Jugendliche Gewalttäter als Klienten der Bewährungshilfe


Dossier / Travail, 2009

16 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Jugendkriminalität
2.1 Entwicklung junger Menschen
2.2 Theorien zur Entstehung

3. Rechtsfolgen
3.1 Jugendbewährungshilfe
3.1.1 Formen der Strafaussetzung
3.1.2 Aufgaben des Bewährungshelfers
3.2 Ambulante Maßnahmen
3.2.1 Täter-Opfer-Ausgleich
3.2.2 Soziale Gruppenarbeit/Sozialer Trainingskurs

4. Gegenüberstellung
4.1 Jugendarrest und ambulante Maßnahmen

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Rahmen des Seminars in Modul 02 „Entwicklung der sozialen Arbeit dargestellt am Arbeitsfeld der Bewährungshilfe“‚Jugendliche Gewalttäter als Klienten der Bewährungshilfe’ entschieden.

Werden Jugendliche gewalttätig, das heißt kriminell, können verschiedene Rechtsfolgen auf sie zukommen. Viel wichtiger ist es jedoch, nach den Hintergründen des gewalttätigen Verhaltens zu fragen, um Möglichkeiten zu erkennen, dieses soziale Problem unserer Gesellschaft erfolgreich zu lösen oder zumindest zu verringern. Erfolgreich heißt in diesem Zusammenhang, den Jugendlichen zu resozialisieren, ihm also zu einem konformem und sozial akzeptiertem Leben zu verhelfen.

Aus diesem Grund werde ich die Gliederung meiner Hausarbeit wie folgt gestalten.

Ich werde zunächst grundsätzlich auf das Thema Jugendkriminalität eingehen. In diesem Zusammenhang werde ich mich mit der Entwicklung Jugendlicher zu einem gewalttätig ausgeführten Verhalten beschäftigen und weiterhin einige Theorien zur Erklärung dieser Verhaltensweisen vorstellen.

Das darauffolgende Kapitel befasst sich mit dem Hauptthema Rechtfolgen. Hier werde ich zunächst allgemein auf formelle Rechtsfolgen, die eintreten können, wenn ein Jugendlicher gewalttätig wird, eingehen. Weiterhin werde ich dieses Kapitel in den Teilaspekt Jugendbewährungshilfe und dessen allgemeine Beschreibung einteilen und mich anschließend mit den ambulanten Maßnahmen beschäftigen. Hierbei werde ich den ‚Täter-Opfer-Ausgleich’ und die soziale Gruppenarbeit kurz vorstellen.

Der letzte Punkt beinhaltet eine Gegenüberstellung von Jugendarrest und ambulanten Maßnahmen.

Das anschließende Fazit soll einen kleinen Ausblick auf die momentane und zukünftige Situation des Themas geben.

2. Jugendkriminalität

„Jugendkriminalität ist die Gesamtheit aller Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender“ (Sonnen 2003, S.72). Darin eingeschlossen sind registrierte Straftaten der Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren und Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren. Der offiziell registrierte Teil der Jugendkriminalität ist abhängig von der Anzeigenbereitschaft der Opfer, der Arbeit der Polizei und der Wertung des Gerichtes. Das bedeutet also, dass der Begriff Kriminalität erst durch die Instanzen strafrechtlicher Kontrolle definiert wird (vgl. Sonnen 2003, S.73). Im Jahr 2001 beispielsweise wurden 6.363.865 Straftaten begangen und 2.280.611 Tatverdächtige festgenommen. Darunter fielen 13,1 % Jugendliche und 10,8 % Heranwachende zum Zeitpunkt der Tat.

Bei allen Straftaten liegt das Bestreben der Gesellschaft darin, die Einhaltung der jeweiligen Normen dadurch zu erreichen, dass bei Missachtung eine bestimmte Form von Sanktion in Erscheinung tritt. Das Ziel ist zum einen, das Verhalten des Täters zu ändern, entweder durch Einsicht oder durch Freiheitsentzug und zum anderen, dass der Staat seinen Bürgern deutlich machen will, dass er handelt und vor Sanktionen nicht zurückschreckt (vgl. Pfeiffer 1982, S. 5 ff).

Jugendspezifische Delikte sind beispielsweise Diebstahldelikte, Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Sachbeschädigungsdelikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Bereich der Gewalttaten Jugendlicher lassen sich grundsätzlich Körperverletzungs- und Sachbeschädigungsdelikte nennen. Von insgesamt 228200 Straftaten deutscher und nichtdeutscher Jugendlicher in den alten Bundesländern im Jahr 2001 konnten 76681 der Straftatengruppe Köperverletzung oder Sachbeschädigung zugeordnet werden (Polizeiliche Kriminalstatistik 2001).

Es stellt sich nun die Frage, warum Jugendliche teilweise delinquent und gewalttätig werden und worauf dieses abweichende Verhalten zurückzuführen ist.

2.1 Entwicklung junger Menschen

Der Begriff Jugend wird grundsätzlich für die Phase zwischen der Kindheit und dem Erwachsenenalter verwendet (Sonnen 2003, S.71).

Das heißt, dass in der heutigen Zeit die Jugend als eigenständige Phase angesehen wird, in welcher Jugendliche verschiedene Entwicklungsaufgaben durchlaufen müssen, um eine eigene personelle und soziale Identität entwickeln zu können. Unter Entwicklungsaufgaben versteht man kulturelle und gesellschaftliche Anforderungen, die an Individuen einer bestimmten Altersstufe gestellt werden. Auch die persönlichen Normen und Ziele und die biologischen Reife beeinflussen diese Entwicklung. Wenn die Entwicklungsaufgaben erfolgreich bewältigt werden, entsteht ein positives Gefühl, welches maßgeblich für die Bewältigung nachfolgender Entwicklungsaufgaben verantwortlich ist. Es kann aber auch zu einer Nicht-Bewältigung kommen. Dies kann zum einen zum Unglücklichsein und zum anderen zur Missbilligung durch die Gesellschaft führen.

Wichtige Entwicklungsaufgaben, die ein Jugendlicher bewältigen muss, sind -nach Havighurst (1948)- vor allem die Identitätsentwicklung, der Aufbau von neuen und reiferen Beziehungen zu Altergenossen beiderlei Geschlechts, das Internalisieren eines moralischen und ethischen Bewusstseins, das Akzeptieren der eigenen körperlichen Veränderungen, die Vorbereitung und Auseinandersetzung mit der Zukunft und ein sozial verantwortliches Handeln zu erstreben.

Das heißt also, das die Jugendphase eine Phase des „biologischen, psychologischen und soziologischen Übergangs“ (Sonnen 2003, S. 71) ist. In diesem Prozess der Sozialisation erwirbt der Jugendliche die oben genannten Entwicklungsaufgaben und Handlungskompetenzen.

Empirische Befunde zum Thema Jugendkriminalität geben an, dass es sich in den meisten Fällen, in denen Jugendliche Straftaten begehen, um einen episodenhaften Verlauf handelt oder auf Bagatelleverstöße zu reduzieren ist (Pfeiffer 1982, S.8). Das heißt also, dass diese Täter entweder gar nicht registriert werden oder nur ein- bis zweimal und dann nicht mehr in Erscheinung treten. Dieser Episodencharakter von Jugendkriminalität ist weitgehend auf die oben beschriebenen Entwicklungsaufgaben zurückzuführen. Der Anpassungsprozess, in dem die Jugendlichen sich befinden, ist meist von internen und externen Konflikten gekennzeichnet. Sie durchleben einen Prozess des Experimentierens und testen Grenzen aus. Somit konnte festgestellt werden dass im Durchschnitt über 90 % der Jungen und jungen Männer bereits eine illegale Handlung begangen haben (Nickolai 1993, S. 29). Die Entwicklung zur Konformität wird dadurch beeinflusst, dass die Jugendlichen erst durch den Prozess des Erwachsenwerdens die für die Identitätsentwicklung notwendige Selbstständigkeit erlangt haben. Sobald der Jugendliche das Gefühl hat, selbst sein Leben strukturieren zu können, wird das Bedürfnis schwächer, sich durch aggressives und gewalttätiges Verhalten zu profilieren. Auch erhöht sich im Zusammenhang mit dem Älterwerden und der schulischen Ausbildung das Einkommen der Jugendlichen und sie haben keinen Grund mehr, sich auf kriminelle Art und Weise Güter zu verschaffen.

[...]

Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Jugendliche Gewalttäter als Klienten der Bewährungshilfe
Université
University of Applied Sciences Dortmund
Cours
Entwicklung der Sozialen Arbeit dargestellt am Arbeitsfeld der Bewährungshilfe
Note
1,3
Auteur
Année
2009
Pages
16
N° de catalogue
V133804
ISBN (ebook)
9783640455621
ISBN (Livre)
9783640455591
Taille d'un fichier
403 KB
Langue
allemand
Mots clés
Jugendliche, Gewalttäter, Klienten, Bewährungshilfe
Citation du texte
Nina Bethke (Auteur), 2009, Jugendliche Gewalttäter als Klienten der Bewährungshilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133804

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