Implementierung eines Managementmodells für einen Fachbereich für dementiell erkrankte Menschen auf der Basis von KAIZEN

Konzept für einen dementiellen Fachbereich


Textbook, 2009

52 Pages


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungen

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Strukturelle Rahmenbedingungen für Alten- und Pflegeheime
2.1 Situation vor Inkrafttreten der Pflegeversicherung
2.2 Grundsätze der Pflegeversicherung
2.3 Aktuelle Situation

3 Spezialisierung eines Wohnbereiches für dementiell erkrankte Menschen
3.1 Krankheitsbild der Demenz
3.2 Interaktion mit dementiell Erkrankten
3.2.1 Validation nach Naomi Feil
3.2.2 Integrative Validation
3.2.3 Milieutherapie
3.2.4 Realitätsorientierungstraining
3.2.5 Biografiearbeit
3.3 Der Wohnbereich
3.3.1 Die Wohnküche
3.3.2 Das Pflegebad
3.3.3 Erlebnisecken / Themenecken
3.3.4 Snoezelnraum
3.3.5 Der beschützte Garten

4 Fördernde Prozesspflege als System
4.1 Kommunizieren können
4.2 Essen und Trinken

5 Managementkonzept KAIZEN
5.1 Kurzbeschreibung von KAIZEN
5.2 Aufgaben im Management bei KAIZEN
5.2.1 KAIZEN als Problemlösungsprozess
5.3 KAIZEN und die Mitarbeiter
5.4 KAIZEN und die Kunden

6 Implementierung des Konzeptes auf der Basis von KAIZEN
6.1 Einführung
6.2 Kontinuierliche Verbesserung
6.3 Die Aufgaben der Vorgesetzten
6.4 Mitarbeiterförderung im Wohnbereich
6.5 Dokumentation und Evaluation im Rahmen des Pflegeprozesses
6.5.1 Dementia Care Mapping
6.6 Bewohner

7 Zusammenfassung und Resümee

Literaturverzeichnis

Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

ABB. I.: „KAIZEN-SCHIRM“ (1996): aus Imai, Masaaki „Kaizen“ Ullstein-Verlag, Berlin, Frankfurt Seite 25

ABB. II.: „UNTERSCHIED IM DENKEN“ (1996): aus „Kontinuierliche Verbesserung einführen und anwenden, www.business-wissen.de, 05. Juli 2008

ABB. III.: „PDCA-DEMING-KREIS“ ,eigene Darstellung

ABB. IV.: „PFLEGEPROZESS NACH FIECHTER UND MEIER“, eigene Darstellung

1 Einleitung

Bis Mitte der 90er Jahre bestand für Betreiber von Alten- und Pflegeheimen nur selten Anlass, sich mit den Themen Marketing, Qualitätssicherung oder Managementsysteme auseinander zu setzen.

Mit dem Inkrafttreten der zweiten Stufe der Pflegeversicherung am 01. Juli 1996 mussten sich die Einrichtungen auf deutlich veränderte Rahmenbedingungen ein-stellen.

War zuvor die Entstehung einer Pflegeeinrichtung vom jeweiligen Bedarf der ent-sprechenden Kommune abhängig, führte die Änderung der Pflegeversicherung dazu, dass der Markt geöffnet und der Wettbewerb gefördert wurden. Zusätzliche Anbieter drängen nun auf einen zunehmend wettbewerbsorientierten Markt; aus einem Anbietermarkt wurde ein Nachfragemarkt. Dies fordert eine Sicherung des eigenen Standortes. Die Zielgruppe, entweder der Pflegebedürftige und/oder seine Angehörigen, sind bei der Auswahl einer entsprechenden Einrichtung wesentlich kritischer und mündiger geworden.

Eine besondere Herausforderung für Betreiber von Einrichtungen stellt sich in der Umsetzung, diesem neuen Markt qualitativ zu begegnen und gleichzeitig Wirtschaftlichkeit zu sichern.

Hierzu sind Managementkonzepte gefordert.

Ziel dieser Erarbeitung ist es, am Beispiel des Managementkonzeptes KAIZEN, konzeptionelle Überlegungen zur Spezialisierung eines Wohnbereiches für dementiell Erkrankte zu entwickeln.

Im ersten Bereich werden die veränderten Rahmenbedingungen, die eine Spezialisierung erforderlich machen, dargestellt.

Der Hauptteil beginnt mit einer Beschreibung des Krankheitsbildes sowie der Vorstellung von Interaktionsmodellen in der Begegnung mit Menschen mit Demenz, wobei der Schwerpunkt auf der Darstellung eines Konzeptes für einen

Wohnbereich liegt. Weiterhin wird die Wohngestaltung, abgestimmt auf die Be-dürfnisse der erkrankten Menschen, beschrieben. Die pflegerische Konzeptionierung, die sich an dem prozessorientierten Pflegemodell des von Monika Krohwinkel modifizierten ABEDL©-Strukturmodells orientiert, wird an-hand der Beispiele „Kommunizieren“ und „Essen und Trinken können“ vor-gestellt.

Die Kernelemente des KAIZEN, wie dauerhafte Effekte in einem kontinuierlichen Prozess unter Beteiligung aller Mitarbeiter mit dem Fokus auf den zu betreuenden Menschen, werden in der Implementierung des Konzeptes für den Fachbereich beschrieben.

Im Anschluss findet ein Resümee über die Möglichkeiten der Umsetzung statt.

2 Strukturelle Rahmenbedingungen für Alten- und Pflegeheime

Das Managen von Organisationen erfordert eine zielgerichtete Leitung und Steuerung aller Prozesse wie Personalführung und –einsatz sowie Gestaltung und Umsetzung der Aufbau- und Ablauforganisation. Dieses Steuern muss im jeweiligen Kontext der vorhandenen Rahmenbedingungen stattfinden. Diese Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren auch im Dienstleistungs-sektor Altenhilfe verändert. Zu benennen sind Veränderungen in den Organisationen, im direkten Markt, wie Kunden, Mitbewerber und Lieferanten und im gesellschaftlichen Umfeld (vgl. Zink, K. J.). Weiter ausgeführt werden die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Diese Veränderungen erfordern entsprechende Managementkonzepte, die dazu in der Lage sind, den Standort zu sichern, gleichzeitig Wirtschaftlichkeit zu erreichen und somit Gewinne zu er-zielen.

Ein Qualitätsmanagementsystem, welches die philosophische Grundlage hat, den eigenen Standort zu sichern und Gewinne zu erwirtschaften wobei dies mit einer kontinuierlichen Verbesserung unter Einbeziehung aller Mitarbeiter, einschließ-lich der Vorgesetzten erfolgt, ist das Managementkonzept KAIZEN.

Bevor im Folgenden dieses Managementkonzept vorgestellt wird, erfolgt eine Darstellung der Veränderungen und der aktuellen Situation für die stationäre Pflege.

2.1 Situation vor Inkrafttreten der Pflegeversicherung

Bis zum Inkrafttreten der zweiten Stufe der Pflegeversicherung am 01. Juli 1996 bildete in erster Linie das Sozialhilferecht neben dem Heimgesetz und dessen Folgeverordnungen den Handlungsrahmen für die Alten- und Pflegeheime. Bis zu diesem Zeitpunkt regelte das Bundessozialhilfegesetz die grundsätzlichen Aspekte. Für die Organisation und Umsetzungen waren die Bundesländer in Form der Sozialhilfeträger verantwortlich. Demzufolge gab es im Bereich der stationären Pflege keine einheitlichen Strukturen. Die Bedarfsplanung der vorzu- haltenden Heimplätze wurde auf örtlicher Sozialhilfeträgerebene unter Ein-beziehung der freien Wohlfahrtspflege vorgenommen. Dies führte dazu, dass unter den Anbietern kein Konkurrenzdruck herrschte, was wiederum zulasten der angebotenen Qualität ging. Die Einrichtungen verfügten über Wartelisten; Nach-frager mussten teilweise bis zu mehreren Monaten Wartezeit in Kauf nehmen und aus der persönlichen Not heraus den ersten freien angebotenen Heimplatz an-nehmen. Die Einrichtungen hatten infolgedessen ihre Heimplätze belegt, die Aus-lastung lag bei hundert Prozent.

Die Verhandlungen der Pflegesätze erfolgten zwischen den Vertretern der Sozial-hilfeträger und der freien Wohlfahrtspflege. An den in diesen Verhandlungen auf der Basis des Selbstkostendeckungsprinzips erzielten Pflegesatzvereinbarungen für den sozialhilfeabhängigen Bereich orientierte man sich im Weiteren auch bei der Festlegung für Selbstzahler. Mit der Novellierung des Bundessozialhilfe-gesetzes beabsichtige der Gesetzgeber, bis Mitte 1994 über die Einführung von leistungsgerechten Entgelten Anreize zur Kosteneinsparung und Wirtschaftlich-keit zu setzen. Gleichzeitig wurden die Vertragsparteien dazu verpflichtet, Regelungen zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen fest-zulegen (vgl. § 93 Abs. 2 BSHG). Diese Abkehr vom Selbstkostendeckungs-prinzip bedeutete gleichzeitig, dass Pflegesätze prospektiv ausgehandelt und Ge-winne und Verluste nicht mehr ausgeglichen werden sollten (vgl. § 93 Abs. 3 BSHG).

2.2 Grundsätze der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist konzipiert als die fünfte Säule der gesetzlichen Sozial-versicherung mit den Pflegekassen als Träger, um den veränderten gesellschaft-lichen und demografischen Bedingungen Rechnung zu tragen. Sie verfolgt das grundsätzliche Ziel, die Situation der Pflegebedürftigen zu verbessern und ihnen ein weitgehend selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu ermöglichen (vgl. § 2 Abs. 1 SGB XI).

Die Pflegeversicherung ist als Teilkaskoversicherung zu verstehen. Zur Reglementierung wurde der freie Wunsch, in eine Einrichtung zu ziehen, ein-geschränkt. Die Kostenbeteiligung wurde teilweise an eine Heimnotwendigkeitsbescheinung seitens einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) gekoppelt. Die Pflege-bedürftigen verfügen jedoch ausdrücklich über ein Wahlrecht zwischen Ein-richtungen und Dienstleistungen verschiedener Anbieter.

Der Vorrang der ambulanten Pflege vor der stationären Pflege stellt eines der wesentlichen Ziele des Gesetzes dar (vgl. § 3 SGB XI). Weitere wichtige Ziele sind die Prävention und die Rehabilitation. Die Pflegekassen gewähren diese Leistungen nicht selbst, daher haben sie bei den zuständigen Leistungsträgern darauf hinzuwirken, dass rechtzeitig alle geeigneten Maßnahmen eingeleitet werden, um den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zu verhindern (vgl. §§ 5 und 31 SGB XI).

Zusätzlich verfolgt die Pflegeversicherung das Prinzip der Wettbewerbsneutralität und Marktöffnung. Das heißt, allen stationären und ambulanten Pflegeanbietern, die die Anforderungen lt. § 71 SGB XI erfüllen, ist ein Rechtsanspruch auf die Zulassung als Pflegeheim bzw. Pflegedienst zum Markt der Pflegeleistungen zu-gesichert. Auf Bedarf steuernde Elemente werden somit zugunsten von marktwirtschafts- und wettbewerbsorientierten Steuerungselementen verzichtet.

2.3 Aktuelle Situation

Infolge der Einführung der Pflegeversicherung ist das Umfeld, auf das sich ein Alten- und Pflegeheim einstellen muss, wesentlich komplexer geworden. Die Verantwortung für den Pflegesektor verschiebt sich von den Sozialhilfeträgern zu den Pflegekassen, die als Finanzträger über weitreichende Kompetenzen verfügen. Die Gruppe der Finanzierungsträger setzt sich aus Pflege- und Krankenkassen sowie Sozialträgern und Selbstzahlern zusammen. Die primären Aufgaben be-stehen sowohl bei der Auswahl und Kontrolle der Anbieter als auch bei den Pflegesatzvereinbarungen. Statt einzelner örtlicher Sozialhilfeträger zeigen sich die Landesverbände der Pflegekassen für die Gestaltung der Angebotsstrukturen und der Finanzierung der Pflegeleistungen verantwortlich. Dieser dominante Ein-fluss zeigt sich bei den Rahmenbedingungen, die auf Landesebene von den Landesverbänden der Pflegekassen mit den Vereinigungen der Träger der Ein-richtungen abgeschlossen werden.

In diesen Rahmenverträgen gemäß § 75 SGB XI werden sowohl die Inhalte der Pflegeleistungen definiert, Maßstäbe und Grundsätze für die personelle Aus-stattung festgelegt, örtliche und regionale Einzugsbereiche der Pflegeeinrichtung formuliert als auch Prüfrechte hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und der Quali-tätssicherung vereinbart. Die Folge ist, dass die Pflegekassen auf umfangreiche Informationen hinsichtlich Leistungen, Qualität und Höhe der Leistungsentgelte aller Einrichtungen zugreifen können und somit insbesondere bei der Ver-handlung der Pflegesätze eine starke Position einnehmen. In diesem Zusammen-hang sind die Pflegeeinrichtungen gemäß § 112 ff SGB XI dazu verpflichtet, eine kontinuierliche Qualität bei den Pflegeleistungen zu erbringen und sich an internen und externen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zum Beispiel in Form von Qualitätszirkeln, Zertifizierungsmaßnahmen und kommunalen Qualitäts-konferenzen, zu beteiligen.

Während der Wettbewerb zwischen den Heimen bis Mitte 1996 aufgrund viel-fältiger Angebotsregulierungen größtenteils unterdrückt worden ist, zeichnet sich nach der Reduktion der Markteintrittsbarrieren eine Intensivierung der Wett-bewerbssituation mit umfangreichen Folgen für den stationären Bereich ab. Das Abrücken von der bisherigen Bedarfsdeckung und die Bewegung in Richtung mehr Markt hat dazu geführt, dass weitere Anbieter auf einen zunehmend wett-bewerbsorientierten Markt drängen und in Konkurrenz zu den bereits existierenden Einrichtungen treten.

„Hinzukommt, dass von seiten des Gesetzgebers, nicht zuletzt als Strategie zur Kostenbegrenzung, gezielt zwischen Anbietern von Gesundheits- und Sozial-leistungen zugelassen wird. Bisher ausschließlich öffentlichen und freigemein-nützigen Trägern vorbehaltene Bereiche werden zunehmend auch für private An-bieter geöffnet werden. Dies bedeutet für das Management bestehender Ein-richtungen eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen der Existenzsicherung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.“ (Schubert Prof. Dr., Hans, Studien-brief MGS0110, S. 1, 2005)

Gleichzeitig nehmen mehr Pflegebedürftige die Geldleistungen in Anspruch. Diese Wettbewerbssituation lässt zunehmend folgende Entwicklungen erwarten:

- Anstieg des Kostendrucks der Pflegekassen auf die Einrichtungen
- Auslastungsprobleme und Betriebsverluste durch hohe Fixkosten, gleich-zeitig nicht belegte Heimplätze
- zunehmende Zahl an Konkursen, insbesondere kleinerer (> 40 Bewohner-plätzen) Anbieter
- Etablierte, konventionelle Angebote sind infolge der sich ändernden An-sprüche der Kunden zunehmend nicht mehr ausreichend
- Spezialisierung der Angebotsformen und des Marktes infolge des Wandels vom Anbieter – zum Nachfragemarkt, durch Änderungen des Kundenver-haltens und höhere Ansprüche an die Qualität

Die Pflegereform vom 01. Juli 2008 – das Gesetz zur strukturellen Weiter-entwicklung der Pflegeversicherung – trägt durch eine Reihe von Maßnahmen da-zu bei, dass die Qualität der Pflege weiterhin verbessert werden soll. Jedoch reicht eine gesetzliche Grundlage allein nicht aus, diese Ziele zu erreichen, sondern es sind entsprechende Managementsysteme erforderlich, um eine kontinuierliche Verbesserung zu etablieren.

3 Spezialisierung eines Wohnbereiches für dementiell erkrankte Menschen

Die unter Pkt 2 ff. dargestellten Veränderungen der Rahmenbedingungen sowie die daraus resultierenden Konsequenzen zur Marktöffnung für den Pflegesektor zeigen auf, wie notwendig Spezialisierungen sind. Jedoch ist der Fokus nicht aus-schließlich auf den wirtschaftlichen Aspekt zu richten, sondern auch auf die zu be-treuenden Menschen. Dementiell Erkrankte brauchen eine ihren Bedürfnissen an-gepasste Pflege und Betreuung.

Die genaue Kenntnis des Krankheitsbildes „Demenz“ bildet die Grundlage für eine fachliche Konzeptionierung eines Wohnbereiches, wie er für dementiell er-krankte Menschen wünschenswert wäre. Zum besseren Verständnis wird daher im Folgenden erst das Krankheitsbild kurz vorgestellt, bevor die Beschreibung eines Wohnbereichs mit dem entsprechenden Fachkonzept folgt.

3.1 Krankheitsbild der Demenz

Charakteristisch sind beim Demenz-Syndrom eine nachweisbare, erworbene Be-einträchtigung des Gedächtnisses sowie ein zunehmender Verlust früherer intellektueller Fähigkeiten.

Zurzeit leiden in Deutschland ca. 1,5 Mill. Menschen an einer Demenz, Tendenz steigend. Im Alter zwischen 65 bis 69 Jahren ist jeder Zwanzigste betroffen, zwischen 80 bis 90 Jahren bereits jeder Dritte! Es gibt Schätzungen, dass im Jahre 2030 2,8 Mill. Menschen in Deutschland an Demenz erkrankt sein werden.

Die Folgen dieser Erkrankung, die sich im Umgang mit Alltagsanforderungen, seelischem Erleben und Verhalten sowie auf der Beziehungs- und Kommunikationsebene widerspiegeln und im Krankheitsverlauf zunehmend zu einer Bedrohung des „Person-Seins“ führen, bedürfen besonderer Pflege und Be-treuung.

Dementiell erkrankte Menschen sind keine homogene Gruppe. So individuell wie der Mensch ist, offenbart sich auch seine Erkrankung. Die Unterscheidung zeigt sich in der Ausprägung der Symptome, abhängig vom Stadium der Erkrankung, im Grad der Mobilität, der Multimorbidität und vor allem in der Biografie des Be-troffenen. Dieser unterschiedlichen Ausprägung ist entsprechend den Bedürf-nissen gerecht zu werden. Die Selbstständigkeit des Menschen gilt es lange zu er-halten, und die Unabhängigkeit ist zu fördern. Die Pflege und Betreuung soll für den Betroffenen entlastend und wertschätzend sein. Dies erfordert Spezialisierung, fachliche Kompetenzen und einen an den Bedürfnissen des Er-krankten angepassten Wohnbereich.

3.2 Interaktion mit dementiell Erkrankten

Besonders schwierig ist die Pflege und Betreuung von Menschen mit sogenannten „herausfordernden Verhaltensweisen“. Dieses Verhalten zeigt sich im „nach Hause Wollen“ oder handgreiflichen und verbalen Angriffen. Von den Be-treuenden ist zu akzeptieren, dass dieses Verhalten u. U. weder medikamentös noch durch psychosoziale Maßnahmen maßgeblich beeinflussbar ist. Jedoch zeigt es sich immer wieder, dass der erkrankte Mensch in einem ihm zugewandten Milieu positiv auf das Umfeld reagiert. Hier bedarf es spezieller Angebote (vgl. Robert Bosch Stiftung (Hrsg.), 2007).

Interaktive Ansätze und Angebote in der Betreuung und Pflege von dementiell Erkrankten sind zum Beispiel die Validation nach Feil / Integrative Validation nach Richard, Milieutherapie, Biografiearbeit, Realitäts Orientierungs T raining, Ergotherapie, Musik- und Tanztherapie, Physiotherapie, Strukturierung des Tagesablaufes, Merkhilfen geben, soziale Kontakte fördern, Angehörigenarbeit, Einsatz von Handpuppen, Tiergestützte Interventionen, Gartentherapie, Snoezelen und vieles mehr. Es würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen, alle Ansätze zu erläutern. Im Folgenden werden einige kurz vorgestellt.

[...]

Excerpt out of 52 pages

Details

Title
Implementierung eines Managementmodells für einen Fachbereich für dementiell erkrankte Menschen auf der Basis von KAIZEN
Subtitle
Konzept für einen dementiellen Fachbereich
Author
Year
2009
Pages
52
Catalog Number
V128050
ISBN (eBook)
9783640341214
ISBN (Book)
9783640337842
File size
1244 KB
Language
German
Keywords
Implementierung, Managementmodells, Fachbereich, Menschen, Basis, KAIZEN, Konzept, Fachbereich
Quote paper
Master of Arts und Dipl. Pflegewirtin (FH) Margarete Stöcker (Author), 2009, Implementierung eines Managementmodells für einen Fachbereich für dementiell erkrankte Menschen auf der Basis von KAIZEN, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128050

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Implementierung eines Managementmodells für einen Fachbereich für dementiell erkrankte Menschen auf der Basis von KAIZEN



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free