Die Umsetzung der DDR-Pädagogik in den Jugendwerkhöfen


Term Paper, 2009

35 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Allgemeine Fakten zum Jugendwerkhof
2.1 Definition Jugendwerkhof
2.2 Historische Entwicklung der Jugendwerkhöfe
2.3 Anzahl der Jugendwerkhöfe und die Verteilung der Jugendlichen
2.4 Einweisung in die Jugendwerkhöfe

3. Die DDR-Pädagogik - das pädagogische Konzept der DDR
3.1 Allgemeines zur Jugendhilfe in der DDR
3.2 Die sozialistische Erziehung
3.3 Die Kollektiverziehung

4. Die Umsetzung der DDR- Pädagogik in den Jugendwerkhöfen
4.1 Allgemeines zur Umsetzung der Kollektiverziehung
4.2. Die Ausbildung der Jugendlichen
4.2.1 Die Berufsausbildung der Jugendlichen
4.2.2 Die Schulausbildung der Jugendlichen
4.3 Die Nachbetreuung der Jugendlichen
4.4 Die Erzieher im Jugendwerkhof
4.5 Die Erziehungs- und Strafmaßnahmen

5. Gründe für das Scheitern einer vollständigen Umsetzung der DDR-Pädagogik

6. Schlussbetrachtung

7. Literaturverzeichnis.

1. Einleitung

Die Zeit der Deutschen Demokratischen Republik - ein wichtiger Teil in der Geschichte Deutschlands, mit dem sich heute viele Historiker beschäftigen. Aber auch viele Erziehungswissenschaftler bearbeiten verschiedene Themen aus der DDR-Zeit. Sie besitzt viele Bereiche, die wichtig für die Erziehungswissenschaft sind, wie zum Beispiel die Kindertagesstätten, die Schulen, die Jugendhilfe oder die Heime. In diesen Bereichen sollte das pädagogische Konzept der DDR umgesetzt werden. Aber auf welche Art und Weise wurde es umgesetzt? Welche Methoden wurden dabei angewendet? Wurde es überhaupt umgesetzt?

Auch im Folgenden soll sich mit dem Thema der DDR-Pädagogik beschäftigt werden. Dabei sollen die oben genannten Fragen anhand eines Beispiels, nämlich der Einrichtung des Jugendwerkhofs, geklärt werden. Wie wurde also die DDR-Pädagogik in den Jugendwerkhöfen umgesetzt? So soll also die zentrale Frage dieser Arbeit lauten.

Um sie zu bearbeiten, ist es zunächst einmal notwendig, allgemeine Fakten zu den Jugendwerkhöfen zu erläutern. Hierbei wird erst der Begriff Jugendwerkhof definiert werden. Darauf folgt ein kurzer Überblick über die historische Entwicklung der Jugendwerkhöfe und allgemeine Angaben zu der Anzahl der Jugendwerkhöfe und der Verteilung der Jugendlichen.

Weiterhin wird auf die Einweisung der Jugendlichen in einen Jugendwerkhof eingegangen.

Bevor jedoch geklärt wird, wie das pädagogische Konzept der DDR umgesetzt wurde, muss geklärt werden, was hier unter DDR-Pädagogik verstanden wird. Dazu werden zunächst einige Angaben zur Jugendhilfe der DDR allgemein gemacht. Danach folgt ein Überblick über die sozialistische Erziehung der DDR und dann wird ausführliche auf das Konzept der Kollektiverziehung eingegangen.

Daraufhin schließt sich Umsetzung dieser DDR-Pädagogik an. Diese wird in verschiedenen Bereichen untersucht. Zunächst anhand der Ausbildung der Jugendlichen, wobei hier auf die Berufsausbildung und auf die Schulausbildung eingegangen wird, dann wird die Umsetzung anhand der Nachbetreuung der Jugendlichen, sowie durch das Personal im Jugendwerkhof untersucht. Zuletzt wird noch auf die Erziehungs- und Strafmaßnahmen eingegangen. Schließlich erfolgt noch eine Zusammenfassung der Umsetzung der DDR-Pädagogik.

2. Allgemeine Fakten zum Jugendwerkhof

2.1 Definition Jugendwerkhof

Bei Jugendwerkhöfen handelt es sich um „[...] Spezialheime zur [Betreuung und] Umerziehung schwererziehbarer sowie straffällig gewordener [oder sozial auffälliger] Jugendlicher (gemeint sind Delikte wie Körperverletzung, Eigentumsdelikte, unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen, u.a.) im Alter von 14-20 Jahren.“[1].

2.2 Historische Entwicklung der Jugendwerkhöfe

Die ersten Jugendwerkhöfe entstanden in der Nachkriegszeit, Anfang der 50er Jahre. Einige der Jugendwerkhöfe wurden aber bereits zur Zeit des Nationalsozialismus als sogenannte „Korrektionsanstalten“[2] genutzt.

Zu Beginn wurden leichter erziehbare und schwererziehbare Jugendliche zusammen in Jugendwerkhöfen eingewiesen. Anfang der 50er Jahre war daher die Vereinheitlichung der verschiedenen Heime und Heimarten und damit ein einheitlicher Standard in der Arbeit der Jugendhilfe aller fünf Länder ein großes Ziel der Jugendhilfe[3].

Es gab sowohl offene als auch geschlossene Jugendwerkhöfe. Der bekannteste geschlossene Werkhof ist der 1964 in Betrieb genommene in Torgau.

2.3 Anzahl der Jugendwerkhöfe und Verteilung der Jugendlichen

Im Jahr 1952 wurde die „Verordnung über die Berufsausbildung und schulische Förderung der Jugendlichen in den Jugendwerkhöfen der DDR“[4] erlassen. Jugendwerkhöfe sollten nach dem Stand der Schulbildung eingeteilt werden. Sie wurden unterteilt in Jugendwerkhöfe der Kategorie A und der Kategorie B. Jugendliche mit einem Wissensstand einschließlich des fünften Schuljahres wurden Werkhöfen der Kategorie B zugeordnet. Hier gab es Werkstätten zur wirtschaftlichen Unterstützung des Jugendwerkhofs sowie zum Zwecke der Berufsausbildung der Jugendlichen. Jugendwerkhöfe der Kategorie A verfügten über Lehrwerkstätten zur Berufsausbildung (Schlosserei, Tischlerei, Schuhmacherei, Schneiderei, Landwirtschaft), Jugendliche mit einem Wissensstand vom sechsten bis achten Schuljahr wurden hierher geschickt.[5] 1952 gab es 18 Jugendwerkhöfe der Kategorie A und zehn der Kategorie B. Ab 1954 wurde speziell für schwererziehbare Jugendliche Jugendwerkhöfe der Kategorie C eingerichtet, von ihnen gab es 1956 sechs. Insgesamt wurden in 38 Heimen 4.038 Plätze für Jugendliche angeboten.

Aufgrund der Umstrukturierung 1964 wurden die Jugendwerkhöfe nicht mehr in diese drei Kategorien eingeteilt, sondern differenziert in Typ I und Typ II. Innerhalb dieser Typen wurde dann noch eine Unterteilung vorgenommen in Einrichtungen für Normalschüler (A) und Hilfsschüler (B). In Jugendwerkhöfen des Typs I gab es keine Möglichkeit zur beruflichen Qualifizierung, da der Aufenthalt oft auf nur drei bis neun Monate beschränkt war. Diese Einrichtungsform war gedacht zur kurzfristigen Disziplinierung, ähnlich dem Jugendarrest.[6] Im Gegensatz dazu, war der Aufenthalt in Jugendwerkhöfen des Typs II längerfristig angelegt. Für die Jugendlichen bestand die Möglichkeit, eine Berufsausbildung in einem Betrieb zu machen und wenn möglich auch von diesem Betrieb nach der Ausbildung übernommen zu werden.

1965 gab es für einen kurzfristigen Aufenthalt insgesamt acht Jugendwerkhöfe mit 454 Plätzen, davon sieben für Normalschüler und einen für Hilfsschüler. Zwei der Einrichtungen waren speziell für weibliche Jugendliche. Für einen längerfristigen Aufenthalt gab es 22 Jugendwerkhöfe mit 2.416 Plätzen, davon 17 für Normal- und fünf für Hilfsschüler. Drei der 17 Jugendwerkhöfe für Normalschüler waren nur für Mädchen und acht nur für Jungen, in den restlichen sechs erfolgte Koedukation.[7] Das bedeutet, dass Jungen und Mädchen zusammen in den Jugendwerkhöfen wohnen und erzogen werden sollten. Koedukation wurde vor allem in den großen Heimen (ab 100 Jugendliche) angestrebt. Hier lag die Verteilung der Jugendlichen meist bei ca. 60% Jungen und 40% Mädchen, was auch der allgemeinen Einweisungsquote in die Jugendwerkhöfe entsprach. Die Jugendwerkhöfe, in denen entweder nur Jungen oder Mädchen untergebracht waren, wurden meist von weniger als hundert Jugendlichen bewohnt.[8]

Am Ende der DDR gab es 32 Jugendwerkhöfe.

2.4 Einweisung in die Jugendwerkhöfe

Anfang der 50er Jahre war die Einweisung in die Jugendwerkhöfe in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg hatten eigene Aufnahme- und Beobachtungsheime. Hier sollte während eines achtwöchigen bis sechsmonatigen Aufenthalts festgestellt werden, ob eine Heimunterbringung notwendig ist. Mecklenburg hatte im Gegensatz dazu eine regionale Lenkungsstelle, ähnlich wie Sachsen, wo es regionale Lenkungsstellen für jeden Bezirk gab. Die unterschiedlichen Regelungen sollten durch die Einrichtung der „Zentralen Lenkungsstelle“ beim Ministerium der Volksbildung für alle fünf Länder vereinheitlicht werden.[9] Aufgaben dieser „Zentralen Lenkungsstelle“ waren u.a. die Einweisung der Jugendlichen in die Spezialheime zu regeln und die Arbeit der Kreisreferate für Jugendhilfe/ Heimerziehung zu kontrollieren. Für jedes Spezialheim bestand die Verpflichtung der Lenkungsstelle eine regelmäßige Meldung über den aktuellen Stand der noch freien Plätze im Heim zu machen.[10]

In den folgenden Jahren kam es immer wieder zu strukturellen Änderungen hinsichtlich des Aufnahmeverfahrens.1964 wurde eine „Zentralstelle für Spezialheime der Jugendhilfe“ im sächsischen Eilenburg errichtet, die ein Aufnahmeverfahren zur Einweisung entwickeln und die die Jugendwerkhöfe beaufsichtigen und kontrollieren sollte. Es kam aber aufgrund der großen Anzahl von Anträgen auch häufig zu direkter Einweisung von Jugendlichen in einen Jugendwerkhof, ohne vorher solch ein Aufnahmeverfahren durchlaufen zu sein.[11] 1966 sollten Jugendliche aufgrund eines Beschlusses von Räten der Kreise bzw. Städte oder Stadtbezirke eingewiesen werden. Ab 1968 gab es für die Gerichte keine Möglichkeit mehr, Jugendliche direkt in ein Heim einzuweisen, es gab eine sog. Bewährungszeit, in der festgestellt werden sollte, ob dieser in ein Spezialheim eingewiesen werden sollte oder nicht.[12] Mitte der 60er Jahre wurden Jugendliche nur noch auf Beschluss der Jugendhilfeausschüsse der Räte und Kreise bzw. Städte oder Stadtbezirke auf der Grundlage der Jugendhilfeverordnung (JHVO) von 1966 (§23) in die Jugendwerkhöfe eingewiesen.[13]

Während der Entstehungsphase der Jugendwerkhöfe, Mitte der 50er Jahre, wurden Anträge auf Einweisung eines Jugendlichen meist durch die Eltern, auch in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Jugendlichen, gestellt. Neben den „freiwilligen Erziehungsanträgen“ führten auch Verurteilungen durch Gerichte zu Einweisungen. Im Vergleich dazu war die Zwangseinweisung durch die Jugendhilfe relativ selten.

In der DDR konnten Jugendliche, die gegen Gesetze verstießen, ab dem 14. Lebensjahr zu Gefängnisaufenthalt verurteilt werden. Ab 1964 wurden Jugendliche, die per Gerichtsurteil zu Freiheitsentzug verurteilt worden waren, bei denen aber noch die Hoffnung auf eine mögliche Umerziehung bestand, in den geschlossenen Jugendwerkhof Torgau eingewiesen.[14]

Die Gründe für eine Einweisung in einen Jugendwerkhof waren verschieden. Zu den Haupteinweisungsgründen ist zu sagen, dass diese innerhalb der Zeit differenzieren. Mitte der 50er Jahre galten als Vergehen, die zu einer Einweisung in einen Jugendwerkhof führten, „kriminelle Strafdelikte“ bei den Jungen und „sexuelle Vergehen“[15] bei den Mädchen. Im Laufe der Jahre zählten bei den Jungen weiterhin Schulschwänzerei/Arbeitsbummelei, Herumtreibereien, Disziplinverstöße im Elternhaus, in der Schule, bei der Arbeit und Diebstähle dazu. Bei den Mädchen wurde der Grund lediglich spezifiziert: „Delikte sexueller Art und sonstige sittliche Verwahrlosungserscheinungen“[16], dazu zählte unter anderem, wenn ein Mädchen einen Freund hatte, mit dem die Eltern nicht einverstanden waren.

Während der 70er Jahre zählten „Verletzung der öffentlichen Ordnung“, „Arbeits- und Berufsschulbummelei; Herumtreiberei; Landstreicherei; undiszipliniertes und rowdyhaftes Verhalten; sexuelle Anfälligkeiten; schwere und leichte kriminelle Delikte; unbefugte KfZ-Benutzung; Körperverletzung, Bandenbildung, Passvergehen, Sittlichkeitsdelikte, Unterschlagungen, Urkundenfälschung, Staatsverleumdung“[17] zu den Einweisungsgründen.

In den 80er Jahren bestanden die Gründe der vorherigen Jahre weiterhin und wurden ergänzt durch „stark verfestigte soziale Verwahrlosung, politische Provokation, wie offene Ablehnung der Staatsordnung, Verherrlichung des Faschismus [oder] antisowjetische Haltungen“[18]. Hieran kann man erkennen, dass politische Delikte immer wieder zu Haupteinweisungsgründen in die Jugendwerkhöfe wurden.

3. Die DDR-Pädagogik - das pädagogische Konzept der DDR

3.1 Allgemeines zur Jugendhilfe in der DDR

Die Jugendhilfe in der DDR, als staatliche Einrichtung, besaß verschiedene Aufgabenbereiche, wie zum Beispiel „die rechtzeitige und korrigierende Einwirkung bei Anzeichen der sozialen Fehlentwicklung von Kindern und Jugendlichen“, „die Vermeidung und Beseitigung der Vernachlässigung und Aufsichtslosigkeit von Kindern“, „die vorbeugende Bekämpfung der Jugendkriminalität“ oder „die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Kindern und Jugendlichen“[19]. Alle diese Aufgaben konnten als Rechtfertigungsgründe der Jugendhilfe für Einweisungen in Jugendwerkhöfe benutzt werden.

Die Jugendhilfe der DDR umfasste drei große Arbeitsgebiete:

Die Erziehungshilfe (mit Jugendgerichtshilfe), das Vormundschaftswesen und den Rechtsschutz für Minderjährige.

Die Erziehungshilfe hatte die Aufgabe, der „Sicherung der Erziehung und des weiteren Lebensweges vernachlässigter, aufsichtsloser, erziehungsschwieriger und straffälliger“[20] Kinder und Jugendlicher, also auch der Jugendlichen, die dann in einen Jugendwerkhof eingewiesen wurden. Eine Maßnahme der Erziehungshilfe zur Erreichung dieser Aufgabe war die kontrollierte Umerziehung von diesen Kindern und Jugendlichen, dabei wurde „in der Regel den Erziehungsberechtigten für einen bestimmten Zeitraum das Recht auf Erziehung entzogen“[21]. Es sollte zum sozialistischen Menschen umerzogen werden, das heißt zu jemandem, der von dem sozialistischen System überzeugt ist und sich in dieses einordnet.

3.2 Die sozialistische Erziehung

In der DDR wurden zwischen 1950 und 1974 drei Jugendgesetze verabschiedet: 1950 das „Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“, 1964 das „Gesetz über die Teilnahme der Jugend der DDR am Kampf um den umfassenden Aufbau des Sozialismus und die allseitige Förderung ihrer Initiative bei der Leitung der Volkswirtschaft und des Staates, in Beruf und Schule, bei Kultur und Sport“ und 1974 das „Gesetz über die Teilnahme der Jugend an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der DDR“[22].

An diesen Gesetzen kann man sehen, dass es wichtig für die DDR war, die Jugendlichen in verschiedenen Bereichen, wie Sport, Kultur und Schule zu fördern. Am wichtigsten jedoch war die Einbeziehung der Jugendlichen am „Aufbau der DDR“ und am „Aufbau des Sozialismus“[23]. Diese Teilnahme wurde von der DDR in besonderer Weise durch Jugendgruppe, wie die Pioniere oder die FDJ, gefördert. Die sozialistische Erziehung war also der DDR als sozialistischen Staat sehr wichtig. Was heißt jedoch sozialistische Erziehung? Aus Sicht der DDR gehörten dazu die „allseitige Entwicklung des Menschen“, „die Entwicklung von Kollektivverhalten“, „die Beachtung der Gesetzmäßigkeiten der psychischen Entwicklung“, dass sich „die einzelnen und zu erziehenden Personen [...] sich in das geltende Gesellschaftssystem ein[ordneten] und [...] von den Erziehungsberechtigten Kenntnisse vermittelt“[24] bekommen sollten. Weiterhin sollte „die am wesentlichste menschenbildende Einwirkung [...] durch den Arbeitsprozess [erfolgen], daher [...] [war] Erziehung durch Arbeitstätigkeit die bedeutendste qualitative Veränderung, die Voraussetzung für die Menschwerdung überhaupt“[25]. Ein weiterer wesentlicher Teil der sozialistischen Erziehung in der DDR war die Institutionalisierung der Erziehung. In staatlichen Institutionen, wie beispielsweise Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Heimen oder auch Jugendwerkhöfen, wurden die „gemeinschaftlichen Eigenschafts- und Verhaltensformen anerzogen“[26]. Wichtig war, dass Kinder und Jugendlichen später nützlich für die (sozialistische) Gesellschaft sein sollten.

[...]


[1] http:www.ddr-geschichte.de/Bildung/Jugendwerkhofe/jugend-werkhofe.html, Zugriff am 02.01.2007

[2] Zimmermann 2004, S. 266

[3] vgl. a.a.O.

[4] ebd., S. 268

[5] vgl. Zimmermann 2004, S. 268-269

[6] vgl. ebd., S. 273

[7] vgl. ebd., S. 275

[8] vgl. ebd., S. 268

[9] vgl. Zimmermann 2004, S. 258

[10] vgl. ebd., S. 259

[11] vgl. ebd., S. 260

[12] vgl. ebd., S. 267

[13] vgl. ebd., S. 262

[14] vgl. Zimmermann 2004, S. 262

[15] ebd., S. 261

[16] a.a.O.

[17] a.a.O.

[18] ebd., S. 261-262

[19] Niermann 1974, S. 113

[20] a.a.O.

[21] ebd., S. 217

[22] Niermann 1974, S. 112-113

[23] ebd., S. 113

[24] ebd., S. 84

[25] a.a.O.

[26] a.a.O.

Excerpt out of 35 pages

Details

Title
Die Umsetzung der DDR-Pädagogik in den Jugendwerkhöfen
College
University of Bonn
Grade
1,0
Author
Year
2009
Pages
35
Catalog Number
V127984
ISBN (eBook)
9783640345359
ISBN (Book)
9783640345199
File size
533 KB
Language
German
Keywords
Umsetzung, DDR-Pädagogik, Jugendwerkhöfen
Quote paper
Susanne Zocher (Author), 2009, Die Umsetzung der DDR-Pädagogik in den Jugendwerkhöfen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127984

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Die Umsetzung der DDR-Pädagogik in den Jugendwerkhöfen



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free