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Die Ausweitung des gewerbesteuerlichen Bankenprivileges durch das Jahressteuergesetz 2009

Titre: Die Ausweitung des gewerbesteuerlichen Bankenprivileges durch das Jahressteuergesetz 2009

Thèse de Bachelor , 2009 , 60 Pages , Note: 1,7

Autor:in: Mirko Seidel (Auteur)

Gestion d'entreprise - Comptabilité, Fiscalité
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Die Arbeit setzt sich mit dem Problemfeld der gewerbesteuerlichen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 auseinander. Die hierbei vorgenommenen Anpassungen korrigieren Auswirkungen, welche auf das Unternehmensteuergesetz 2008 und das Jahressteuergesetz 2008 zurückzuführen sind.
Zur Gegenfinanzierung der Unternehmensteuerreform 2008 wurde der Hinzurechnungstatbestand des § 8 Nr. 1 GewStG neu gefasst. Einerseits sind Hinzurechnungen nun generell auf 25 % begrenzt, andererseits ist die Basis der Erfassung erheblich ausgeweitet worden. So werden in § 8 Nr. 1 GewStG nunmehr laufzeitunabhängig Schuldentgelte sowie pauschalierte Anteile der Miet-, Pacht- und Leasingraten hinzugerechnet. Während dies auf Seiten der Leasing- und Kreditnehmer zu einer Gleichbehandlung führte, wirkte sich die einseitige Erfassung der Kreditinstitute durch das Gewerbesteuerprivileg des § 19 GewStDV sehr zu Lasten der Leasing- und Factoringunternehmen aus, was zu einer Wettbewerbsverzerrung führte. Lediglich Kreditinstitute waren bislang durch das sog. Bankenprivileg regelmäßig von der Hinzurechnung ausgenommen.
Mit dem JStG 2009 reagierte der Gesetzgeber auf die anhaltende Kritik der Leasing- und Factoringbranche und weitete das Gewerbesteuerprivileg durch § 19 III Nr. 4 GewStDV auf Leasing- und Factoringgesellschaften aus. Zudem unterstellte er diese wie bereits Kreditinstitute der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank.
Die gewerbesteuerliche Privilegierung setzt jedoch voraus, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 19 III Nr. 4, I GewStDV seitens der Leasing- und Factoringunternehmen erfüllt werden. Problematisch sind in diesem Fall vor allem die Definitionen des Finanzierungsleasings und des Ausschließlichkeitsgebotes.
Gleichfalls aufsichtsrechtliche Folge ist, dass die Rechnungslegung der Institute den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften entsprechend erfolgen muss.

Der Gesetzgeber hat mit der Ausweitung des Bankenprivileges auf Leasing- und Factoringgesellschaften sowie die Eingliederung der neuen Finanzdienstleistungsinstitute in die Aufsicht grundsätzliche Entscheidungen zur gewerbesteuerlichen Entlastung getroffen. Damit sind die Wettbewerbsverzerrungen, die durch Änderungen des Hinzurechnungstatbestandes im Rahmen des UntStRG 2008 zwischen den einzelnen Finanzierungsformen entstanden sind, überwiegend beseitigt.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Rechtliche Grundlagen und gewerbesteuerliche Entwicklungen

III. Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung des § 8 Nr. 1 GewStG

1. Substanzbesteuerung

2. Finanzierungsaufwendungen

a) Entgelte für Schulden

b) Miet- und Pachtzinsen bei beweglichen Wirtschaftsgütern

c) Miet- und Pachtzinsen bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern

d) Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten

e) Freibetrag

3. Doppelbesteuerung

IV. Die Ausweitung des sog. Bankenprivileges

1. Finanzdienstleistungen

a) Factoring als Finanzdienstleistung

b) Finanzierungsleasing als Finanzdienstleistung

aa) Konkretisierung nach dem Aufsichtsrecht

bb) Auslegung nach IFRS-Grundsätzen als Alternative?

2. Ausschließlichkeitsgebot

3. Finanzdienstleistungsinstitute und deren Bereichsausnahme

a) Finanzdienstleistungsinstitute

b) Bereichsausnahme für Leasingobjektgesellschaften

4. Ermittlung des Schuldenhöchstbetrages

V. Die Aufsicht nach dem Kreditwesengesetz

1. Erfordernis einer staatlichen Erlaubnis

2. Anzeige- und Meldepflichten

3. Mindestanforderungen an das Risikomanagement

4. Rechnungslegung und Prüfung

VI. Bewertung der gewerbesteuerlichen Änderungen und Fazit

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die Arbeit untersucht die durch das Jahressteuergesetz 2009 erfolgte Ausweitung des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs auf Leasing- und Factoringunternehmen. Ziel ist es zu analysieren, wie die durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 verursachten Wettbewerbsverzerrungen zwischen Finanzierungsformen beseitigt werden konnten und welche aufsichtsrechtlichen Konsequenzen die Einstufung als Finanzdienstleistungsinstitut mit sich bringt.

  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnungstatbestände nach § 8 Nr. 1 GewStG
  • Einordnung von Factoring und Finanzierungsleasing als Finanzdienstleistungen
  • Anforderungen an die Finanzaufsicht (BaFin) für Leasing- und Factoringinstitute
  • Auswirkungen der Rechnungslegungsänderungen nach KWG und RechKredV

Auszug aus dem Buch

1. Substanzbesteuerung

Ziel der Hinzurechnungen und Kürzungen der §§ 8 f. GewStG ist es, vom Ertrag unabhängige Elemente in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einzubeziehen bzw. aus ihr herauszunehmen. Die Gewerbesteuer soll sich mithin nach der objektiven Wirtschaftskraft des Gewerbebetriebes richten und von Umständen bereinigt werden, die sich lediglich einkommen- oder körperschaftsteuerlich gewinnwirksam auswirken, die Ertragskraft im Übrigen jedoch unberührt lassen. Für die wirtschaftliche Kraft eines Unternehmens soll es gewerbesteuerlich keinen Unterschied machen, ob das Werksgebäude gemietet wird oder Betriebseigentum ist. Diese gewerbesteuerlichen Korrekturen führen zu einer Abweichung der gewerbesteuerlichen von der einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Somit ist im Einzelfall auch eine Gewerbesteuerlast möglich, die der Betrieb nicht mehr aus laufenden Gewinnen zu finanzieren im Stande ist und im Ergebnis die eigene Vermögenssubstanz reduziert. In diesem Fall spricht man von der sog. Substanzbesteuerung. Sie ist einer der wesentlichen Kritikpunkte der derzeitigen gewerberechtlichen Regelungen. Durch die Unternehmensteuerreform 2008 sind die Hinzurechnungstatbestände einerseits breiter gefasst, andererseits der Höhe nach begrenzt worden. Besonders deutlich wird die Gefahr der Besteuerung der Substanz eines Unternehmens z. B. an dem nachfolgend unter 2. c) darzustellenden und durch das UntStRG 2008 neu eingeführten § 8 Nr. 1 e GewStG. Dieser sieht nunmehr eine Hinzurechnung von 65 % für Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) in Bezug auf unbewegliche Wirtschaftsgüter vor, während bislang eine solche Hinzurechnung nicht erfolgte.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Die Einleitung umreißt die Komplexität des deutschen Steuerrechts und die durch das UntStRG 2008 sowie JStG 2009 induzierten Veränderungen für die Leasing- und Factoringbranche.

II. Rechtliche Grundlagen und gewerbesteuerliche Entwicklungen: Dieses Kapitel erläutert das System der Gewerbesteuer als Realsteuer und die historische Entwicklung der gewerbesteuerlichen Vorschriften.

III. Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung des § 8 Nr. 1 GewStG: Hier werden die Hinzurechnungstatbestände im Detail analysiert, insbesondere die Finanzierungsaufwendungen und deren Auswirkungen auf die Substanzbesteuerung.

IV. Die Ausweitung des sog. Bankenprivileges: Das Kapitel beschreibt den Einbezug von Leasing- und Factoringgesellschaften in das Bankenprivileg sowie die notwendigen aufsichtsrechtlichen Anpassungen.

V. Die Aufsicht nach dem Kreditwesengesetz: Dieser Abschnitt behandelt die Anforderungen an die staatliche Erlaubnis, Meldepflichten, Risikomanagement und die neuen Rechnungslegungspflichten der betroffenen Institute.

VI. Bewertung der gewerbesteuerlichen Änderungen und Fazit: Das Fazit bewertet die erzielte Gleichstellung der Finanzierungsformen und weist auf verbleibenden Optimierungsbedarf hin.

Schlüsselwörter

Gewerbesteuer, Bankenprivileg, Leasing, Factoring, Hinzurechnung, Finanzdienstleistungsinstitut, Kreditwesengesetz, Substanzbesteuerung, Unternehmenssteuerreform, Finanzierungsleasing, BaFin, MaRisk, Rechnungslegung, RechKredV, Steuerbelastung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die gewerbesteuerliche Situation von Leasing- und Factoringunternehmen nach der Unternehmensteuerreform 2008 und die durch das Jahressteuergesetz 2009 eingeführte Privilegierung dieser Branche.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Hinzurechnungsvorschriften des Gewerbesteuergesetzes, die aufsichtsrechtliche Einordnung als Finanzdienstleistungsinstitut sowie die neuen Anforderungen an die Rechnungslegung nach dem Kreditwesengesetz.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist zu prüfen, inwiefern durch das JStG 2009 eine Gleichstellung von Leasing- und Factoringgeschäft mit dem klassischen Bankgeschäft erreicht wurde, um Wettbewerbsverzerrungen abzubauen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse unter Auswertung von Gesetzestexten, Gesetzesmaterialien, Fachliteratur und aktueller Rechtsprechung.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte steuerrechtliche Analyse der Hinzurechnungen, die Aufsichtsregularien nach dem KWG und die damit verbundenen rechnungslegungsbezogenen Herausforderungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist primär durch Begriffe wie Gewerbesteuerprivileg, Finanzdienstleistungsinstitut, Leasing, Factoring und Aufsichtsrecht geprägt.

Welche Rolle spielt das "Ausschließlichkeitsgebot" für die betroffenen Institute?

Das Ausschließlichkeitsgebot ist eine kritische Voraussetzung für das Bankenprivileg; es verpflichtet die Institute, sich auf bestimmte Finanzdienstleistungen zu konzentrieren, was bei Nichteinhaltung zum Verlust der steuerlichen Begünstigung führen kann.

Warum ist die neue Rechnungslegungspflicht für Leasinggesellschaften so herausfordernd?

Die Umstellung auf KWG-konforme Jahresabschlüsse erfordert eine tiefgreifende Änderung der Gliederungsschemata, die bislang auf das Bankgeschäft zugeschnitten waren und die spezifischen Merkmale des Leasings nicht adäquat abbilden.

Wie wirkt sich die Einstufung als Finanzdienstleistungsinstitut aus?

Sie ermöglicht den Zugang zum Bankenprivileg bei der Gewerbesteuer, bringt jedoch die Unterwerfung unter die Aufsicht der BaFin und der Deutschen Bundesbank sowie diverse Anzeige- und Risikomanagementpflichten mit sich.

Was kritisiert der Autor an der Umsetzung durch den Gesetzgeber?

Der Autor kritisiert insbesondere die mangelnde Rechtsklarheit beim Ausschließlichkeitsgebot sowie die fehlende branchenspezifische Anpassung der Gliederungsschemata in Bilanz und GuV für die neue Institutsgruppe.

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Résumé des informations

Titre
Die Ausweitung des gewerbesteuerlichen Bankenprivileges durch das Jahressteuergesetz 2009
Université
University of Applied Sciences Osnabrück
Note
1,7
Auteur
Mirko Seidel (Auteur)
Année de publication
2009
Pages
60
N° de catalogue
V133823
ISBN (ebook)
9783640404100
ISBN (Livre)
9783640404506
Langue
allemand
mots-clé
Gewerbesteuer Hinzurechnung Bankenprivileg Finanzdienstleistungsinstitute Ausschließlichkeitsgebot
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Mirko Seidel (Auteur), 2009, Die Ausweitung des gewerbesteuerlichen Bankenprivileges durch das Jahressteuergesetz 2009, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133823
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