Die Deutsche Umsatzsteuer

Geschichtliche Entwicklung, Etablierung und Aufstieg


Dossier / Travail, 2009

18 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Historischer Abriss
2.1. Das Altertum
2.2. Vom Mittelalter bis zum ersten Weltkrieg

3. Der Warenumsatzstempel als Vorläufer der Umsatzsteuer
3.1 Entstehung und Wesen des Warenumsatzstempels
3.2 Finanzpolitische Ziele und zukunftsweisende Eigenschaften

4. Das Umsatzsteuergesetz, seine Entwicklung in der Weimarer Republik und unter dem Nationalsozialismus

5. Entstehung der Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzugsrecht

6. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit setzt sich mit den Entwicklungsstadien der deutschen Umsatzsteuer von den historischen Anfängen bis zur heutigen Ausgestaltung auseinander. Dabei sollen die Entstehung, die Etablierung und der Aufstieg der Umsatzsteuer im Zusammenhang gesellschaftlicher Verhältnisse behandelt werden. In diesem Kontext ist unter anderem von Interesse welchen geschichtlichen Umständen es zu verdanken ist, dass die Umsatzsteuer nach einem Jahrtausende andauernden Prozess, die heutige Form angenommen hat.

Dabei ist es unumgänglich sich auch mit anderen Kulturen zu beschäftigen um die Wurzeln der Umsatzsteuer verfolgen zu können.

Am Anfang werde ich hierzu auf die Ursprünge der Umsatzsteuer im antiken Griechenland eingehen und beschreiben welche Formen sie im Anfangsstadium ihrer Entwicklung angenommen hatte, wobei das Augenmerk insbesondere auf die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Entstehung gerichtet ist. Weiterhin wird die Akzise genauerer Gegenstand der Untersuchung sein, da sie als mittelbarer Vorläufer der heutigen Umsatzsteuer betrachtet wird und der, unter Finanzwissenschaftlern entstandene, Akzisenstreit, die theoretische Basis und ein normatives Vorspiel der Argumente Für und Gegen die Umsatzsteuer darstellt. Nach einer kurzen Betrachtung der Einführung einer „Umsatzsteuer“ in Bremen, wird im darauf folgenden Abschnitt, die Entstehung und das Wesen des Warenumsatzstempels durchleuchtet, um anhand ihrer Vorzüge und zukunftsweisenden Eigenschaften die Etablierung der Umsatzsteuer auszumachen. Des Weiteren wird die erste moderne Form des Umsatzsteuergesetzes analysiert, um sie durch die Katalysatorwirkung des 1. Weltkrieges, als Ausgeburt einer Krise zu beschreiben, wobei anschließend ihre Entwicklung zum festen Bestandteil der Steuergesetze hervorgehoben wird. Die weitere, auch technische, Entwicklung in der Weimarer Republik und unter dem Nationalsozialismus, soll im Kontext ihrer Anpassungsfähigkeit und Instrumentalisierung und der damit zusammenhängenden „Achterbahnfahrt der Steuersätze“ aufzeigen, wie der Aufstieg der Umsatzsteuer, als eine nicht-mehr-wegzudenkende Form der Besteuerung, entstanden ist. Zum Schluss wird die Entstehung der heutigen Mehrwertsteuer, als vorerst letzte Entwicklungsstufe kurz dargestellt um den Prozess der Entwicklung abzurunden.

2. Historischer Abriss

2.1. Das Altertum

Die geschichtliche Entwicklung der Umsatzsteuer lässt sich bis in die Antike zurückverfolgen, wobei ein noch weiteres Eindringen in die historischen Tiefen, mangels zeitgenössischer Überlieferungen, dazu führt, dass „vermutlich vieles unklar, strittig und lückenhaft“1 bleiben würde.

Die ersten Belege der Existenz einer „Umsatzsteuer“2 stammen aus dem alten Griechenland des 5. Jahrhunderts v. Chr.3. Hierbei wurde sie in drei Kategorien unterteilt.

Zum einen in die Grundstücksumsatzsteuer, bei der die Steuerlast höchstwahrscheinlich vom Käufer getragen wurde, während der Steuerertrag dem Staat zugeflossen sein dürfte. Sichere Erkenntnisse gibt es jedoch dafür bis heute nicht.4

Des Weiteren ist die Marktumsatzsteuer zu nennen, welche in Städten wie Athen und Ilion eingeführt wurde und verschiedene Steuerobjekte, wie z.B. Fisch, Honig oder Getreide, unterschiedlich hoch besteuerte5. Unter diese Steuer fiel auch das Recht des Verkaufs von Waren an einem Marktstand. Die Erhebung erfolgte entweder direkt am Markt oder an den Toren der Stadt und setzte voraus, dass ein entwickelter Warenverkehr zwischen Stadt und Land vorherrschte6.

Als letztes ist noch die allgemeine Umsatzsteuer aufzuzählen, der auch Umsätze unterlagen, die außerhalb eines Marktes von Großhändlern erwirtschaftet wurden7.

Die Umsatzsteuern des vom Hellenismus geprägten Ägypten und des antiken Rom, sind im Kern mit denen des alten Griechenland zu vergleichen, bis auf die Tatsache, dass andere Steuerobjekte unter einem anderen Steueroberbegriff zusammengefasst wurden. In Ägypten z.B. der Enkyklion, welcher den Umsatz von Grundstücksverkäufen und den Verkauf von beweglichen Waren steuerlich belastete.8 In Rom wiederum die Centesima, die seit der Machtübernahme von Kaiser Augustus 31 v. Chr., die Umsätze der Auktionen erfasste, welche „im Mittelpunkt des wirtschaftlichen Lebens“ standen und ziemlich alle Verkäufe umfasste.9

Um aus der Antike eine Möglichkeit der Antizipation der zukünftigen Entwicklung der Umsatzsteuer herleiten zu können, ist es wichtig die Wegbereiter der Umsatzsteuer etwas genauer zu betrachten. Die Existenz indirekter Steuern stützt sich auf einen relativ hohen Stand der Arbeitsteilung, eines fortgeschrittenen Entwicklungsstadiums der Naturwirtschaft hin zur Geldwirtschaft und einem großem Umfang an Massenkonsumartikeln. Da diese Voraussetzungen in der Antike generell noch sehr unterentwickelt oder gar nicht gegeben waren, musste die Umsatzsteuer von der Bedeutung her, eine allgemein weniger wichtige Stellung als die direkten Steuern einnehmen.10 Daher kann auch das Ende der Umsatzsteuern in Griechenland am, durch Krieg und Zerstörung bedingten, Rückgang des Handelsverkehrs veranschaulicht werden. Es bestand die Notwendigkeit, die Verkehrsabgaben nicht zu überspannen und den Finanzmittelbedarf eher mit anderen Steuern zu decken.11 Hierbei kann beobachtet werden, dass eine Analogie zwischen den wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen eines Landes und der Wahl der am besten geeigneten Steuer besteht12.

2.2. Vom Mittelalter bis zum ersten Weltkrieg

Die Steuerkultur des Mittelalters ist stark von der der römischen geprägt13, die durch einen enormen Wachstum der Staatsverwaltung und den dadurch entstandenen hohen finanziellen Bedarf charakterisiert ist14. Der Gedanke der Umsatzsteuer trat zwar immer weiter zurück, jedoch sollte es nicht an einem Mangel an Kreativität des Fiskus liegen, die Staatseinnahmen doch noch in gewünschter Menge einfließen zu lassen[1], wie man im Folgenden sehen kann.

Eine, das gesamte späte Mittelalter bis ins frühe 19. Jahrhundert durchlaufende, wichtige Steuerart ist die Akzise16. Das Wort kommt von accidere, welches soviel wie abhauen oder abschneiden bedeutet und als „Sammelbezeichnung für eine Anzahl der verschiedensten Abgaben, die den Verbrauch oder den Verkehr treffen sollen“17 bezeichnet werden kann18.

Sie besitzt Analogien mit den Marktabgaben des antiken Griechenland19 und beinhaltete eine Steuer zunächst auf Getränke, später auf Getreide, Fleisch und eine große Zahl von anderen Waren20. Ihre Erhebung fand zum Teil beim Einbringen in die Stadt, zum Teil bei der Produktion oder beim Verkauf21 statt.

Die Generalakzise, ein mehrere Akzisen umfassender Begriff, kann als Vorläufer der heutigen Umsatzsteuer betrachtet werden22, obwohl noch viele Unterschiede auszumachen sind: „Die Akzise betrifft die Bewegung der Ware, die Umsatzsteuer die des Geschäfts; bei der Akzise entscheidet der Umstand wo, bei der Umsatzsteuer, in wessen Händen sich die Ware befindet“23.

Von besonderer Bedeutung sind die Gründe, die die Einführung der Akzise in die mittelalterlichen Städte mit verursacht hatten. Zum einen waren die wirtschaftlichen Bedingungen optimal, da die Stadt, als dynamischer Wirtschaftsstandort, eine geeignete Infrastruktur zum Handeln bot, ein idealer Platz für eine möglichst hohe Konzentration von Steuersubjekten und Steuerobjekten. Zum anderen wurden die Städte dazu gezwungen an den jeweiligen Landesherren eine pauschale Städtesteuer abzuführen, die sie durch die Besteuerung ihrer Bürger finanzieren mussten. Dazu kam noch, dass die Städte zu Trägern politischer Gewalt aufstrebten, was naturgemäß, über den enormen Zuwachs an Aufgaben, zu neuem finanziellen Bedarf führte24.

Darüber hinaus konnte mit der Akzise das Steuerprivileg des Adels- und Klerusstandes umgangen werden25. Dies verdeutlicht ein besonderes charakteristisches Merkmal der Akzisen, nämlich, „dass eine unmerkliche Belastung der Verbraucher ermöglicht wurde“26.

Eine Eigenschaft, die beim so genannten Akzisenstreit des 17. und 18. Jahrhunderts, ein Hauptargument für die Akzisen darstellte. Weitere Argumente waren der hohe fiskalische Ertrag, die Anpassungsfähigkeit an die Bedürfnisse des Staates, das einfache Erhebungsverfahren und die Möglichkeit der wirtschaftspolitischen Lenkung27.

Die Gegenargumente weisen auf die Freiheitseinschränkung des Bürgers, der Geschäftsnachteiligkeit und auf höhere Steuerverwaltungs- und Steuerverfahrenskosten hin28.

[...]


1 Vgl. Wagner, A. (1910) S. 17

2 Anmerkung: Wagner (1910, S.18) bezeichnet diese als „indirekte Verbrauchsabgabe in Form von …

Marktabgaben“, während Grabower (1962, S.11) den Terminus technicus Umsatzsteuer benutzt.

3 Vgl. Grabower, R. / Herting, D. / Schwarz, G. (1962) S. 11

4 Vgl. ebenda, S. 13

5 Vgl., ebenda, S. 19, zitiert nach Böckh (1875) Staatshaltung der Athener, 2. Auflage Berlin.S. 394

6 Vgl. Wagner, A.(1910) S. 19

7 Vgl. Grabower, R. / Herting, D. / Schwarz, G. (1962) S. 20

8 Vgl. ebenda S.32

9 Vgl. ebenda, S.68 ff.

10 Vgl. Wagner, A. (1910) S. 29

11 Vgl. Grabower, R. / Herting, D. / Schwarz, G. (1962) S. 30

12 Vgl. Wagner, A. (1910)S. 19

13 Vgl. Grabower, R. / Herting, D. / Schwarz, G. (1962, S.99 ff.; siehe dazu auch Homburg, S. (2007) S.28

14 Vgl. Wagner, A. (1910) S. 31

[1] Vgl. Grabower, R. / Herting, D. / Schwarz, G. (1962) S. 174

16 Vgl. Homburg, S. (2007) S. 33

17 Förster, J. (1989) S. 4, zitiert nach Nathan (1927) Handwörterbuch der Staatswissenschaften, S.205

18 Vgl. ebenda

19 Vgl. Wagner, A. (1910) S. 19

20 Schulze- Teichert, G. (1937) S. 43

21 Ebenda

22 Vgl. Homburg, S. (2007) S. 33

23 Vgl. Grabower, R. / Herting, D. / Schwarz, G. (1962)S. 174, zitiert nach Anlage zur Mitteilung des

Bremer Senats vom 02.01.1862, S.3

24 Förster, J. (1989) Verbrauchsteuern, C. F. Müller, S 4

25 Vgl. Homburg, S. (2007) S. 36; siehe auch Förster, J. (1989) S. 8

26 Homburg, S. (2007) S. 36

27 Vgl. Förster, J. (1989) S. 9, zitier nach Tenzel, C, (1685) Entdeckte Gold-Grube in der Akzise, S. 31 ff.

28 Vgl.ebenda, zitiert nach v. Justi, (1755) Staatswirthschaft, 2. Theil, §§ 265 ff.

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Die Deutsche Umsatzsteuer
Sous-titre
Geschichtliche Entwicklung, Etablierung und Aufstieg
Université
University of Hannover  (Öffentliche Finanzen)
Note
1,7
Auteur
Année
2009
Pages
18
N° de catalogue
V132487
ISBN (ebook)
9783640386055
ISBN (Livre)
9783640386444
Taille d'un fichier
492 KB
Langue
allemand
Mots clés
Deutsche, Umsatzsteuer, Geschichtliche, Entwicklung, Etablierung, Aufstieg
Citation du texte
Hamid Reza Noshadi (Auteur), 2009, Die Deutsche Umsatzsteuer , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132487

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