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"Wor eyn totslag gesche under unsirs herren borgirn..."

Das Strafrecht der städtischen Willküren, dargelegt am Stadtrecht von Heiligenstadt von 1335

Titre: "Wor eyn totslag gesche under unsirs herren borgirn..."

Dossier / Travail , 2004 , 18 Pages , Note: 2+

Autor:in: Florian Unzicker (Auteur)

Droit - Philosophie, Sociologie et Histoire du Droit
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Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Wesen des spätmittelalterlichen Strafrechts der städtischen Willküren, die ich am konkreten Beispiel der Heiligenstädter Willkür aus dem Jahre 1335 belegen möchte. Hierzu möchte ich kurz auf die Willkür als rechtliche Denkform eingehen, danach die behandelte Quelle beschreiben. Der Hauptteil ist dreigeteilt, den einzelnen Straftaten folgt eine Beschreibung der jeweiligen Strafarten, schließlich eine Darstellung des spätmittelalterlichen Rechtsverfahrens.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Die Willkür – Mittelalterliches Stadtrecht

III. Beschreibung der Quelle

IV. Die Straftat

V. Die Strafe

VI. Das Verfahren

VII. Konklusion

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das Wesen des spätmittelalterlichen Strafrechts anhand der Heiligenstädter Willkür von 1335. Dabei wird analysiert, wie sich städtisches Recht als Instrument der Friedenssicherung entwickelte und welche Mechanismen der Strafzumessung und Verfahrensführung in dieser Zeit prägend waren.

  • Die rechtshistorische Bedeutung der Willkür als vertragliche Rechtsform.
  • Differenzierung zwischen verschiedenen Straftatbeständen und dem frühmittelalterlichen Notwehrbegriff.
  • Die Transformation vom privaten Sühnesystem zum öffentlichen Strafvollzug.
  • Die Rolle der Willkür als Instrument städtischer Autonomie und Rechtsordnung.

Auszug aus dem Buch

IV. Die Straftat

Die Quellen des Mittelalters kennen keine feste Terminologie für die verschiedenen Verbrechensarten. Planitz unterteilt sie in zwei Gruppen: Zum einen in die Ungerichte, schwere Verbrechen, die mit den sogenannten peinlichen Strafen geahndet wurden. Hierunter fallen Mord, Raub, Brandstiftung, Landzwang, schwerer Diebstahl, Hausfriedensbruch, Sodomie, Münzfälschung, Zauberei, Ketzerei und gewisse Sexualverbrechen. Die andere Gruppe bildeten die Frevel, leichtere Verbrechen, die mit Ehrenstrafen oder Buße bestraft wurden. Jedes in der Stadt verübte Verbrechen wurde als Bruch des öffentlichen Friedens verstanden.

Im Interesse der Aufrechterhaltung des Stadtfriedens mussten die Stadtrechte, beeinflusst durch die Gottes- und Landfrieden, die Fehde, die in germanischen Zeiten rechtlich anerkannte Privatrache der verletzten Partei gegenüber der Täterseite, kriminalisieren und jegliche Form der Selbsthilfe verbieten. Hierzu dienten das Waffenverbot, der Sühnezwang, das Friedegebot und der Zwang für die Bürger, Klagen vor Gericht zu verfolgen.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Die Arbeit führt in die Thematik des spätmittelalterlichen Strafrechts ein und erläutert die methodische Herangehensweise anhand der Heiligenstädter Willkür.

II. Die Willkür – Mittelalterliches Stadtrecht: Dieses Kapitel definiert den Begriff der Willkür als genossenschaftliches Vertragswerk und beleuchtet die Entstehung städtischer Rechtsautonomie.

III. Beschreibung der Quelle: Es erfolgt eine detaillierte Untersuchung der vorliegenden Abschrift der Heiligenstädter Willkür unter Berücksichtigung ihrer Entstehungsgeschichte und Erhaltung.

IV. Die Straftat: Das Kapitel analysiert die Kategorisierung von Verbrechen im Mittelalter, insbesondere den Unterschied zwischen schweren Verbrechen und Freveln.

V. Die Strafe: Hier wird die Entwicklung der peinlichen Strafen sowie der Wandel von der privaten Sühne zur öffentlichen Bestrafung durch die Stadtoberen diskutiert.

VI. Das Verfahren: Die Ausführungen behandeln die Transformation von formalen Beweisverfahren hin zum inquisitorischen Verfahren mit dem Geständnis als zentralem Mittel.

VII. Konklusion: Das Schlusskapitel fasst die wesentlichen Entwicklungen der Strafpraxis zusammen und ordnet sie in den rechtshistorischen Kontext bis zur Constitutio Criminalis Carolina ein.

Schlüsselwörter

Heiligenstädter Willkür, Mittelalter, Strafrecht, Stadtrecht, Peinliche Strafe, Verbannung, Inquisitionsverfahren, Rechtsgeschichte, Stadtfrieden, Notwehr, Willkürrecht, Rechtsbeugung, Genossenschaftsrecht, Sühne, Beweisverfahren.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung und dem Wesen des Strafrechts in spätmittelalterlichen Städten, illustriert durch die Heiligenstädter Willkür von 1335.

Welches sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen umfassen die rechtliche Natur der städtischen Willkür, die Systematik der Straftaten, die Strafzumessung und die Evolution der Gerichtsverfahren.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, den Wandel von privaten Sühne-Systemen hin zu einer durch den Stadtrat ausgeübten öffentlichen Strafgewalt darzustellen und die Rechtsform der Willkür zu analysieren.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit nutzt die Analyse von Quellen und historischer Fachliteratur, um das Strafverständnis des 14. Jahrhunderts auf Basis der vorliegenden Willkür zu rekonstruieren.

Welche Inhalte werden im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Straftatbeständen, die Analyse der verschiedenen Strafarten (insbesondere peinliche Strafen und Verbannung) sowie die Beschreibung spätmittelalterlicher Rechtsverfahren.

Was charakterisiert die in der Arbeit verwendeten Schlüsselbegriffe?

Die Begriffe wie "Willkür", "Peinliche Strafe" und "Inquisitionsverfahren" spiegeln den Übergang von archaischen, symbolischen Rechtsformen zu einem rationaler organisierten, städtischen Rechtssystem wider.

Warum war die "Verbannung" in Heiligenstadt eine so bedeutende Strafe?

Die Verbannung war kostengünstig für die Stadt, wirkte abschreckend und befreite das Gemeinwesen von als gefährlich eingestuften Individuen, wobei sie flexibel an die Schwere des Verbrechens angepasst werden konnte.

Welche Rolle spielte der Stadtrat bei der Gerichtsbarkeit?

Obwohl der Heiligenstädter Rat keine vollständige Blutgerichtsbarkeit innehatte, konnte er durch die Einführung städtischer Strafen wie Brüche und Verbannung eine außerordentliche Gerichtsbarkeit ausüben und so den Einfluss geistlicher Gerichte begrenzen.

Wie unterschied sich die Behandlung von Verbrechen gegen verschiedene Bevölkerungsgruppen?

Es bestand keine Gleichheit vor dem Gesetz; während Vergehen gegen Bauern oder Knechte oft milder geahndet wurden, genossen Gäste weniger Rechtsschutz als Bürger, was die hierarchische Struktur der mittelalterlichen Gesellschaft verdeutlicht.

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Résumé des informations

Titre
"Wor eyn totslag gesche under unsirs herren borgirn..."
Sous-titre
Das Strafrecht der städtischen Willküren, dargelegt am Stadtrecht von Heiligenstadt von 1335
Université
University of Göttingen
Cours
Seminar "Heiligenstadt im Mittelalter"
Note
2+
Auteur
Florian Unzicker (Auteur)
Année de publication
2004
Pages
18
N° de catalogue
V129008
ISBN (ebook)
9783640355792
ISBN (Livre)
9783640356140
Langue
allemand
mots-clé
Stadtrecht Mitelalter Spätmittelalter Willkür Strafrecht Heiligenstadt
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Florian Unzicker (Auteur), 2004, "Wor eyn totslag gesche under unsirs herren borgirn...", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129008
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Extrait de  18  pages
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