John Rawls: Das Recht der Völker (Paragraph 1 – 3)

Zur Veranstaltung: Das Zusammenleben unterschiedlicher Völker. Eine philosophische Perspektive


Dossier / Travail, 2008

13 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1.) Vorwort

2.) Die Einleitung

3.) §1: Das Recht der Völker als eine realistische Utopie
A: Darstellung der Thesen und Aussagen
B: Diskussion

4.) §2: Warum Völker und nicht Staaten
A: Darstellung der Thesen und Aussagen
B: Diskussion

5.) §3: Zwei Urzustände
A: Darstellung der Thesen und Aussagen
B: Diskussion

6.) Fazit

7.) Literatur

1.) Vorwort

In John Rawls „Recht der Völker“ aus dem Jahre 2002 wird die Frage, inwiefern es möglich ist, dass Völker friedlich und gerecht zusammenleben können, thematisiert. John Rawls entwickelt hierzu das Konzept eines „Vertrages der Gesellschaft der Völker“.

Rawls strebt im Gegensatz zu Kant somit einen Völkerbund und keinen Völkerstaat an.

Im Folgenden soll zunächst kurz auf die wichtigsten Aspekte der Einleitung eingegangen werden.

Des Weiteren werde ich mich mit den ersten drei Paragraphen des Werkes befassen. Hierin formuliert Rawls die für eine gerechte Gesellschaft notwendigen Grundsätze, erläutert warum er ein Recht der Völker und nicht ein Recht der Staaten anstrebt und erklärt darüber hinaus sein Darstellungsmodell des Urzustandes.

Diese Referatsausarbeitung ist wie folgt aufgebaut: Zunächst erfolgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Thesen und Inhalte jedes einzelnen Paragraphen. Im Anschluss daran werden die Aussagen kurz erörtert und diskutiert.

2.) Die Einleitung

Nach einigen einleitenden Worten und Hinweise auf einzelne Paragraphen seiner Schrift, trifft Rawls eine für das weitere Verständnis wichtige Definition, die deshalb im Folgenden kurz angeführt werde soll:

So wird geklärt, was unter dem Begriff Volk zu verstehen ist. So sind Rawls Worten nach Völker nur dann als solche zu bezeichnen, wenn sie liberal und achtbar sind. Daraus folgt, dass per Definition beispielsweise Schurkenstaaten nicht als Völker bezeichnet werden können. Rawls trifft eine Einteilung in fünf Gruppen, die aufzeigt was es für Völker und Gesellschaften geben kann:

1.) vernünftige, liberale Völker
2.) achtbare Völker
3.) Schurkenstaaten
4.) „durch ungünstige Umstände belastete Gesellschaften“[1]
5.) „wohlwollend absolutistische Gesellschaften“[2]

Durch diese Unterscheidungen wird ersichtlich, wer laut Rawls im Folgenden als Akteur zur Schaffung eines Rechts der Völker fungieren kann, wer von anderen vernünftigen und achtbaren Völkern toleriert wird und gegen wen beispielsweise ein Krieg geführt werden darf.

3.) §1: Das Recht der Völker als eine realistische Utopie

A: Darstellung der Thesen und Aussagen:

In Paragraph 1 legt John Rawls sein Modell eines gerechten demokratischen Verfassungsstaates dar. Er bezeichnet dieses Recht der Völker als eine realistische Utopie.

Diese Utopie basiert allein auf dem Glauben daran „dass ein annehmbar gerechter demokratischer Verfassungsstaat als Mitglied einer annehmbaren gerechten Gesellschaft von Völkern existieren kann.“[3]

Im Folgenden wird zum einen angeführt wie solche Staaten und Gesellschaften aussehen müssen und zum anderen werden Bedingungen aufgeführt, die unabdingbar für die Erfüllung der realistischen Utopie sind.

Rawls legt einen „vernünftigen Pluralismus“[4]als Notwendigkeit für einen derartigen Verfassungsstaat fest. Die Gesellschaft in der die realistische Utopie möglicherweise umgesetzt werden kann benötigt darüber hinaus die Existenz weiterer Aspekte, nämlich vernünftige Völker, ein vernünftiges Recht, Fairness und Kooperation.[5]

In Abschnitt 1.2. widmet sich Rawls den notwendigen Bedingungen zur Umsetzung der realistischen Utopie. Er legt an dieser Stelle sieben Grundsätze fest.

1.) Die Gerechtigkeitskonzeption muss „auf die Gesetze der Natur aufbauen“[6]und eine richtige Stabilität anstreben.
2.) Die Grundsätze und Vorschriften müssen praktisch umsetzbar sein.
3.) Die Konzeption muss „politische und moralische Ideale, Grundsätze und Begriffe verwenden.“[7]Diesen liberalen Konzeptionen vereinigen folgende drei Grundsätze: Sie benennen Grundrechte und Freiheiten, Freiheiten und Lebenschancen wird ein Vorrang gegeben und sie garantieren jedem Bürger Grundgüter zum Gebrauch ihrer Freiheit.
4.) „Die Kategorie des Politischen (muss) alle Grundelemente einer politischen Gerechtigkeitskonzeption einschließen“[8]
5.) Es müssen Institutionen existieren, die es den Bürgern ermöglicht einen angemessenen Gerechtigkeitssinn auszubilden
6.) Die Stabilität muss „auf einer vernünftigen politischen Konzeption des Rechten und der Gerechtigkeit beruhen“[9]
7.) Eine „vernünftige Konzeption der Toleranz“[10], abgeleitet aus Ideen aus der Kategorie des Politischen, muss eingeschlossen sein.

Parallel zu diesen sieben Bedingungen zur Erfüllung der realistischen Utopie einer annehmbaren gerechten Demokratie, formuliert Rawls nun auch die Bedingungen für eine annehmbare gerechte Gesellschaft von Völkern. Viele Punkte stimmen hierin mit den vorausgegangen Grundsätzen überein, so heißt es auch in diesem Fall beispielsweise: Es ist wichtig, „dass alle für eine politische Gerechtigkeitskonzeptionen wesentlichen Elemente sich innerhalb der Grenzen der Kategorie des Politischen befinden.“[11]Weiteren Grundsätzen hingegen wird ein größeres Gewicht zugemessen. So heißt es unter Punkt (iv*): „Das Faktum des vernünftigen Pluralismus tritt in einer Gesellschaft wohlgeordneter Völker stärker hervor als in einer einzelnen Gesellschaft.“[12]

Darüberhinaus werden auch weitere Grundsätze formuliert, die innerhalb einzelner Gesellschaften keine Rolle spielen. So existiert beispielsweise der Grundsatz, dass eine einheitliche Religion nicht von Nöten sei. Dies setzt natürlich ein großes Maß an Toleranz jeder einzelnen Gesellschaft voraus.

[...]


[1]Rawls, John: Das Recht der Völker. Berlin – New York 2002. Seite 2-3.

[2]Rawls, a.a.O., S.2.

[3]Rawls, a.a.O., S.13

[4]Rawls, a.a.O., S.13.

[5]Rawls, a.a.O., S.13.

[6]Rawls, a.a.O., S.14.

[7]Rawls, a.a.O., S.16.

[8]Rawls, a.a.O., S.17.

[9]Rawls, a.a.O., S.18.

[10]Rawls, a.a.O., S.18.

[11]Rawls, a.a.O., S.20.

[12]Rawls, a.a.O., S.21.

Fin de l'extrait de 13 pages

Résumé des informations

Titre
John Rawls: Das Recht der Völker (Paragraph 1 – 3)
Sous-titre
Zur Veranstaltung: Das Zusammenleben unterschiedlicher Völker. Eine philosophische Perspektive
Université
University of Constance
Note
1,7
Auteur
Année
2008
Pages
13
N° de catalogue
V127699
ISBN (ebook)
9783640351442
ISBN (Livre)
9783640351091
Taille d'un fichier
473 KB
Langue
allemand
Mots clés
John, Rawls, Recht, Völker, Veranstaltung, Zusammenleben, Völker, Eine, Perspektive
Citation du texte
Svea Oberg (Auteur), 2008, John Rawls: Das Recht der Völker (Paragraph 1 – 3), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127699

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