Die erste Verschwörung gegen die neue Republik oder die Jugend im Bann der Licentia!

Titus Livius, Ab urbe condita, liber II, 3, 2-4


Seminar Paper, 2004

21 Pages, Grade: 1.0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Text mit kritischem Apparat

3. Hauptteil
3.1 Analyse der Textstelle
3.2 Juristische Reflexionen in Livius Text auf seine Gegenwart
3.3 Livius´ Verhältnis zu Augustus
3.4 Ein Vergleich von Livius Erzählstruktur und der römischen Komödie

4. Ergebnis: Die Übersetzung

5. Fazit

6. Bibliographie

1. Einleitung

Livius verknüpft als Autor die römische Geschichte mit literarischem Können, um seine eigenen Ansichten zu präsentieren. Sein Ziel ist nicht nur die Präsentation der historischen Ereignisse, sondern die Emotionalisierung der Leser für die Tugenden, die der Republik entsprechen.

Die Lebensdaten Titus Livius sind umstritten. Laut Hieronymus wurde er wahr-scheinlich 59 v. Chr. geboren; Anderen Quellen zufolge 64 v. Chr.. Folgt man der Annahme Hieronymus und Suetons, starb er im Alter von 75 Jahren.1 Sein Heimatort war Patavia, das heutige Padua, welches dem Mythos nach durch Antenor noch vor Rom gegründet worden ist.2

In seinem bedeutenden Werk Ab urbe condita beschreibt Livius die Geschichte Roms von seiner mythischen Gründung bis zum Tod von Drusus dem Älteren im Jahre 9 v. Chr.. Insgesamt schreibt Livius in den Jahren von 25 v. Chr. bis 17 n. Chr. 142 Bücher. Seine ersten fünf Bücher dürfte Livius im Jahre 25 v. Chr. veröffentlicht haben. Im liber I beginnt er mit dem Untergang Trojas und Aeneas´ Reise, der Grün-dung Roms durch Romulus und die darauf folgende Königszeit. Mit dem Ende des liber I und dem liber II beschreibt er dann den Wechsel zur Republik.

Der letzte König Tarquinius Superbus wurde durch den Konsul Brutus in einem Bür-geraufstand aus der Stadt vertrieben. Das zweite Buch beginnt nun mit den ersten Problemen für die junge Republik. Die Bürger hegten ein starkes Misstrauen gegen die ehemalige Königsfamilie der Tarquinier und erreichten, dass diese aus der Stadt verbannt wurde. Jeder erwartete danach einen Krieg, da der Familienbesitz enteignet werden sollte. Die Tarquinier aber sannen durch List die Republik zu stürzen, um erneut einen König einsetzen zu können. Im Zentrum dieser Verschwörung standen die jungen Söhne des Adels, allen voran die zwei Söhne des Konsuls Brutus. In dem Abschnitt der Sätze 2-4 aus dem dritten Kapitel des zweiten Buches schildert Livius diese adulescentes und gibt in einer oratio obliqua ihre Argumentation für einen Kö-nig und gegen einen Rechtsstaat, wie die Republik, wieder. Diese Stelle ist von be-sonderem Interesse, da sie den inneren Konflikt der Römischen Aristokratie am Vor-abend des Prinzipats widerspiegelt. Es sind die Gesetze – das Fundament der Repu­blik -, die ihrem egalitären Charakter zuwider einem Regenten untergeordnet wer-den.

Ob die Verschwörung gegen die Republik vor allem gravierend ist, da sie von der Jugend, also von der eigenen Zukunft der Republik, getragen wurde, soll hier die zentrale Fragestellung für die folgende Untersuchung sein. Außerdem will ich die These untersuchen, dass Livius für seine Erzählung Elemente des Dramas bzw. der Tragödie und Komödie benutzt, um seine Intention, die Vermittlung von für ihn gu-ten Werten, zu intensivieren. Als erstes will ich mich der Analyse der Textstelle zu-wenden. Für eine umfassendere Interpretation werde ich auch anderen Stellen des Textes des liber II von Livius betrachten.

2. Text aus der Oxfordausgabe mit Erläuterungen zum kritischen Apparat Titius Livius, ab urbe condita, liber II, 3, 2-4

Erant in Romania iuuentute adulescentes aliquot, nec ii tenui loco orti, quorum in regno libido solutior fuerat, aequales sodalesque adulescentium Tarquiniorum, ad-sueti more regio uiuere. Eam tum, aequato iure omnium, licentiam quaerentes, li-bertatem aliorum in suam uertisse seruitutem inter se conquerebantur: regem homi-nem esse, a quo impetres, ubi ius, ubi iniuria opus sit; esse gratiae locum, esse bene-ficio; et irasci et ignoscere posse; inter amicum atque inimicum discrimen nosse; leges rem surdam, inexorabilem esse, salubriorem melioremque inopi quam potenti; nihil laxamenti nec ueniae habere, si modum excesseris; periculosum esse in tot hu-manis erroribus sola innocentia uiuere.3

Kritischer Apparat

Als Textgrundlage verwende ich die gedruckte Oxford-Ausgabe. Im kritischen Ap-parat gab es vier Anmerkungen zu der Textstelle. In Satz Zwei ist in einer editio aus Rom 1469 ein ii im Gegensatz zum hi des consensus codicum Symmachianorum ein-gesetzt worden. Ich werde das ii beibehalten, da meiner Meinung nach zwischen den zwei Demonstrativpronomina kein hier relevanter Unterschied besteht.4

Im dritten Satz wurde das regem bei regem hominum esse im codex Mediceus aus-gelassen, jedoch blieb es im consensus codicum Harleiani, Einsiedlensis, Oxoniensis, Parisiensis und Upsaliensis erhalten. Der Beibehaltung von regem will ich mich an- schließen, da der doppelte Akkusativ in der oratio obliqua den doppelten Nominativ mit esse ersetzt.5

Im vierten Satz setzt im consensus der ebengenanten codices leges im Gegensatz zu lege im codex Mediceus. Auch hier habe ich mich entschlossen leges stehen zu las-sen, da die AcI-Struktur mit esse besser passt als ein Ablativ.

Die letzte Anmerkung ist auch in Satz vier, wo der codex Mediceus esse weglässt. Zwar kann man esse in einer Ellipse weg lassen, aber diese ist obligatorisch und ich schließe mich ihr in diesem Fall nicht an.6

3. Hauptteil: Analyse und Interpretation

3.1 Analyse der Textstelle:

Livius widmete sich bei seinem Werk dem Topos der annales. Er erzählt die römi-sche Geschichte in chronologischer Reihenfolge, durchbricht dieses Schema aber immer wieder, um kleine Episoden einzufügen.7 Er erzählt unter anderem Mythen, die in der römischen Tradition ein fester Bestandteil der eigenen Geschichte waren.8 Livius´ eigenes Ziel ist die Vermittlung von in seinen Augen richtigen Werten. Diese werden wiederum durch Darstellungen bedeutender Persönlichkeiten der römischen Geschichte nebst ihrer Handlungsmotivationen verkörpert. Sie sollten Vorbilder sein.

... ad illa mihi pro se quisque acriter intendant animum, quae uita, qui mores fuerint, per quos uiros quibusque artibus domi militaeque et partum et auc- tum imperium sit; ... (Liv., 1, praefatio, 9).

Livius beschreibt die adulescentes, welche an der Verschwörung für die Wiederein-setzung eines Königs teilnehmen. Er beginnt mit erant, dem klassischen Anfang ei-ner Erzählung.9 Auch das gewählte Tempus Imperfekt unterstützt den Charakter ei-nes Narrativ.10

In einem zweiten Teil gibt Livius ihre Argumentation in einer oratio obliqua wieder. Die ganze Stelle soll dem Leser als Hintergrundinformation für die späteren Ereig-nisse dienen.11 Das Thema wird sogleich mit ... per dolum ac proditionem prope li-bertas amissa est ? (Liv., 2, 3, 1) angegeben. Mit List und Betrug soll die Republik durch eine Verschwörung gestürzt werden. Thomas Baier hat in seiner Untersuchung der gleichen Textstelle die zentralen Begriffe, der libertas, coniuratio und adules-centes herausgestellt.12 Diese sollen auch in der folgenden Bearbeitung Diskussions-gegenstand sein.

Oglivie stellt zu dem Übergang von liber I zu II einen stilistischen Wechsel in der Sprache fest. Während noch im liber I ein archaischer Sprachgebrauch vorherrscht, um die lang vergangene Zeit der Gründung Roms und der Königsdynastie zu un-terstreichen, beschreibt Livius nun im liber II ein Geschehen, das Parallelen zu seiner eigenen Gegenwart aufweist, was sich in einem zeitgemäßeren Stil niederschlägt. Wie zum Beispiel tenui loco orti, welches auch bei Cicero in der Rede pro S. Roscio 50 verwendet wird.13 Tenui loco orti selbst meint dabei die Abstammung von gerin-ger Herkunft, die auch durch den Ablativus originis dargestellt wird.14 Mit nec und der doppelten Negation wird der Fakt unterstrichen, dass die adulescentes aus den vornehmsten Familien kamen. Tenuis bezeichnet hier die Qualität des Standes und der Herkunft, welche das OLD mit inconsiderable in respect of wealth, etc. humble, poor angibt.15 Loco bezeichnet hier die Position oder den Rang innerhalb der Gesell-schaft16 und oriri meint die speziellen Bedingungen unter denen man geboren wurde: Also in diesem Zusammenhang die Abstammung von niedriger Geburt.17

Die Beschreibung der jungen Männer dominiert der Satz adsueti more regio vivere (Liv., 2, 3, 2).18 Besonders das Wort regio musste zu Zeiten Livius´ als negativer Reiz gedient haben. Das römische Imperium stand an der Wende von der Republik zum Prinzipat von Caesar und Augustus. Die Wortfamilie um rex und regnum war für die römische Bevölkerung in der Betrachtung ihrer eignen Geschichte mit einem schlechten Beigeschmack belegt. Wie Livius auch im ersten Kapitel des zweiten Bu-ches selbst sagt: Der letzte König hatte in einer Willkürherrschaft das Volk ge-knechtet. Quae libertas ut laetior esset proximi regis superbisa fecerat. (Liv., 2,1,2) Mit der Formulierung more regio beschreibt Livius die Sitte oder den Brauch wie er speziell Königen eigen war.19 Die Art und Weise zu leben beschreibt der Ablativus modi bei vivere.20 Livius provoziert hier bewusst negative Assoziationen, wie Ver-schwendung, Willkür oder Ungerechtigkeit. Diese Wortfärbung von regius ergibt sich durch den negativen Kontext der Königszeit des Tarquinius Superbus. 21 Hierzu ist das Begriffspaar libertas und licentia von immanenter Wichtigkeit. Sie können als Alliteration gesehen werden,22 wobei meiner Ansicht nach licentia23 – der Inbegriff zügelloser Freiheit in Zusammenhang mit Willkür und Verschwendung in der Kö-nigsherrschaft - der libertas - Freiheit der Gleichen in der Republik - gegenüber-steht.24 Das Wort licentia selbst ist die Freiheit etwas zu tun oder zu sagen, eventuell sogar die Erlaubnis das zu tun, was man will. Die Abwertung dieses Freiheitsbegriffs entsteht dadurch, dass licentia auch das Verhalten beschreibt, welches außerhalb der Regeln verläuft.25 Libertas hat vor allem zwei Bedeutungen: Zum einen die Freiheit als Gegenteil zur Sklaverei und zum anderen die Freiheit als politischer Status.26

In der Charakterisierung der adulescentes, die in die conspiratio mit einbezogen sind, verwendet Livius libido solutior und licentia als zentrale Begriffe. Auch modum ex-cesseris, dass sie das Maß überschreiten,27 stellt Livius nicht als Kavaliersdelikt, wel­cher beim Leser Sympathien geweckt haben würde. Die jungen Männer sehen die Gesetze als lästig an und möchten sie am liebsten umgehen. Für dieses Ziel wollen sie sogar gegen den Staat intrigieren.28 Libido ist das Vergnügen, die Vergnügungs-lust oder nur Lust im sexuellen Sinne. Der Begriff hat somit im Sprachgebrauch auch eine negative Färbung, da libido die oder den Handelnden auf seine Triebe und ihre Befriedigung reduzieren kann.29 Solutior als Komparativ von solutus meint hier die Freiheit oder Willkür in der Ausübung der eigenen Begierde. Die Verschwörer hatten zur Zeit der Königsherrschaft mehr Freiräume ihrem eigenen Treiben nachzugehen. Livius gibt mit in regno, einem Ablativus temporis, den Zeitpunkt an, der mit dem Plusquamperfekt als abgeschlossen charakterisiert wird.30 Solutus meint in diesem Fall die Ungebundenheit an Gesetzte und Normen.31 Unter einem König könnten sie das erreichen, was sie wollten, ob es nun Recht oder Unrecht sei. Die Gegenüber-stellung der zwei juristischen Vokabeln ius32 und iniuria33 macht Livius mit ubi .. . ubi abhängig von opus sit. Meiner Meinung steht ubi .. . ubi hier als ein disjunktive Kon-junktion, deren Bedeutung am ähnlichsten der disjunktiven Subjunktion sive .. . sive (sei es dass ... sei es dass) ist.34

Ihren eigenen Standpunkt lässt Livius die adulescentes in einer indirekten Rede er-läutern. Die oratio obliqua ist in der Historiographie ein verbreitetes Stilmittel, da es dem Autor erlaubt zu dem, was er sagt, eine sachliche Distanz zu halten. Vor allem Caesar setzte die indirekte Rede in seinen Commentarii häufig als Stilmittel ein. Sie vermittelt Objektivität.35 Abhängig von einem verbum dicendi oder sentiendi wird die Meinung eines anderen wiedergegeben.36

In der oratio obliqua sticht vor allem hervor, dass Livius den jungen Verschwörern jede Möglichkeit zur Selbstdarstellung nimmt. Er als Beobachter suggeriert Objekti-vität, indem er ihre Argumentation in indirekter Rede wiedergibt. Hierbei verzichtet er auf jegliche empathiestiftende Erklärungsansätze, ohne welche die adulescentes zu verzogenen Sprösslingen der Noblesse reduziert werden.37 So entfallen für den Leser vermeintlich mildernde Umstände für die Anliegen der jungen Männer. Es wird nur ein Bild von Egoismus der Jugend gezeichnet. Sie hätten im regnum bessere Chan-cen zur persönlichen Entfaltung auch über die gesetzten Normen hinaus gehabt, da sie zu den nobiles gehörten und in der Gunst des Königs stünden. Diese Möglich-keiten bezeichnet locum hier mit der Bedeutung „Freiraum“. Die Gunst des Königs wird durch gratiae als der Gefallen und die Gunst innerhalb der Beziehung zwischen einer Gruppe von Menschen38 und beneficio als die Wohltat, eine Handlung zu jemand anderes Gefallen oder Nutzen39 symbolisiert und stehen parallel als Dativi finalis.40 Die Heranwachsenden dramatisieren ihre derzeitige Lage, indem sie sich selbst schon gedanklich in die Sklaverei versetzen. In diese Servitus würden sie durch die aequitas mit Sklaven vor dem Gesetz gestürzt. Das Wort hat dabei zwei vorrangige Bedeutungszuordnungen: Zum einen die politische Unterjochung, zum anderen die private Zwangsdienstleistung.41 Vor allem die Gesetze, die „blind und taub„ sind, würden sie ungerecht behandeln. Diese werden in den Eigenschaften surdus und inexorabilis personifiziert; Ein häufiges Stilmittel in der Poesie.

[...]


1 Fuhrmann, Manfred; Schmidt, Peter L., s. v. Livius, III 2, in: DNP, vol. 7, Stuttgart 1999, Sp. 377-382.

2 Vgl. (Liv. 1,1,1-3).

3 Titius Livius, Ab urbe condita, libri I-V, Oxford 1974, S. 79.

4 Vgl. Kühner, Raphael; Holzweissig, Friedrich, s.v. Paradigmen der Demonstrativpronomi-na, §132; §133; §136, in: Ebd. , Ausführliche Grammatik der Lateinischen Sprache, Erster Teil: Elementar-, Formen-, und Wortlehre, Darmstadt 19942, S. 588-602.

5 Vgl. Kühner, Raphael, Stegmann, Carl, s. v. Kopulaartige Verben, §6 A3, in: Ebd., Aus-führliche Grammatik der Lateinischen Sprache, zweiter Teil: Satzlehre, Erster Band, Hanno­ver 19925, S. 15ff..

6 Vgl. Kühner, Stegmann, s. v. Ellipse des Verbs esse, $ 5, in: Ebd. Zweiter teil, Erster Band, 1992, S. 10-15.

7 Vgl. Burck, Erich, Das Geschichtswerk des Titus Livius, Heidelberg 1992, S. 50-59.

8 Dahlheim, Werner, Die griechisch-römische Antike, Stadt und Imperium: Die Geschichte Roms und seines Weltreiches, Bd. 2, Paderborn 19973, S. 17-33.

9 Vgl. Oglivie, R. M., A Commentary on Livy, Books 1-5, Oxford 1965, S. 243.

10 Leumann- Hoffmann-Szantyr, s. v. Imperfekt, §176-177, in: Ebd., Lateinische Grammatik, Bd. II, Lateinische Syntax und Stilistik, München 1965, S. 315-317.

11 Dodell, Monika, Die Idee der Freiheit bei Livius, Eine Unterrichtseinheit mit Livius 2,1 und 2, 3-5 sowie Parallel- und Rezeptionstexten, in: (Hrsg.) Joachim Gruber, Auxilia, Unterrichts-hilfen für den Lateinlehrer, Bamberg 1995, S. 59.

12 Baier, Thomas, Ein Kommentar zum Rechtsdenken der ausgehenden Republik (Liv. 2,3,2­4), in: (Hrsg.) Ulrich Eigler, Ulrich Gotter, Nino Luraghi und Uwe Walter, Formen römischer Geschichtsschreibung von den Anfängen bis Livius, Gattungen – Autoren – Kontexte, Darm­stadt 2003, S. 235.

13 Oglivie, 1965, S. 243.

14 Vgl. Menge, Hermann, Lehrbuch der Lateinischen Syntax und Semantik, Darmstadt, 2000, § 365.

15 Vgl. OLD, s. v., tenuis,10 b, S. 1922.

16 Vgl. OLD, s. v. locus, 17, S. 1040.

17 Vgl. OLD, s. v. orior, 7a b, S. 1269.

18 Baier, 2003, S. 236.

19 Vgl. OLD, s. v. mos, 7, S. 1137.

20 Vgl. Menge, § 249, 2c; § 371.

21 Vgl. OLD, s. v. regius, 5 b, S. 1600.

22 Bader, Bernd, s. v. licentia, II 1, in: ThlL vol. VII 2, Leipzig 1956-1979, Sp. 1356.

23 Kuhlmann, Gerhard, s.v. libertas, capus prius, in: ThlL, vol. VII 2, Leipzig 1956-1979, Sp. 1311.

24 Baier, 2003, S. 236.

25 Vgl. OLD, s. v. licentia, 1 und 2, S. 1028.

26 Vgl. OLD, s. v. libertas, 1 und 2, S. 1025.

27 Leumann, Manu, s.v. excedere, II c 1, in: ThlL, vol. V 2, Leipzig 1931-1953, Sp.1209.

28 Dodell, 1995, S. 61.

29 Vgl. OLD, s. v. libido, 1, 2, 3, S. 1026.

30 Vgl. Menge, § 395, 3.

31 Vgl. OLD, s. v. solutus, 10 b, S. 1790.

32 Vgl. OLD, s. v. ius, 7, S. 985.

33 Vgl. OLD, s. v. iniuria, 2, S. 914.

34 Vgl. Menge, § 438; § 567.

35 Vgl. Landfester, Manfred, s. v. indirekte Rede / Oratio obliqua, 11.1.2, in: Einführung in die Stilistik der griechischen und lateinischen Literatursprachen, Darmstadt 1997, S. 118f.

36 Vgl. Menge, Hermann, s.v. oratio obliqua, §§470-472, in: Handbuch der lateinischen Syn­tax und Semantik, Darmstadt 2000, S. 655.

37 Baier, 2003. S. 236f.

38 Vgl. OLD, s. v. gratia, 1 und 2, S. 772-773.

39 Vgl. OLD, s. v. beneficium, 1, S. 230.

40 Vgl. Menge, § 332.

41 Vgl. OLD, s. v. seruitus, 2, S. 1746.

Excerpt out of 21 pages

Details

Title
Die erste Verschwörung gegen die neue Republik oder die Jugend im Bann der Licentia!
Subtitle
Titus Livius, Ab urbe condita, liber II, 3, 2-4
College
Humboldt-University of Berlin  (Klassische Philologie)
Course
PS: „Livius – Ab urbe condita“
Grade
1.0
Author
Year
2004
Pages
21
Catalog Number
V132880
ISBN (eBook)
9783640408078
ISBN (Book)
9783640408290
File size
591 KB
Language
German
Keywords
Verschwörung, Republik, Jugend, Bann, Licentia, Titus, Livius
Quote paper
Konrad Maas (Author), 2004, Die erste Verschwörung gegen die neue Republik oder die Jugend im Bann der Licentia!, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132880

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Die erste Verschwörung gegen die neue Republik oder die Jugend im Bann der Licentia!



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free