Die Schweiz hat eine der ältesten Verfassungen der Welt. Die föderalistische Bundesverfassung von 1848 war „ein Kompromiss zwischen der Mehrheit der freisinnig-protestantischen Zentralisten und der Minderheit der konservativ-katholischen Föderalisten“. Im Unterschied zu anderen Staaten hatte die Schweiz nie die Vision „eines Staatsvolks einer Sprache, Ethnie oder Kultur, sondern verfolgte von Anfang an die Idee einer multikulturellen Staatsgründung“ (Vatter 1999, 81).
Im Laufe ihrer über 150-jährigen Geschichte wurde die Verfassung nur ein Mal - im Jahre 1874 - total revidiert, aber bereits mehr als 140 Mal teilrevidiert. Dadurch wurde der Verfassungstext „unübersichtlich und schwer verständlich“. Viele Bestimmungen waren veraltet oder überflüssig. Manche Bestimmungen aus der Verfassung konnten auf Gesetzesstufe geregelt werden. Außerdem fehlte ihr - in den Augen vieler Politiker - grundlegendes Recht, welches durch Gerichtsentscheide, Behördenpraxis oder internationale Vereinbarungen Gültigkeit erlangt hatte. Aus diesen Gründen wurde ein Reformprozess gestartet, der eine „rund 35-jährige Phase der Initiierung, Vorbereitung und Ausarbeitung verschiedener Verfassungsentwürfe“ beinhaltete. Erst 1987 hatte das Schweizer Parlament den Bundesrat beauftragt, die geltende Verfassung durch eine umfassende Reform zu aktualisieren. Am ersten Januar 2000 trat nach vielen Debatten und Abstimmungen die neue, total revidierte Verfassung in Kraft, nachdem sie am 18. August 1999 von Volk und Ständen angenommen worden war.
Die folgende Hausarbeit soll untersuchen, warum eine Totalrevision der Verfassung nötig geworden ist und welche Neuerungen sie mit sich bringt. Es wird evaluiert, welche Auswirkungen die neue Verfassung für die 26 Kantone der Schweiz hat und ob sie mit den Veränderungen zufrieden sein können. Die Ausarbeitung wird zeigen, dass die Stellung der Gliedstaaten erneut gestärkt worden ist und der Trend zusehends zu einem kooperativen Föderalismus geht, der die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen betont - nicht deren Distanz zueinander oder deren Unterschiedlichkeit.
Abschließend wird analysiert, warum die Schweizer dem Beitritt zur UNO zugestimmt, aber zur EU bislang immer abgelehnt haben. Darüber hinaus wird geschaut, welche Kantone weitgehend gegen die neue Verfassung waren und welche sie vor allem begrüßten. An geeigneten Stellen wird der Schweizer Bundesstaat mit dem deutschen Bundesstaat verglichen.
Gliederung
1. Einleitung
2. Konzept der Verfassungsreform
2.1 Nachführungs- und Reformpfeiler
2.2 Zum Begriff und zur Idee der Nachführung
2.3 Funktionen der Verfassungsreform
3. Erneuerter Bundesstaat
3.1 Begriff der „Souveränität“
3.2 Begriff des „Schweizervolks“
3.3 Begriff der Halbkantone
3.4 Vielfalt und Zusammenhalt
3.5 Kultur und Sprachenrecht
3.6 Minderheitenschutz
4. Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen
4.1 Subsidiaritätsprinzip
4.2 Enumerationsprinzip
4.3 Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts
5. Wahrung der Eigenständigkeit der Kantone durch den Bund
5.1 Organisationsautonomie
5.2 Aufgabenautonomie
5.3 Finanzautonomie
5.4 Umsetzungsautonomie
5.5 Außenpolitische Vertragsautonomie
6. Kooperativer Föderalismus
6.1 Grundsätze partnerschaftlichen Zusammenwirkens
6.2 Mitwirkung an der Willensbildung des Bundes
6.2.1 Das Vernehmlassungsverfahren
6.2.2 Weitere Mitwirkungsformen
6.3 Verträge zwischen Kantonen
6.4 Mitwirkung an der Außenpolitik des Bundes
7. Volksabstimmungen mit entscheidender kantonaler Beteiligung
7.1 Eidgenössische Volksinitiative ´Ja zu Europa`
7.2 Beitritt der Schweiz zur UNO
7.3 Volksabstimmung über die neue Bundesverfassung
8. Schlussbemerkungen
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Schweizer Verfassungsreform vom 1. Januar 2000 auf die Stellung der 26 Kantone und analysiert, ob diese Reform zu einer Stärkung oder Schwächung der kantonalen Autonomie geführt hat.
- Analyse des Konzepts der Verfassungsreform und der Rolle der Kantone
- Untersuchung der Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen
- Bewertung der Wahrung kantonaler Eigenständigkeit und autonomer Handlungsbereiche
- Diskussion des kooperativen Föderalismus und der Mitwirkungsrechte der Kantone
Auszug aus dem Buch
3.2 Begriff des „Schweizervolks“
Gleich in der zweiten Zeile der Präambel der neuen Verfassung ist vom „Schweizervolk“ die Rede, was eine Neuerung bedeutet. Denn 1848 gab es noch kein Schweizervolk, das den Bund bildete, sondern nur die Völkerschaften der Kantone. Der Begriff des Schweizervolks lehnt sich nunmehr an „den von Ernst Renan eingeführten Begriff der Nation als ein durch <
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die historische Entwicklung der Schweizer Verfassung und Darstellung der Motivation für den Totalrevisionsprozess.
2. Konzept der Verfassungsreform: Erläuterung der dualen Struktur der Reform, bestehend aus Nachführungs- und Reformpfeilern, um das Fundament der Bundesverfassung zu modernisieren.
3. Erneuerter Bundesstaat: Analyse begrifflicher Neuerungen in der Verfassung, wie Souveränität, Schweizervolk und die Aufwertung der Halbkantone sowie die Betonung kultureller Vielfalt.
4. Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen: Untersuchung der Mechanismen der Kompetenzabgrenzung unter Berücksichtigung des Subsidiaritäts- und Enumerationsprinzips.
5. Wahrung der Eigenständigkeit der Kantone durch den Bund: Detaillierte Betrachtung der verschiedenen Autonomiebereiche der Kantone, von der Organisation bis zur Außenpolitik.
6. Kooperativer Föderalismus: Untersuchung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und der verschiedenen Mitwirkungsformen der Kantone bei der politischen Willensbildung des Bundes.
7. Volksabstimmungen mit entscheidender kantonaler Beteiligung: Evaluierung der Bedeutung kantonaler Interessen bei zentralen Volksabstimmungen wie dem EU-Beitritt, dem UNO-Beitritt und der neuen Bundesverfassung.
8. Schlussbemerkungen: Fazit der Arbeit, das eine Festigung und teilweise Stärkung der kantonalen Stellung im Bundesstaat feststellt, ohne Anzeichen einer Zentralisierung.
Schlüsselwörter
Schweiz, Verfassungsreform, Bundesverfassung, Kantone, Föderalismus, Souveränität, Subsidiaritätsprinzip, Kooperativer Föderalismus, Kompetenzverteilung, Volksabstimmung, Autonomie, Mitwirkungsrechte, Schweizervolk, Staatsqualität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Totalrevision der Schweizer Bundesverfassung aus dem Jahr 2000 und deren Auswirkungen auf das föderale System der Schweiz.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zu den Schwerpunkten gehören das Konzept der Verfassungsreform, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen, die Wahrung der kantonalen Autonomie sowie die Mechanismen des kooperativen Föderalismus.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es zu untersuchen, ob die neue Bundesverfassung die Stellung der Gliedstaaten gestärkt oder geschwächt hat und wie zufrieden die Kantone mit den vorgenommenen Veränderungen sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit nutzt eine deskriptive und analysierende Methode, wobei primär verfassungsrechtliche Grundlagen und politikwissenschaftliche Fachliteratur ausgewertet werden, ergänzt durch einen Vergleich mit dem deutschen Bundesstaat.
Was wird im Hauptteil der Arbeit primär behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der neuen Verfassungsstruktur, die detaillierte Darstellung der Autonomiebereiche der Kantone sowie die Untersuchung der Mitwirkungsformen der Kantone bei der Willensbildung des Bundes.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie „Kooperativer Föderalismus“, „kantonale Souveränität“, „Subsidiarität“ und „Mitwirkungsrechte“ geprägt.
Welche Bedeutung hat der Begriff des „Schweizervolks“ in der neuen Verfassung?
Er markiert ein Bekenntnis zur Willensnation und ersetzt die frühere Sichtweise, in der lediglich die Völkerschaften der Kantone den Bund bildeten, was eine Stärkung der nationalen Identität bei gleichzeitiger Wahrung kantonaler Traditionen darstellt.
Wie bewertet die Autorin die zukünftige Entwicklung des Föderalismus in der Schweiz?
Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass kein Trend zur Schwächung der Kantone oder zu einer Zentralisierung erkennbar ist; vielmehr haben die Kantone ihre Stellung festigen können.
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- Tanja Prinz (Author), 2002, Die Verfassungsreform in der Schweiz und ihre Auswirkung auf die Kantone, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12895