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Das Handelsregister als Informationsquelle im rechtsgeschäftlichen Verkehr. Exemplarisch analysiert am Beispiel des BGH-Urteils BGHZ 65, 309 - „Rosinentheoriefall“

Título: Das Handelsregister als Informationsquelle im rechtsgeschäftlichen Verkehr. Exemplarisch analysiert am Beispiel des BGH-Urteils BGHZ 65, 309 - „Rosinentheoriefall“

Tesis (Bachelor) , 2020 , 35 Páginas , Calificación: 2,2

Autor:in: Benjamin Erle (Autor)

Derecho - Derecho Civil - mercantil, de sociedades, comercial, de la competencia y económico
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Resumen Extracto de texto Detalles

Im Mittelpunkt dieser Bachelor-Thesis steht das Handelsregister als Informationsquelle im rechtsgeschäftlichen Verkehr. Das Handelsregister steht im Zusammenhang mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht, daher werden diese im zweiten Kapitel anhand des Handelsgesetzbuches vorgestellt. Dabei werden ebenfalls die umfangreichen und wirkungsvollen Funktionen des Handelsrechts dargestellt, die einen reibungslosen und verlässlichen Ablauf des handelsrechtlichen Geschäftsverkehres ermöglichen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die handelsrechtlichen Kaufleute, einschließlich ihrer Pflichten und Grundsätze erläutert.

Dabei erhebt die Arbeit nachfolgende Hypothese: „Durch die bestehenden Informations-, Schutz- und Kontrollfunktionen des Handelsregisters, sowie durch die vorhandenen handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, ist ein umfangreicher Schutz (Vertrauensschutz) im Rahmen des handelsrechtlichen Rechtsverkehrs gewährleistet.“

Die Ausführungen zum Handelsregister im dritten Kapitel dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung werden anhand der Systematik und des Zwecks erläutert, um ein umfangreiches Verständnis für die Schutzfunktionen zu ermöglichen. Die Funktionen des Handelsregisters, insbesondere die Publizitätsfunktion nach § 15 HGB sind für den im Kapitel 4 dargestellten §Rosinentheoriefall§ von erheblicher Bedeutung. Dabei wird das Handelsregister als Informationsquelle im rechtsgeschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes exemplarisch analysiert, um zum Abschluss dieser Ausarbeitung das Fazit einschließlich Handlungsempfehlung vorzustellen.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Handelsgesetzbuch

2.1 Die Entstehung und Entwicklung des HGB

2.2 Der Aufbau

2.3 Der Geltungsbereich

2.4 Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

2.4.1 Grundsatz der Vollständigkeit

2.4.2 Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit

2.4.3 Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit

2.4.4 Grundsatz der Vorsicht

2.4.5 Grundsatz der Einzelbewertung

3 Das Handelsregister

3.1 Historische Entwicklung

3.2 Systematik und Zweck

3.2.1 Aufbau

3.2.2 Eintragungspflichtige und eintragungsunfähige Tatsachen

3.3 Die Funktionen des Handelsregisters

3.3.1 Publikations-, Kontroll- und Beweisfunktion

3.3.2 Publizitätsfunktion

4 Der Rosinentheoriefall – BGHZ 65, 309

4.1 Der Sachverhalt

4.2 Das Urteil

4.3 Problematik und Kritik

5 Handlungsempfehlung und Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Handelsregister als zentrale Informationsquelle im rechtsgeschäftlichen Verkehr. Das primäre Ziel ist es, die Schutzfunktionen des Registers sowie die handelsrechtlichen Bestimmungen zu analysieren und deren Zuverlässigkeit anhand des "Rosinentheoriefalls" zu hinterfragen.

  • Funktionsweise des Handelsregisters und dessen gesetzlicher Rahmen.
  • Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kaufleute.
  • Die Publizitätswirkung als Schutzinstrument im Geschäftsverkehr.
  • Analyse des BGH-Urteils zum "Rosinentheoriefall" (BGHZ 65, 309).
  • Bewertung des Spannungsfeldes zwischen tatsächlicher Rechtslage und Registerinhalt.

Auszug aus dem Buch

4.2 Das Urteil

Das Urteil erging am 01.12.1975 zum Vorteil der Klägerin und bejahte die Haftung des B nach § 128 HGB unter Beachtung der Tatsache, dass sein Ausscheiden als persönlich haftender Gesellschafters aus der KG als eintragungspflichtige Tatsache, nicht zum entscheidenden Zeitpunkt in das HR eingetragen und bekannt gemacht worden war.

Der Einwand des B, wonach der Vertrag zwischen Klägerin und Gesellschaft, aufgrund der Registerlage und der damit zusammenhängenden Gesamtvertretung nicht zustande gekommen ist, wurde vom Gericht als unerheblich betrachtet, da für das Zustandekommen des Vertrages lediglich die tatsächliche Lage entscheidend sei. Nach der tatsächlichen Lage war der A zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt und der Vertrag ist rechtmäßig zustande gekommen.

Dabei soll der § 15 Abs. 1 HGB nicht denjenigen schützen, in dessen Angelegenheit die Tatsache einzutragen war, sondern zugunsten des Dritten wirken.

Zusammenfassen ist festzustellen, dass der Beklagte trotz der bestehenden Einwände zur Zahlung respektive Haftung der Gesellschaftsschulden verurteilt worden ist. Aus diesem Sachverhalt ergab sich die Rosinentheoriefalltheorie des Bundesgerichtshofes, die ein bestimmtes Wahlrecht zwischen tatsächlicher und Registerlage zulässt, welches im nachfolgenden Unterkapitel ausführlich erläutert wird.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Aufgabenstellung ein und formuliert die Hypothese zum Schutz des Handelsverkehrs durch das Handelsregister.

2 Das Handelsgesetzbuch: Hier wird der Aufbau des HGB erläutert und die grundlegenden Buchführungspflichten nach den "Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung" (GoB) werden detailliert aufbereitet.

3 Das Handelsregister: In diesem Teil werden die historische Entwicklung, die systematische Organisation der Abteilung A und B sowie die verschiedenen Schutz- und Publizitätsfunktionen des Registers analysiert.

4 Der Rosinentheoriefall – BGHZ 65, 309: Dieses zentrale Kapitel analysiert den speziellen Fall eines ausgeschiedenen Gesellschafters, dessen Ausscheiden verspätet eingetragen wurde, um die selektive Wirkung des Registereintrags kritisch zu beleuchten.

5 Handlungsempfehlung und Fazit: Das abschließende Kapitel bewertet die Zulässigkeit des Wahlrechts des Dritten und gibt Empfehlungen zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit der Registerpublizität.

Schlüsselwörter

Handelsregister, HGB, Publizitätsfunktion, Rosinentheorie, Haftung, Geschäftsführer, Registereintrag, Rechtsverkehr, Kaufmannseigenschaft, Buchführung, BGHZ 65 309, Vertrauensschutz, Handelsgeschäft, Gesamtschulden, Gesamtvertretung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Bachelor-Thesis grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert das Handelsregister als verlässliche Informationsquelle im deutschen Handels- und Gesellschaftsrecht und beleuchtet dessen Schutzfunktionen für den Geschäftsverkehr.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die Schwerpunkte liegen auf den Grundlagen des HGB, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, der Systematik des Handelsregisters und der rechtlichen Problematik bei fehlerhaften oder verspäteten Registereinträgen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Es wird untersucht, inwieweit das Vertrauen in die Schutzfunktionen des Handelsregisters gerechtfertigt ist und wie sich Diskrepanzen zwischen der tatsächlichen Rechtslage und dem Registerinhalt auf die Haftung auswirken.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die klassische juristische Auslegungsmethode in Verbindung mit einer Einzelfallanalyse des BGH-Urteils zum sogenannten "Rosinentheoriefall".

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des HGB-Systems, eine detaillierte Erläuterung der Handelsregisterführung (Abteilungen A/B) sowie eine tiefgehende juristische Untersuchung des Rosinentheoriefalls inklusive Kritik an der selektiven Registerwirkung.

Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?

Neben dem Handelsregister stehen Begriffe wie Publizität, Haftungssituationen, Kaufmannseigenschaft und der Schutz des im Vertrauen handelnden Geschäftsverkehrs im Vordergrund.

Was besagt die "Rosinentheorie" konkret?

Die Rosinentheorie beschreibt das Wahlrecht eines Dritten, sich in einem Streitfall entweder auf die tatsächliche Rechtslage oder auf den (unrichtigen) Eintrag im Handelsregister zu stützen – je nachdem, was für ihn günstiger ist.

Warum ist das gewählte BGH-Urteil für die Arbeit so wichtig?

Es dient als praxisnahes Fallbeispiel, um zu demonstrieren, wie durch die Publizitätswirkung des Registers ein "Rosinenpicken" ermöglicht werden kann, wenn Tatsachen vorliegen, die zwar eingetragen werden müssten, aber zeitlich verzögert wurden.

Welche Schlussfolgerung zieht der Autor für die Praxis?

Der Autor fordert eine möglichst unverzügliche Anmeldung zur Eintragung, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und plädiert dafür, dass die Rosinentheorie in bestimmten Konstellationen nicht zu unbilligen Nachteilen führen sollte.

Wie bewertet der Autor das Vertrauensverhältnis zum Register?

Trotz der aufgezeigten Widersprüche durch die Rosinentheorie wird das Handelsregister weiterhin als ein fundamentales Instrument für einen sicheren und transparenten Handelsverkehr bewertet.

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Detalles

Título
Das Handelsregister als Informationsquelle im rechtsgeschäftlichen Verkehr. Exemplarisch analysiert am Beispiel des BGH-Urteils BGHZ 65, 309 - „Rosinentheoriefall“
Calificación
2,2
Autor
Benjamin Erle (Autor)
Año de publicación
2020
Páginas
35
No. de catálogo
V1335257
ISBN (PDF)
9783346835055
ISBN (Libro)
9783346835062
Idioma
Alemán
Etiqueta
handelsregister informationsquelle verkehr beispiel bgh-urteils rosinentheoriefall
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Benjamin Erle (Autor), 2020, Das Handelsregister als Informationsquelle im rechtsgeschäftlichen Verkehr. Exemplarisch analysiert am Beispiel des BGH-Urteils BGHZ 65, 309 - „Rosinentheoriefall“, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1335257
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