Acht Jahre Putin - Ende des russischen Demokratieexperiments?


Term Paper, 2008

30 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Transformation des politischen Systems Russlands 2000-2008
2.1. Vom Präsidialkabinett zum Präsidialparlament
2.2. Ausschluss der parlamentarischen Opposition vom Politikraum
2.3. Aufgabe des föderalen Prinzips und Re-Zentralisierung der Macht
2.4. Definition der russischen Verfassungswirklichkeit

3. Die Systeminstabilität autoritärer Herrschaftsformen

4. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der Zusammenbruch der Sowjetunion im Jahre 1991 stellt eine Zäsur von bedeutendem weltpolitischem Ausmaß dar. Im Zuge der Reformpolitik des sowjetischen Präsidenten Michail Sergejewitsch Gorbatschow unter den Schlagwörtern „Glasnost“ und „Perestroika“ wurde eine Transformation des politischen und wirtschaftlichen Systems der Sowjetunion versucht. Letztendlich beschleunigte diese Liberalisierung jedoch den Untergang des Sowjetsystems, dessen inhärente Strukturdefizite sich als unreformierbar erwiesen. Im Kampf der Systeme schien die westlich geprägte Demokratie den Sieg davongetragen zu haben. Die rechtliche Nachfolge trat mit der Russischen Föderation der größte Flächenstaat der ehemaligen UdSSR (Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken) an. Das „Leuchtfeuer der Demokratie“, so ereiferten sich viele Autoren jener Zeit, werde nun auch endlich in der postsowjetischen Staatenwelt und dort vor allem in Russland entzündet werden. Die Bedingungen gestalteten sich jedoch von Beginn an schwierig. Zwar gab es zum ersten Mal in der langen Historie Russlands die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung, politischen Mitbestimmung und unternehmerischen Selbstinitiative. Jedoch kam es auch mit dem Ende des Kommunismus zu tief greifenden gesellschaftlichen Veränderungen mit weitreichenden negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen für einen Großteil der Bevölkerung. Aufgrund der geringen sozioökonomischen Entwicklung und der damit verbunden schwachen Ausprägung einer bürgerlichen Zivilgesellschaft, konnte die russische Demokratie natürlich vorerst nicht den Maßstab westlicher Modelle bei Partizipation und parlamentarischer Kultur erreichen. Vielmehr befand sich das Regierungssystem in einer Art Konsolidierungsphase, in der die Werte und Einstellungen der Bevölkerung zur Demokratie erst noch historisch wachsen mussten. Auf diese Besonderheit des Übergangscharakters wird von russischer Seite stets verwiesen, wenn vereinzelte Kritik an der politischen Praxis geäußert wird. Russland befinde sich eben erst auf dem Weg zur Demokratie und es bedürfe einer längeren Zeitspanne zur Verankerung demokratischer Regierungsmuster. Allerdings wurden nach der Übernahme des Präsidentenamtes durch Wladimir Wladimirowitsch Putin im Jahr 2000 Maßnahmen ergriffen, die in ihren Zielsetzungen einer weiteren demokratischen Festigung scheinbar zuwiderlaufen.

Ziel dieser schriftlichen Arbeit ist es, anhand typologischer Gesichtspunkte nachzuweisen, dass die russische Regierungsform in ihrer Transformation während der achtjährigen Amtszeit Putins keine Konsolidierung, sondern vielmehr eine Demontierung des demokratischen Aufbaus erfuhr. Dabei werden im ersten Abschnitt der Hausarbeit die hauptsächlichen Veränderungen im politischen System Russlands seit der Inauguration Putins analysiert, welche das institutionelle Gefüge in seiner Ausrichtung grundlegend verändert haben. Am Ende dieser Ausführungen wird dann versucht, den autoritären Charakter des gegenwärtigen Regierungssystems näher zu definieren. Das die ambivalente Form des russischen Regierungssystems sowie die unterlassenen Demokratisierungs-bestrebungen zudem nachhaltig eine Systemkrise begünstigen und das politische Gefüge im Krisenfall grundlegend zu erschüttern drohen, wird im zweiten Teil der Ausarbeitung zu belegen versucht. Aufgrund des begrenzten Rahmens der Hausarbeit liegt der Fokus lediglich auf dem Zeitraum der Regierungszeit Putins als russischer Präsident. Es kann daher nur in groben Umrissen auf Faktoren eingegangen werden, welche vor dem Herrschaftsantritt Putins lagen und möglicherweise die Ausprägung des Systems in seiner jetzigen Form förderten.

2. Transformation des politischen Systems Russlands 2000-2008

2.1. Vom Präsidialkabinett zum Präsidialparlament

Der russische Parlamentarismus war bereits zu den Zeiten des ersten frei gewählten russischen Präsidenten Boris Nikolajewitsch Jelzin in untergeordnetem Verhältnis zur exekutiven Gewalt eingebettet. Diese durchaus problematische Ausprägung liegt jedoch in der Verfassung der Russischen Föderation (nachfolgend mit „VRF“ abgekürzt) selbst begründet. Dem Präsident fällt nach dem Text der Konstituante die oberste Regie und Leitung über alle Staatsorgane zu, womit er quasi in der Verfassungspraxis als „vierte Gewalt“ über den klassischen Staatsgewalten der Exekutive, Legislative und Judikative steht (vgl. Mommsen 2004, 379). Die Sicherstellung eines „koordinierten Funktionierens“ (Art. 80 Abs. 2 VRF) der staatlichen Instanzen wird in der politischen Literatur als eine der Ursachen für die massive Ausprägung präsidialer Macht im russischen System gesehen. Auch rekrutierte sich die Regierung bisher nie aus den Mehrheitsverhältnissen im russischen Parlament, der Staatsduma. Stattdessen wurden sogenannte Präsidialkabinette eingesetzt, die von Jelzins Gnaden abhängig waren. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch die Verfassungsbestimmung der Unvereinbarkeit von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat (Art. 97 Abs. 2 VRF). Es konnte daher noch nie ein wirklicher „Transmissionsriemen“ zur Umsetzung parlamentarischer Interessen auf Regierungsebene installiert werden, wie sie für westliche Politsysteme typisch ist. Ebenso endet die Regierung nicht mit der Legislaturperiode des Parlaments, sondern ihre Vollmacht ist an die Amtszeit des Präsidenten gebunden (Art. 116 VRF). Die Duma verfügt zwar über Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Regierungspolitik doch sind diese durch die weitgehenden Prärogativen des Präsidenten in ihrer praktischen Anwendung auch weitgehend wirkungslos oder gar kontraproduktiv. So hat die Duma zwar das Recht auf die Bestätigung des vom Präsidenten vorgeschlagenen Kandidaten für den Posten des Premiers. Allerdings muss der Präsident laut Verfassung bei dreimaliger Ablehnung die Parlamentskammer auflösen (Art. 111 Abs. 4 VRF). Auch sehen sich die Abgeordneten ebenso mit dem Verlust ihres Abgeordnetenmandates konfrontiert, wenn sie der Regierung das Misstrauen aussprechen. Kommt es innerhalb von drei Monaten zu einem zweiten Misstrauensvotum – beim ersten ist der Präsident noch nicht gezwungen zu reagieren – so steht ihm die Abberufung der Regierung oder die Auflösung des Parlamentes zur Wahl (Art. 117 Abs. 3 VRF). Da das Kabinett ohnehin von der Absolution des Staatsoberhauptes abhängig ist, wird die parlamentarische Initiative im Konfliktfalle zum „Schuss mit gebogenem Lauf“.

Trotzdem ging Jelzin mit genannten Machtbefugnissen insgesamt gesehen eher zurückhaltend um und es bestand eine gewisse Interdependenz zwischen Parlament und dem Präsidentenamt (vgl. Mommsen 2004, 379 ff.). Auch rekrutierte sich die Duma unter Jelzin durch ein hohes Maß an freien Wahlen und konnte daher im Ansatz die Rolle als Spiegelbild gesellschaftlicher Erwartungen und Interessen beanspruchen sowie diese in der politischen Auseinandersetzung teilweise geltend machen. Die Duma war unter Jelzin pluralistisch geprägt und es bestand unter demokratischen Gesichtspunkten eine reelle Artikulierung und Konfrontierung verschiedener politischer Interessen. Insgesamt war das Verhältnis zwischen dem Parlament und dem Präsident trotz aller Ungleichheiten von Auseinandersetzung und dem Aushandeln von Interessenkonflikten durch das Ringen nach tragfähigen Abstimmungsmehrheiten für bestimmte Gesetzesvorhaben geprägt (vgl. Mommsen & Nußberger 2007, 39):

“[T]he first two Dumas under Russia´s current constitution were raucous and politically charged. […] Though far from an effective lawmaking body, the Duma influenced and attempted to provide oversight on policy, and the new institution had potential to become an active, effective legislature.” (Ostrow, Satarov & Khakamada 2007, 100)

Auch das traditionelle parlamentarische Budgetrecht, also die notwendige Zustimmung bei der Verabschiedung des Staatshaushaltes, war ein wichtiges Instrument zur Verschränkung der checks and balances zwischen den Staatsgewalten.

Das Gegenspiel von Exekutive und Legislative wurde jedoch nach dem Amtsantritt Putins egalisiert und zugunsten der Exekutive umstrukturiert. Durch die massive Einflussnahme mittels Bestechung und der Androhung von politischer Bedeutungslosigkeit gelang die Abwanderung einer Vielzahl von direkt gewählten, unabhängigen Abgeordneten aus Einerwahlkreisen und auch Parlamentariern anderer Fraktionen in das Lager der administrativen Partei „Einheit – der Bär“ (vgl. Mommsen und Nußberger 2007, 39). Dies war ein erster Hinweis auf den Abbau demokratischer Komponente im politischen System, da die „Präsidentenpartei“ mehr Parlamentssitze erhielt, als ihr Kraft aller Wählerstimmen überhaupt zustand. Besonders deutlich zeigte sich dies nach der Dumawahl im Jahr 2003, in der die Nachfolgepartei „Einiges Russland“ ihre knapp 37% Wählerstimmen durch den forcierten Zulauf aus anderen Fraktionen auf über zwei Drittel der Abgeordnetensitze ausweiten konnte (vgl. Wiest 2004, 3). Damit war sie in der Lage alle Gesetzesvorhaben ohne Widerstand zu verabschieden. Zudem hatte sie die Mehrheitsverhältnisse erreicht, um von parlamentarischer Seite eine Änderung der Verfassung zu initiieren. Bezeichnend ist hierbei auch, dass die Mandatsträger der Administrativpartei entgegen jeglicher parlamentarischer Tradition in allen 29 Komitees der Duma, welche in ihrer Funktionsweise den Ausschüssen des deutschen Bundestags ähneln, den Vorsitz führen und darüber hinaus in einigen Fällen den Posten des Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden besetzen (vgl. Schneider 2006, 450).

Die Partei „Einiges Russland“ gleicht dabei mehr einer bürokratischen Organisation als einer politischen Partei. Als ehemaliger KGB-Agent benötigte Putin eine Klientel, welche seinen politischen Kurs unterstützt. Ihre Mitglieder stammen daher vorläufig aus den Sicherheits- und Bürokratieapparaten des Staates. Sie haben weder eine politische Basis noch eine politische Agenda und in den meisten Fällen auch wenig politisches Interesse (vgl. Ostrow, Satarov & Khakamada 2007, 108). Nach über acht Jahren verbleibt „Einiges Russland“ als Funktionärspartei amorph und gesichtslos und verkörpert den „Kollektiven Putin“ (Mommsen & Nußberger 2007, 40) im Parlament. Ihr Zweck besteht darin, den Abstimmungsvorgaben der Präsidentenadministration zu entsprechen und die Fassade einer funktionierenden Demokratie nach außen hin aufrecht zu erhalten. Des Weiteren dient die organisatorische Plattform der Partei als Instrument zur Loyalitätsprüfung, Personalauswahl und zusätzlichen Steuerung des institutionellen Gefüges (vgl. Furman 2006, 14). Die Abgeordneten erhalten für ihre Loyalität als Ausgleich Zugang zu politischen und finanziellen Machtressourcen, was in kritischen Abhandlungen als „System der institutionalisierten Korruption“ (Ostrow, Satarov & Khakamada 2007, 104) bezeichnet wird.

Das Parlament ist in Russland nur noch eine ohnmächtige Instanz und wurde von Putin zum bloßen Ausführungsorgan der exekutiven Vorgaben degradiert. Die traditionelle Rolle der Legislative als Auftraggeber der Regierung ist damit fatalerweise in ihr undemokratisches Gegenteil verkehrt. Folglich ist der politische Betrieb innerhalb der Duma zum Erliegen gebracht, im Plenum herrscht „Totenstille“. Es finden weder Debatten, Befragungen noch das Aushandeln von Kompromissen statt. Der unabhängige und liberale Ex-Duma-Abgeordnete Wladimir Ryschkow bezeichnet den Sachverhalt mit folgendem bildlichen Vergleich:

„Die Duma blieb nur eine Bühne, für die das Drehbuch an anderen Orten geschrieben wird. An anderen Orten befinden sich auch die Fäden der Macht. Das Parlament in Russland atmet kaum noch“ (Ryschkow 2005, 17).

Die restlichen Parteien in der Staatsduma sind „Gerechtes Russland“, ebenfalls eine Kremlkreation (siehe hierzu Abschnitt 2.2.) und die Liberaldemokraten, eine national-populistische Partei deren Unabhängigkeit vom Kreml bezweifelt werden kann. In der Vergangenheit stellte sie ferner bereitwillig Stimmen für die Gesetzesvorhaben der Regierung zur Verfügung. Die einzig wirkliche Oppositionsfraktion stellt die Kommunistische Partei dar, welche jedoch bei ihrer politischen Arbeit sowie im Wahlkampf 2007 massiv behindert wurde und mit 57 von 450 Dumasitzen ein Randdasein fristet.

Die eigentlichen Strukturen der Macht, wie die Präsidentenadministration und die Gewalten- und Schlüsselministerien der Verteidigung, des Inneren und des Äußeren sowie die Geheimdienste, sind ohnedies fern jedweder möglicher demokratischer Einflussnahme gelagert, da der Präsident für die Besetzung dieser Posten keine Bestätigung durch das Parlament benötigt (vgl. Röhrich 2006, 144).

Dies verschließt den schon eingeengten Politikraum zusätzlich. Es zeigt sich anhand der Ausführungen dieses Kapitels, dass elementare Bedingungsfaktoren für eine weitere Demokratisierung der Regierungsform unterlaufen wurden. Indem sich die staatliche und somit auch polizeiliche und militärische Gewalt jedweder indirekter, ziviler Kontrolle mittels real verantwortlicher Wahlabgeordneter entzieht, kann die Exekutivgewalt schrankenlos schalten und walten (vgl. Vorländer 2003, 96).

2.2. Ausschluss der parlamentarischen Opposition vom Politikraum

Neben dem Parlament hat sich auch die Zusammensetzung des Parteiensystems seit 2000 einschneidend verändert. Um das Aufkommen einer kritischen Opposition zu verhindern wurden zwei Strategien verfolgt. Die eine resultierte aus der Novellierung des Parteien- sowie Wahlgesetzes und die andere über eine administrative Konzeption.

Die Gründung von neuen, unabhängigen Parteien ist seit der Abänderung des Parteiengesetzes Ende 2004 erheblich erschwert worden. Um als Partei bei Wahlen antreten zu dürfen, bedarf es einer eingeschriebenen Mitgliederzahl von 50000 statt bisher 10000, weiterhin muss die Partei in mindestens der Hälfte der russischen Regionen über einen Regionalverband von 500 Mitgliedern verfügen (vgl. Kunze & Packmohr 2007, 44). Damit ist der natürliche, allmähliche Entstehungsprozess von Parteien bzw. politischen Bewegungen stark behindert. Sie müssen quasi aus dem Stande heraus über eine gegliederte Organisation verfügen ohne diese mittels Regional- oder Kommunalwahlen durch gesellschaftliche Resonanz bzw. einen sich steigernden Bekanntheitsgrad überhaupt erst aufbauen zu können. Das Parteiensystem ist somit zugunsten der großen, föderal existierenden Parteien zentralisiert, während vor allem kleine und regionale Parteien vom politischen Wettbewerb disqualifiziert wurden. Wahlbündnisse und Blockbildungen, welche oftmals für lokale Parteien eine Möglichkeit darstellten, auf regionaler Ebene Sitze zu gewinnen, wurden ebenfalls untersagt. Die administrativen Parteien konnten daher dank dieser Änderungen ihren Einfluss auf die regionale, lokale und kommunale Ebene erweitern und stärkten somit die Handhabung des Kremls gegenüber den verschiedenen Föderationssubjekten.

Das ab 2006 novellierte Wahlgesetz erhöhte die Sperrklausel für den Einzug in das russische Parlament von 5% auf 7%. Nur für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass alle Parteien, welche die 7%-Hürde überwinden, zusammen auf weniger als 60% aller abgegebenen Wählerstimmen kommen, werden den nächststärkeren Parteien proportional zu ihrem Stimmenanteil Sitze im Parlament zugewiesen (vgl. Golosov 2005a, 2).

Bis Ende 2005 galt ein gemischtes Wahlsystem, in welchem die eine Hälfte der Dumasitze über Direktwahl (Mehrheitswahl) und der andere Teil über Listenwahl (Verhältniswahl) vergeben wurde. Seit 2006 besteht ein reines Verhältniswahlrecht. Daher ist die Möglichkeit von unabhängigen, populären Kandidaten über Direktmandate den Einzug ins Parlament zu erreichen, aufgehoben, da nur noch Parteien zur Wahl antreten dürfen. Die Gruppe der fraktionslosen Parlamentarier erhielt nach den Dumawahlen im Jahr 2003 etwa ein Drittel aller Abgeordnetenmandate (vgl. Schneider 2006, 449). Parteilose können sich zwar als solche in einer Parteiliste aufstellen lassen, jedoch darf die Zahl der Unabhängigen nicht die Hälfte der Kandidaten auf dieser Liste überschreiten (vgl. Kunze & Packmohr 2007, 45). Ein Abgeordneter, der politisch Karriere machen möchte, hat eigentlich nur dann reale Chancen, wenn er sich in der Liste der Administrativpartei(en) aufstellen lässt. So kann das zu erwartende hohe Wahlergebnis eine ungünstige Positionierung auf der Parteiliste wettmachen. Die Veränderungen im Wahlgesetz wurden von einigen kritischen Beobachtern als Gleichschaltung der Politik gegenüber der Unberechenbarkeit unabhängiger Abgeordneter kommentiert (vgl. Nußberger 2005, 2).

[...]

Excerpt out of 30 pages

Details

Title
Acht Jahre Putin - Ende des russischen Demokratieexperiments?
College
Dresden Technical University  (Institut für Politikwissenschaft)
Course
Politische Systeme Osteuropas im Wandel
Grade
1,0
Author
Year
2008
Pages
30
Catalog Number
V131335
ISBN (eBook)
9783640371105
ISBN (Book)
9783640370887
File size
657 KB
Language
German
Keywords
Acht, Jahre, Putin, Ende, Demokratieexperiments
Quote paper
Christian Knape (Author), 2008, Acht Jahre Putin - Ende des russischen Demokratieexperiments?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/131335

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Acht Jahre Putin - Ende des russischen Demokratieexperiments?



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free