Am 3. April 1959 wurde das Amt des Wehrbeauftragten gegründet. Dieses Amt war zu dieser Zeit, bis heute, einmalig auf der Welt. Bis heute hat sich seine Tätigkeit immer weiter entwickelt, wie sich die Ansprüche an die Soldaten entwickelt haben. Und immer war der Wehrbeauftragte mehr als „nur“ Mittler zwischen Parlament, Gesellschaft und Bundeswehr.
Mit der Gründung der Bundeswehr wollte der Gesetzgeber die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen und hat die Bundeswehr so eng wie möglich in die parlamentarische Kontrolle und in das Grundgesetz einzubinden. So ging der Oberbefehl nicht mehr vom Staatoberhaupt aus, sondern vom Minister des Bundesverteidigungsministeriums. Aber damit nicht genug, es wurde auch der Verteidigungsausschuss gegründet, von Mitgliedern des Parlaments besetzt und einer der wenigen Ausschüsse die im Grundgesetz verankert sind.
Aber der Gesetzgeber wollte auch ein Amt allein für die Soldaten. So wurde der Wehrbeauftragte gegründet. Bis heute hat dieses Amt seine Berechtigung in der parlamentarischen Kontrolle über die Streitkräfte. Immer wieder hat er sich auch vor die die Soldaten gestellt, wenn die Medien alle unter Generalverdacht stellten, wie 2004 nach den Vorfällen in Coesfeld.
Aber was genau sind die Rechte und Kompetenzen des Amtes? Womit kann der Wehrbeauftragte die Streitkräfte kontrollieren? Welche Möglichkeiten stehen ihm zur Verfügung um Untersuchungen anzustellen? Wer kann ihm Weisungen erteilen? Was sind die rechtlichen Grundlagen für seine Arbeit? Und welche Rolle spielen in seiner Arbeit der Bundestag, Verteidigungsausschuss und das Verteidigungsministerium? Und welche Rolle spielt der jährliche Wehrbericht? Wandeln sich die Themen dieses Berichts mit den neuen Situationen der Bundeswehr, wie Wiedervereinigung, Auslandseinsätze und der Zugang von Frauen in den Streitkräften? Und hat der Wehrbeauftragte mit seiner Arbeit und seinen Rechten auch die Möglichkeit seinen gesetzlichen, parlamentarischen und gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen? Hat der Wehrbeauftragte Macht oder nicht? Diese Fragen sollen in dieser vorliegenden Hausarbeit geklärt werden.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Der Wehrbeauftragte
1.1. Die rechtliche Stellung des Wehrbeauftragten als Kontrollorgan
1.2. Die Kontrollwirkung und –ausübung durch den Wehrbeauftragten
2. Der Wehrbericht
2.1. Die Themen des Wehrberichts
2.2. Die Eingaben und der Wehrbericht als Kontrolle von und über die Bundeswehr
3. Problembetrachtung
4. Schluss
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle des Wehrbeauftragten als Kontrollorgan über die Bundeswehr, um zu klären, ob dieses Amt eine effektive parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte ermöglicht und welche rechtlichen sowie praktischen Möglichkeiten ihm hierfür zur Verfügung stehen.
- Rechtliche Stellung des Wehrbeauftragten als Hilfsorgan des Bundestages
- Methoden der Kontrolle, insbesondere durch unangekündigte Truppenbesuche
- Die Funktion und Bedeutung des jährlichen Wehrberichts
- Das Petitionsrecht als Instrument der Soldaten zur Beschwerdeführung
- Herausforderungen und Probleme in der praktischen Ausübung des Kontrollauftrags
Auszug aus dem Buch
1.1. Die rechtliche Stellung des Wehrbeauftragten als Kontrollorgan
Um ein Amt wirkungsvoll auszuüben ist es wichtig, dass sich der Amtsinhaber seiner Position sicher sein kann ohne von aktuellen Regierungen und Wahlen abhängig zu sein und auch parteineutral ist. Daher hat der Gesetzgeber dem Wehrbeauftragten einen besonders geschützten Platz gewährt, nämlich im Grundgesetz. Eine Abschaffung dieses Amtes ist damit nur möglich durch eine Grundgesetzänderung. Durch die feste Verankerung im Art. 45b GG und durch ein eigenes Gesetz, das Wehrbeauftragtengesetz, wird deutlich das dieses Amt eine hohe Stellung innehat.
Durch die Amtszeit von fünf Jahren ist die Amtsperiode auch unabhängig von Bundestagsperioden. Die Bezeichnung des Amtes lautet „Hilfsorgan des Bundestages“ und „Wehrbeauftragter des Bundestages. Damit ist dieses Amt der Legislative zugehörig. Als Teil des Bundestages hat der Wehrbeauftragte auch seinen eigenen festen Sitzplatz im Bundestag. Aber er ist kein Beamter oder Parlamentarier, am ehesten kommt ihm der Status eines Bundesministers zu. Weisungen bekommt er vom Bundestag und auch vom Verteidigungsausschuss.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Es wird die historische Entstehung und die zentrale Fragestellung der Arbeit bezüglich der Macht und Effektivität des Wehrbeauftragten dargelegt.
1 Der Wehrbeauftragte: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtliche Verankerung des Amtes als Hilfsorgan des Bundestages und dessen Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive.
1.1. Die rechtliche Stellung des Wehrbeauftragten als Kontrollorgan: Fokus liegt auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Weisungsgebundenheit ausschließlich gegenüber dem Parlament.
1.2. Die Kontrollwirkung und –ausübung durch den Wehrbeauftragten: Hier werden die praktischen Instrumente, insbesondere die Petitionsinstanz und Truppenbesuche, als Mittel der Aufsicht analysiert.
2. Der Wehrbericht: Das Kapitel behandelt den jährlichen Bericht als wichtigstes Transparenzinstrument gegenüber der Öffentlichkeit und dem Parlament.
2.1. Die Themen des Wehrberichts: Beschreibung der inhaltlichen Bandbreite des Berichts, die von Auslandseinsätzen bis zu innerdienstlichen Problemen reicht.
2.2. Die Eingaben und der Wehrbericht als Kontrolle von und über die Bundeswehr: Analyse der Rolle von Soldatenbeschwerden als „Frühwarnsystem“ für Missstände in der Truppe.
3. Problembetrachtung: Diskussion von Hindernissen, die eine effektive Inanspruchnahme des Wehrbeauftragten durch Soldaten erschweren können.
4. Schluss: Fazit zur Wirksamkeit des Amtes als Anwalt der Soldaten und als Kontrollinstanz für die parlamentarische Demokratie.
Schlüsselwörter
Wehrbeauftragter, Bundeswehr, Parlamentarische Kontrolle, Grundgesetz, Petitionsrecht, Streitkräfte, Wehrbericht, Innere Führung, Hilfsorgan, Bundestagsausschuss, Soldaten, Kontrolle, Verteidigungsausschuss, Grundrechte, Truppenbesuch
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?
Die Arbeit untersucht die Funktion, Rechte und Kompetenzen des Wehrbeauftragten als parlamentarisches Kontrollorgan über die Bundeswehr.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die rechtliche Stellung des Amtsinhabers, das Petitionsrecht der Soldaten, die Bedeutung des jährlichen Wehrberichts und die Praxis der Truppenbesuche.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es zu analysieren, ob der Wehrbeauftragte als „Hilfsorgan des Bundestages“ eine effektive und machtvolle Kontrolle der Streitkräfte in der Praxis tatsächlich gewährleisten kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Analyse von Gesetzestexten (Grundgesetz, Wehrbeauftragtengesetz), offiziellen Jahresberichten sowie einer Auswertung relevanter Fachliteratur zum Thema parlamentarische Kontrolle.
Welche Inhalte werden im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil beleuchtet die rechtliche Einordnung des Amtes, die Mechanismen der Kontrolle durch Eingaben und Truppenbesuche sowie die Problematik des Zugangs der Soldaten zum Wehrbeauftragten.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Wehrbeauftragter, parlamentarische Kontrolle, Bundeswehr, Grundgesetz, Petitionsinstanz und Hilfsorgan.
Warum wird der Wehrbeauftragte auch als „Anwalt der Soldaten“ bezeichnet?
Da er sich in der Öffentlichkeit schützend vor die Soldaten stellt, wenn diese unter Generalverdacht stehen, und ihre Anliegen gegenüber dem Parlament und dem Ministerium vertritt.
Welche Rolle spielt die Opposition bei der Kontrolle der Bundeswehr durch den Wehrbericht?
Die Opposition nutzt den Wehrbericht als Informationsquelle, um das Handeln der Regierung bezüglich der Bundeswehr kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls Fehlentwicklungen aufzudecken.
Warum sind die unangekündigten Truppenbesuche ein so wichtiges Kontrollinstrument?
Sie ermöglichen dem Wehrbeauftragten einen unvermittelten Einblick in den Soldatenalltag und zwingen Vorgesetzte dazu, sich an die Grundsätze der Inneren Führung zu halten, da sie jederzeit mit einer Überprüfung rechnen müssen.
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- Georg Hampicke (Author), 2007, Der Wehrbeauftragte. Ein effektives Kontrollorgan über die Bundeswehr?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132041