Microsoft hat mit seinem PC-Betriebssystem Windows einen Quasi-Standard inne. Deshalb muss Microsoft seinen Konkurrenten auf dem Markt für Arbeitsgruppenserver-Betriebssysteme laut einer Kommissionsentscheidung von 2004 Zugang zu den nötigen Informationen verschaffen, mit denen das Konkurrenzprodukt so vernünftig mit Microsoftprodukten zusammenarbeiten kann, dass es auf dem Markt eine Chance hat. Diese Entscheidung wurde vom EuG im September 2007 bestätigt. Die Kriterien für diese Zwangslizenzierung sollen in der vorliegenden Arbeit im Kontext dargestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Hintergrund des Falles
3 Fallablauf
4 Kriterien für die Anordnung einer Zwangslizenz
4.1 Kriterien des Case Law nach Magill und IMS Health
4.2 Übertragbarkeit der Kriterien
4.2.1 Meinung von Microsoft und der Kommission
4.2.2 Lehrmeinungen
4.3 Urteil des EuG
5 Bewertung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die juristischen Kriterien für die Anordnung einer Zwangslizenz im Kontext des Microsoft-Verfahrens, insbesondere die Anwendung und Auslegung der Magill- und IMS-Health-Rechtsprechung durch die Europäische Kommission und das Europäische Gericht (EuG).
- Marktbeherrschende Stellung und Missbrauch gemäß Art. 82 EGV
- Interoperabilität als technischer und wettbewerbsrechtlicher Schlüsselfaktor
- Anwendung und Übertragbarkeit der Magill-Kriterien auf den Microsoft-Fall
- Rolle von geistigen Eigentumsrechten versus Wettbewerbssicherung
- Rechtliche Bewertung der Kommissionsentscheidung und des EuG-Urteils
Auszug aus dem Buch
4.1 Kriterien des Case Law nach Magill und IMS Health
In seiner Magill-Rechtsprechung aus dem Jahr 1995 setzte sich der EuGH mit den außergewöhnlichen Umständen für die Anordnung einer Zwangslizenz im Rahmen von Art. 82 EGV auseinander und etablierte vier Kriterien. Dabei ging es darum, dass eine programmübergreifende Fernsehzeitung aufgelegt werden sollte, wofür die einzelnen Sender (die bisher eigene Einzelzeitschriften herausgaben) die Programminformationen verweigerten.
Die Kriterien lauten wie folgt:
1. Veweigerung eines unentbehrlichen Produktes (hier: die Programminformationen)
2. Verhinderung eines neuen Produktes durch Verweigerung (hier: neue Fernsehzeitung)
3. Ausschluss von Wettbewerb auf einem sekundären Markt (hier: wöchentliche Programmzeitschriften)
4. keine objektive Rechtfertigung
Diese Kriterien wurden in der Rechtsprechung zu IMS Health von 2004 bestätigt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Marktmacht von Microsoft ein und umreißt die juristische Fragestellung der Zwangslizenzierung im Lichte der Kommissionsentscheidung und des EuG-Urteils.
2 Hintergrund des Falles: Hier werden die Marktbesonderheiten, insbesondere die Rolle der Interoperabilität in Netzwerkmärkten und die Informationspolitik von Microsoft, detailliert erläutert.
3 Fallablauf: Dieses Kapitel stellt die zeitliche Abfolge der Ermittlungen, Entscheidungen und rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Europäischen Kommission und Microsoft dar.
4 Kriterien für die Anordnung einer Zwangslizenz: Hier erfolgt eine tiefgehende juristische Analyse der anzuwendenden Kriterien, der gegensätzlichen Argumentationen und der gerichtlichen Auslegung durch das EuG.
5 Bewertung: Der Verfasser reflektiert das Urteil des EuG im Kontext von Rechtskontinuität, Wettbewerbsschutz und der besonderen Dynamik auf Hochtechnologiemärkten.
Schlüsselwörter
Microsoft, Zwangslizenz, Europäisches Gericht, Art. 82 EGV, Interoperabilität, Wettbewerbsrecht, Magill-Kriterien, IMS Health, Marktbeherrschende Stellung, Geistiges Eigentum, Netzwerkeffekte, Kartellrecht, Kommission, Arbeitsgruppenserver, Missbrauch
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das kartellrechtliche Verfahren gegen Microsoft wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei PC-Betriebssystemen und der Verweigerung von Interoperabilitätsinformationen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Mittelpunkt stehen die juristischen Voraussetzungen für Zwangslizenzen, die Bedeutung von Interoperabilität für den Wettbewerb sowie die Auslegung der Magill-Rechtsprechung durch das Europäische Gericht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die juristischen Kriterien für die Anordnung einer Zwangslizenz zu beleuchten und zu bewerten, wie das EuG die Rechtsprechung im Microsoft-Fall angewendet hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsanalytische Arbeit, die auf der Auswertung des Volltextes des EuG-Urteils, Kommissionsentscheidungen und Sekundärliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert den Hintergrund des Falles, den zeitlichen Ablauf des Verfahrens sowie die detaillierte juristische Debatte über die Anwendung der Kriterien für eine Zwangslizenz.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Microsoft, Zwangslizenz, Interoperabilität, Wettbewerbsrecht, Magill-Kriterien, Kartellrecht und marktbeherrschende Stellung.
Warum spielt der Begriff "Interoperabilität" eine so zentrale Rolle?
Weil die Interoperabilität zwischen Microsoft-Systemen und Konkurrenzprodukten die Grundlage für den Wettbewerb auf dem Markt für Arbeitsgruppenserver bildet.
Wie bewertet der Autor die Entscheidung des EuG?
Der Autor begrüßt die Subsumierung des Falls unter die alten Kriterien als wichtige Bestätigung des Wettbewerbskontrollsystems, merkt aber an, dass die weite Auslegung der Kriterien politisch kontrovers ist.
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- Tatjana Böttger (Author), 2008, Der Fall Microsoft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132626