Segmentberichterstattung nach IFRS: Eine Analyse der Anforderungen und praktischen Umsetzung


Trabajo Escrito, 2009

20 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I Abkürzungsverzeichnis

II Abbildungsverzeichnis

1. Einführung

2. Ziele der Segmentberichterstattung

3. Anforderungen zur Erstellung der Segmentberichterstattung
3.1 Nach IAS
a) Abgrenzung der Segmente
b) Bestimmung berichtspflichtiger Segmente
c) Identifikation des Berichtsformates
d) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3.2 Änderungen bezüglich IFRS
a) Abgrenzung der Segmente
b) Bestimmung berichtspflichtiger Segmente
c) Identifikation des Berichtsformates
d) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

4. Gegenüberstellung von IAS 14 und IFRS
4.1 Vorteile der Umstellung
a) Aus Sicht der Unternehmen
b) Aus Sicht der Adressaten
4.2 Nachteile der Umstellung
a) Aus Sicht der Unternehmen
b) Aus Sicht der Adressaten

5. Fazit

III Literatur- und Quellenverzeichnis

I Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

II Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Wichtige Segmentinformationen

Abbildung 2: Abgrenzung operativer Segmente

1. Einführung

Bedingt durch die verstärkten internationalen Geschäfte von großen, zumeist diversifizierten Unternehmen und somit der zunehmenden Bedeutung der Kapitalmärkte, wird es für die Unternehmen immer wichtiger die jeweiligen Interessen der Eigen- und Fremdkapitalgeber zu berücksichtigen. Um weiterhin für die Adressaten auf den globalisierten Märkten attraktiv zu bleiben, muss eine Möglichkeit der Vergleichbarkeit zu anderen Unternehmen geschaffen werde, welche durch die International Financial Reporting Standards (IFRS) geboten wird.

Einen wichtigen Bestandteil bildet dabei die Segmentberichterstattung, welche den Kapitalmarktteilnehmern u.a. Auskünfte über die vergangenen als auch über die zukünftigen Erfolgspotenziale und Risiken geben soll. Mit dem kurz bevorstehenden Jahreswechsel, geht auch wieder eine Neuerung der internationalen Rechnungslegungsstandards einher. So wird IAS 14, durch den ab 1. Januar 2009 retrospektiv anzuwendenden IFRS 8, abgelöst. Doch wodurch unterscheidet sich der neue Standard eigentlich genau von dem Alten, welche Auswirkungen könnte dies auf den Umfang der Berichterstattung haben? Diese und weitere Fragen möchte ich im Zuge meiner Arbeit beantworten. Das Hauptaugenmerk liegt jedoch auf der Fragestellung, welche Veränderungen, explizit Vor- und Nachteile, sich im Hinblick auf die Adressaten und vor allem für die betroffenen Unternehmen ergeben?

2. Ziele der Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung dient dazu das Informationsdefizit, welches sich aus den mangelnden informellen Daten des Jahres - bzw.

Konzernabschlusses ergibt, zu beseitigen.1 Die Beseitigung findet anhand einer Offenlegung von zu meist disaggregierten Zusatzinformationen statt. Diese beinhalten einen besseren Überblick über die Ertragskraft des Unternehmens, sowie bestehende als auch zukünftige Risiken und Chancen der einzelnen Segmente und daraus resultierend des gesamten Konzernes. Hauptziel, welches damit verfolgt wird, ist in erster Linie die Interessen der Adressaten zu befriedigen. Diese beziehen sich darauf, durch die zusätzlichen Informationen, eine bessere Vergleichbarkeit international agierender Unternehmen herstellen zu können. Die Wichtigkeit dieses Informationsmaterials möchte ich durch folgendes Beispiel verdeutlichen.2

Beispiel: Die A-AG und die B-AG haben in 01 jeweils Umsatzerlöse von 10.000.000 € erzielt. Die Gewinne waren mit 2.000.000 € ebenfalls gleich hoch. Das Unternehmen A ist nur im Inland und im Europa tätig. Das Unternehmen B erwirtschaftet seine Umsätze ausschließlich in Südamerika und Südafrika. Die Fertigungsanlagen befinden sich hauptsächlich in den betreffenden Ländern, deren politisches Umfeld als instabil einzustufen ist.

Aus dem Exempel wird deutlich, wie bedeutsam es für potenzielle als auch bereits bestehende Anteilseigener ist, Informationen darüber zu erhalten, in welchen Ländern das Unternehmen seine Umsätze erzielt und seine Produkte herstellt, um eine effektive und vor allem sichere Anlageentscheidungen treffen zu können. So würde ein risikoscheuer Anleger nie in das Unternehmen B investieren, aufgrund zu großer politischer Unsicherheiten und den damit verbundenden Risiken.3

Durch die Einführung des IFRS 8, welcher für Berichtsperioden die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen gilt4, wird sich hinsichtlich der Zielsetzung nicht viel ändern. Einzig und allein die Informationen sollen durch das vorgeschriebene Konzept, auf welches ich im Verlauf noch genauer eingehen werde, aussagekräftiger dargestellt werden. Durch die Neuerung des Standards wird zudem eine Angleichung an die US-GAAP erreicht, in dem die US-amerikanischen Regelungen zur Segmentberichterstattung in SFAS 131 fast vollständig übernommen werden.5 Im Vordergrund steht hier allerdings weniger der Aspekt der Vergleichbarkeit, sondern das Ziel den Adressaten die Informationen aus Sicht des Managements zu präsentieren. Dies geschieht durch die Offenlegung von Daten des internen Berichtswesens.

Betroffene Unternehmen:

Nach IAS 14.3 (IFRS 8.2-3) unterliegen nur solche Unternehmen der Segmentberichtspflicht, deren Eigen- oder Fremdkapitaltitel öffentlich gehandelt werden, oder die einen Börsenhandel ihrer Wertpapiere vorbereiten unabhängig von der jeweiligen Rechtsform.6

Es besteht nach IAS 14.4 (IFRS 8.3) allerdings auch ein Wahlrecht zur Berichterstattung, für nicht berichtspflichtige Unternehmen. Bei Inanspruchnahme müssen jedoch alle Anforderungen des IAS 14 bzw. des IFRS 8 vollständig beachtet werden.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Segmentbericht nicht als Bestandteil des Jahres - bzw. Konzernabschlusses zu veröffentlichen, sondern im Anhang.7

3. Anforderungen zur Erstellung der Segmentberichterstattung

3.1 Nach IAS 14

a) Abgrenzung der Segmente

Vor Bestimmung der Segmentabgrenzung müssen zuvor noch grundlegende Entscheidungen getroffen werden, wie bspw. die Segmentierungsart. Laut IAS 14.9 gibt es zwei zulässige Typen, die sektorale und die regionale Segmentierung. Ersteres (das Geschäftssegment) befasst sich mit der Zusammenlegung ähnlicher Produkte/Dienstleistungen bzw. Produktgruppen und folgt in diesem Zusammenhang dem Konzept des Risk and Reward Approach. Das Konzept verlangt eine Homogenität hinsichtlich der Risiken und Chancen. Demnach sollen Segmente unterscheidbare Teilbereiche des Unternehmens sein, die so abgegrenzt werden, dass ihr Tätigkeitsbereich bezüglich der Risiken und Chancen möglichst homogen ist und sich andererseits die Risiken und Chancen der Segmente untereinander möglichst stark unterscheiden.8 Welche Produkte/Dienstleistung sich untereinander allerdings als gleichartig erweisen und somit zu einem Segment zusammengefasst werden dürfen ergibt sich aus der Erfüllung mehrerer Kriterien9, auf welche ich in diesem Abschnitt jedoch nicht näher eingehen möchte. Wichtig ist allein, dass die Mehrheit dieser Voraussetzungen erfüllt wird. Bei den regionalen (geographischen) Segmenten ist der Produktionsstandort oder auch der Absatzmarkt ausschlaggebend. Auch hier greift wieder der Risk and Reward Approach. So werden sowohl homogene, als auch heterogene Produkte/Dienstleistungen, je nach Herstellungs- oder Verkaufsort, zu einem Segment gebündelt. Was die Kriterien zur Identifizierung des Segmentes betrifft, möchte ich auf IAS 14.9 verweisen, welcher sich analog zu den Geschäftssegmenten anwenden lässt.

Aufbauend werden danach die Abgrenzungen der Segmente vorgenommen. Ausgangspunkt für eine Segmentierung ist die interne Organisations- und Managementstruktur (interne Berichtswesen). In diesem Zusammenhang spricht man in der Literatur auch oft von dem „soft“ Management Approach. Was sich genau hinter diesem Konzept verbirgt, werde ich im Abschnitt 3.2 näher erläutern, da ihm dort eine größere Bedeutung zukommt. Um die Berichtsebenen zu erkennen werden Protokolle der Unternehmensleitung oder des Aufsichtsrates herangezogen.10

b) Bestimmung der Berichtspflicht

Nachdem die Segmentierungsart und die Abgrenzung der Segmente festgelegt wurde, folgt im letzten Schritt die Ermittlung der Berichtspflicht. Nicht alle Geschäftsfelder und Regionen, die in der vorangegangenen Segmentabgrenzung definiert wurden, werden auch ausgewiesen. Dies verhindert einen „Informations Overload“, so dass allein die wesentlichen Segmente ausschlaggebend sind.11 Eine zwingende Plicht gilt für die Segmente, die einen Großteil12 ihrer Erträge durch Umsätze mit fremdem Dritten erzielen und zudem eines der folgenden Kriterien erfüllen:

- Die Erträge des jeweiligen Segments müssen > 10% der Summe aller Segmenterträge betragen,
- der Gewinn oder Verlust muss > 10% der jeweiligen Summenbeträge sein, oder
- die Vermögenswerte des einzelnen Segments machen mehr oder genau 10% der gesamten Vermögenswerte aller Segmente aus.13

Zu beachten ist zudem, dass die Erlössumme aller berichtspflichtigen Segmente, mindestens 75% des gesamten konsolidierten

Unternehmenserlöses betragen muss.14 Sollte dies nicht der Fall sein, müssen solange zusätzliche Segmente gebildet werden, bis dieser Wert erreicht ist. Zudem besteht die Möglichkeit, jene Segmente, die keines der drei oben genannten Kriterien erfüllen, entweder freiwillig als berichtspflichtiges Segment zu führen oder mit anderen gleichartigen Segmenten zusammenzufassen.15

Als letzte Möglichkeit ist das Segment als Überleitungsposten auszuweisen, der all jene Segmente enthält, bei denen eine Zuordnung nicht möglich ist. Eine Zusammenfassung kann auch bei Segmenten vorgenommen werden die eines der drei Größenmerkmale erfüllen. Voraussetzungen, sie müssen eine langfristig vergleichbare Ertragskraft aufweisen und sich bezüglich aller in IAS 14.9 genannten Faktoren ähneln.16

c) Identifikation des Berichtsformates

In diesem Abschnitt geht es um zwei Schlagwörter, primäres und sekundäres Berichtsformat. Aus Adressaten Sicht ist es wichtig möglichst viele Informationen über die bestehende und zukünftige Situation des Unternehmens zu erhalten. So ist zu prüfen welcher der Segmentformen, die der Geschäftsfelder oder die der Regionen, die Chancen und Risiken besser widerspiegelt (Risk and Reward Approach). In Abhängigkeit davon ist zu entscheiden, welche Form als primäres Segment definiert wird. Sind bspw. die Regionen im Hinblick auf Chancen und Risiken aussagekräftiger, wird ihnen das primäre und den Geschäftsfeldern somit automatisch das sekundäre Berichtsformat zugeordnet. Liegt innerhalb der Unternehmung eine Matrixorganisation vor, d.h. werden die Risiken und Erträge sowohl durch die Geschäftsfelder, als auch durch die Regionen stark beeinflusst, so sind die Geschäftsfelder als primäres und die Regionen als sekundäres Segment auszuweisen.17 Der wesentliche Unterschied ergibt sich lediglich im Bezug auf die Angabepflichten. So muss das primäre Segment, aufgrund seiner höheren Stellung, mehr Informationen enthalten.

Folgende Abbildung verschafft eine Übersicht der jeweilig auszuweisenden Angaben.18

Abb. 1: Wichtige Segmentinformationen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Buchholz, Rainer, Internationale Rechnungslegung, 4. Auflage, Berlin 2004 S. 244.

Erfolgt der Ausweis des „Cash-Flows“19, so kann auf den Ausweis der Abschreibungen und der zahlungswirksamen Aufwendungen verzichtet werden.20 Grds. ist eine Überleitungsrechnung einzubringen, die einem außenstehenden Dritten einen nachvollziehbaren Zusammenhang zwischen Segmentberichterstattung und den aggregierten Werten der Bilanz vermittelt.

d) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei aufstellungspflichtigen Angaben müssen die im Segmentbericht verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zwingend mit denen im Einzel- bzw. Konzernabschluss angewandten Behandlungsweisen übereinstimmen.21 Dieses Kriterium bezieht sich auf denjenigen Abschluss, in dessen Zuge die Segmentberichterstattung veröffentlicht wird. So haben Unternehmen, welche lediglich einen Konzernabschluss aufstellen, die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn Einzelabschlüsse von berichtspflichtigen Segmenten vorliegen. Stellt ein Unternehmen sowohl einen Einzel- als auch ein Konzernabschluss auf, in dem jeweils ein Segmentbericht publiziert wird, müssen für die Segmentinformationen die gleichen Methoden wie im jeweiligen Abschluss verwendet werden. Liegt eine Zusammenfassung beider Abschlüsse vor, so sind die Informationen auf Basis des Konzernabschlusses zu erstellen. Dieses Verfahren ist dem Management Approach vorrangig, sodass es evtl. notwendig ist die Segmentinformationen losgelöst vom internen Berichtswesen zu ermitteln. Bei Offenlegung freiwilliger Angaben, greift die zwingende Orientierung am jeweiligen Abschluss lt. IAS 14.46 nicht. Abweichend ermittelte Segmentinformationen sind auch dann zulässig, wenn sie an das Aufsichtsorgan des Unternehmens berichtet werden. Zudem müssen sie als Grundlage zur Beurteilung der Ertragskraft und der Ressourcenallokation dienen.22

Zur Bewertung der intersegmentären Transaktionen werden die tatsächlichen Verrechnungspreise als Grundlage herangezogen, da Abschlüssen keinerlei Informationen über interne Kapitalströme zu entnehmen ist. Differenziert wird dabei, ob es sich um eine Transaktion innerhalb einer rechtlichen Einheit oder zwischen zwei rechtlichen Einheiten handelt23. Unterscheidungskriterium ist der anzusetzende Preis. So werden binnenbezogende Transaktionen mit dem vereinbarten Preis und Transaktionen zwischen Einheiten, mit dem im internen Berichtswesen abgebildeten Preis angesetzt. Daraus resultierend ergibt sich die Generierung unterschiedlicher Innenerlöse.

[...]


1 Vgl. Winkeljohann, Norbert, ,Rechnungslegung nach IFRS, Berlin 2004, S. 342.

2 Vgl. Buchholz, Rainer, Internationale Rechnungslegung, Berlin 2004, 4. Auflage, S. 241.

3 Vgl. Buchholz, Rainer, Internationale Rechnungslegung, Berlin 2004, 4. Auflage, S. 242.

4 Vgl. Universitat Jena (Hrsg.), IFRS 8 - Ubernahme des Management Approach in der Segmentberichterstattung, URL: siehe Literaturverzeichnis.

5 Vgl. Ernst & Young (Hrsg.), Management Approach - Trendwende in der Segmentberichterstattung gemaB IFRS 8 im Lichte internationaler Harmonisierungsprozesse, URL: siehe Literaturverzeichnis.

6 Vgl. Ludenbach, Norbert, Hoffmann, Wilhelm, IFRS Kommentar Standardwerk, 4. Auflage, Freiburg 2006, S.1125, Rz. 9-10.

7 Vgl. Ludenbach, Norbert, Hoffmann, Wilhelm, IFRS Kommentar Standardwerk, 4. Auflage, Freiburg 2006, S. 1126, Rz. 19.

8 Vgl. Winkeljohann, Norbert, Rechnungslegung nach IFRS, Berlin 2004, S. 343.

9Vgl. Winkeljohann, Norbert, Rechnungslegung nach IFRS, Berlin 2004, S. 344.

10Vgl. Hayn, Sven, Graf Waldersee, Georg, IFRS/US-GAAP/HGB im Vergleich, 5. Auflage, Stuttgart 2004,S. 289.

11 Vgl. Benecke, Birka, Internationale Rechnungslegung und Management Approach, Wiesbaden 2000, Seite 175.

12 Als GroBteil wird hier definiert, mehr als 50%.

13Vgl. Hayn, Sven, Graf Waldersee, Georg, IFRS/US-GAAP/HGB im Vergleich, 5. Auflage, Stuttgart 2004,S. 293.

14 Vgl. Winkeljohann, Norbert, Rechnungslegung nach IFRS, Berlin 2004, S. 346.

15 Vgl. Ludenbach, Norbert, Hoffmann, Wilhelm, IFRS Kommentar Standardwerk, 4. Auflage, Freiburg 2006, Rz. 74.

16 Vgl. Ludenbach, Norbert, Hoffmann, Wilhelm, IFRS Kommentar Standardwerk, 4. Auflage, Freiburg 2006, S. 1135, Rz. 77-78.

17Vgl. IAS 14, Rz 26.

18Vgl. Buchholz, Rainer, Internationale Rechnungslegung, 4. Auflage, Berlin 2004, S. 244.

19IAS 14 enthalt allein eine Empfehlung den Cashflow auszuweisen.

20Vgl. KPMG (Hrsg.), IFRS visuell, Stuttgart 2004, S. 42.

21 Vgl. Ludenbach, Norbert, Hoffmann, Wilhelm, IFRS Kommentar Standardwerk, 4. Auflage, Freiburg 2006, S. 1146 f.

22Vgl. Ludenbach, Norbert, Hoffmann, Wilhelm, IFRS Kommentar Standardwerk,4. Auflage, Freiburg 2006, S. 1147, Rz. 147-148.

23Vgl. Ludenbach, Norbert, Hoffmann, Wilhelm, IFRS Kommentar Standardwerk,4. Auflage, Freiburg 2006, S. 1148, Rz. 150.

Final del extracto de 20 páginas

Detalles

Título
Segmentberichterstattung nach IFRS: Eine Analyse der Anforderungen und praktischen Umsetzung
Universidad
University of Applied Sciences Münster
Calificación
2,3
Autor
Año
2009
Páginas
20
No. de catálogo
V127890
ISBN (Ebook)
9783640349272
ISBN (Libro)
9783640349654
Tamaño de fichero
620 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Segmentberichterstattung, IFRS, Eine, Analyse, Anforderungen, Umsetzung
Citar trabajo
Jennifer Janzer (Autor), 2009, Segmentberichterstattung nach IFRS: Eine Analyse der Anforderungen und praktischen Umsetzung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127890

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