Gunther – der schwache 'künec'?

Die Figur des Burgundenkönigs im Kontext mittelalterlicher Herrschaftskonzeptionen


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2009

37 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung: Der(ohn)mächtige Herrscher – König Gunther und die Forschung

2. „rex iustus“ / „rex iniquus“: Die mittelalterliche Darstellungstradition von Herrschaft

3. Die Figur Gunther und ihre stoffgeschichtliche Dimension
3.1. Die historischen Wurzeln und sagengeschichtliche Tradition der Figur Gunther
3.2. Die sozialen und politischen Bedingungen um 1200
3.3. Die literarischen Wandlungsprozesse der Stauferzeit

4. Das Herrscherbild Gunthers im Nibelungenlied
4.1. Ausgangskonstellation
4.2. Siegfrieds Ankunft am Burgundenhof
4.3. Krieg gegen die Sachsen
4.4. Werbung Brünhilds und Hochzeit in Worms
4.5. Königinnenstreit und Tod Siegfrieds
4.6. Trauer Kriemhilds und Neuvermählung
4.7. Ausblick: Zug ins Etzelland und Kampf gegen die Hunnen

5. Fazit: Die Figur des Burgundenkönigs im Kontext textexegetischer Pfadabhängigkeiten

6. Bibliographie

1. Einleitung: Der (ohn) mächtige Herrscher – König Gunther und die Forschung

„Ein konsistentes königliches Profil gelingt dem Nibelungenlied [...] nicht – was freilich nichts mit der vielfach vermuteten Schwäche des Königs zu tun hat.“ (Ehrismann 2005: S.65)

Es gibt wohl kaum eine Figur innerhalb des Nibelungenliedes, deren Rolle in der Forschung so unterschiedlich interpretiert wurde und deren Bewertung so stark divergiert wie die des Burgundenkönigs Gunther. Für die einen handelt es sich bei Gunther um einen geschickten und clever agierenden Strategen, der mit Hilfe von Bündnissen und Absprachen seine Herrschaftsposition in Worms zu festigen vermag, für die anderen ist Gunther nicht mehr als eine königliche Marionette am Hof zu Worms, der die eigentliche Herrschaft bereitwillig in die Hände seiner Vasallen legt und trotz seiner exponierten Stellung als Burgundenkönig, nur eine Nebenfigur des Nibelungenepos darstellt (vgl. Göhler 1989: S. 58).

Diplomatischer Machtpolitiker oder schwacher höfischer Herrscher? Diese viel diskutierte Frage gilt bis heute als eines der interessantesten Rätsel, welches das Nibelungenlied für Forscher wie Leser parat hält. Allein scheint die Frage nach Stärke oder Schwäche der Herrschaft Gunthers bisher unter falschen Prämissen gestellt worden zu sein. Zwar finden sich für beide Interpretationsansätze im Nibelungenlied genügend Anhaltspunkte. Der Frage nach einem adäquaten Bewertungsmaßstab von Herrschaft im zeitgenössischen Kontext des Nibelungenliedes ist von Seiten der Forschung bisher jedoch nur wenig Rechnung getragen worden. Erst in den letzten Jahren und im Kontext der stärkeren Berücksichtigung textexterner Faktoren wie den sozio-kulturellen und politischen Verhältnissen um 1200 oder den historischen Quellen des Sagenstoffes, scheint sich die Rezeption des Burgundenkönigs zu wandeln. Vor allem die neueren Untersuchungen zum zeitgeschichtlichen Herrschaftsverständnis im Mittelalter drängen dabei auf eine Neudefinition des im Nibelungenlied dargestellten Herrscherbildes. Es stellt sich dabei die Frage, inwieweit der Topos des Strategen und Machtpolitikers als Bewertungsmaßstab von Herrschaft überhaupt Sinn macht.

Hierin liegt auch der Ansatz der vorliegenden Arbeit, in welcher auf Grundlage verschiedener mittelalterlicher Herrschaftskonzeptionen eine Beurteilung des Herrscherbildes im Nibelungenlied vorgenommen werden soll. Ziel der Arbeit ist es dabei, die Frage der Herrschaftsqualität Gunthers differenziert beantworten zu können und darüber hinaus Kontinuitäten und Brüche innerhalb der Figur des Burgundenkönigs aufzuspüren, diese zu erläutern und mögliche Begründungsansätze für das spezifische Herrscher- und Rollenbild Gunthers im Nibelungenlied darzulegen. Dabei soll in einem ersten Schritt, mit Hilfe von Michael Szurawitzki Arbeit zu den verschieden Herrschaftskonzeptionen im Mittelalter[1], ein Idealtypus des gerechten bzw. ungerechten Herrschers aufgestellt werden, der als Bewertungsgrundlage für die weitere Betrachtung Gunthers im Nibelungenlied dienen soll. Wie sich zeigen wird, liegt der mittelalterlichen Weltanschauung ein völlig anderes Herrschaftsverständnis zugrunde als der Moderne, was ein Umdenken bezüglich der Bewertung des herrschaftlichen Verhaltens Gunthers erfordert. Mit Blick auf potentielle Konzessionen der Figur Gunthers, scheint es darüber hinaus sinnvoll, kurz auf die historischen und stoffgeschichtlichen Wurzeln sowie die herrschenden politischen und literaturgeschichtlichen Verhältnisse um 1200 einzugehen. Mit Hilfe dieses theoretischen Rahmens erfolgt im Anschluss ein Abgleich des Herrschaftsbildes im Nibelungenlied mit der bereits aufgestellten Typologie idealer Herrschaft. Als gewinnbringend erweist sich dabei die Möglichkeit, anhand des generierten Idealtypus gerechter bzw. ungerechter Herrschaft feste Kategorien zur Beurteilung der Figur und ihrer Handlungsweise zu gewinnen. Dabei bezieht sich die Analyse vornehmlich auf den ersten Teil des Nibelungenliedes, da Gunthers Verhalten für den Handlungsablauf von entscheidender Bedeutung ist und ein differenzierteres Bild des Burgundenkönigs gezeichnet wird, während Gunther im zweiten Teil skizzenhaft und stark eindimensional als tapferer König und Kämpfer ohne großes Handlungspotential hinter Hagen zurücktritt (vgl. Ehrismann 2005: S. 65).

Die anhand des Idealtypus neu gewonnen Einsichten zur Herrschaft Gunthers gilt es in einem letzten Schritt, vor dem Hintergrund der bisherigen Bewertung durch Forschung, in die Diskussion um das Herrscherbild des Burgundenkönigs einzuordnen und auf mögliche Neuerungen und Folgen für die Interpretation hinzuweisen. Hierfür werden nochmals die Erkenntnisse zur Konstitution der Figur und ihrer Pfadabhängigkeit bezüglich historischer, literaturtheoretischer und zeitgenössisch-politischer Aspekte aufgegriffen. Zu versprechen ist sich davon ein differenzierteres Bild des Burgundenkönigs, dass die Handlungsweisen und Rollenkonstitution vor dem Hintergrund stoff- und milieugeschichtlicher Notwendigkeiten des Nibelungendichters verständlicher werden lässt und darüber hinaus einen neuen Rezeptionsansatz zur Darstellung von Herrschaft innerhalb des Nibelungenliedes ermöglicht.

2. „rex iustus“ / „rex iniquus“: Die mittelalterliche Darstellungstradition von Herrschaft

In seinem 2005 erschienen Buch, Contra den "rex iustus / rex iniquus"? - Der Einfluss von Macchiavellis Il Principe auf Marlowes "Tamburlaine", Shakespeares "Heinrich V." und Gryphius' "Leo Armenius", befasst sich Michael Szurawitzki neben der Untersuchung des Herrschaftsbildes bei Niccolò Macchiavelli, ebenso mit den mittelalterlichen Darstellungstraditionen von Herrschaft.

Diese Untersuchung soll als Grundlage zur Generierung eines mittelalterlich geprägten Idealtypus von gerechter bzw. ungerechter Herrschaft verwendet werden, welcher im weiteren Verlauf der Arbeit als Folie zur Beurteilung des Herrschaftsbildes König Gunthers im Nibelungenlied dient.

Auch wenn sich im Zuge postmoderner Literaturtheorien und dem Abgesang auf materialistisch geprägte Interpretationsansätze, das Profil einer sozialgeschichtlich geprägten Literaturtheorie stark verwässert hat, scheint es für eine adäquate Interpretation des Nibelungenliedes unablässig den sozialhistorischen und literaturgeschichtlichen Kontext zumindest im Blick zu haben. Die sozialgeschichtliche Methode, welche „[...] die sozialen und institutionellen Bedingungen des Schreibens, der Produktion wie der Rezeption in ihrem geschichtlichen Wandel zum Gegenstand macht [...]“, erweist sich gerade bezüglich des Mittelalters und dem stark geistlich geprägten Weltbild als sinnvoll (Meid 2001: S. 484). Dabei geht es weniger um ein deterministisches Verfahren im Sinne der historisch-materialistischen Literaturtheorie, als vielmehr um eine soziologisch verstehende Analyse der gesellschaftlichen und ideologischen Rahmenbedingungen um 1200. Um beurteilen zu können, ob und inwieweit Gunther als ein starker oder schwacher Herrscher bezeichnet werden kann, ist es zuerst von Nöten zu definieren, was unter zeitgenössischer Perspektive überhaupt als starke oder schwache Herrschaft verstanden wurde. Hier erweist sich die Arbeit von Szurawitzki als äußerst hilfreich, da sie eine mittelalterliche Darstellungstradition von Herrschaft vor Machiavelli beinhaltet. Zentral und konstitutiv für das Weltbild im Mittelalter ist die Annahme der von Gott gegebenen Ordnung, an welche die Ordnung weltlicher Herrschaft anknüpft (Szurawitzki 2005: S. 24). Die weltlichen Herrscher, wurden dem Verständnis nach, durch Gott legitimiert, da ihnen die Aufgabe zu kam, dem göttlichen Recht mit weltlichen Mitteln Geltung zu verschaffen. Dieses Verständnis des Königs als Stellvertreter Gottes, sollte bis zum Ende des absolutistischen Zeitalters Bestand haben. Kennzeichnend für das Mittelalter ist dabei die Verknüpfung von religiös geprägter Ethik und weltlicher Politik. Diese, seit der Antike, bestehende Verbindung von Politik und christlich-platonischer Moral wird erst mit Niccolò Macchiavelli (1469-1527) und seiner Schrift „Il prinicipe“ aufgebrochen (vgl. ebd.: S. 61 ff.). Die gröbste mittelalterliche Unterscheidung zwischen gerechtem („rex iustus“) und ungerechtem („rex iniquus“) Herrscher kann somit zwischen der Einhaltung und dem Bruch mit den Gesetzen Gottes gemacht werden. Hier ergeben sich bezüglich der Interpretation Gunthers erste Probleme. Zum einen erschwert die Struktur der Figur, ihre fehlende Innerlichkeit und ihr geringes Maß an Reflektion, eine Analyse Gunthers bezüglich seines Verhältnisses zu Gott und den Lehren des Christentums.[2] Zum anderen spielt, wie Hilde Hansen richtig bemerkt, das Bekenntnis zu Gott und die namentliche Identifikation mit dem Christentum im Nibelungenlied eine marginale Rolle (Hansen 1990: S.85).

Dennoch scheint eine Typologisierung nach Kriterien der christlich geprägten Schriften sinnvoll, da die meisten mittelalterlichen Quellen gerechte und ungerechte Herrschaft anhand von Tugendkatalogen definieren. In diesem Sinne ist ein Abgleich zwischen dem Handeln Gunthers im Nibelungenlied mit den mittelalterlichen Prinzipien gerechter Herrschaft gleichermaßen ein Indikator für die Beurteilung seines Herrscherpotentials. Es geht somit nicht mehr vordergründig um die Analyse seiner „realpolitischen Macht“ wie es in der Forschung zumeist der Fall ist, sondern vielmehr um seine moralische und christliche Integrität, welche den Bewertungsmaßstab seiner Herrschaft bildet. Ein gerechter Herrscher ist somit gleichermaßen ein starker Herrscher. Einflussreichste (früh)mittelalterliche Quelle bezüglich der Darstellung von Herrschaft ist die Civitas Dei des Kirchenvaters Augustinus (354-430 n. Chr.). Hierbei handelt es sich um eine Abhandlung über die Handlungsweisen und Tugenden eines glücklichen und gerechten Herrschers (Szurawitzki 2005: S. 29). Grundlegende Tugend ist dabei die gerechte Herrschaft, welche als Sublimat aller anderen Tugenden angesehen werden kann und sich mit der bereits erwähnten Vorstellung deckt, dass sich die weltlichen Herrscher als Stellvertreter Gottes auf der Erde verantwortlich zeigen. Neben dieser allgemeinen und zugleich höchsten Anforderung enthält die Civitas Dei eine Reihe von weiteren Tugenden. Zur Erleichterung der Typologisierung erscheint es sinnvoll, nicht jede Tugend einzeln zu betrachten, sondern jeweils zu Tugendkomplexen zusammenfassen, welche als signifikant für gerechte bzw. ungerechte Herrschaft gelten können. Ein idealer Herrscher hat im Sinne der Civitas Dei somit folgende Eigenschaften (vgl. ebd.: S. 30-31):

- gläubig und gottesfürchtig
- milde und nachsichtig
- demütig und selig
- frei von Ruhmsucht und Ausschweifung

Szurawitzki zufolge wären somit die wichtigsten Tugenden eines „rex iustus“ ausgemacht, da sich nahezu alle folgenden Darstellungen von Herrschaft auf Augustinus berufen und letztlich nur weitere Differenzierungen des dargestellten Herrschaftskonzepts beinhalten. Die Civitas Dei enthält keinen Katalog, der die Eigenschaften eines „rex iniquus“ darlegt. Es liegt jedoch nahe, dass der ungerechte Herrscher als verzerrtes Spiegelbild des „rex iustus“ gedacht werden kann und sich aus den Umkehrungen des Tugendkataloges konstituiert. Erst in dem rund 250 Jahre jüngeren pseudo-cyprianischen Traktat finden sich zentrale Abschnitte über die Tugenden bzw. Laster eines ungerechten Herrschers. Doch auch in diesem Traktat, das zwischen 630-700 n. Chr. in Irland entstand und dessen Verfasser unbekannt ist, wird der „rex iniquus“ in Opposition zu den Tugenden eines gerechten Herrschers entwickelt. Wie bereits erwähnt orientieren sich die meisten mittelalterlichen Schriften an der Civitas Dei, sodass im folgenden nur Neuerungen bzw. Abweichung gegenüber der Schrift des Augustinus angeführt werden.

So weitet das pseudo-cyprianische Traktat die Tugenden gerechter Herrschaft auf das Umfeld des Herrschers aus und nimmt ihn auch in die Verantwortung bezüglich seiner Staatsdiener und Würdenträger. Demnach unterscheidet sich ein gerechter von einem ungerechten Herrscher nicht nur in seinem eigenen Handeln, sondern auch in seiner Verantwortlichkeit für die ihm in Staatsdiensten unterstehenden Personen (vgl. ebd.: S. 34-37). Der gerechte Herrscher besetzt die Führungsämter daher mit Personen, die ihm, was moralische Integrität anbelangt, in nichts nachstehen. Zudem ist er gewillt, seine Kirche, Religion und Vaterland mit allen Mitteln, aber auf gerechte Weise, zu verteidigen. Darüber hinaus urteilt er neutral und nimmt sich des Schutzes der Fremden, Witwen und Waisen an. Er bestraft Meineid und Brudermord, ebenso wie Ehebruch und unwürdige Berater. Er ist ganz Herr über sein Temperament, übt sich in Geduld und geht seinen Nachfahren sowie dem gesamten Volk mit gutem Beispiel voran. Ob und inwieweit ein Herrscher nach diesen Prinzipien lebt, ließe sich dem pseudo-cyprianischen Traktat nach an gewissen Signa ablesen (vgl. ebd.: S. 37). Während der ungerechte Herrscher mit Missernten, Naturkatastrophen und der Bedrohung durch feindliche Horden zu rechnen habe, kann sich der gerechte Herrscher über ein starkes und friedliches Vaterland, gutes Wetter und fruchtbaren Boden sowie die Hoffnung auf eine gute Zukunft freuen.

Diese Signa-Aufzählung ist die bemerkenswerteste Neuerung gegenüber der Civitas Dei, denn nun scheint es objektive und empirisch nachvollziehbare Ereignisse zu geben, die darauf schließen lassen ob es sich um einen gerechten oder ungerechten Herrscher handelt. Auf diesen beiden Schriften aufbauend widmen sich der Mainzer Krönungsordo (961 n. Chr.) sowie die deutsche Kaiserchronik (ca. 1147 n. Chr.), welche aus literaturgeschichtlicher Sicht als die zentralen Werke bezüglich der Produktion und Rezeption des Herrschafts- und Machtverständisses im Nibelungenlied angesehen werden können, ebenfalls der Frage nach gerechter und ungerechter Herrschaft. Der ältere Ordo steht dabei stark im Zeichen einer klerikal geprägten Herrschaftskonzeption und betont die durch Gottesgnadentum verliehene weltliche Herrschaft, derer sich ein jeder Herrscher auf Erden als würdig erweisen muss (vlg. ebd.: S. 38). Der Respekt vor den Würdenträgern der Kirche, die Darstellung der Königskrönung und die Huldigung der Signa (Schwert, Ring, Stab) sind zentrale Passagen der Mainzer Krönungsordo. Der Tugendkatalog eines gerechten Herrschers wird größtenteils beibehalten und nur an wenigen Stellen verändert. Die Mahnung zu erhöhter Bescheidenheit und der Appell zur Einübung funktionierender Mechanismen und Handlungsweisen sind dabei die größten Neuerungen gegenüber den vorherigen Schriften.

Weitaus bedeutender für die Herrschaftskonzeption innerhalb des Nibelungenliedes dürfte die deutsche Kaiserchronik von 1147 sein. In dieser Schrift sind negative wie auch positive Beispiele christlicher Herrschaft (u.a. Otto II., Heinrich IV., Konrad I.) dargelegt. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Nibelungenlied scheint diese Darstellung herrschaftlicher Tugenden von besonderer Bedeutung. Dabei ist festzustellen, dass sich auch die Kaiserchronik in ihren Kernpunkten an der ca. 700 Jahre älteren Civitas Dei des Augustinus orientiert. Einzig die Forderung nach Mitleid für die Besiegten und einer aggressiven Bekehrungspolitik gegenüber den Ungläubigen gehen über die bereits dargelegten Tugenden hinaus. Dafür findet sich in der Kaiserchronik eine durchaus detaillierte Darstellungen herrschaftlicher Laster, die in Verbindung mit den jeweiligen Herrschern exemplarisch abgehandelt werden. Zusammenfassend sind für einen „rex iniquus“ folgende Laster kennzeichnend (vgl. ebd.: S. 44-45):

- ungerechte Herrschaft (Unterdrückung der Adligen, Verschmähung der Fürsten, Ungerechtigkeit gegenüber dem eigenen Volk)
- unkluges Handeln
- unkeusches Verhalten
- Störung des Friedens und Bürgerkrieg
- Ungläubigkeit und fehlende Gottesfurcht

Auch dieser Merkmalskatalog ungerechter Herrschaft hat seine Wurzeln, trotz einiger Ausdifferenzierungen, in der Civitas Dei und formuliert die Inhalte relativ stereotypisch. Zwar wird an einigen Herrschern aufgezeigt, was unkluges Handeln bedeuten kann, z.B. wenn Otto II. gegen den Rat des Papstes in den Krieg gegen die Griechen zieht, diesen verliert und schließlich durch eine Krankheit dahingerafft wird (vgl. ebd.: S. 43-44). Eine substantielle Bestimmung der einzelnen Tugenden und Laster gibt es jedoch kaum. Meist wird unter Berücksichtigung christlicher Grundwerte ein schemenhaftes Bild gerechter bzw. ungerechter Herrschaft entwickelt. In diese Tradition reiht sich auch die deutsche Kaiserchronik ein. Es lässt sich nur vermuten, ob und inwieweit Schriften wie der Mainzer Königsordo oder die deutsche Kaiserchronik vom Autor des Nibelungenliedes wirklich rezipiert wurden. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird der Autor jedoch zumindest von den Schriften und ihrem Inhalt gewusst haben, da Darstellungen zu Herrschaft und herrschaftlichen Tugenden zu den meist gelesenen Werken des Mittelalters gehörten (vgl. ebd.: S. 35/38). Um die Darstellung der Herrschaft König Gunthers im Nibelungenlied beurteilen zu können, bietet es sich an, abschließend die Kriterien der verschieden Schriften zu zwei Idealtypen zusammenzufassen. Somit umfasst der mittelalterliche Idealtyp eines gerechten Herrschers („rex iustus“) folgende Tugenden, welche in ihrer Negation jeweils dem Idealtyp eines ungerechten Herrschers („rex iniquus“) entsprechen:

- gläubig und gottesfürchtig
- milde und nachsichtig
- demütig und selig
- frei von Ruhmsucht und Ausschweifung
- verantwortlich für das Handeln seiner Staatsdiener
- verteidigt Kirche, Religion und Vaterland
- schützt Fremde, Witwen und Waisen
- Ablehnung von Meineid und Brudermord
- bestraft Ehebruch und unwürdige Berater
- Mitleid gegenüber den Besiegten
- aktive Bekehrungspolitik gegenüber Ungläubigen

Dieser Tugendkatalog eines „rex iustus“ dient im folgenden als Grundlage zur Beurteilung des herrschaftlichen Verhaltens Gunthers im Nibelungenlied. Dabei erscheint die Analyse der Handlungsweise Gunthers vor dem Hintergrund zeitgenössischer Idealvorstellungen, wie sie sich in der Mainzer Königsordo oder der deutschen Kaiserchronik wieder finden, als erfolgversprechende Variante gegenüber einer entkontextualisierten Betrachtung von Macht- und Herrschaftsverhältnissen im Sinne moderner literaturwissenschaftlicher Interpretationsansätze. Zwar ist es durchaus richtig, dass eine rein historisch geprägte Interpretation dem Nibelungenlied nicht gerecht wird, schließlich erfreut sich das Werk seit Jahrhunderten großer Beliebtheit und erhält seine Aktualisierung jeweils durch den Leser (vgl. Stech 1993: S.36 ff.), dennoch erscheint eine historisch losgelöste Interpretation im Sinne einer naiven Rezeptionsästhetik[3] für das Verständnis des Nibelungenliedes als zu kurz gegriffen. Dies bezieht sich nicht nur auf das soeben dargelegte mittelalterliche Verständnis gerechter und ungerechter Herrschaft, sondern ebenso auf die Figurenkonzeption Gunthers. So lassen sich (Dis-)Kontinuitäten innerhalb der Figur und ihrem Verhalten nur nachvollziehen, wenn man auch den historischen, gesellschaftlichen und literarischen Entstehungskontext der Figur des Burgundenkönigs und ihre Stellung innerhalb des Epos im Blick hat.

Dies bedeutet nicht, im Sinne eines rückständigen Begriffsverständnisses von Hermeneutik, dass dem Text autoritativ nur ein Sinn bzw. eine richtige Interpretationsvariante zugewiesen werden kann, dennoch konstituiert sich mit Blick auf die stoffgeschichtlichen und sozial-historischen Bedingtheiten ein rekonstruierbarer Sinnrahmen, der als Grundlage für weitere Interpretationen dient. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, im Folgenden nicht nur die mittelalterliche Darstellungstradition von Herrschaft zur Interpretation der Figur heranzuziehen, sondern ebenso die Stofftradition, das literarische Umfeld und die speziellen Rezeptionsvoraussetzungen (vgl. Göhler 1989: S. 28) der Figur Gunthers zu skizzieren um somit wichtige Anhaltspunkte bezüglich ihrer speziellen Konstitution und Rolle im Nibelungenlied zu erhalten.

3. Die Figur Gunther und ihre stoffgeschichtliche Dimension

Im Folgenden soll kurz auf die Stofftradition, das literarische Umfeld und die speziellen Rezeptionsvoraussetzungen der Figur Gunthers eingegangen werden. Literarische Figuren entstehen trotz ihres fiktionalen Charakters nicht im luftleeren Raum, sondern sind gebunden an Zeit, Ort und Kontext ihrer Entstehung. Diese wie auch immer geartete Bedingtheit einer Figur formt ihr Profil innerhalb eines literarischen Werkes. Daher lässt eine genauere Untersuchung des literarischen und gesellschaftlichen Feldes, in welchem der Autor sein Werk und die darin auftretenden Figuren konstruiert, oft Rückschlüsse auf Handlungspotentiale und Rollenbild einer Figur zu. Für das Nibelungenlied im allgemeinen, und für die Figur Gunthers im speziellen, ergeben sich drei relevante Dimensionen, die einer Untersuchung bedürfen: die historischen Wurzeln bzw. sagengeschichtliche Tradition, die sozialen und politischen Bedingungen um 1200 und die literarischen Wandlungsprozesse der Stauferzeit.

3.1. Die historischen Wurzeln und sagengeschichtliche Tradition der Figur Gunthers

Die historischen Wurzeln der Figuren des Nibelungenliedes liegen, wie fast bei allen Figuren germanischer Heldensagen, in der Zeit der germanischen Völkerwanderung vom 4.-6. Jh. n. Chr. (vgl. Heinzle 1994: S. 22 ff.). So auch im Falle König Gunthers. Sehr wahrscheinlich dürfte der Burgundenkönig Gundahar ( † 436 n. Chr. ) die historische Vorlage des Herrschers von Worms sein. Unter ihm zogen die historischen Burgunden, von Nordosten kommend, im 5. Jh. n. Chr. an den Mittelrhein und sicherten sich auf beiden Seiten des Flusses einen beachtlichen Herrschaftsbereich. Hierin stimmen Epos und geschichtliche Überlieferung überein. Historisch nicht verbürgt ist jedoch, ob es den Herrschersitz in Worms in der Form gegeben hat, wie es im Nibelungenlied beschrieben wird. Überhaupt darf man die Heldensagen nicht als detailgetreue Wiedergabe historischer Ereignisse verstehen, sondern vielmehr als literarisch ausgestaltete Erzählungen mit modifizierter Stofftradition (Namen, Ereigniskonstellationen etc.). In diesem Zusammenhang ist die nahezu vollständige Vernichtung des Burgundenreiches am Mittelrhein durch den weströmischen Heermeister Aëtius als historisches Kernstück des zweiten Teils des Nibelungenliedes zu sehen (vgl. Ehrismann 2005: S. 14). Bei der Schlacht im Jahre 436 n. Chr. soll der größte Teil des Burgundenvolkes und mit ihm König Gundahar den Tod gefunden haben. Zweifelsohne referiert die Erzählung vom Untergang der Burgunden am Hunnenhof, und damit verbunden die Rolle König Gunthers, auf dieses historische Ereignis.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer historischer Personen, die Eingang in das Nibelungenlied gefunden haben (vgl. Heinzle 1994: S. 22).[4] Neben der historischen Vorlage, besteht eine reichhaltige Sagentradition, die entweder in direkter Verbindung mit dem Burgundenkönig oder in einer modifizierten Variante seiner Person steht (vgl. Lönnendonker 2003: S. 183 ff.). Im Waltharius, ca. um 930 n. Chr. von Mönch Ekkehard in St. Gallen verfasst, ist Gunther zwar eine handelnde Person und steht wie im Nibelungenlied in engem Kontakt zu Hagen, jedoch wird er hier nicht als Burgundenkönig, sondern als Nebelfranke oder Sigambrer bezeichnet (vgl. ebd.: S. 184). In der Thidrekssaga gehören Hagen und Gunther zum Volk der Niflungen. Eine entsprechende Bezeichnung als Burgunder, wie im Fall des Nibelungenliedes, kommt in der Sagentradition nicht vor. Hier scheint der Nibelungendichter bewusst die historische Vorlage bemüht zu haben. Interessant ist die Darstellung der körperlichen Verfassung Gunthers in den verschiedenen Sagen. So wird Gunther in der Thidrekssaga im Kampf gefangen genommen und schwer verwundet in den Schlangenturm geworfen. Im Waltharius ergeht es ihm ähnlich schlecht. So schlägt ihm Walter in einem hitzigen Gefecht ein Bein ab (vgl. ebd.: S. 185 ff.). Zeitlich gesehen erfolgt dieses Ereignis in Gunthers Jugend, sodass er zu dem Zeitpunkt der Handlung des Nibelungenliedes faktisch ein Krüppel sein müsste. Davon ist im Nibelungenlied jedoch nicht die Rede. Gunther scheint sich in bester gesundheitlicher Verfassung zu befinden. Dennoch erscheint es interessant, inwieweit im Nibelungenlied historische Ereignisse und traditionelle Sagenmotive aufgegriffen und transformiert werden. Es wird zu beobachten sein, welche Folgen das (Um-)Erzählen historischer Begebenheiten aus der Völkerwanderungszeit sowie die verschiedenen Sagen um und über König Gunther für das Herrschaftsmuster im Nibelungenlied haben. Sicher ist jedoch, dass der Autor bei der Produktion des Nibelungenliedes aus einem reichlichen Fundus an sagengeschichtlicher Tradition[5] sowie einer Vielzahl an historischen Fakten[6] geschöpft hat.

[...]


[1] Szurawitzki, Michael: Contra den "rex iustus / rex iniquus"? - Der Einfluss von Macchiavellis Il Principe auf Marlowes "Tamburlaine", Shakespeares "Heinrich V." und Gryphius' "Leo Armenius". Epistemata Literaturwissenschaft Bd. 550. Würzburg: Königshausen & Neumann 2005

[2] Auf die Konstitution der Figuren wird an einem späteren Punkt der Arbeit nochmals ausführlicher Bezug genommen.

[3] Vgl. hierzu Texte zur Literaturtheorie der Gegenwart (Dekonstruktion)

[4] u. a. Hunnenkönig Attila (Etzel), Ostgotenkönig Theoderich von Bern (Dietrich von Bern), die Burgundenkönige Gundomaris (Gernot) und Gislaharius (Giselher)

[5] Vgl. hierzu Heinze, Joachim: Das Nibelungenlied. Eine Einführung.

[6] Vgl. hierzu Ehrismann, Ottfrid: Nibelungenlied: Epoche-Werk-Wirkung.

Fin de l'extrait de 37 pages

Résumé des informations

Titre
Gunther – der schwache 'künec'?
Sous-titre
Die Figur des Burgundenkönigs im Kontext mittelalterlicher Herrschaftskonzeptionen
Université
Martin Luther University  (Germanistisches Institut)
Cours
Deutsche Literatur des Mittelalters - Das Nibelungenlied
Note
1,0
Auteur
Année
2009
Pages
37
N° de catalogue
V128479
ISBN (ebook)
9783640348497
ISBN (Livre)
9783640348084
Taille d'un fichier
567 KB
Langue
allemand
Mots clés
Nibelungenlied, Gunther, Epik
Citation du texte
Torben Fischer (Auteur), 2009, Gunther – der schwache 'künec'?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128479

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Gunther – der schwache 'künec'?



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur