In Deutschland sind derzeit in etwa eine Million Gesellschaften mit beschränkter Haftung registriert, was die GmbH zur am weitesten verbreiteten Rechtsform macht. Seit der Entstehung des GmbH-Gesetzes im Jahre 1892 schufen immer mehr Länder ähnliche Rechtsformen.
Diese internationale Anerkennung scheint allerdings bedroht. Auf Grund der Entwicklungen der Europäischen Union wurde ein Markt der Gesellschaftsformen geschaffen, an dem auch Deutschland partizipiert. Veranlasst durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes der letzten Jahre, die auch Auslandsgesellschaften ohne Geschäftsaktivitäten in ihrem Gründungsland eine Tätigkeit in Deutschland erlaubt, drängen zahlreiche ausländische Gesellschaftsformen auf den deutschen Markt. Es wurde eine neue freie Rechtsformwahl geschaffen, die den Wettbewerb der internationalen Gesellschaftsformen immer weiter verstärkt.
Die Globalisierung der Wirtschaft sowie die Tatsache, dass das Common Law das einflussreichste Rechtssystem ist, mögen genügen, um sich eingehender mit der üblichsten englischen Gesellschaftsform, der Limited, zu beschäftigen. Diese wird derzeit als Hauptkonkurrent der GmbH gesehen. Mitte des Jahres 2007 gab es bereits 45.000 in Deutschland ansässige Limiteds, von denen jedoch nur rund 10.000 im deutschen Handelsregister eingetragen waren. Nach neueren Untersuchungen soll es mittlerweile rund 46.000 Limiteds in Deutschland geben. Ursachen für das stetige Ansteigen der Neugründungen liegen augenscheinlich im geringeren Gründungsaufwand und der Tatsache, dass nur ein minimales Mindestkapital vorgeschrieben ist. So wurde die Limited nach der GmbH mittlerweile zur zweithäufigsten Kapitalgesellschaft.
Auf Grund nationalen Rechts gab es noch vor wenigen Jahren keinen internationalen Wettbewerb zwischen juristischen Personen. Nach altem Recht sah nahezu jede Rechtsordnung vor, dass eine juristische Person ihre Rechtsfähigkeit verliert, sobald ihr Sitz ins Ausland verlegt wurde. Ausnahme war jedoch die englische Limited, der es schon früh gestattet war, ihren Verwaltungssitz ohne Androhung von Sanktionen ins Ausland zu verlegen.
Problematisch wurde diese Tatsache aber erst, als es der Limited auf Grund diverser Urteile des Europäischen Gerichtshofes ermöglicht wurde, sich auch auf dem europäischen Festland zu etablieren und sie somit rechts- und prozessfähig in den EU-Mitgliedstaaten wurde.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Aufbau der Arbeit
2 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
2.1 Allgemeines
2.2 Ausbreitung und wirtschaftliche Bedeutung
2.3 Entstehung des GmbH-Gesetzes
2.4 Bisherige Reformen des GmbH-Gesetzes
2.4.1 Die Reformbestrebungen aus dem Jahre 1939
2.4.2 Die gescheiterte „Große Reform“ von 1971/73
2.4.3 Die „Kleine Novelle“ von 1980
2.4.4 Weitere Änderungen zwischen 1980 und 2007
2.4.5 Die Reform durch das MoMiG im Jahre 2008
2.4.5.1 Gründungserleichterung
2.4.5.2 Einführung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
2.4.5.3 Verlegung des Verwaltungssitzes
2.4.5.4 Pflicht zur Angabe einer inländischen Geschäftsanschrift
2.4.5.5 Gesellschafterliste
2.4.5.6 Kapitalaufbringung
2.4.5.7 Kapitalerhaltung und Cash-Pooling
3 Die englische Limited
3.1 Allgemeines
3.2 Reform des Company Acts 1985
3.2.1 Die wichtigsten Änderungen im Überblick
3.3 Gründung einer Limited
3.4 Organe
3.4.1 Direktor (director)
3.4.2 Gesellschafterversammlung (general meeting)
3.4.3 Sekretär (secretary)
3.5 Die wichtigsten Bestimmungen zur Limited
3.5.1 Firmenbezeichnung und Transparenz
3.5.2 Stammkapital, Kapitalaufbringung und -erhaltung
3.5.3 Kapitalerhöhung, -herabsetzung und Fremdkapitalbeschaffung
3.5.4 Gewinnausschüttungen
3.5.5 Residenzpflicht, Zustelladresse
3.5.6 Buchführungspflichten, Rechnungslegung, Steuerpflicht
3.5.7 Körperschafts- und Gewerbesteuer
3.6 Zulässigkeit in Deutschland
3.6.1 Sitztheorie
3.6.2 Gründungstheorie
3.6.3 Rechtsprechung des EuGH
3.7 Erscheinungsformen der Limited in Deutschland
4 Gegenüberstellung UG (haftungsbeschränkt) und Ltd.
4.1 Gründungskosten und -dauer
4.2 Gründungsbestimmungen und -ablauf
4.3 Mindestkapital
4.4 Organisation
4.5 Jahresabschluss
4.6 Steuerpflicht
4.7 Akzeptanz im Geschäftsverkehr
5 Haftungsrechtliche Gesichtspunkte
5.1 Haftung in der GmbH
5.1.1 Geschäftsführerhaftung
5.1.1.1 Innenhaftung
5.1.1.1.1 Treuepflichten gegenüber der GmbH
5.1.1.1.1.1 Befreiung vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot
5.1.1.1.1.2 Zahlungsannahme als Verstoß gegen Treuepflicht
5.1.1.1.1.3 Stillschweigen über Betriebsgeheimnisse
5.1.1.1.2 Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns
5.1.1.1.3 Verbotene Rückzahlung von Stammkapital
5.1.1.1.4 Haftung bei Erwerb eigener Anteile
5.1.1.1.5 Haftung in der Insolvenz
5.1.1.2 Außenhaftung
5.1.1.2.1 Haftung in der Vorgründungsgesellschaft
5.1.1.2.2 Haftung in der Vor-GmbH
5.1.1.2.3 Rechtscheinhaftung in der Vor-GmbH
5.1.1.2.4 Haftungspotenzial bei Anmeldung der GmbH
5.1.1.2.5 Haftung in der eingetragenen GmbH
5.1.1.2.5.1 Steuerhaftung
5.1.1.2.5.1.1 Haftung bei der Lohnsteuer
5.1.1.2.5.1.2 Haftung bei der Umsatzsteuer
5.1.1.2.5.2 Haftung für Sozialversicherungsbeiträge
5.1.1.2.5.3 Strafrechtliche Haftung
5.1.1.2.5.3.1 Haftung für fehlerhafte Produkte
5.1.1.2.5.3.2 Haftung für Verletzung gewerblicher Schutzrechte
5.1.1.2.5.4 Haftung bei Beendigung der GmbH-Tätigkeit
5.1.1.2.5.4.1 Haftung bei Verkauf der GmbH
5.1.1.2.5.4.2 Haftung bei Liquidation der GmbH
5.1.1.2.5.4.3 Haftung in der Insolvenz
5.1.1.2.6 Haftung in der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
5.1.2 Gesellschafterhaftung
5.1.2.1 Innenhaftung
5.1.2.1.1 Treuepflichten
5.1.2.1.2 Eigenkapitalersatz nach neuem GmbH-Recht
5.1.2.2 Außenhaftung
5.1.3 Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung
5.1.3.1 Entlastung des Geschäftsführers
5.1.3.2 Weitere Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung im Innenverhältnis
5.1.3.3 D&O-Versicherung
5.2 Haftung in der Limited
5.2.1 Direktorenhaftung
5.2.1.1 Innenhaftung
5.2.1.1.1 Englisches Recht
5.2.1.1.2 Deutsches Recht
5.2.1.2 Außenhaftung
5.2.1.2.1 Englisches Recht
5.2.1.2.2 Deutsches Recht
5.2.1.2.2.1 Steuerhaftung
5.2.1.2.2.2 Haftung für Sozialversicherungsbeiträge
5.2.1.2.2.3 Weitere Haftungsgrundlagen
5.2.2 Gesellschafterhaftung
5.2.2.1 Innenhaftung
5.2.2.1.1 Englisches Recht
5.2.2.1.2 Deutsches Recht
5.2.2.2 Außenhaftung
5.2.2.2.1 Englisches Recht
5.2.2.2.2 Deutsches Recht
6 Abschlussbetrachtung
6.1 Gegenüberstellung von UG (haftungsbeschränkt) und Ltd. anhand der Gründung einer fiktiven Kapitalgesellschaft
6.2 Entscheidungsgründe
6.3 Fazit/Ausblick
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die aktuelle Entwicklung der GmbH auf dem deutschen Markt im Vergleich zur englischen Limited. Ziel ist es, die Haftungsrisiken der Organe in beiden Rechtsformen gegenüberzustellen und zu evaluieren, ob die durch das MoMiG eingeführte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine adäquate Antwort auf die Konkurrenz durch ausländische Gesellschaftsformen darstellt.
- Vergleich der GmbH und der englischen Limited unter besonderer Berücksichtigung des MoMiG
- Analyse der haftungsrechtlichen Strukturen für Geschäftsführer und Gesellschafter
- Gegenüberstellung von Gründungsaufwand, Kosten und steuerlichen Pflichten
- Beurteilung der Zulässigkeit und Akzeptanz beider Rechtsformen in Deutschland
- Praktische Fallstudie anhand einer fiktiven Unternehmensgründung
Auszug aus dem Buch
3.1 Allgemeines
Die Gründungen von Unternehmen in Deutschland mit der Rechtsform der britischen Limited haben in den letzten Jahren stark zugenommen, sodass sie mittlerweile als der größte Wettbewerber der GmbH gilt. Für das Jahr 2007 ließ sich ein rückläufiger Trend bei den Gewerbeanmeldungen in Deutschland auf nur noch 6.466 Gesellschaften verzeichnen. Damit sind die bisher seit 2005 jährlich gestiegenen Zahlen erstmals deutlich zurückgegangen.
Es gibt bereits eine Vielzahl von Dienstleistungsgesellschaften, die dem interessierten Gründer teilweise sogar über das Internet die Gründung einer Limited auf schnellem und unkompliziertem Wege anbieten, was wohl nicht zuletzt die Wahl der Rechtsformfrage zu Gunsten der Limited beeinflusst. Der Wettbewerb zwischen der GmbH und der Limited findet derzeit hauptsächlich im Bereich von KMU statt. Existenzgründer, welche nur ein geringes Startkapital zur Verfügung haben und benötigen, wie etwa im Dienstleistungsgewerbe, lassen sich nicht von den Nachteilen der Limited, wie z. B. den hohen Beratungskosten für englisches Recht, abschrecken. Sie werden auf den ersten Blick davon beeinflusst, dass die Limited kein Mindestkapital festschreibt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Marktsituation, die Problematik des internationalen Wettbewerbs der Gesellschaftsformen und definiert die Zielsetzung der Arbeit.
2 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Dieses Kapitel charakterisiert die GmbH, erläutert deren Bedeutung für den deutschen Markt und analysiert die historische Entwicklung sowie die maßgeblichen Reformen, insbesondere durch das MoMiG.
3 Die englische Limited: Hier werden die Struktur, die Organe und die gesetzlichen Grundlagen der englischen Limited sowie deren Zulässigkeit in Deutschland unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung analysiert.
4 Gegenüberstellung UG (haftungsbeschränkt) und Ltd.: Die Arbeit vergleicht die Gründungsparameter, Kosten und organisatorischen Unterschiede zwischen der UG (haftungsbeschränkt) und der Limited.
5 Haftungsrechtliche Gesichtspunkte: Das Hauptkapitel untersucht detailliert die Haftung der Geschäftsführer und Gesellschafter sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis für beide Gesellschaftsformen.
6 Abschlussbetrachtung: Dieses Kapitel fasst die Ergebnisse anhand einer fiktiven Unternehmensgründung zusammen und zieht ein Fazit zur Eignung der beiden Rechtsformen.
Schlüsselwörter
GmbH, Limited, Haftung, Geschäftsführerhaftung, Gesellschafterhaftung, MoMiG, Unternehmergesellschaft, Haftungsbeschränkung, Innenhaftung, Außenhaftung, Gründungsaufwand, Kapitalerhaltung, Gesellschaftsrecht, Existenzgründung, Insolvenzverschleppung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Diplomarbeit analysiert die haftungsrechtliche Situation von in Deutschland tätigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung und englischen Limited-Gesellschaften vor dem Hintergrund der Reformen durch das MoMiG.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Haftung der Geschäftsführung und Gesellschafter, die Zulässigkeit ausländischer Rechtsformen in Deutschland sowie die steuerlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen bei Gründung und Betrieb.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie sich die Neugründungen in der Rechtsform Limited auf den deutschen Markt auswirken und ob die UG (haftungsbeschränkt) als neue Unterform der GmbH eine effektive Alternative darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die geltendes GmbH-Recht und englisches Gesellschaftsrecht vergleicht, ergänzt durch eine praktische Gegenüberstellung anhand fiktiver Gründungsbeispiele.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden schwerpunktmäßig die verschiedenen Haftungsrisiken der Organe in Innen- und Außenverhältnissen für beide Rechtsformen detailliert untersucht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind GmbH, Limited, Haftung, Geschäftsführerhaftung, MoMiG, Unternehmergesellschaft und Insolvenzverschleppung.
Wie unterscheidet sich die Haftung der Geschäftsführer bei GmbH und Limited?
Während die Haftung bei der GmbH stark durch das deutsche GmbHG und richterliche Rechtsprechung geprägt ist, unterliegen Direktoren der Limited primär dem englischen Fallrecht, wobei für in Deutschland tätige Limiteds auch deutsche Haftungstatbestände relevant werden können.
Warum wurde die Unternehmergesellschaft (UG) eingeführt?
Die UG wurde mit dem MoMiG als wettbewerbsfähige Antwort auf die Limited geschaffen, um Gründern eine kostengünstigere Einstiegsvariante zur klassischen GmbH mit ihren hohen Mindestkapitalanforderungen zu bieten.
Was besagt die Sitztheorie im Vergleich zur Gründungstheorie?
Die Sitztheorie stellt auf den tatsächlichen Verwaltungssitz ab, während die Gründungstheorie das Recht des Staates als maßgeblich ansieht, in dem die Gesellschaft gegründet wurde; der EuGH hat hier zu Gunsten der Gründungstheorie eingegriffen.
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- Angela Wolf (Author), 2009, Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zwischen GmbH und Limited, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132430