Gesamtüberblick über das europäische Filmurheberrecht unter Fokussierung auf die Rechtsstellung des Filmproduzenten. Berücksichtigt werden auch int. Abkommen und EU-Richtlinien. Mit Übersichtstabellen des filmrelevanten Urheberrechtes aller EU-Staaten.
Seit es mit dem deutschen Film wieder bergauf zu gehen scheint, ist auch das Interesse an filmspezifischen Themen wieder gewachsen. Das sieht man nicht zuletzt daran, daß im Medienbereich immer mehr Wert auf eine solide Ausbildung gelegt wird.
Eine zentrale Figur spielt im Filmbereich der Filmproduzent. Er trägt wesentlich mehr Verantwortung, als "...mit Könnern in einem Raum zu sitzen." . Neben künstlerischen, ökonomischen und organisatorischen Fähigkeiten muß er auch eine Reihe von rechtlichen Fragen klären, bevor er ungestört an die Filmproduktion und -auswertung herangehen kann.
Die vorliegende Arbeit möchte versuchen, die unterschiedlichen und für den Filmproduzenten wichtigen Regelungsgehalte in den Mitgliedsstaaten der EU vorzustellen.
Hierbei ist es unerläßlich, auf das Filmurheberrecht der einzelnen Länder, in welchem die Rechte des Filmproduzenten nur ein Mosaiksteinchen eines umfassenderen Regelungswerkes ausmachen, näher einzugehen. Vielfach wird erst aus der filmrechtlichen Gesetzessystematik verständlich, welche Rechtsstellung der Filmproduzent in selbiger überhaupt einnimmt.
Aus diesem Grund wird konsequent ein einheitlicher Aufbau angewandt, durch welchen zunächst auf die nationalen Filmrechtsregelungen eingegangen wird und dann zusätzlich noch einmal auf die Position des Filmproduzenten.
Inhaltsverzeichnis der Studie
Aufgaben des Filmproduzenten
I. Deutschland
1. Wirtschaftliche Bedeutung
2. Das Filmwerk im deutschen Urheberrecht
3. Urheber des Filmwerkes
4. Rechte am Filmwerk
a) Vorbestehende Werke
- Verfilmungsrecht
- Andere Nutzungsrechte
- Urheberpersönlichkeitsrechte
b) Rechte der Filmurheber
- Nutzungsrechte
- Urheberpersönlichkeitsrecht
5. Leistungsschutzrecht der ausübenden Künstler
6. Rechtsstellung des Filmproduzenten
7. Schutzfristen
II. Österreich
1. Wirtschaftliche Bedeutung
2. Das Filmwerk im österreichischen Urheberrecht
3. Urheber des Filmwerkes
4. Rechte am Filmwerk
5. Urheberpersönlichkeitsrechte
6. Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler
7. Rechtsstellung des Filmproduzenten
8. Schutzfristen
III. Italien
1. Wirtschaftliche Bedeutung
2. Das Filmwerk im italienischen Urheberrecht
3. Urheber des Filmwerkes
4. Rechte am Filmwerk
5. Urheberpersönlichkeitsrechte
6. Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler
7. Rechtsstellung des Filmproduzenten
8. Schutzfristen
IV. Griechenland
1. Wirtschaftliche Bedeutung
2. Das Filmwerk im griechischen Urheberrecht
3. Urheber des Filmwerkes
4. Rechte am Filmwerk
5. Urheberpersönlichkeitsrechte
6. Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler
7. Rechtsstellung des Filmproduzenten
8. Schutzfristen
V. Niederlande
1. Wirtschaftliche Bedeutung
2. Das Filmwerk im niederländischen Urheberrecht
3. Urheber des Filmwerkes
4. Rechte am Filmwerk
5. Urheberpersönlichkeitsrechte
6. Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler
7. Rechtsstellung des Filmproduzenten
8. Schutzfristen
VI. Dänemark
1. Wirtschaftliche Bedeutung
2. Das Filmwerk im dänischen Urheberrecht
3. Urheber des Filmwerkes
4. Rechte am Filmwerk
5. Urheberpersönlichkeitsrechte
6. Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler
7. Rechtsstellung des Filmproduzenten
8. Schutzfristen
VII. Portugal
1. Wirtschaftliche Bedeutung
2. Das Filmwerk im portugiesischen Urheberrecht
3. Urheber des Filmwerkes
4. Rechte am Filmwerk
5. Urheberpersönlichkeitsrechte
6. Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler
7. Rechtsstellung des Filmproduzenten
8. Schutzfristen
VIII. Spanien
1. Wirtschaftliche Bedeutung
2. Das Filmwerk im spanischen Urheberrecht
3. Urheber des Filmwerkes
4. Rechte am Filmwerk
5. Urheberpersönlichkeitsrechte
6. Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler
7. Rechtsstellung des Filmproduzenten
8. Schutzfristen
IX. Frankreich
1. Wirtschaftliche Bedeutung
2. Das Filmwerk im französischen Urheberrecht
3. Urheber des Filmwerkes
4. Rechte am Filmwerk
5. Urheberpersönlichkeitsrechte
6. Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler
7. Rechtsstellung des Filmproduzenten
8. Schutzfristen
X. Belgien
1. Wirtschaftliche Bedeutung
2. Das Filmwerk im belgischen Urheberrecht
3. Urheber des Filmwerkes
4. Rechte am Filmwerk
5. Urheberpersönlichkeitsrechte
6. Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler
7. Rechtsstellung des Filmproduzenten
8. Schutzfristen
XI. Luxemburg
1. Wirtschaftliche Bedeutung
2. Das Filmwerk im luxemburgischen Urheberrecht
3. Urheber des Filmwerkes
4. Rechte am Filmwerk
5. Urheberpersönlichkeitsrechte
6. Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler
7. Rechtsstellung des Filmproduzenten
8. Schutzfristen
XII. Großbritannien
1. Wirtschaftliche Bedeutung
2. Das Filmwerk im britischen Urheberrecht
3. Urheber des Filmwerkes
4. Rechte am Filmwerk
5. Urheberpersönlichkeitsrechte
6. Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler
7. Rechtsstellung des Filmproduzenten
8. Schutzfristen
XIII. Irland
1. Wirtschaftliche Bedeutung
2. Das Filmwerk im irischen Urheberrecht
3. Urheber des Filmwerkes
4. Rechte am Filmwerk
5. Urheberpersönlichkeitsrechte
6. Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler
7. Rechtsstellung des Filmproduzenten
8. Schutzfristen
XIV. Internationale Abkommen und EU-Richtlinien
1. RBÜ (Revidierte Berner Übereinkunft)
2. Rom-Abkommen
3. WUA (Welturheberrechtsabkommen)
4. TRIPS (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights)
5. EU-Richtlinien
XV. Der Filmproduzent im Kollisionsrecht
XVI. Abschließende Betrachtung der Rechtsstellung des Filmproduzenten in den Mitgliedsstaaten der EU
Zielsetzung & Forschungsthemen
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und den Schutzstatus des Filmproduzenten in den verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vergleichend darzustellen, um die komplexe Position dieser zentralen Akteure im Filmbereich zu verdeutlichen.
- Rechtsvergleich des Filmurheberrechts in ausgewählten EU-Staaten
- Analyse der spezifischen Rechte und Schutzinstrumente für Filmproduzenten
- Untersuchung des Schutzes künstlerischer Mitwirkender (ausübende Künstler)
- Evaluierung der Auswirkungen internationaler Abkommen und EU-Richtlinien auf den Filmsektor
- Betrachtung der Rechtsstellung unter kollisionsrechtlichen Gesichtspunkten
Auszug aus dem Buch
Aufgaben des Filmproduzenten
Bevor man sich mit der rechtlichen Systematik bezüglich des Filmherstellers befaßt, macht es Sinn, sich zunächst einmal zu fragen, welcher Art eigentlich die Beschäftigungsgebiete eines Produzenten sind.
Grundsätzlich ist der Filmproduzent an allen Phasen der Filmherstellung beteiligt. Eine Annäherung an sein berufliches Aufgabenfeld läßt sich daher am besten bewerkstelligen, wenn man sich die 4 Phasen einer Filmproduktion einmal vor Augen hält.
Die erste Phase ist die der Stoffentwicklung. Hier werden aus einer Vielzahl eingereichter Stoffe diejenigen vom Produzenten ausgewählt, die Aussicht auf eine größtmögliche Verwertung bieten, bzw. für die Abnehmer bereitstehen (so etwas bei Spartenkanälen oder speziellen themengebundenen Sendeplätzen und besonders auch im Werbefilmbereich). Bei der Selektion der Stoffe ist daher eine gewisse künstlerisch-dramaturgische Vorbildung unerläßlich. Auch ist in gewissem Umfang Marktforschung darüber zu betreiben, welche Stoffe gerade bei den Zuschauern "angesagt" sind und welche nicht. Bei renommierten Autoren ist schon jetzt ein Budget für die Stoffentwicklung zu veranschlagen, welches insbesondere Honorarzahlungen für Optionsverträge zu berücksichtigen hat. Werden Drehbücher nicht gleich in Ihrer ersten vorläufigen Fassung eingereicht, so steht am Anfang meist die zu einem sog. Exposé auf wenigen Seiten verdichtete Filmidee mit den wichtigsten Charakteren und Handlungsstrukturen. In der nächsten Stoffphase, dem sog. Treatment, werden diese Charaktere ausgeformt, die Handlung ist nun in ihrer Chronologie festgelegt, die sie auch im Drehbuch, der nächsten und letzten Stufe, annehmen wird.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Deutschland: Dieses Kapitel analysiert die komplexe Rechtslage in Deutschland, wobei insbesondere das Urheber- und Leistungsschutzrecht für Filmurheber und den Produzenten beleuchtet wird.
II. Österreich: Es werden die österreichischen Regelungen zum Filmwerk und die gesicherte Rechtsposition des Filmproduzenten durch gesetzliche Rechtsübertragung detailliert dargelegt.
III. Italien: Der Fokus liegt auf der italienischen Gesetzgebung, die Filmurheber abschließend definiert und dem Produzenten durch gesetzliche Rechte eine starke Stellung einräumt.
IV. Griechenland: Dieses Kapitel erörtert die Rechtsgrundlagen in Griechenland, wo audiovisuelle Werke als originelle Schöpfungen geschützt sind.
V. Niederlande: Die Analyse konzentriert sich auf die niederländische Rechtslage, geprägt durch das Schöpferprinzip und die vermutete Rechtsübertragung.
VI. Dänemark: Es wird die dänische Systematik vorgestellt, die aufgrund starker Übereinstimmungen beispielhaft für weitere nordeuropäische Länder steht.
VII. Portugal: Die rechtlichen Bestimmungen Portugals werden dargestellt, inklusive der Miturheberschaft und der Rechte des Produzenten.
VIII. Spanien: Dieses Kapitel beleuchtet das spanische Urheberrechtsgesetz und den Schutz audiovisueller Werke als miteinander verbundene Bildfolgen.
IX. Frankreich: Frankreichs umfassende Filmkultur und das dualistische Urheberrechtsverständnis stehen hier im Mittelpunkt der Analyse.
X. Belgien: Es werden die belgischen Regelungen besprochen, die Filmurheber und Produzenten in ein spezifisches Schutzgefüge einbetten.
XI. Luxemburg: Hier wird der Schutz des Filmwerks ohne formelle Erfordernisse und die starke Rechtsposition des Filmproduzenten analysiert.
XII. Großbritannien: Das Kapitel untersucht das britische "Copyright"-Modell, das den Film primär am Filmträger schützt.
XIII. Irland: Die irische Rechtslage wird als dem britischen Modell stark angenähert charakterisiert, mit Fokus auf das Produzenten-Copyright.
XIV. Internationale Abkommen und EU-Richtlinien: Ein Überblick über die übergeordnete europäische und internationale Harmonisierung, insbesondere durch RBÜ und diverse EU-Richtlinien.
XV. Der Filmproduzent im Kollisionsrecht: Hier wird untersucht, welches nationale Recht bei grenzüberschreitenden Produktionen zur Anwendung kommt.
XVI. Abschließende Betrachtung der Rechtsstellung des Filmproduzenten in den Mitgliedsstaaten der EU: Ein Fazit zur vergleichenden Rechtssituation und den strukturellen Unterschieden innerhalb der EU.
Schlüsselwörter
Filmproduzent, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Filmwerk, EU-Recht, Rechtsvergleich, Filmhersteller, Verwertungsrechte, Miturheberschaft, Schutzfristen, Droit moral, Filmrecht, Filmwirtschaft, Koproduktion, Rechtssicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Stellung von Filmproduzenten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und analysiert, wie diese ihre Rechte zur wirtschaftlichen Verwertung von Filmen sichern.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Urheber- und Leistungsschutzrecht, der Definition von Filmurhebern, der vertraglichen Rechtseinräumung an Produzenten sowie den harmonisierenden Einflüssen von EU-Richtlinien.
Was ist das primäre Ziel der Studie?
Das Ziel ist ein Rechtsvergleich, der aufzeigt, wie unterschiedliche europäische Rechtsordnungen – von "Copyright"-Systemen bis hin zu kontinentaleuropäischen Urheberrechtssystemen – das finanzielle Risiko des Produzenten durch gesetzliche Schutzinstrumente ausgleichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsvergleichende Analyse, die die nationalen Urheberrechtsgesetze verschiedener EU-Mitgliedstaaten unter Einbeziehung internationaler Abkommen und EU-Richtlinien gegenüberstellt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich länderweise auf, wobei für jeden Staat die ökonomische Bedeutung, die Definition des Filmwerks, die Bestimmung der Urheber sowie die konkrete Rechtsstellung des Produzenten und der Künstler untersucht werden.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Begriffe wie Filmurheberschaft, cessio legis, Rechtseinräumung, Schutzfristen-RL und Leistungsschutzrechte bilden das Fundament der juristischen Untersuchung.
Welche Rolle spielt die "cessio legis" bei der Rechtssicherung des Produzenten?
In vielen Rechtsordnungen dient die cessio legis als gesetzliche Regelung, um dem Filmproduzenten die für die Auswertung notwendigen Rechte ohne mühsame Einzelabtretungen zu sichern.
Wie unterscheidet sich die Situation in Copyright-Ländern wie Großbritannien?
In diesen Ländern steht der Investitionsschutz am Filmträger oft im Vordergrund, wobei das "Copyright" demjenigen zusteht, der die Anordnungen zur Herstellung trifft – meist also der Produzent, statt des ursprünglichen Schöpferprinzips.
Warum wird der "ordre public" im Kollisionsrecht erwähnt?
Der ordre public dient im internationalen Privatrecht als Sicherheitsklausel, um im Inland (z. B. Deutschland) unbillige Ergebnisse ausländischer Rechtssysteme bei der Rechtswahl in Filmverträgen zu korrigieren.
Was ist die Bedeutung der EU-Richtlinien für die Filmurheberschaft?
Die EU-Richtlinien haben zur Harmonisierung beigetragen, indem sie beispielsweise den Hauptregisseur europaweit als (Mit-)Urheber anerkannt haben, was insbesondere in traditionellen Copyright-Ländern zu einer rechtlichen Anpassung führte.
- Quote paper
- André F. Nebe (Author), 1999, Die Rechtsstellung des Filmproduzenten in den Mitgliedsstaaten der EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132898