Der Leviathan - Thomas Hobbes´ Gesellschaftsvertrag in der Kritik


Term Paper, 2005

19 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundelemente der Hobbesschen Vertragstheorie
2.1. Menschenbild und Naturzustand
2.2. Der Vertrag
2.3. Der politische Körper im „Leviathan“
2.4. Die Konfliktlinien des Englischen Bürgerkrieges
2.4.1. Thomas Hobbes und der Englische Bürgerkrieg
2.4.2. Der englische König und die anglikanische Kirche
2.4.3. Das Parlament und der Puritanismus

3. Hobbes Staatstheorie im Vergleich mit Locke und Rousseau
3.1. John Lockes „Zwei Abhandlungen über die Regierung“
3.2. Jean-Jacques Rousseaus „Vom Gesellschaftsvertrag“
3.3. Die Kritik am „Leviathan“ in der Kritik

4. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis
Übersetzte Primärliteratur
Sekundärliteratur

1. Einleitung

Das 1651 von dem Engländer Thomas Hobbes abgefasste Werk „Leviathan“ gehört noch heute, mehr als 350 Jahre später, zu den umstrittensten Werken der politischen Philosophie. Die einen sehen in ihm den Vordenker liberaler Ideen, denn Hobbes konstruiert einen Staat, welcher nicht durch Religion, Ethik oder Gottesgnadentum legitimiert ist, sondern durch die Zustimmung der Individuen vom Menschen selbst geschaffen wird. Andere wiederum wollen in ihm einen Verfechter des absolutistischen, wenn nicht gar totalitären Staates erkennen, da im Leviathan der von den Menschen auserwählte Souverän absolut herrscht, seine Macht nicht teilen muss und den Gesetzen selbst nicht unterworfen ist. Gerade an diesen Fakten machten sich die zahlreichen negativen Kritiken am „Leviathan“ fest. Es soll nachfolgend untersucht werden, welche davon zutreffend sind und welche nicht. Dafür ist es unerlässlich, zunächst die grundlegendsten Kennzeichen der Hobbesschen Staatskonzeption in Erfahrung zu bringen, welches im ersten Teil der Hausarbeit behandelt werden soll.

Thomas Hobbes lebte in einem Jahrhundert, in welchem der englische Staat große Differenzen im Inneren zu überstehen hatte, diese politischen aber auch religiösen Konflikte entluden sich dann im englischen Bürgerkrieg von 1642-1649. Die Fokussierung auf ein Ereignis, welches den Zeithorizont des Verfassers maßgeblich prägte, soll helfen die Gedankengänge im „Leviathan“ nachvollziehen zu können aber auch aufzeigen welche anderen bedeutenden Gegenpositionen es zu Hobbes gab und welche gesellschaftlichen Gruppierungen im England des 17. Jahrhunderts diese vertraten.

Im zweiten Abschnitt der Ausarbeitung soll durch einen Vergleich der Hobbesschen Staatskonzeption mit zwei anderen bedeutenden Vertragstheoretikern, nämlich John Locke und Jean Jacques Rousseau, Unterschiede kenntlich gemacht werden, um dann abschließend die einzelnen Kritikpunkte näher beleuchten und bewerten zu können. Da die Thematik viel Raum für weiterführende Untersuchungen lässt, der Rahmen der Hausarbeit jedoch begrenzt ist, kann die Bearbeitung lediglich in einem recht eng umrandeten Schema erfolgen.

2. Grundelemente der Hobbesschen Vertragstheorie

2.1. Menschenbild und Naturzustand

Thomas Hobbes geht, wie alle Vertragstheoretiker, von einem historisch nicht belegten, theoretischen Naturzustand aus, in welchem sich die Menschen befinden, bevor sie sich in einer bürgerlichen Gesellschaft zusammenschließen. In diesem Naturzustand leben die Menschen jedoch in großer Furcht, da ständig Leben, Freiheit und Eigentum durch andere gefährdet sind (vgl. Hobbes 1980: 114ff.). Denn aus „[…] dem Egoismus, der sich im Naturzustand der ursprünglichen Gleichheit aller Menschen ungehindert durchsetzt, lassen sich bestimmte Überlebensregeln ableiten“ (Harenberg 1996: 120). Dieses Naturrecht, erlaubt dem Menschen zur Selbsterhaltung alle möglichen Taten zu begehen, um das eigene Leben zu bewahren: „Deshalb muss jedem die gewaltsame Vermehrung seiner Besitzungen um der nötigen Selbsterhaltung willen zugestanden werden.“ (Hobbes 1980: 114). Noch deutlicher umschreibt Hobbes diese Thematik in seinem ebenso bedeutenden Werk „Vom Bürger“: „Die Natur hat jedem ein Recht auf alles gegeben […] ehe noch die Menschen durch irgendwelche Verträge sich gegenseitig gebunden hatten, war es jedem erlaubt zu tun, was er wollte und gegen wen er es wollte, und alles in Besitz zu nehmen, zu gebrauchen und genießen, was er wollte und konnte“ (Hobbes 1966: 82ff.). Da alle Menschen auf die Befriedigung ihrer Wünsche aus sind, es aber nur begrenzt Gut zu erwerben gibt und demnach nicht immer zwei Personen eine Sache gleichzeitig besitzen können, führt diese Tatsache zu Streit unter den Menschen (vgl. Hobbes 1980: 113).

Da weder Leben, Besitz noch Freiheit garantiert sind, müssen die Menschen stets den Ehrgeiz und die Habgier Anderer fürchten. Hobbes kennzeichnet den Naturzustand daher als einen permanenten Kriegszustand, als „einen Krieg aller gegen alle“ (Hobbes 1980: 115). Herfried Münkler bezeichnet in seinem Buch „Thomas Hobbes“, den Naturzustand als eine ganz besonders intensive Art des Krieges, da „[…] er permanent ist und jede klare Frontbildung fehlt, da jeder eines jeden potentieller Feind ist“ (Münkler 1993: S.109). Diese Situation bedinge auch, dass weder technischer Fortschritt, noch Kultur oder Wissenschaft möglich sei, da die „Menschen, […] ihre Sicherheit einzig auf ihren Verstand und auf ihre körperlichen Kräfte gründen müssen“ (Hobbes 1980: 115ff.). Stattdessen sei das menschliche Leben im Naturzustand, „[…] ein einsames, kümmerliches, rohes und kurz dauerndes […]“.

„Hobbes saw in a society composed of equal and competing individuals there would be an inevitable tendency towards anarchy unless there were a sovereign with […] absolute authority” (Hill 1975: 389). Der Naturzustand kennzeichnet also „[…] die Verhältnisse, in denen die Menschen zueinander stehen, wenn sie keiner weltlichen Macht unterliegen“, er ist jedoch nicht als „historische Entwicklungsphase der Menschheit zu begreifen, sondern als Gesellschaftszustand abzüglich der souveränen Macht, die […] die Menschen dazu zwingt, ihre Interessen nur mit sozialverträglichen Mitteln zu verfolgen.“ (vgl. Münkler 1993: 108).

2.2. Der Vertrag

Was veranlasst nun die Menschen, trotz aller Beschwernisse des Naturzustandes, ihr natürliches Recht auf Alles aufzugeben und in die bürgerliche Gesellschaft einzutreten? Hobbes gibt die Antwort zu Beginn des Siebzehnten Kapitels des „Leviathan“: Der Grund für den Übergang vom Natur- in den Gesellschaftszustand „[…] lag in dem Verlangen, sich selbst zu erhalten und ein bequemeres Leben zu führen; oder mit anderen Worten, aus dem Zustande des Krieges aller gegen alle gerettet zu werden“ (Hobbes 1980: 151).

Hobbes sieht die Möglichkeit zum Ausbruch aus dem Naturzustand nur in der vertragsähnlichen Erzeugung einer staatlichen Zentralgewalt, welche durch Androhung von Strafe, die Menschen in der Ausführung ihrer für eine Gesellschaft schädlichen Leidenschaften zu hemmen und auf die Einhaltung der natürlichen Gesetze (Gerechtigkeit, Billigkeit) bedacht ist (vgl. Hobbes 1980: 151). Münkler stellt hier eine erstaunliche Ambivalenz zwischen Naturzustand und politischer Ordnung fest: Die Furcht, welche die Menschen zur Gründung einer staatlichen Herrschaftsordnung treibe, bleibt in der neu geschaffen Körperschaft künstlich durch die Androhung von Sanktionen erhalten, um die natürlichen Begierden des Menschen im Zaume zu halten (vgl. Münkler 1993: 123).

Zur Herausbildung einer höchsten Gewalt sieht Hobbes nur eine Möglichkeit, nämlich wie wenn ein jeder zu jedem sage: „Ich übergebe mein Recht mich selbst zu beherrschen, diesem Menschen oder dieser Gesellschaft von Menschen unter der Bedingung, dass du ebenfalls dein Recht über dich ihm oder ihr abtrittst“ (Hobbes 1980: 155). Durch diesen Vertragsschluss eines jeden mit jedem, wird der Leviathan geschaffen, den Hobbes als einen „sterblichen Gott“ definiert (Hobbes 1980: 155).

Der eingesetzte Souverän über die höchste Gewalt, hat als Oberhaupt des neu erschaffenen Staates, laut Hobbes, vor allem zwei fundamentale Bedingungen zu gewährleisten, nämlich die Macht Aller zu nutzen um Frieden (im Inneren) und Schutz (nach Außen) sicherzustellen (vgl. Hobbes 1980: 155). Dadurch wäre nämlich garantiert, dass ein jeder nicht mehr um die Früchte seiner Arbeit fürchten müsse sowie, dass mögliche Feinde beim Anblick der geschlossenen Gemeinschaft, welche alle Macht in den Händen eines einzigen konzentriert hätte, eher von einem Angriff ablassen würden[1]. In der neu geschaffenen bürgerlichen Gesellschaft, werden die individuellen Strebungen dem Gemeinwohl, wie es die künstliche Person des Leviathans verkörpert, unterworfen (vgl. Weimayr 1996: S.172). Der Leviathan gewährleistet Schutz und Frieden, die Untertanen schulden Gehorsam und müssen dessen Handlungen als die eigenen ansehen, da sie sich ihm freiwillig unterworfen hätten, damit der Naturzustand aufgelöst werden konnte (vgl. Hobbes 1980: 155ff.). Mit dieser Klausel nimmt der Hobbessche Vertrag „damit die merkwürdige Gestalt eines Unterwerfungsvertrags an“ (Kersting 1992: 147).

Es ist wichtig daraufhin hin zu weisen, dass der eingesetzte Souverän, nicht Vertragspartner ist, vielmehr wird er ja erst durch den Vertrag geschaffen. Der Leviathan ist als „der durch den Vertrag begünstigte Dritte“ (Münkler 1993: 130) aufzufassen. Durch die freiwillige Übereinkunft aller Individuen, ihre Macht auf eine Person zu übertragen, kommt ein „Gesellschaftsvertrag“ zustande, wobei dieser im Moment des Vertragsschlusses zugleich einen „Herrschaftsvertrag“ impliziert, denn der Träger der höchsten Gewalt garantiert ja durch seine Herrschaft für das Bestehen der neu geschaffenen Gesellschaft (vgl. Kersting 1992: 145). Durch die Selbstentmündigung und Unterwerfung unter den Leviathan ist der Vertrag zugleich, wie Kersting richtig aufweist, ein „Unterwerfungsvertrag“. Gerade diese Formulierung im Hobbesschen Vertrag ruft zahlreiche Kritiken hervor. Diese lassen sich besser konkretisieren, indem man den politischen Körper im „Leviathan“ näher beleuchtet.

2.3. Der politische Körper im „Leviathan“

Die im Achtzehnten Kapitel aufgeführten zwölf Rechtsstandpunkte legen die Rechte des Souveräns fest, womit ihm die Möglichkeit gegeben werden soll, Schutz und Frieden sicherzustellen. Diese Rechtsposition stellen die Kontur, den Rahmen des hobbesianischen Staates dar.

Im ersten Punkt ist es den Untertanen untersagt den Vertrag zu kündigen, die durch sie abgegebene Vollmacht an den Souverän ist nicht mehr rückgängig zu machen (vgl. Hobbes 1980: 157). Zudem kann dem Souverän auch bei schlechter Staatsführung die höchste Gewalt nicht genommen werden, da erstens alle seine Handlungen als die Handlungen eines jeden einzelnen anzusehen sind und wie bereits erwähnt „schließt ja der, welchem die höchste Gewalt übertragen wird, mit denen, welche sie ihm übertrugen, eigentlich keinen Vertrag“ (Hobbes 1980: 158). Daraus ergebe sich auch, dass der Souverän an keinerlei Pflichten gebunden ist, trotzdem erschließt sich eine bindende Verpflichtung „durch den Zweck, dem er seine Entstehung verdankt, dem Zweck der Herstellung und Sicherung der Bedingungen eines friedlichen und zufrieden stellenden Lebens.“[2] (Kersting 1992: 161). Wenn er nämlich nicht für Frieden und Sicherheit im Lande sorgen könnte, dann wäre seine Entstehung nutzlos und gleichzusetzen mit den Verhältnissen im Naturzustand. Hobbes erwähnt diesbezüglich, dass ein jeder sich wieder auf seine Fähigkeiten und Kräfte zur Verteidigung berufen dürfe, wenn der Staat nicht mehr für die Sicherheit seines Lebens sorgen könne (vgl. Hobbes 1980: 197).

[...]


[1] Gedanken hierzu finden sich bei Hobbes ebenfalls im Siebzehnten Kapitel „Über Grund, Entstehung und Definition des Staates“ S.151ff.

[2] Hobbes erwähnt diese Thematik im „Leviathan“ vor allem im Dreißigsten Kapitel „Von den Aufgaben und Pflichten des Oberherrn“ S.278ff.

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Details

Title
Der Leviathan - Thomas Hobbes´ Gesellschaftsvertrag in der Kritik
College
Dresden Technical University  (Institut für Politikwissenschaft)
Course
PS: Einführung in das Studium der politischen Theorie
Grade
1,3
Author
Year
2005
Pages
19
Catalog Number
V131334
ISBN (eBook)
9783640371099
ISBN (Book)
9783640370870
File size
539 KB
Language
German
Keywords
Leviathan, Thomas, Hobbes´, Gesellschaftsvertrag, Kritik, Locke, Rousseau
Quote paper
Christian Knape (Author), 2005, Der Leviathan - Thomas Hobbes´ Gesellschaftsvertrag in der Kritik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/131334

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