinandersetzungen ausschlieBlich mit friedlichen Mitteln zu bewaltigen. Die Foderative Republik Jugoslawien und Bosnien und Herzegowina erkennen sich gegenseitig an und sollen die notwendige Gewandtheit zeigen, was das Besprechen weiterer Aspekte , die ihre gegenseitige Anerkennung betreffen, angeht[14].

AuBerdem sollen die Parteien die Erfullung ihrer Verpflichtungen, die durch die weiteren Annexes hervorgehoben werden, erstens respektieren und zweitens fordern und sich dazu verpflichten, die Menschenrechte und die Rechte der Fluchtlinge und Heimatvertriebenen zu respektieren. Ein weiterer Punkt des Abkommens setzt die Einwilligung der Parteien zur Kooperation mit allen Entitaten, unter anderem auch mit denjenigen, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beauftragt wurden, um die Implementation des Friedensabkommens zu gewahrleisten und die Untersuchung und womogliche Strafverfolgung von Kriegsverbrechen und anderen VerstoBen gegen international anerkannte Menschenrechte zu gewahrleisten, voraus[15].

3.2. Militarische Aspekte

Ein weiterer Teil des Vertrags beinhaltet die Bedingungen, die fur die militarischen Themen beschlossen wurden. Die erste Bestimmung war, dass der am 5. Oktober 1995 vereinbarte Waffenstillstand weiterhin fortgesetzt werden sollte. Die fTemden militarischen Krafte , die zur Zeit in Bosnien aktiv waren, sollten innerhalb von 30 Tagen zuruckgezogen werden. Die beteiligten Parteien sollten die Zuruckziehung der militarischen Einheiten hinter eine abgetrennte Zone von ungefahr vier Kilometern und innerhalb eines gemeinsam abgestimmten Zeitraumes gewahrleisten. Spezielle MaBnahmen gelten fur die Gebiete von Sarajevo und Goradze.[16]

Eine weitere MaBnahme, die zur Herstellung von Vertrauen dienen sollte, war die Vereinbarung, schwere Waffen und Krafte an speziell designierte Bereiche zuruckzuziehen, dieses sollte auch innerhalb eines gemeinsam abgestimmten Zeitraumes stattfinden. Die Waffen, die in diesen Bereichen nicht untergebracht werden konnten, sollten stets demobilisiert werden[17].

Das Abkommen sieht die Einfuhrung einer multinationalen, militarischen Einheit, der IFOR, die fur die Implementation der vorgesehenen MaBnahmen zustandig ist, vor. Diese Einheit wird unter dem Befehl der Vereinten Nationen und einer Befugnis der UN wirken. Die IFOR soll das Recht haben, die Prozedur der Implementation zu uberwachen und notige Hilfe anzubieten, damit die Einhaltung der militarischen Bestimmungen des Abkommens und weiterer Bestimmungen gewahrleistet ist. Der IFOR ist das Recht gegeben, diese Mission energisch durchzufuhren, auch unter Anwendung von Gewalt, wenn es notig ist. Ihr ist zudem uneingeschrankte Bewegungsfreiheit, Kontrolle uber den Luftraum und Sicherung des Truppenstatutes gestattet.[18]

Eine gemeinsame Militarkommission, die unter dem Vorsitz des Befehlshabers der IFOR wirken soll, wird aufgestellt. Personen, die unter Anklage des internationalen Kriegsverbrechertribunals stehen, durfen nicht teilnehmen. Diese Militarkommission soll innerhalb von abgestimmten Zeitraumen uber Minen, militarisches Personal, Waffen und andere relevante Gegenstande informiert werden[19].

Letztendlich mussen alle Kombattanten und Zivilisten freigelassen werden und ohne weitere Verzogerung in Ubereinstimmung mit einem vom Internationalen Komitee des Roten Kreuzes entworfenen Plan, transferiert werden[20].

[...]


[1] Brands, Hal: From Berlin to Bagdad, The University Press of Kentucky, 2008, Seite 206.

[2] Mappes-Niediek, Norbert: Ein ungeliebter Frieden, Kommentar in: Die Zeit, vom Dezember 2003.

[3] Brands: From Berlin to Bagdad, Seite 90.

[4] Hasted, Glenn: Encyclopedia for American foreign Policy, Facts on File, 2004, Seite 44.

[5] Ebd., Seite 44.

[6] Ebd., Seite 44.

[7] Ebd., Seite 45.

[8] Brands: From Berlin to Bagdad, Seite 91.

[9] Hasted: Foreign Policy, Seite 45.

[10] Ebd., Seite 45.

[11] Ebd., Seite 45.

[12] Ebd., Seite 45.

[13] Bureau ofPublic Affairs: Summary ofthe Dayton Peace Agreement, Fact Sheet, 1995, Seite 1.

[14] Ebd., Seite 1.

[15] Ebd., Seite 1.

[16] Ebd.,Seite 2.

[17] Chandler, David: Faking Democracy after Dayton, Pluto Press, 2000, Seite 102.

[18] Public Affairs: Dayton, Seite 2.

[19] Ebd., Seite 2.

[20] Chandler, Faking Democracy, Seite 103.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Das Dayton-Friedensabkommen. Ein ungeliebter Frieden
Untertitel
Inwiefern wurde das Dayton-Friedensabkommen in die Realität umgesetzt?
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Otto-Suhr Institut)
Veranstaltung
Die Außenpolitik der Vereinigten Staaten seit Ende des Ost-West Konflikts
Note
1,5
Autor
Jahr
2009
Seiten
17
Katalognummer
V127583
ISBN (eBook)
9783640351909
ISBN (Buch)
9783640351855
Dateigröße
677 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Dayton-Friedensabkommen, Ungeliebter, Frieden, Inwiefern, Dayton-Friedensabkommen, Realität
Arbeit zitieren
Lukas Panayi (Autor:in), 2009, Das Dayton-Friedensabkommen. Ein ungeliebter Frieden, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127583

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