Islam und Menschenrechte

interkulturelle und intrakulturelle Sichtweise zu Menschenrechten


Presentation (Elaboration), 2006

15 Pages, Grade: 2,15


Excerpt


Inhalt

1 Einleitung

2 Menschenrechte
2.1 Begründung der Menschenrechte
2.2 Menschenrechte als ein Element der Moderne
2.3 Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN von 1948

3 Interkulturelle und intrakulturelle Sichtweise zu Menschenrechten
3.1 Ausgangssituation in islamisch geprägten Ländern
3.2 Religionsfreiheit oder das Problem der Apostasie
3.3 Menschenrechte – Ein Zivilisationskonflikt?
3.4 innerislamische Strömungen zu Menschenrechten
3.5 Universalität der Menschenrechte und Doppelmoral des Westens

4 Zusammenfassung

5 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Wenn von Menschenrechten und dem Islam die Rede ist, so wirkt dieses Begriffspaar aus westlicher Sicht widersprüchlich bzw. gilt als nicht vereinbar miteinander. Ausgehend von diesem stereotypischen Vorurteil soll aufgezeigt werden, welchen Begründungsursprung die Menschenrechte haben bzw. wo ihre Wurzeln liegen und welches Verständnis von Menschenrechte heute in der Moderne existiert.

Nach der Wesenserklärung der Menschenrechte wird untersucht, in wie weit die islamisch geprägte Welt zu diesen Ideen Zugang findet und sie rezipiert. Hierfür ist es notwendig zunächst das Bild des Westens aus islamischer Perspektive zu schildern, welches auf einschneidenden historischen Prozessen für die Muslime beruht. Dabei kann natürlich nicht von „dem Islam“ die Rede sein, sondern diese Religion muss verstanden werden als eine weltweite Glaubensgemeinschaft mit regional und kulturell sehr unterschiedlichen Interpretationen und Auslegungen. Die Heterogenität des Islam macht es schwierig, allgemeingültige Aussagen über strittige Punkte wie das Verhältnis zur Moderne bzw. den Menschenrechten zu finden. Daher ist es erforderlich eine interkulturelle Sichtweise zunächst einzunehmen, wie der Westen (der ebenfalls kein homogener Akteur ist) zum Islam im Punkt der Menschenrechte steht bzw. was der islamischen Welt vorgeworfen und was eingefordert wird, exemplarisch am Beispiel der Religionsfreiheit. Im zweiten Schritt werden innerislamische Bewegungen beschrieben und ihr Verhältnis zu Menschenrechten charakterisiert. Dabei ist die Glaubwürdigkeit des Universalitätsanspruches der Menschenrechte durchaus zweifelhaft, nicht zu letzt auf Grund der Aktionen der USA im Kampf gegen den Terror und die damit ergriffenen Maßnahmen, haben Muslime oft den Eindruck Menschenrechte haben die Funktion Druck auf wirtschaftlich und sozial schwache Staaten auszuüben, wo andere politische und wirtschaftliche Motive eine Rolle spielen.

2 Menschenrechte

2.1 Begründung der Menschenrechte

Menschenrechte als universelle Rechte eines jeden Menschen haben ihren Ursprung im klassischen Naturrecht. Explizit hat Thomas Hobbes diese verinnerlicht, in dem er einen Perspektivwechsel vom natürlichen Gesetz zum natürlichen Recht einleitet. Damit deutet Hobbes eine antike, griechische Idee neuzeitlich. „Der Ursprung dieser Naturrechtsidee liegt bei den Griechen und zwar in der Antithese von Nomos und Physis, von Satzung und Natur. Hier wird in unserer Tradition zum ersten Mal die Frage nach einem Recht gestellt, das über der menschlichen Satzung steht“ (König 1994: S. 70, seine Hervorhebung). Bei Hobbes finden sich dieses Rechte in seinem konstruierten Naturzustand und seinen kontraktheoretischen, staatsbildenen Gesellschaftsvertrag. Für die Menschenrechtsbetrachtung wichtig ist, dass es bei Hobbes unveräußerliche Rechte gibt. „Hobbes meint damit vor allem die natürlichen Rechte eines jeden Menschen auf Selbsterhaltung, auf körperliche Unversehrtheit und, damit zusammenhängend, das Selbstverteidigungsrecht“ (Göller 1999: S. 140). Hobbes kann also als Vordenker universaler Menschenrechte angesehen werden.

In der Aufklärung gelangte dann der individuelle Schutz der Menschenrechte gegen den allmächtigen Staat ins Zentrum politischer Philosophie. So wird bei John Locke auch ein Staat konstruiert, dieser hat aber im Gegensatz zu Hobbes, keine ungeahnte Macht, sondern beruht auf dem Prinzip der Gewaltenteilung. Der Staat soll Leben, Freiheit und Privateigentum schützen. Rousseau ist dann der erste, der explizit von Menschenrechten spricht. Er behauptet, „daß alle Menschen von Geburt an frei und gleich sind“ (Göller 1999: S. 163). Kant hingegen sieht nur ein einziges Recht der Menschen in seinem Buch „Metaphysik der Sitten“ (1797), das Recht auf Freiheit. Aus diesem Recht leitet er andere grundlegende Prinzipien ab, wie Gleichheit und Selbstständigkeit ab und sieht sie als Legitimation des Staates.

Vergleichend lässt sich hier eine Entwicklung erkennen: Ordnet noch Hobbes den Staat über das Naturrecht an, so sieht Locke bereits vorstaatliche Rechte und Rousseau und Kant die Anerkennung der Menschenrechte als Basis der Legitimation des Staates.

Was lässt sich nun für die aktuelle Debatte um Menschenrechte und Islam daraus gewinnen? Nun, festzuhalten bleibt:

1) Das die individuellen Menschenrechte erstmals explizit in der europäischen Aufklärung gedacht wurden, obwohl ihre Ideen schon weit bis in die Antike reichen.
2) Die Annahme von Menschenrechten Individuation voraussetzt, d.h. Menschen handeln als eigenständige Akteure und befreien sich aus dem Kollektiv.
3) Menschenrechte sind nicht gottgegeben, sondern entspringen dem Naturrecht.

Nach dieser Begründung der Menschenrechte muss die Idee von Menschenrechten nachfolgend in einen größeren Kontext eingebettet und analysiert werden, wie Menschenrechte heute zu verstehen sind und welche Kategorien sich unterscheiden lassen.

2.2 Menschenrechte als ein Element der Moderne

„Unter Menschenrechten versteht man Rechte der Individuen, die ihnen unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu Staaten von „Natur aus“ zukommen“ (Nohlen 2003: S. 305). Im Gegensatz zu Bürgerrechten sind sie also nicht auf Staatsangehörige beschränkt.

Menschenrechte nach dieser Auslegung müssen vom Staaten gewährt und ihre Durchsetzung und Einhaltung garantiert werden, erst dann lässt sich sagen, ein Staat schütze die Menschenrechte. Damit Menschenrechte garantiert werden können, erfordert es nach herrschender Meinung weiteren Elementen der Moderne. Zu nennen wäre hier insbesondere die Säkularisierung und die Demokratie.

Nur in einem säkularen Staat können Werte wie Religionsfreiheit und Schutz von (religiösen) Minderheiten wirklich erfüllt werden, denn ist Staat und Religion nicht getrennt und legitimiert sich der Staat religiös, so liegt auf der Hand, dass er andere Religionen als Gefahr für die Eigene ansieht und versucht mit mehr oder weniger drakonischen Maßnahmen zu verdrängen.

Auch Demokratie ist erforderlich, denn „ohne ein System legaler Herrschaft, das wiederum ein System institutionalisierter Kontrollen einschließt, kann es keine Garantie für die Praxis der Menschenrechte geben“ (Tibi 1994: S. 37). Dies bedeutet aber auch eine Schwächung der Menschenrechte und ihres Geltungsanspruches, denn empirisch gesehen gibt es eine ganze Reihe an nicht demokratischen Staaten, in denen es dann keine Grundlage für die Menschenrechte gäbe. Aus einer anderen Perspektive wäre zu argumentieren, dass die Anerkennung der Menschenrechte durch die dadurch entstehende öffentliche Diskussion und Freiheit zu Demokratie führe, vorausgesetzt es gibt Ansätze von Gewaltenteilung, denn „Ausübung von Macht zwischen Menschen ist, wie Menschen beschaffen sind, immer der Gefahr ausgesetzt, bestehende Rechte nicht zu achten und die Macht zu missbrauchen“ (Bockenförde 1998: S. 242).

Wie das Verhältnis islamisch geprägter Länder zur Moderne und Menschenrechte ist, wird in 3.1 besprochen, folgend wird das Verständnis der Menschenrechte heute anhand der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte von 1948 aufgezeigt.

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Details

Title
Islam und Menschenrechte
Subtitle
interkulturelle und intrakulturelle Sichtweise zu Menschenrechten
College
University of Erfurt  (übergreifend)
Course
Der Islam und der Westen - politische Kulturen und internationale Beziehungen
Grade
2,15
Author
Year
2006
Pages
15
Catalog Number
V128839
ISBN (eBook)
9783640414147
File size
435 KB
Language
German
Keywords
Islam, Menschenrechte, Sichtweise, Menschenrechten
Quote paper
Martin Schultze (Author), 2006, Islam und Menschenrechte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128839

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Title: Islam und  Menschenrechte



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