Im Mittelpunkt dieser Bachelor-Thesis steht das Handelsregister als Informationsquelle im rechtsgeschäftlichen Verkehr. Das Handelsregister steht im Zusammenhang mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht, daher werden diese im zweiten Kapitel anhand des Handelsgesetzbuches vorgestellt. Dabei werden ebenfalls die umfangreichen und wirkungsvollen Funktionen des Handelsrechts dargestellt, die einen reibungslosen und verlässlichen Ablauf des handelsrechtlichen Geschäftsverkehres ermöglichen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die handelsrechtlichen Kaufleute, einschließlich ihrer Pflichten und Grundsätze erläutert.
Dabei erhebt die Arbeit nachfolgende Hypothese: „Durch die bestehenden Informations-, Schutz- und Kontrollfunktionen des Handelsregisters, sowie durch die vorhandenen handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, ist ein umfangreicher Schutz (Vertrauensschutz) im Rahmen des handelsrechtlichen Rechtsverkehrs gewährleistet.“
Die Ausführungen zum Handelsregister im dritten Kapitel dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung werden anhand der Systematik und des Zwecks erläutert, um ein umfangreiches Verständnis für die Schutzfunktionen zu ermöglichen. Die Funktionen des Handelsregisters, insbesondere die Publizitätsfunktion nach § 15 HGB sind für den im Kapitel 4 dargestellten §Rosinentheoriefall§ von erheblicher Bedeutung. Dabei wird das Handelsregister als Informationsquelle im rechtsgeschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes exemplarisch analysiert, um zum Abschluss dieser Ausarbeitung das Fazit einschließlich Handlungsempfehlung vorzustellen.
Inhaltsverzeichnis
- Abstract
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Das Handelsgesetzbuch
- 2.1 Die Entstehung und Entwicklung des HGB
- 2.2 Der Aufbau
- 2.3 Der Geltungsbereich
- 2.4 Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
- 2.4.1 Grundsatz der Vollständigkeit
- 2.4.2 Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit
- 2.4.3 Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
- 2.4.4 Grundsatz der Vorsicht
- 2.4.5 Grundsatz der Einzelbewertung
- 3 Das Handelsregister
- 3.1 Historische Entwicklung
- 3.2 Systematik und Zweck
- 3.2.1 Aufbau
- 3.2.2 Eintragungspflichtige und eintragungsunfähige Tatsachen
- 3.3 Die Funktionen des Handelsregisters
- 3.3.1 Publikations-, Kontroll- und Beweisfunktion
- 3.3.2 Publizitätsfunktion
- 4 Der Rosinentheoriefall - BGHZ 65, 309
- 4.1 Der Sachverhalt
- 4.2 Das Urteil
- 4.3 Problematik und Kritik
- 5 Handlungsempfehlung und Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Schutzfunktionen des Handelsregisters als Informationsquelle im rechtsgeschäftlichen Verkehr. Sie analysiert insbesondere den „Rosinentheoriefall“, ein wegweisendes BGH-Urteil, um die Funktionsweise und Bedeutung des Handelsregisters im Kontext des Schutzbedürfnisses des rechtsgeschäftlichen Verkehrs zu erörtern.
- Schutzfunktionen des Handelsregisters
- Relevanz des Handelsregisters als Informationsquelle
- Der „Rosinentheoriefall“ als Fallstudie
- Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Handelsregisters
- Das Verhältnis von Rechtsgeschäft und Handelsregister
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in das Handelsgesetzbuch (HGB) und beleuchtet dessen Entstehung, Aufbau, Geltungsbereich und die Prinzipien der ordnungsgemäßen Buchführung. Im Anschluss wird das Handelsregister im Detail betrachtet, wobei seine historische Entwicklung, Systematik, Zweck und Funktionen beleuchtet werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Publikations-, Kontroll- und Beweisfunktion sowie der Publizitätsfunktion des Handelsregisters. Kapitel 4 widmet sich dem „Rosinentheoriefall“, einem prominenten Urteil des Bundesgerichtshofes, das die Anwendung und Auslegung des Handelsregisters im Kontext von Rechtsgeschäften verdeutlicht. Abschließend werden Handlungsempfehlungen und ein Fazit zum Schutz des rechtsgeschäftlichen Verkehrs durch das Handelsregister formuliert.
Schlüsselwörter
Handelsregister, Rechtsgeschäftlicher Verkehr, Schutzfunktionen, Informationsquelle, BGH-Urteil, Rosinentheorie, Handelsgesetzbuch, Publizitätsfunktion, Beweisfunktion, Kontrollfunktion, Handlungsempfehlung, Rechtsicherheit.
Häufig gestellte Fragen zum Handelsregister und dem Rosinentheoriefall
Welche Funktion hat das Handelsregister im Rechtsverkehr?
Das Handelsregister dient der Information, Kontrolle und dem Beweis. Es schafft Vertrauensschutz (Publizität), damit sich Geschäftspartner auf eingetragene Tatsachen verlassen können.
Was besagt die Publizitätsfunktion nach § 15 HGB?
Sie regelt, dass Dritte sich auf das Schweigen des Registers verlassen können (negative Publizität) und dass unrichtige Bekanntmachungen unter Umständen gegen den Veranlasser wirken (positive Publizität).
Was ist der "Rosinentheoriefall" (BGHZ 65, 309)?
Dies ist ein berühmtes Urteil des BGH, bei dem es um die Frage ging, ob ein Dritter sich gleichzeitig auf die wahre Rechtslage und die (falsche) Registerlage berufen darf ("Rosinenpicken").
Wer ist zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet?
Kaufleute (Ist-Kaufleute, Kann-Kaufleute, Form-Kaufleute) sind verpflichtet, bestimmte Tatsachen wie Firmierung, Sitz und Vertretungsverhältnisse eintragen zu lassen.
Welchen Schutz bietet das Handelsregister bei unrichtigen Angaben?
Durch den Vertrauensschutz des HGB wird verhindert, dass gutgläubige Geschäftspartner durch falsche oder fehlende Eintragungen im Register einen rechtlichen Nachteil erleiden.
- Quote paper
- Benjamin Erle (Author), 2020, Das Handelsregister als Informationsquelle im rechtsgeschäftlichen Verkehr. Exemplarisch analysiert am Beispiel des BGH-Urteils BGHZ 65, 309 - „Rosinentheoriefall“, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1335257