Grundlage unserer Wirtschaftsordnung ist das Prinzip des freien Wettbewerbs. Das europäische Kartellrecht setzt den rechtlichen Rahmen dafür, dass dieser freie Wettbewerb herbeigeführt oder erhalten wird, wenn es um Sachverhalte geht, die die Grenzen der Mitgliedstaaten überschreiten. Art. 3 g) EGV sieht vor, dass es
Aufgabe der Europäischen Gemeinschaft ist, den Wettbewerb vor Verfälschungen zu schützen. Eine solche Verfälschung ist beispielsweise in der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung zu sehen. Somit bildet Art. 82 EGV, der diese missbräuchliche Ausnutzung verbietet, einen Kernbestandteil des europäischen Kartellrechts.
Eine missbräuchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens liegt in der Koppelung zweier Produkte, um künstlich den Absatz des gekoppelten Produkts zu erhöhen. Die Prüfung dieses Tatbestands war Teil des Verfahrens gegen den Softwarehersteller Microsoft vor der Europäischen Kommission.
Der Fall Microsoft, der in der Öffentlichkeit große Beachtung fand, wurde am 22. Oktober 2007 – mit dem Verzicht Microsofts Rechtsmittel gegen das Urteil des EuG einzulegen – endgültig abgeschlossen. Die von der Europäischen Kommission auferlegten Abhilfemaßnahmen und das Bußgeld von etwa 497 Mio. Euro bleiben somit im Endergebnis bestehen.
In der vorliegenden Arbeit wird zunächst auf die allgemeinen Grundlagen des
Koppelungsgeschäfts gemäß Art. 82 EGV eingegangen. Der Schwerpunkt dieser
Arbeit liegt allerdings in der Darstellung des Microsoftfalls, wobei besonderes der
Missbrauch durch Koppelung dargestellt wird. Abschließend wird kurz auf die
weitere Entwicklung nach dem Beschluss der Europäischen Kommission im Jahre
2004 eingegangen, bevor am Ende ein Fazit gezogen wird.
Inhaltsverzeichnis
- Kapitel A Einleitung
- Kapitel B Koppelungsgeschäfte nach Art. 82 EG-Vertrag
- I. Grundlagen des Koppelungsgeschäfts
- II. Praktische Beispiele
- Kapitel C Der Fall Microsoft
- 1) Formelle Zuständigkeit
- 2) Anwendbarkeit des Art. 82 EG-Vertrag
- 3) Missbrauch der beherrschenden Stellung
- a) Weigerung der Offenlegung der Schnittstelleninformationen
- b) Koppelung des Betriebssystems mit dem Windows Media Player
- (1) Problematik des Vorliegens zweier separater Produkte
- (2) Eignung den Wettbewerb zu beeinträchtigen
- (3) Rechtfertigung der Koppelung
- 4) Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels
- 5) Ergebnis
- V. Abhilfemaßnahmen
- VI. Weitere Entwicklung
- Kapitel D Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit dem Missbrauch durch Koppelungsgeschäfte nach Art. 82 EGV, wobei der Fall Microsoft als Beispiel dient. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen des Koppelungsgeschäfts im europäischen Kartellrecht zu beleuchten und die Anwendung des Art. 82 EGV im konkreten Fall Microsoft zu analysieren.
- Grundlagen des Koppelungsgeschäfts nach Art. 82 EGV
- Anwendbarkeit des Art. 82 EGV auf den Fall Microsoft
- Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch Microsoft
- Abhilfemaßnahmen der Europäischen Kommission
- Weitere Entwicklungen nach dem Fall Microsoft
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel A bietet eine Einleitung in das Thema und erläutert die Bedeutung des freien Wettbewerbs im europäischen Kartellrecht. Kapitel B behandelt die allgemeinen Grundlagen des Koppelungsgeschäfts nach Art. 82 EGV, wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Problematik der künstlichen Absatzsteigerung durch Koppelung von Produkten im Vordergrund stehen.
Kapitel C widmet sich dem Fall Microsoft, der als Paradebeispiel für den Missbrauch durch Koppelung gilt. Die Kapitel analysieren die formelle Zuständigkeit der Europäischen Kommission, die Anwendbarkeit des Art. 82 EGV auf den Fall Microsoft und den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch Microsoft. Dabei werden die einzelnen Argumente der Europäischen Kommission und Microsofts Verteidigung im Detail beleuchtet.
Kapitel D zieht ein Fazit und fasst die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit zusammen.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen den Art. 82 EGV, Koppelungsgeschäfte, Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung, Wettbewerb, Europäisches Kartellrecht, Microsoft, Windows Media Player, Betriebssystem, Schnittstelleninformationen, Abhilfemaßnahmen, Bußgeld, zwischenstaatlicher Handel.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Koppelungsgeschäft im Kartellrecht?
Ein Koppelungsgeschäft liegt vor, wenn ein Unternehmen den Verkauf eines Produkts (Koppelungsprodukt) davon abhängig macht, dass der Kunde auch ein anderes Produkt (gekoppeltes Produkt) erwirbt.
Warum verstieß Microsoft gegen Art. 82 EGV?
Microsoft nutzte seine marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen aus, indem es den Windows Media Player fest mit Windows koppelte und so Wettbewerber am Markt für Abspielsoftware benachteiligte.
Was war die Folge des Microsoft-Urteils?
Microsoft musste eine Version von Windows ohne Media Player anbieten, Schnittstelleninformationen offenlegen und ein Bußgeld von rund 497 Millionen Euro zahlen.
Wann ist eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich?
Ein Missbrauch liegt vor, wenn das Unternehmen seine Macht nutzt, um den Wettbewerb zu behindern oder Kunden auszubeuten, statt durch bessere Leistung zu überzeugen.
Was sind Schnittstelleninformationen?
Es sind technische Daten, die es Software von Drittanbietern ermöglichen, reibungslos mit einem Betriebssystem zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten.
- Quote paper
- Wirtschaftsjuristin LL.B. Susanne Huber (Author), 2009, Missbrauch durch Koppelungsgeschäfte nach Art. 82 EGV unter besonderer Berücksichtigung des Microsoft-Falls, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133093