Dignitatis humanae

Die Erklärung über die Religionsfreiheit


Term Paper, 2008

13 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Dignitatis humanae
2.1. Zur Entstehung des Textes
2.2. Allgemeine Grundlegung der Religionsfreiheit
2.2.1 Das Recht auf Freiheit und die Würde des Menschen
2.2.2. Suche und Realisierung der Wahrheit
2.2.3. Die religiösen Gemeinschaften
2.2.4. Die Freiheit der Erziehung
2.2.5. Der Schutz der Religionsfreiheit
2.2.6. Einschränkung und Bedingung der Religionsfreiheit
2.2.7. Die Gefährdung der Freiheit
2.3. Teil II: Die Religionsfreiheit im Licht der Offenbarung
2.3.1. Die Religionsfreiheit aus biblischer Perspektive
2.3.2. Lehre und Auftrag der Kirche

3. Schlusswort

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit der Erklärung über die Religionsfreiheit „dignitatis humanae“, die 1965 während des II. Vatikanischen Konzils offiziell verkündet wurde.

Religionsfreiheit ist im 21. Jahrhundert, zumindest für westeuropäische Länder, eine Selbstverständlichkeit. Besonders wenn der Wunsch nach einem atheistischen Lebensstil besteht, brauchen Menschen mit keinen weiteren Konsequenzen zu rechnen. Sie werden nicht gezwungen, einem Glauben anzugehören, der sich nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren lässt. Aber wie weit geht die Toleranz, wenn Menschen einer Religion angehören, die nicht der Mehrheitsreligion eines Staates entspricht? Werden Menschen heutzutage, in einer aufgeklärten Gesellschaft, daran gehindert ihren Glauben frei auszuüben? Zwar ist das Recht auf Religionsfreiheit in Deutschland fest im Grundgesetz verankert, es ergeben sich jedoch aktuelle rechtliche Probleme angesichts der pluralen Gesellschaft. Darf eine türkische Lehrerin ein Kopftuch tragen, wenn sie in einer öffentlichen Schule unterrichten will? Dürfen in öffentlichen Schulen Kreuze aufgehängt werden? Und darf jede Art von Weltanschauung praktiziert werden, weil sie dem Prinzip der Religionsfreiheit folgt? Wie verhält es sich dann mit Sekten? Worin besteht also Religionsfreiheit und wo liegen ihre Grenzen?

Diese Fragen sollen verdeutlichen, dass das Thema Religionsfreiheit immer noch eine aktuelle Bedeutung hat. „Dignitatis humanae“ ist eine Erklärung des II. Vatikanischen Konzils und somit eine öffentliche Stellungnahme der Katholischen Kirche zu Fragen der Religionsfreiheit. Eine besondere Brisanz erhält das Thema, wenn man bedenkt, unter welchen Umständen und zu welcher Zeit dieser Text entstanden ist. Der Zweite Weltkrieg lag nur wenige Jahre zurück, in dem Juden, grade wegen ihres Juden- Seins, systematisch ermordet worden sind. Von Freiheit und Menschenrechten konnte zur damaligen Zeit in Deutschland und in anderen Ländern keine Rede sein. Im Ostblock herrschte der Kommunismus der mit aller Anstrengung Religion auszurotten versucht hatte. Die Ausübung religiöser Akte wurde nicht geduldet und z.T. auch unter Strafe gestellt.

2. Dignitatis humanae

2.1. Zur Entstehung des Textes

Die Erklärung über die Religionsfreiheit hat von ihren Anfängen bis zu ihrer Endgestalt eine längere und zum Teil auch mühsame und diskussionsreiche Entstehungszeit hinter sich. Begonnen wurden die Arbeiten an „dignitatis humanae“ bereits am 27. Dezember 1960 in Freiburg (Schweiz) von zwei Bischöfen und zwei Theologen. Diese hatten erste Textentwürfe mit den Überschriften „Die Freiheit des Gewissens“ und „Die Religionsfreiheit“ als Grundlage für ihre nachfolgenden Arbeiten. Die Entwürfe wiesen darauf hin, dass sich die Katholische Kirche und die Katholiken mit zwei bestimmten Situationen auseinandersetzten mussten: 1. mit dem Wachsen der Welt zu einer Einheit und 2. mit dem zunehmenden Kontakt zwischen den Völkern anderer Religionen und Weltanschauungen. Die Pluralität der Menschen und Gemeinschaften wurde durch diese Veränderungen immer spürbarer. So stand die Katholische Kirche vor der Herausforderung auf diese Verhältnisse zu reagieren und zu Fragen der Toleranz, sowie dem Verhältnis zu Menschen bzw. Gesellschaften, die nicht ihre religiösen Überzeugungen teilten, deutlich und unmissverständlich Stellung zu beziehen. In der Klarheit und Unmissverständlichkeit der Erklärung lag zunächst die Schwierigkeit, da einige Formulierungen doppeldeutig waren (insbesondere der Begriff „Toleranz“), so dass der Text mehrmals überarbeitet werden musste. Am 18. Juni 1962 wurde erstmals ein offizieller Text über die Religionsfreiheit vorgelegt, dessen Grundintentionen Kardinal Bea als Präsident des Sekretariates für die Einheit der Christen, der Zentralkommission vorstellte. Dieser wurde jedoch abgelehnt, da in der gleichen Sitzung der Zentralkommission eine andere Vorlage eingereicht wurde, deren Verhältnisbestimmung von Staat und Kirche im Widerspruch zur Konzeption des Einheitssekretariats stand.[1]

Damals hatte der Textentwurf von 1962 „Über die Kirche“ den Vorwurf katholischer Intoleranz entflammt. Es enthielt die Ansicht, dass ein Staat automatisch katholisch zu sein hat, wenn die Mehrheit seiner Bürger ebenfalls katholisch ist. Die Religionsfreiheit bestand also zunächst darin, dass dann der katholische Glaube öffentlich bekannt und ausgeübt werden darf. Andersgläubige hatten keinen rechtlichen Anspruch, ihren Glauben öffentlich zu bekennen und zu praktizieren. Ihr Glaube sollte aber wegen des Allgemeinwohls toleriert werden. Diese Definition der Toleranz galt allerdings als höchst umstritten, da es lediglich als eine Duldung eines Übels aufgefasst wurde. Es ging somit nicht um das partnerschaftliche Verhältnis zwischen gleichwertigen Glaubens- und Weltanschauungsgruppen, sondern um eine hierarchische Stellung von Religionsgemeinschaften. Andererseits sollte sich jedoch ein Staat, in dem die Mehrheit seiner Bürger nichtkatholisch ist, nach dem Naturrecht richten und der katholischen Kirche und den Katholiken alle Freiheit für ihre Glaubenspraxis überlassen. Diese Definition der Religionsfreiheit konnte so nicht akzeptiert werden und bedurfte einer Überarbeitung.

Ursprünglich war „dignitatis humanae“ als V. Kapitel des Schemas über den Ökumenismus gedacht. 1963 legte das Einheitssekretariat dem Konzil eine überarbeitete Textfassung vor, über die in der II. Sitzungsperiode abgestimmt werden sollte. Dies passierte allerdings nicht, da das Konzil nur über die ersten drei Kapitel des Ökumenismusschemas entschieden hatte und das Kapitel über die Religionsfreiheit zusammen mit dem damaligen Kapitel über die Juden in den Anhang dieses Schemas stellen wollte. Später wurden die Kapitel über die Juden und über die Religionsfreiheit ganz vom Schema des Ökumenismus abgetrennt. Aus ihrer Überarbeitung waren jeweils selbstständige Erklärungen hervorgegangen. Die Erklärung über die Religionsfreiheit wurde dabei sechsmal überarbeitet und 1964, während der III. Sitzungsperiode, dem Konzil vorgelegt- wobei es dieses Mal, aufgrund von mehreren Änderungsvorschlägen und „Zeitmangel“ erneut nicht zur Abstimmung kam. Nach eingehenden Überarbeitungen, Diskussionen und einer Abstimmung wurde die Erklärung im Dezember 1965 schließlich offiziell verkündet.

„Dignitatis humanae“ erklärt in seiner Endgestalt, d.h. in der Form, in der wir den Text heute als Konzilsdokument wiederfinden, dass jede menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. In der Erklärung geht es primär nicht mehr um die Wahrheitsfrage, d.h. welche Religion den alleinigen Wahrheitsanspruch für sich einnehmen kann und es geht auch nicht mehr nur um die Freiheitsrechte der katholischen Kirche: „Thema sind vielmehr die Beziehungen physischer und moralischer Personen in der menschlichen und politischen Gesellschaft und deren Verhältnis zur öffentlichen Gewalt in Sachen der Religion.“[2]

Inhaltlich lässt sich die Erklärung in zwei Teile gliedern. Der erste Teil beschäftigt sich mit allgemeinen Zugängen zur Religionsfreiheit, ihrer Definition und ihren Implikationen und Konsequenzen für Staat und Gesellschaft. Der zweite Teil trägt den Titel „Religionsfreiheit im Licht der Offenbarung“ und lässt erkennen, dass hier Glaubensaspekte und das Recht auf religiöse Freiheit integriert und miteinander vereinbar gemacht werden.

Beiden Teilen geht eine kurze Einleitung voran, die das Thema Religionsfreiheit als Zeichen der Zeit identifiziert und somit herausstellt, dass die Bestrebungen nach Freiheit – welche hier besonders die geistigen Werte des Menschen betreffen- immer deutlicher werden. Das Konzil sieht sich somit in der Pflicht „eine Erklärung darüber abzugeben, wie weit sie der Wahrheit und Gerechtigkeit entsprechen, und deshalb befragt es die heilige Tradition und die Lehre der Kirche, aus denen es immer Neues hervorholt, das mit dem Alten in Einklang steht.“[3]

Die Einleitung endet mit dem Appell an die „neueren Päpste“, die Lehre von den unverletzlichen Rechten des Menschen, sowie der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft, weiterzuführen.

[...]


[1] R.A. Siebenrock: Theologischer Kommentar zur Erklärung über die religiöse Freiheit Dignitatis humanae. In: Hünermann/ Hilberath (Hrsg.): Herders theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil. Bd. 4, Freiburg 2005. S. 155

[2] Rahner: Kleines Konzilskompendium, S. 655f

[3] Dignitatis humanae, Art. 1

Excerpt out of 13 pages

Details

Title
Dignitatis humanae
Subtitle
Die Erklärung über die Religionsfreiheit
College
University of Wuppertal
Course
Das Zweite Vatikanische Konzil
Grade
1,0
Author
Year
2008
Pages
13
Catalog Number
V129824
ISBN (eBook)
9783640365319
ISBN (Book)
9783640365043
File size
466 KB
Language
German
Keywords
Dignitatis, Erklärung, Religionsfreiheit
Quote paper
Liwia Kolodziej (Author), 2008, Dignitatis humanae, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129824

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Title: Dignitatis humanae



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