Diese Bachelorarbeit befasst sich mit dem Thema des Fahrzeugtunings zweirädriger Kraftfahrzeuge. Hierzu vergleicht sie insbesondere die rechtlichen Konsequenzen, welche aus dem Tuning eines E-Scooters und eines Mofas folgen, miteinander.
Im Jahr 2019 trat die sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft. Seit dem ist es in Deutschland zulässig einen E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum zu führen. Seit der Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung kam es jedoch auf Deutschlands Straßen zu einer Vielzahl von Unfällen, in welchen mindestens ein E-Scooter beteiligt war. Diese Unfallhäufigkeit steigert sich logischerweise, wenn E-Scooter auf eine höhere Geschwindigkeit als die zugelassenen 20 km/h getunt werden. Der Autor stellt in dieser Bachelorarbeit zunächst die verschiedenen Möglichkeiten des E-Scooter-Tunings dar und erleuchtet daraufhin die rechtlichen Konsequenzen, welche aus einem solchen Tuning folgen.
Eine dem E-Scooter ähnlich wirkende Fahrzeugart sind die Mofas. Diese vergleicht der Autor sowohl in ihrer "Grundform" als auch in der getunten Variante mit dem E-Scooter und kommt zu einem erstaunlichen Ergebnis. Der Autor beleuchtet hierzu als Nächstes das Thema des Mofa-Tunings. Hier erläutert der Autor ebenfalls die verschiedenen Möglichkeiten des Tunings und geht im weiteren Verlauf auf die rechtlichen Konsequenzen des Fahrzeugtunings ein. Abschließend vergleicht der Autor die jeweiligen rechtlichen Konsequenzen, welche aus dem Tuning folgen, miteinander und kommt, trotz der relativen Ähnlichkeiten beider Fahrzeuge, zu einem nicht zu erwartendem Ergebnis. Hierzu zieht er durchaus ein eigenes Fazit.
Inhaltsverzeichnis
- ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
- EINLEITUNG
- TUNING
- E-SCOOTER
- DEFINITION E-SCOOTER
- FAHRERLAUBNISRECHTLICHE ANFORDERUNGEN
- FAHRZEUGZULASSUNGSRECHTLICHE ANFORDERUNGEN
- MOFA
- DEFINITION MOFA
- FAHRERLAUBNISRECHTLICHE ANFORDERUNGEN
- FAHRZEUGZULASSUNGSRECHTLICHE ANFORDERUNGEN
- E-SCOOTER TUNING
- MÖGLICHKEITEN DES TUNINGS
- FAHRERLAUBNISRECHTLICHE KONSEQUENZEN
- VO (EU) 168/2013
- Führerscheinrichtlinie
- Fahrerlaubnisfreiheit gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1a FeV
- Fahrerlaubnisfreiheit gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV
- Fahrerlaubnisfreiheit gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1b 1. Hs FeV
- Fahrerlaubnisfreiheit gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1b 2. Hs FeV
- Fahrerlaubnisklasse „AM“ gemäß § 6 Abs. 1 FeV
- Fahrerlaubnisklassen „A1“ oder „A2“ für jegliche getunte E-Scooter bis zu 45 km/h
- ,,A\"-Fahrerlaubnisklassen für E-Scooter über 45 km/h
- Fahrerlaubnisklasse „B“ für jegliche E-Scooter
- FAHRZEUGZULASSUNGSRECHTLICHE KONSEQUENZEN
- MOFA TUNING
- MÖGLICHKEITEN DES TUNINGS
- FAHRZEUGZULASSUNGSRECHTLICHE KONSEQUENZEN
- Zulassungsfreiheit gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 lit. d) FZV für getunte Mofas bis zu 45 km/h und einem Hubraum bis zu 50 ccm
- Zulassungspflicht gemäß § 3 Abs. 1 FZV für getunte Mofas über 45 km/h und einem Hubraum bis zu 50 ccm
- Zulassungsfreiheit gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 lit. c) FZV für getunte Mofas über 45 km/h und einem Hubraum über 50ccm und bis zu 125 ccm
- Zulassungspflicht gemäß § 3 Abs. 1 FZV für Mofas über 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 125 ccm
- FAHRERLAUBNISRECHTLICHE KONSEQUENZEN
- Fahrerlaubnisfreiheit gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FeV
- Fahrerlaubnisklasse „AM“ gemäß § 6 Abs. 1 FeV für getunte Mofas bis zu 45 km/h und einem Hubraum bis zu 50 ccm
- Fahrerlaubnisklasse „A1“ gemäß § 6 Abs. 1 FeV für getunte Mofas über 45 km/h und einem Hubraum bis zu 50 ccm
- Fahrerlaubnisklasse „A1“ gemäß § 6 Abs. 1 FeV für getunte Mofas über 45 km/h und einem Hubraum bis zu 125 ccm
- Fahrerlaubnisklasse „A“ gemäß § 6 Abs. 1 FeV für getunte Mofas über 45 km/h und einem Hubraum über 125 ccm
- VERGLEICH
- FAZIT
- LITERATURVERZEICHNIS
- ABBILDUNGSVERZEICHNIS
- TABELLENVERZEICHNIS
- ANHANG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Bachelorthesis befasst sich mit der rechtlichen Regulierung des Geschwindigkeitstunings von zweirädrigen Kraftfahrzeugen, insbesondere im Hinblick auf E-Scooter und Mofas. Die Arbeit analysiert die fahrzeugzulassungsrechtlichen und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen, die sich aus dem Tuning der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit dieser Fahrzeuge ergeben.
- Definition und rechtliche Einordnung von E-Scootern und Mofas
- Möglichkeiten und Auswirkungen des Geschwindigkeitstunings
- Analyse der fahrzeugzulassungsrechtlichen und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen des Tunings
- Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Scooter und Mofas
- Abgrenzung des rechtlichen Handlungsspielraums bei der Tuning von E-Scootern und Mofas
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die die Relevanz des Themas sowie die Zielsetzung und den Aufbau der Arbeit erläutert. Im zweiten Kapitel wird der Begriff „Tuning“ definiert und die verschiedenen Arten des Geschwindigkeitstunings von Kraftfahrzeugen vorgestellt. Die Kapitel drei und vier befassen sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Scooter und Mofas, einschließlich der Definitionen, Fahrerlaubnisanforderungen und Zulassungsbestimmungen. Das Kapitel fünf behandelt das E-Scooter Tuning, indem es die Möglichkeiten des Tunings sowie die fahrerlaubnisrechtlichen und fahrzeugzulassungsrechtlichen Folgen analysiert. Kapitel sechs untersucht das Mofa Tuning, wobei die Möglichkeiten des Tunings sowie die rechtlichen Konsequenzen für die Zulassung und die Fahrerlaubnis betrachtet werden. Die Arbeit schließt mit einem Vergleich der Ergebnisse für E-Scooter und Mofas und einem Fazit, welches die wichtigsten Erkenntnisse der Untersuchung zusammenfasst.
Schlüsselwörter
E-Scooter, Mofa, Geschwindigkeitstuning, Fahrerlaubnisrecht, Fahrzeugzulassungsrecht, Zulassungsfreiheit, Zulassungspflicht, Fahrerlaubnisklassen, Fahrerlaubnisfreiheit, § 4 FeV, § 6 FeV, § 3 FZV, § 31 FZV, VO (EU) 168/2013, Führerscheinrichtlinie.
- Citation du texte
- Anonym (Auteur), 2022, Rechtliche Konsequenzen des Geschwindigkeitstunings zweirädriger Kraftfahrzeuge. Ein Vergleich zwischen E-Scooter und Mofa, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1316510